Arbeitskreis
Eltern für Kinder
(e. V. ) i.G. Bundesverband
- gegen eine vaterlose Gesellschaft -
Dieter Mark, Tel./Fax: (0421) 57 13
73 - dmbhaefk@t-online.de
Peter Brumann - Brumann180842@t-online.de
Bernd Kuhlmann - mail@bernd-kuhlmann.de
Bernd Orttenburger - boss@schloss-ortenburg.de
WIR INFORMIEREN:
Auszugsweise Abschrift / Wiedergabe der Kernthesen aus der BVerfG-Entscheidung, Fundstelle: FamRZ 1999, Heft 23, 1577,1578 - Volltext der Entscheidung hier.
DIE GEMEINSAME SORGE IST DER REGELFALL
Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Zur
konkreten Umsetzung der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung
zur gemeinsamen Sorge als Regelfall in Justiz und Politik -
Ein Vater schreibt ...
Dieter Mark dmbhaefk@t-online.de
Weser Report
Herrn Chefredakteur
Axel Schuller
Contrescarpe 46
28195 Bremen
8. Januar 2000
Betreff: Gesetze - Kinderrechte - Elternpflichten / Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrter Herr Schuller,
in der Anlage übersende ich Ihnen:
Ich bin der Überzeugung, es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Reform, gültig ab 01.07.1998, hat bindend festgeschrieben, dass die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall ist, d. h. die Reform selbst in ihren Einzelbestimmungen ist eine Art "Sondergesetz", das nur noch die dann verbleibenden Ausnahmen regelt, wenn die gemeinsame Sorge nicht der Regelfall ist.
Die Gerichte in Bremen verfahren aber so weiter als ob es die Reform nie gegeben hätte. Sie mißachten damit nicht nur geltendes Recht sondern auch ausdrücklich die Entscheidung des BVerfG.
Dem gilt es ein Ende zu machen, es ist endlich den Trennungs- und Scheidungswaisen dazu zu verhelfen, wieder zwei Eltern zu haben. Der Weser Kurier scheint mir da wenig geeignet zu sein tätig zu werden, ist seine Verflechtung mit den Behörden doch viel zu eng. Vielleicht ist beim Weser-Report der Wille vorhanden die Änderungen aufzuzeigen und insbesondere auch durchzusetzen. Unsere Kinder haben es verdient.
Weiterhin übersende ich in der Anlage eine Entscheidung des OLG München. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere Seite 3. Dort wird durch das OLG ein Glaubensbekenntnis für die gemeinsame Sorge abgelegt. Es wird aufgezeigt, warum die gemeinsame Sorge erforderlich ist.
Sollten noch Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Mark - dmbhaefk@t-online.de
- Arbeitskreis Eltern für Kinder
Mitarbeiter bei paPPa.com e.V.
D. G. Mark Zum Huchtinger Bhf. 54 28259 Bremen
Amtsgericht Bremen
Denn Präsidenten
Herrn Rüdiger Tönnies
Ostertorstraße 25 - 31
28195 Bremen
04.01.2000
Sehr geehrter Herr Tönnies,
ein Jahrzehnt ist zu Ende, ein neues Jahrzehnt, Jahrhundert, Jahrtausend, hat begonnen. Ich durfte im vergangenen Jahrzehnt einschlägige Erfahrungen mit dem Amtsgericht Bremen sammeln. Ich habe in der Regel Richter kennen und schätzen gelernt, die ihrer Aufgabe gerecht wurden innerhalb angemessener Zeit Recht zu sprechen. Ich habe große Hochachtung vor der Strafgerichtsbarkeit Ihres Hauses, die lebendes Recht vermittelt.
Leider wurde dieser positive Eindruck verfälscht durch einen Richter, der in einem Bereich tätig ist wo es um mehr als materielles Recht geht, wo es um die engste menschliche Beziehung geht, und ausgerechnet an dieser Stelle war Ihr Haus mit einem unfähigen und untätigen Richter besetzt. Ich spreche hier von dem Ihnen bestens bekannten Familienrichter Günter Berner.
In klarer Kenntnis der Folgen war er durchgängig passiv, hat damit z. B. die Entscheidung des BVerfG 1 BvR 711/96 mißachtet, in der deutlich aufgezeigt wird, dass richterliche Untätigkeit Fakten schafft, die anschließend nur sehr schwer zu beseitigen sind. Er hat damit auch z. B. vorsätzlich Art. 1, 3, 6, 8 und 14 der EMRK mißachtet. Er hat das Grundgesetz außer Kraft gesetzt, welche Grundrechte im Einzelnen verletzt wurden, ist Ihnen bekannt. Er ist selbst zum Parteivertreter geworden und hat diskriminiert, d. h. ihm waren offenbar alle Grundsätze des Rechts abhanden gekommen. Das ist nicht mehr mit richterlicher Unabhängigkeit zu entschuldigen sondern hat seine Grenzen wenn Rechtsgrundsätze verletzt werden. D. h. es hätte Art. 98 GG bzw. Art. 138 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen aktiviert werden müssen.
Vorgesetzte haben weggesehen, seine Handlungen noch verteidigt, obwohl sie hätten aktiv werden müssen, wollten sie nicht selbst Gesetzte mißachten - für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar.
Herr Familienrichter Berner hat es für richtig erachtet 4 Tage vor Gesetzeskraft der Reform noch eine ungesetzliche Entscheidung vorzunehmen, konkret am 26.06.1998. Obwohl die Reform ab 01.07.1998 Gültigkeit hatte, diese bereits aber am 16.12.1997 per Gesetz verabschiedet worden ist, und andere Richter sich nicht zu schade waren, schon vor offiziellen Beginn der Reform in den Vorgaben der Reform zu entscheiden. Ich habe derartige Entscheidungen vorliegen.
Inzwischen wird die Reform angewendet. Familienrichter halten es allerdings auch noch weiterhin für richtig auf Alleinsorge zu entscheiden. Die OLG nehmen die erforderlichen Korrekturen vor. Ich habe inzwischen von etwa der Hälfte der OLG entsprechende Entscheidungen vorliegen. Die OLG begründen ihre Entscheidungen mit der Aussage "durch die Reform ist die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall". Zwei OLG sehen die gemeinsame elterliche Sorge "als eine der gesetzlichen Möglichkeiten", entscheiden aber gemeinsame elterliche Sorge. Sollten Sie hierzu Entscheidungen benötigen, der größte Teil ist noch nicht veröffentlicht, bitte ich um Ihre Rückäußerung.
Damit war in der Gesamtangelegenheit die klärende Entscheidung des BVerfG notwendig. Die lag nun bereits seit 31.08.1999 vor, konnte jedoch kaum zur Kenntnis genommen werden, da sie Bestandteil eines Verfahrens auf einer anderen Grundlage waren.
Ich erlaube mir die entsprechende Veröffentlichung des "Arbeitskreise Eltern für Kinder" zu Ihrer Information beizufügen. Dort ist auch die Fundstelle für den Gesamtbeschluß in der FamRZ angeführt. Die FamRZ hat jedoch gekürzt. Ich füge daher den Beschluß ungekürzt in der Anlage bei.
Damit besteht die zwingende Notwendigkeit umgehend Richterfortbildung zu betreiben, denn die Reform ist damit zum "Sondergesetz" geworden, zur Ausnahme für die wenigen Fälle wo eine gemeinsame elterliche Sorge und Verantwortung nicht in Betracht kommt. Ihr Haus bekommt dadurch Richterkapazität frei, Verfahren müßten innerhalb kürzester Zeit durchführbar werden. Damit wird dann endlich ein rechtskonformer Zustand hergestellt.
Ich werde mir erlauben, eine Kopie dieses Schreibens an den Herrn Senator für Justiz und Verfassung zu geben, denn die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Planung der Richterkapazitäten, d. h. es sind Personaleinsparungen möglich. Und wenn weniger Richter, dann wird auch weniger Hilfspersonal benötigt. Damit eine weitere Möglichkeit für Bremen seinen Haushalt zu sanieren.
Auf diesem Wege die besten Wünsche für das Neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
( Dieter Georg Mark )
genannt Herrmann Tronk, "Der Rechtsgläubige", aus "Die vaterlose Gesellschaft" von Matthias Matussek
Anlage: Veröffentlichung des Arbeitskreises Eltern für Kinder - Entscheidung BVerfG
D. G. Mark Zum Huchtinger Bhf. 54 28259 Bremen
Herrn Präsidenten und
Herrn Bürgermeister und
Herrn Senator für Justiz und Verfassung
Dr. Henning Scherf
Rathaus
28195 Bremen
06.01.2000
Sehr geehrter Herr Dr. Scherf,
ich erlaube mir in der Anlage mein Schreiben vom 04.01.2000 an den Herrn Präsidenten des Amtsgericht mit der Bitte um Kenntnisnahme zu übersenden.
Weiterhin übersende ich in der Anlage den Beschluß des BVerfG vom 31.08.1999 2 BvR 1523/99. Und die daraus herausgearbeitete Kurzfassung des Arbeitskreises Eltern für Kinder. Denn es kommt nur auf die Aussagen in diesem Extrakt an.
Ich darf Sie als Präsident, als Bürgermeister, als Senator für Justiz und Verfassung bitten, umgehend tätig zu werden und eine rechtskonforme Umsetzung der Entscheidung des BVerfG wie auch der Reform durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Der Staatsbürger hat ein Recht darauf, dass die Dienstleister Gerichte und Behörden gesetzliche Regelungen beachten und umsetzen. Wobei mir z. Zt. nicht bekannt ist, wie es der 4. Familiensenat des HansOLG unter Vorsitz seines Präsidenten, Herrn Dr. Bewersdorf, mit der Rechtsprechung hält, denn in den Fachzeitschriften wie auch in den Medien sind Entscheidungen nicht zu finden, was gewisse Rückschlüsse zuläßt. Im Gegensatz dazu wurden in der letzten Zeit bereits zwei Entscheidungen des 6. Familiensenats, unter Vorsitz von Herrn Neumann, veröffentlicht. Die wohltuend in die Rechtsprechung passen, und aufzeigen das Herr Neumann, der Vorsitzender des 1. Strafsenats des HansOLG ist, mithin sehr gründlich und unter Beachtung von Rechtsgrundsätzen arbeitet.
Weiterhin beinhaltet eine rechtskonforme Umsetzung ein erhebliches Potential an Einsparungen, denn es wird weniger Richterkapazität benötigt, die Jugendämter bekommen Kapazität frei, es braucht weniger an PKH aufgewendet werden und auch die Zahlung von Sozialhilfe dürfte spürbar zurückgehen.
Ich werde mir erlauben eine Kopie dieses Schreibens an die Medien in Bremen zu geben.
In Erwartung Ihrer Rückäußerung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
( Dieter Georg Mark )
D. G. Mark Zum Huchtinger Bhf. 54 28259 Bremen
Herrn Bürgermeister und
Herrn Senator für Finanzen
Hartmut Perschau
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
06.01.2000
Sehr geehrter Herr Perschau,
ich erlaube mir, Ihnen mein Herrn Bürgermeister und Senator für Justiz und Verfassung, Herrn Dr. Henning Scherf, übersandtes Schreiben vom heutigem Tage einschließlich der dort aufgeführten Anlagen zu übersenden. Ich bitte um Kenntnisnahme und um aktive Handlungen.
Begründung:
Herr Bürgermeister Dr. Scherf ist in Personalunion Senator für Justiz und Verfassung. Bereits seine Aufgabe als Bürgermeister führt er in einer solchen Form aus das in den Medien vom "Frühstücksbürgermeister", vom "Entertainer" gesprochen wird. Dem Amt des Senators für Justiz und Verfassung widmet er offenbar überhaupt keine Zeit und will dieses auch nicht. Auf normale Schreiben in dieser Funktion kommt nie eine Rückantwort. Die Annahme von Einschreiben/Rückschein wird von ihm verweigert. So ist mir z. B. aus eigener Sache bekannt das er seit letztes Jahr April eine Dienstaufsichtsbeschwerde untätig verwaltet. Von anderen Betroffenen habe ich gleiche Aussagen.
Jeder Staatsbürger kann eine funktionierende Justiz erwarten, die insbesondere innerhalb angemessener Zeit Recht spricht, unter Beachtung von Rechtsgrundsätzen, und nicht permanent Recht bricht. Dieser Zustand ist inzwischen vorhanden, der Zustand der Rechtsbrechung.
Seine Ursache dürfte dieses im "rotem Filz" haben, der über Jahrzehnte geschaffen wurde und der nur schwer zu beseitigen ist. Und "Filz" bedeutet Quantität, nicht Qualität.
Inzwischen geht es um Kindeswohl, es sind nunmehr dringende aktive Handlungen erforderlich. Es kann und darf nicht mehr länger untätig verbracht werden, jeder Tag Untätigkeit ist ein weiterer Tag der Verletzung von Kindesrechten, der Erzeugung von vermeidbaren psychischen und physischen Schäden sowohl bei den Kindern wie auch bei betroffenen Elternteilen.
Sehr geehrter Herr Perschau, ich bitte Sie im Namen der Kinder, aber auch im Namen der betroffenen Eltern um Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
( Dieter Georg Mark )
D. G. Mark Zum Huchtinger Bhf. 54 28259 Bremen
Redaktion
Weser Kurier
Martinistraße
28195 Bremen
06.01.2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich übersende in der Anlage mein Schreiben an Herrn Bürgermeister und Senator für Justiz und Verfassung, Herrn Dr. Henning Scherf sowie mein Schreiben an Herrn Bürgermeister und Senator für Finanzen, Herrn Hartmut Perschau.
Worum es geht, können Sie aus den Schreiben und den beigefügten Unterlagen entnehmen. Danach ist gemäß der Entscheidung des BVerfG die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall. Es gibt keine Differenzierungen mehr zwischen ehel. und ne. Kindern. Damit ist die EMRK (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) endlich umgesetzt worden.
Die Problematik ist allerdings das sich Gerichte und Behörden weigern die Reform, die EMRK, die Entscheidung des BVerfG umzusetzen. D. h. Bremen betreibt offenbar seine eigene Politik in der Gesetzgebung und der Beachtung von Gesetzen.
Auf die Ersparnismöglichkeiten durch gesetzeskonformes Handeln habe ich, wie Sie den Schreiben entnehmen können, bereits hingewiesen. Dieses ist jedoch nur ein Nebeneffekt.
Es geht darum unseren Kindern trotz Trennung und Scheidung beide Eltern als vollwertige und gleichberechtigte/gleichverpflichtete Eltern zu erhalten. Gelebte und erlebte Nähe ist etwas einmaliges, nie wiederkehrendes, insbesondere nicht nachholbares.
Zu Ihrer Information füge ich eine Entscheidung des OLG München bei. Sie legt auf Seite 3 ein Glaubensbekenntnis für die gemeinsame Sorge und Verantwortung ab.
Sollten noch Fragen bestehen, ich stehe zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
( Dieter Georg Mark )
paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 9.1.2000
Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/urt/2BvR152399_AEfK.htm
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