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Aktuelle Rechtsprechung zum Thema: Umgangskostenerstattung durch Sozialhilfe oder sonstige Beihilfe

- Hier: Wenn Beihilfe verweigert wird mit Hinweis auf angebliche Beteiligungspflicht des anderen Elternteils
& die Verpflegungspauschale nicht gezahlt wird -


Das Problem:

Gleichwohl entscheiden die Ämter immer noch anders und wollen das Geld einfach nicht rausrücken. Daher müssen Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern nicht verlieren wollen, mal wieder das tun, was Eltern in Deutschland immer tun müssen: Klagen, klagen, klagen.



Amtsgericht Hamburg - Familiengericht -
Geschäfts-Nr.: 275 F 200/05

Datum: 24.6.2005

Beschluß

In der Familiensache

V Kindesvater - Kläger -

gegen

M Kindesmutter - Beklagte -

24.6.2005 Möller, RiAG



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Stand dieser Seite: 12.2.07 - Fundstelle: http://www.pappa.com/recht/urt/umgangskosten-hartzIV-ag-hamburg.htm
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