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OLG Hamm vom 3.11.1998 - 7 UF 270/98, Fundstelle: Zentralblatt für Jugendrecht - ZfJ - Heft 10/1999
Kein Umgangsausschluss - Ängste des Kindes – Mängel des Gutachtens
Volltext der Entscheidung beim Arbeitskreis Eltern für Kinder http://www.aefk.de/Urteile/OLG_Hamm_7_UF_270-98_unqualifiziertes_Gutachten.htm
Orientierungssätze [paPPa.com]
Bei dem vom Amtsgericht ausgesprochenen Ausschluss des Umgangsrechts für zwei Jahre handelt es sich um einen Ausschluss für längere Zeit, der nur unter der strengen Voraussetzung einer Gefährdung des Kindeswohls zulässig wäre. Eine solche Gefährdung vermag der Senat nicht festzustellen.
Zwar geht der Gutachter davon aus, dass die Beziehung zwischen Sohn und seinem Vater von erheblichen Ängsten geprägt ist, die vom Vater zu verantworten sind. Der Sachverständige hat sich dabei maßgeblich auf die Darstellungen der Kindesmutter und seine durchgeführten kinderpsychologischen Untersuchungen gestützt. Dabei hat er es aber versäumt, im einzelnen den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe nachzugehen. Ebenso wenig hat er – wie es sonst in familienpsychologischen Gutachten üblich ist – einen Kontakt zwischen Vater und Sohn hergestellt und diesen über einen gewissen Zeitraum beobachtet.
Auf den Wahrheitsgehalt der gegen den Vater gerichteten Vorwürfe kam es aber vorliegend maßgeblich an, da die gutachterliche Empfehlung des Umgangsauschlusses auf der Annahme beruhte, der Vater habe die Ängste des Kindes verursacht. Ohne eine solche Verursachung durch den Vater hätte der Sachverständige (SV) eher eine Wiederanbahnung befürwortet. Entpsprechend hätte der SV sich intensiver um den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe bemühen müssen.
Würde die Entscheidung aurechterhalten, würde der Vater seinen dann acht Jahre alten Sohn die letzten drei Jahre nicht gesehen heben. Auch der Sachverständige konnte nicht überzeugend darlegen, inwieweit sich die Verhältnisse dann gebessert hätten. Vielmehr ist zu erwarten, dass das Kind seinen eigenen Vater dann kaum noch kennt und an einem Kontakt nicht mehr interessiert ist. Dies muss verhindert werden. Es entspricht inzwischen gefestigter psychologischer Erkenntnis, dass eine auf diese Weise geschaffene Entfremdung zwischen Kindern und ihren nichtsorgeberechtigten Elternteilen ebenfalls geeignet ist, schwere psychische Krisen des Kindes herzvorzurufen.
Stand dieser Seite: 8.12.2000 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/urt/OHa81103.htm
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