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Berliner Morgenpost 3.4.98
Väter können Erziehungszeiten besser anrechnen
BM/AFP Kassel - Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
hat die Wahlfreiheit der Eltern bekräftigt, die rentensteigernden
Erziehungszeiten dem Vater oder der Mutter zuzuordnen. Gleichzeitig stärkte
das oberste Sozialgericht in dem jetzt veröffentlichten Urteil die
Ansprüche von Vätern auf Erziehungszeiten. Die bisherige Praxis
der Rentenversicherer, Erziehungszeiten vorrangig der Mutter zuzuordnen,
widerspreche geltendem Recht.
Nach dem Sozialgesetzbuch können die Eltern eine Erklärung abgeben, welchem Elternteil die Erziehungszeiten gutgeschrieben werden sollen. Dabei können die Zeiten zwischen den Eltern auch monatsweise aufgeteilt werden. Ein entsprechendes Formular bekommen die jungen Eltern nach Auskunft der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nach der Geburt automatisch zugeschickt. Nach dem Kasseler Urteil hat die Erklärung absoluten Vorrang und ist von den Versicherungsträgern "hinzunehmen".
Wenn Eltern keine Erklärung abgeben, so ist nach dem Gesetz "die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat". Bislang ordnen die Rentenversicherer dann die Erziehungszeiten automatisch der Mutter zu. Die entsprechende Gesetzesklausel gelte nur für Pflegeeltern, argumentierte die BfA vor Gericht. Doch eine solche Einschränkung lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen, urteilte das BSG. (Az.: 4 RA 59/97)
Im konkreten Fall war ein österreichischer Vater nach Deutschland zur Mutter des gemeinsamen Kindes gezogen, um sie zu heiraten. Während sie arbeitete, kümmerte er sich um die Tochter. Eine Erklärung, daß dem Vater die Zeiten zugeordnet werden sollten, reichten die Eltern aber erst drei Monate nach dem dritten Geburtstag des Kindes ein. Die BfA ordnete die Zeiten daher ganz der Mutter zu. Zu Unrecht, wie das BSG nun entschied. Eine entsprechende Auffangregel gelte nur, wenn die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben etwa gleichgewichtig sind. Hier aber habe sich der Vater mehr um das Kind gekümmert.
Anmerkung paPPa.com: Es bleibt offen, wie zu entscheiden ist, wenn die Mutter der Anrechnung der Erziehungszeiten für den Vater widerspricht - wie es häufig nach Trennung der Fall ist ... Denn hier wird der Mutter trotz Vorlage entgegenstehender Belege meist ohne weitere Prüfung der Bonus zugeschlagen. Vermutlich muß auch für diesen Fall wieder einmal durch alle Instanzen geklagt werden.