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Karlsruhe. Zum ersten Mal haben auch unverheiratete Väter die Chance, das Sorgerecht für ein Kind zu erhalten. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe vorläufig entschied, müssen bei einem Streit eines unverheirateten Elternpaares um das Sorgerecht eines gemeinsamen Kindes die Gerichte eine Entscheidung treffen, "die dem Kind am wenigsten nachteilig ist". Dies gilt so lange, bis das höchste Gericht ein endgültiges Urteil darüber gefällt hat, ob die derzeitige gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Nach der gültigen Rechtslage steht das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind aus einer nichtehelichen Beziehung der Mutter zu. Dies gilt auch bei der Trennung. Viele Partner nichtehelicher Gemeinschaften sehen diese Regelung für verfassungswidrig an, weil sie nichteheliche Partnerschaften gegenüber ehelichen insoweit diskriminieren, als das Sorgerecht für gemeinsame Kinder bei der Scheidung einer Ehe vom Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles bestimmt wird. Gegen diese Benachteiligung nichtehelicher Väter hat ein Betroffener Verfassungsbeschwerde erhoben, über die das höchste Gericht noch nicht entschieden hat.
Im Rahmen dieses Verfahrens hatte der ledige Vater eine einstweilige Anordnung beantragt, um das vorläufige Sorgerecht für seinen fünfjährigen Sohn zu erhalten, der zunächst bei ihm, seit Ende November 1996 jedoch bei der Mutter lebt, die dem Vater ein Umgangsrecht zugestanden hat. Nach Auffassung des Vaters würde ihm das Kind bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts ansonsten zu sehr entfremdet.
Die erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Antrag ab, weil das Kindeswohl auch bei einem weiteren Aufenthalt der Mutter nicht gefährdet sei und ein erneuter Wechsel, der bei einem Scheitern der Verfasungsbeschwerde erforderlich würde, für das Kindeswohl nachteiliger wäre als ein Verbleib bei der Mutter bis zur endgültigen Entscheidung.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht vom 3. März 1997 - Az. 1 BvR 235/97)
Berichterstattung der Münsterschen Zeitung vom 19. April 1997:
Neues Kindschaftsrecht angemahnt: Kinderschutzbund begrüßt Urteil zu Sorgerecht für Väter