| Väteraufbruch für Kinder
e.V.
- Bundesvorstand - Ressort "Kinder- und Jugendpolitik" Thomas Sochart - Tel. 07022 - 959230 - Fax 07022
- 959291
Mit Unterstützung von paPPa.com e.V. - Eltern im Internet |
![]() |
Liebe Mitglieder und Interessenten des Väteraufbruch
für Kinder e.V.,
liebe betroffene Väter und Mütter,
im nächsten Jahr wird die Bundesregierung ihren Zweitbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland vor dem UN-Ausschuß für die Rechte des Kindes vortragen. Ein Grund für uns, kritisch über die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland nachzudenken - und zu handeln.
Wir haben den Bundeskanzler Gerhard Schröder aufgefordert, die Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtekonvention in dieser Legislaturperiode zurückzunehmen und für die bedingungslose Umsetzung dieser Konvention zu sorgen.
Wir haben den UN-Ausschuß für die Rechte des Kindes gebeten, bei der Anhörung zum Zweitbericht Deutschlands betroffene Väter und Mütter zu Worte kommen zu lassen, ihren persönlichen Fall zu schildern (beides ist hier beigefügt).
Deshalb fordern wir Euch als betroffene Eltern auf, Euren persönlichen Fall schriftlich an den UN-Ausschuß für die Rechte des Kindes, an das Bundesjustizministerium und an das Bundesfamilienministerium zu schicken. Jedermann hat das Recht, sich ohne Umwege direkt an die Vereinten Nationen zu wenden. Ein Instanzenweg muß nicht eingehalten werden. Alle Angaben müssen überprüfbar sein (z.B. Aktenzeichen). Angaben sollten übersichtlich und zeitlich geordnet sein, der Bericht selber sollte auf keinen Fall länger als 5 Seiten werden, oft sind 2-3 Seiten ausreichend. Der UN-Ausschuß soll sich ein Bild von der deutschen Situation machen können. Eine genauere Beschreibung ist hier angefügt.
Diesen Brief bitte weiter verteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sochart - Horst Schmeil
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine hohe Anzahl von Vätern, die nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern völlig verloren haben bzw. ihre Kinder niemals kennen lernen konnten, weil die Eltern zerstritten sind oder die Mutter sich ungestört selbst verwirklichen möchte. In vielen strittigen Fällen bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht wie selbstverständlich zugesprochen. Der Vater steht praktisch vor der Türe. Die Gesetzeslage verführt den Sorgeberechtigten zu Machtmißbrauch. Das oft leichtfertig übertragene alleinige elterliche Sorgerecht gleicht einer Waffenlieferung in ein Krisengebiet - und der Mensch, der im Streit siegt, ist oft gnadenlos.
Dabei sichert die UN-Kinderrechtekonvention in den Artikeln 9 und 18 jedem Kind das Recht auf elterliche Fürsorge zu. Ein Menschenrecht, das jedem Kind von Geburt an zusteht und das von niemandem verliehen werden kann. Vater und Mutter tragen gemeinsam die elterliche Fürsorgepflicht.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 trat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 (BGBl. II S. 121) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Am 6. März 1992 hinterlegte die Bundesregierung die Ratifikationsurkunde zusammen mit der Vorbehaltserklärung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen. Die Vorbehaltserklärung schränkt besonders die Rechte von unehelichen Kindern, Scheidungswaisen, aber auch von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein.
Zweieinhalb Jahre hat sich die alte Bundesregierung Zeit gelassen, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtekonvention auszuarbeiten. Die Beratungen fanden hinter verschlossenen Türen statt, bis heute sind keinerlei Aufzeichnungen hierüber zugänglich. Der Öffentlichkeit sollte die Vorbehaltserklärung verschwiegen werden. Ein demokratischer Prozeß ist nicht zu erkennen.
Durch Vorgabe der Vereinten Nationen stellte die Bundesregierung ein kleines Budget zur Bekanntmachung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Im Wesentlichen wurden durch die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe zwei Broschüren verteilt:
1. "UN-Kinderkonvention im Wortlaut mit Materialien" Anmerkung: "UN-Kinderkonvention" im Titel steht für die UN-Kinderrechtekonvention, "Materialien" verklausuliert im Wesentlichen die Vorbehaltserklärung des Bundesregierung.
2. "Die Rechte des Kindes" Eine Broschüre für Kinder. Sonderdruck für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Anmerkung: Das Vorwort zur Broschüre täuscht arglistig darüber hinweg, daß Kindern hier nicht die UN-Kinderrechtekonvention nähergebracht wird, sondern die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung.
Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung ebnet den Weg zu Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen und grenzt die Bundesrepublik Deutschland von den übrigen EU-Staaten ab. Sie bestätigt im Ausland das Bild des häßlichen Deutschen. "The Germans have an ugly right of the family" wurde einem unserer Mitarbeiter bei einem Besuch bei den Vereinten Nationen in New York entgegengehalten.
Wir fordern die neue Bundesregierung hiermit auf, die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtekonvention in dieser Legislaturperiode zurückzunehmen und für die bedingungslose Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
| Antwort der alten Bundesregierung vom 18.12.1996
auf Anfrage der SPD-Fraktion zu Europäischem Übereinkommen.
Im Hinblick auf die Berücksichtigung einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit von Kindern auf europäischer Ebene verweist die Bundesregierung auf das vorrangige, weltweit ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes. Die Regierung hält über die Kindschaftsrechtsreform hinausgehende Ansätze auf europäischer Ebene, dieses Übereinkommen in dieser Hinsicht zu ergänzen, nicht für vordringlich. Sie erinnert im übrigen daran, daß sie sich an den internationalen Arbeiten zur Verbesserung des Schutzes von Kindern intensiv beteiligt hat. |
Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtekonvention
Sehr geehrte Damen und Herren,
im kommenden Jahr wird die Bundesregierung ihren Zweitbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland vorlegen. Für uns ist das ein Anlaß, kritisch über die Kinderfreundlichkeit deutscher Familienrechtsprechung nachzudenken.
150.000 Kinder verlieren jährlich durch Trennung/Scheidung oder Herausnahme aus der Familie vollständig die Verbindung zu mindestens einem Elternteil, wenn nicht beiden Eltern. Unser Familienrecht stellt bei Trennung und Scheidung die Vater-Kind-Beziehung oft leichtfertig zur Disposition. Diese Rechtsprechung spiegelt heute nicht mehr die Meinung der breiten Bevölkerung wieder.
30% der Kinder, die in staatlichen oder privaten Heimen oder Waisenhäusern oder Pflegefamilien untergebracht sind, würden besser bei ihren Eltern leben. Der Wille der Kinder wird nicht berücksichtigt, Kinder werden eingeschüchtert.
Wir bitten, daß bei der Anhörung des Zweitberichtes der Bundesrepublik Deutschland betroffenen Vätern und Müttern Gelegenheit gegeben wird, ihren persönlichen Fall zu schildern. Deshalb fordern wir betroffene Eltern hiermit auf, sich sofort schriftlich direkt an Sie zu wenden.
Die neue Bundesregierung haben wir aufgefordert, die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland gegen die UN-Kinderrechtekonvention in dieser Legislaturperiode zurückzunehmen und für die bedingungslose Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweise
zur Übersendung von Falldarstellungen/Beschwerden
an den UN-Ausschuß für
die Rechte des Kindes
In 1998 haben sich schon mehrere Selbsthilfeorganisationen mit sogenannten Sammelbeschwerden an den UN-Ausschuß gewandt (Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes e.V. unter Beifügung von Fallbeispielen, Bündnis für Kinder und Menschenrechte - Parents Forever Germany, Interessengemeinschaft Manuel). Die UN wertet Beschwerden zum Kindschaftsrecht bzgl. der Stellungnahme Deutschlands zur CHILD RIGHTS CONVENTION - CRC 1999 offenbar aus! Sie werden auch bzgl. ihrer Eignung zur Individualbeschwerde geprüft. Je mehr fundiertes Material, desto besser sind die Chancen aller!
Zu dem einzigen uns bisher bekannten Fall einer Individualbeschwerde hat die UN Deutschland am 22.9.98 zu einer ersten Stellungnahme aufgefordert (Antworten lassen erfahrungsgemäß mind. 6 Monate auf sich warten). Es ergeben sich für Individualbeschwerden folgende Hinweise, die im Wesentlichen den Informationen von Waldemar Kehler (Fundstelle: http://www.gabnet.com/mw/fremd/un_anl1.htm) und von der UN selber (http://www.unhchr.ch/html/menu6/2/fs7.htm) aus dem Internet entnommen wurden:
UN-Beschwerden, generell sind in englischer
oder französischer Sprache abzufassen.
Folgendes Aktenzeichen für Deutschland ist
anzugeben: G / SO 215 / 51 GERM GEN
Wer alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht durch hat, kann Individualbeschwerde einlegen. Andere Fälle, die die Voraussetzung nicht erfüllen, sind auch sehr dienlich, um die anderen Sammelbeschwerden zu unterstützen: Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, daß die UN auch ohne Ausschöpfung des Rechtsweges - wegen ersichtlicher Aussichtslosigkeit - schlimme Fälle sofort behandelt.
Grundmuster einer BESCHWERDE
United Nations - Centre for Human Rights
Avenue de la paix
CH 1211 - Geneva 10
(Mindestens an diese Adresse, evtl. auch noch an die weiter unten angegebenen Adressen in Genf, New York und Bonn senden)
Ref.: G / SO 215 / 51 GERM GEN
Complaint vs. Germany according to UN-Resolution 1503, including individual Petition
Torture: Child Abduction, supported by German
Authorities and Judges
Als Beispiel: "Since years I do not see my
children, without any reason."
Individual instances
Amtsgericht, Aktenzeichen / Landgericht od. Oberlandesgericht,
Az. / Bundesverfassungsger., Az.
Individual case (Zusammenfassung in englisch / französisch vorab. Dann ausführliche Beschreibung, maximal 5 Seiten, besser weniger.)
| United Nations Genf
Members of the Committee on the Rights of the Child Centre for Human Rights Palais des Nations CH-1211 Geneva 10 Fax 0041-22-917-0213 und -0111 |
Ms. Mary Robinson
The High Commissioner for Human Rights Centre for Human Rights Palais des Nations CH-1211 Geneva 10 Fax 0041-22-917-0213 und -0111 |
| Ms. Elisavet Stamatopoulou-Robbins
Representative for the High Commissioner for Human Rights Room 2914, Secretariat, UN Headquarters New York, NY 10017 USA Fax 001-212-963-4879 und -4097 |
Bundesministerin der Justiz
Frau Dr. Herta Däubler-Gmelin Heinemannstr. 6 53175 Bonn Fax 0228 -16 -86147 |
| Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Christine Bergmann Rochusstr. 8 -10 53123 Bonn Fax 0228-930-2221 |
Familienpolitische Sprecherin
der SPD
Frau Ulla Schmidt Bundeshaus 53113 Bonn Fax 0228 -16 -86960 |
Unterstützen Sie auch die Forderung Untersuchung über Elternrechte an die UN !