Rechtsprechungsübersicht zu Sorge und Umgang - Positive Fälle
(bitte nicht vergessen: Es gibt auch eine Fülle negativer Entscheidungen, siehe z.B. "Schicksale")

Mehr Rechtsprechung auch hier:


Umgangsrecht - Sorgerecht ehelich - Sorgerecht nichtehelich - Verfahrensrecht - Missbrauchsverdacht - Strafrecht - Sonstiges
(nach Datum der Gerichtsbeschlüsse sortiert)

Umgangsrecht (Umgangsrecht für Großeltern siehe gesonderte Seite)


Zur Umgangspflicht der Eltern siehe www.pappa.com/urteile/umgang/umgangspflicht-rechtsprechung.htm


Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht - eheliches Kind / verheiratete Eltern


Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht - nicht-eheliches Kind / nicht-verheiratete Eltern


Verfahrensrecht


Missbrauchsverdacht - Missbrauch mit dem Missbrauch


Strafrecht


Sonstiges


Weitere aktuelle Entscheidungen in der Rubrik "Was gibt´s Neues bei paPPa.com?" und auch hier:

    PAS-Urteile, Entscheidungen zur Unterhaltsminderung bei Umgangsvereitelung, Rechtsprechungs- u. Gutachtendatenbank Kinderrecht, die Rechtsprechungsübersicht im SKIFAS-Katalog und vor allem auch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention im deutschen Familienrecht)


© paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: Oktober 2005 - eingestellt 28.8.99
Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/urt/rsprpos.htm

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    AG Groß-Gerau 26.8.93 - 71 F 379/93: Gemeinsame elterliche Sorge nach Scheidung trotz Widerspruch eines Elternteils
    DAVorm 1993, 952 = FamRZ 1994, 922 = NJW-RR 1994, 70

    Text und Kommentar jetzt HIER


    AG Landstuhl 7.7.1996 - 1 F 81/96 - EzFamR aktuell 1996, 329 = FamRZ 1997, 102

    Elterliche Sorge: Bindung des Gerichts an einen gemeinsamen Elternvorschlag im Abänderungsverfahren
    Innerhalb des Abänderungsverfahrens betreffend die elterliche Sorge gelten die Grundsätze des BGB § 1671 weiter, wonach in erster Linie nach Maßgabe des Kindeswohls zu entscheiden ist und in zweiter Linie das Familiengericht von einem gemeinsamen Elternvorschlag nur abweichen soll, wenn dies im Interesse des Kindeswohls erforderlich ist.


    AG Kamen 13.4.95 - 10 X K 2087 - DAVorm 1995, 752 = FamRZ 1995, 1077 - FamRZ 1996, 632 (Anmerkung)

    Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nichtehelicher Eltern nach EMRK Art. 8

    und AG Kamen 4.8.95 - 10 X I 451 - Gemeinsame elterliche Sorge für gemeinsame Kinder der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Text der Entscheidungen jetzt HIER


    OLG Celle 12.6.95 - 10 UF 195/94 (Vorinstanz: AG Hannover 612 F 3091/92)

    Sorgerechtsentzug wegen beharrlicher Weigerung des Umgangsrechts zwischen Vater und Kind

    Zusammenfassung und Volltext der Entscheidung jetzt HIER


    AG Potsdam - 44 F 87/93

    Alleiniges Sorgerecht für 9-jährigen Sohn erhält Vater, weil Mutter gemeinsames Sorgerecht ablehnt

    Kurzbeschreibung: Sohn S. lebte mit Einverständnis des Vaters seit der Trennung der Eltern 1991 bei der Mutter. S. hat zu beiden Eltern gleichwertige emotionale Bindungen. Auch der Kindeswille zeigte keine eindeutige Präferenz für einen Elternteil.

    Das Sorgerecht wurde dem Vater übertragen, weil das Gericht davon ausging "daß dieser in Zukunft im Sinne von elterlicher Verantwortung vergleichsweise stärker an den objektiven Interessen des Kindes und seiner Bedürfnisse unter Zurückstellung eigener Interessen ausüben wird, als es der Antragstellerin möglich war und ist."

    Die Mutter hatte sich einer Kompromißlösung widersetzt, wonach beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, der Lebensmittelpunkt von S. bei der Mutter bleiben und zur Verbesserung der Kontaktsituation zwischen S. und dem Vater sowie zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern Beratungsgespräche stattfinden sollten.

    "Strafanzeigen, das Ringen um juristische Vormachtstellung, die Drohung mit Reduzierung oder Abbruch der Kontakte für den Fall, daß der andere Elternteil das Sorgerecht erhalten sollte, dienen nicht der friedlichen Beilegung des Konflikte im Interesse des Kindes sondern erhöhen den für das Kind belastenden Zustand."


    OLG München vom 12.4.91 - 26 UF 1464/89 = FamRZ 1991, 1343 www.andrip.de/kind/urteile/1412uesp.rtf

    Vater erhält Sorgerecht während der Trennungszeit, da die Mutter den Umgang verhindert

    Unterbindet der das Kind betreuende Elternteil jeglichen Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil, so ist bei der Sorgerechtsentscheidung dem Kontinuitätsgrundsatz selbst bei sonstiger Erziehungseignung der Mutter wegen der Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Kind und Vater nicht ohne weiteres der Vorrang einzuräumen.

    Zusammenfassung der Entscheidung jetzt HIER


    OLG Hamburg 2.8.95 - 12 UF 85/94 - FamRZ 1996, 422

    Anordnung einer Pflegschaft zur Durchsetzung eines "behüteten" Umgangsrechts bei ablehnender Haltung des sorgeberechtigten Elternteils (u.a. wegen des Verdachts sexuell gefärbten Verhaltens)

    Zusammenfassung und Volltext der Entscheidung jetzt HIER


    OLG Frankfurt 22.5.96 - 20 W 7/96 - OLG-Rp Frankfurt 1997, 71 = FamRZ 1997, 571

    Notwendige Anhörung von Kleinkindern in vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für das Kindeswohl

    1. Auch Kleinkinder ab einem Alter von etwa drei Jahren sind in Personensorgeangelegenheiten gem. FGG § 50b Abs. 1 persönlich anzuhören, wenn dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.

    2. Gerade im Verfahren nach BGB § 1666 kann es zur Sachverhaltsaufklärung beitragen und die Entscheidung beeinflussen, wenn sich der Vormundschaftsrichter von den betroffenen Kindern, ihren Neigungen, Bindungen oder ihrem Willen einen persönlichen Eindruck verschafft, auch wenn Kinder in diesem Alter sich noch nicht artikulieren können. Diese Anhörung erfordert allerdings auch die Anwesenheit der Mutter.

    3. Eine unterlassene Anhörung führt regelmäßig zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht.


    AG Zwickau 16.7.96 - 8 F 0413/96 - sb -

    Zwangsgeld-/Zwangshaftandrohung gegen Umgangsboykott

    Der Antragsgegnerin wird für den Fall des vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoßes gegen das Urteil des AG Zwickau vom 18.3.1996 - 8 F 0559/94, Ziff. 3, wonach sie verpflichtet ist, das gemeinsame Kind Mandy vom 21.7.1996 bis 28.7.1996 in der Zeit von sonntags, 12:00 Uhr, bis darauffolgenden Sonntag, 15:00 Uhr, an den Antragsteller herauszugeben, ein Zwangsgeld bis zu DM 15.000 bzw. Zwangshaft von 6 Monaten angedroht.


    VG Stuttgart 10.1.96 - A 18 K 16947/95 - FamRZ 1996, 1012

    Aufenthaltserlaubnis wegen nichtehelichen Kindes

    Nigerianer darf trotz Ablehnung des Asylantrags bleiben. Nachdem der Asylantrag eines Nigerianers abgelehnt worden war, wurde er von der Ausländerbehörde aufgefordert, unverzüglich auszureisen. Schließlich beantragte er, seine Abschiebung nach Nigeria durch eine einstweilige Anordnung auszusetzen. Als Grund gab er die familiäre Lebensgemeinschaft mit seinem nichtehelichen Kind und dessen minderjähriger Mutter an.

    Das VG Stuttgart gab dem Antrag des Mannes statt (A 18 K 16947/95). Eine "einstweilige Anordnung" könne erlassen werden, wenn dies zur "Abwendung wesentlicher Nachteile oder drohender Gewalt oder aus anderen Gründen" nötig erscheine. Als Abschiebungshindernis komme hier der grundrechtliche Schutz der Familie in Betracht. Da der Nigerianer mit seinem mittlerweile zwei Jahre alten Sohn seit dessen Geburt zusammenlebe und sich dessen Betreuung verantwortungsvoll mit seiner Lebensgefährtin teile, stehe diese Lebensgemeinschaft unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das Kind sei insbesondere während der Arbeitszeit der berufstätigen Mutter auf die Betreuung durch den Vater angewiesen. Deshalb dürfe dieser nicht abgeschoben werden.


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