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Bundesgerichtshof (Az.: 4 StR 594/98 vom 11.02.99):
Alleiniges Sorgerecht ist kein Freibrief für Kindesentführung +
Umgangsvereitelung/Kindesentzug ist strafbar


Kommentar paPPa.com

Diese höchstrichterliche Rechtsprechung steht im krassen Gegensatz zur Praxis von Staatsanwaltschaften und erstinstanzlichen Strafgerichten: Dort werden Anzeigen nach § 235 StGB im Falle der Entfernung der Kinder sowohl bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht als auch "nur" bei Vereitelung des Umgangsrechts des "entsorgten" Elternteils nicht angenommen. Entsprechende Beispiele liegen uns vor.

Die Besonderheit ist in diesem Fall die Entführung ins Ausland und das schwebende Sorgerechtsverfahren (und der Umstand, dass hier ein Mann der Täter ist ?). Ungeachtet dessen sind die Ausführungen des BGH aber allgemeiner Natur und es muß erneut darüber nachgedacht werden, inwieweit dieses Instrument zur Aufrechterhaltung des Eltern-Kind-Kontaktes eine neue Bedeutung erlangen kann. Die Rechtslage ist mit dieser Entscheidung jedenfalls eindeutig.


Am 25.5.99 wird vor dem Münchener Strafgericht eine Verhandlung gegen eine Mutter wegen Entziehung Minderjähriger mit List stattfinden (§ 235 StGB).


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