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Bild-Zeitung 21.7.98
Ein wichtiges Urteil für Geschiedene! Eine Frau, die nach ihrer Scheidung mehrere Jahre in "wilder Ehe" mit einem neuen Partner lebt, kann sämtliche finanziellen Ansprüche an den Ex-Mann verlieren. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Der Fall: Die Frau hatte sich im Dezember 1988 auf einer Familienfeier neu verliebt, trennte sich zwei Monate später von ihrem Mann. Scheidung 1990 nach rund 20 Jahren Ehe. Bis zur Scheidung hatte der Ex-Mann seiner Frau 1500 Mark/Monat Trennungsunterhalt gezahlt. Anschließend verpflichtete er sich, 5 Jahre lang weitere 350 Mark/Monat zu zahlen. Als die Frau sich im Frühjahr '96 nach 7 Jahren "wilder Ehe" von dem neuen Partner trennte, verlangte sie erneut rund 1000 Mark Unterhalt vom Ex-Mann.
Laut OLG hat die Frau den Unterhaltsanspruch verwirkt. Ihr sei es nach der Scheidung gelungen, sich finanziell unabhängig zu machen. Ein Wiederaufleben der Unterhaltsansprüche sei "unzumutbar". Das Urteil bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck (Az.: 13 UF 109/97).
Hannoversche Neue Presse, Juli 98
(vgl. http://www.niedersachsen.com/Mol3/NP/news/subnews.htd?ind=2&act=6)
Nach fünf Jahren Rosenkrieg 65 000 Mark für gemeine Gattin
VON ANNETTE ROSE
HANNOVER. Wie schlecht muß ein Ex-Ehepartner sich aufführen, daß er seinen Unterhaltsanspruch verliert? Eine Geschiedene (44) fälschte eine Unterhaltsvereinbarung, leitete die Post ihres Ex-Gatten (53) um, schwärzte ihn bei seiner Dienststelle an. Trotzdem entschieden Familienrichter: Er muß zahlen.
Gestern haben sich die geschiedenen Eheleute nach fünfjährigem erbitterten Streit vor dem Amtsgericht geeinigt: Er zahlt nach 13jähriger Ehe 65 000 Mark Unterhaltsabfindung.
Das Paar hatte 1980 geheiratet. Er ist Polizist beim Bundesgrenzschutz. Sie war Justizangestellte, arbeitet heute bei der Stadt. Sie bekamen einen Sohn, der jetzt 18 Jahre ist.
Die Ehe zerbrach, Scheidung war 1993. Beide fühlten sich vom anderen um Geld betrogen, zerstritten sich heillos. Der Polizist zahlte für seinen Sohn 700 Mark im Monat, für die Ex-Frau anfangs 600. Ihr war das zuwenig. "Er verdient über 6000 Mark netto mit seinem neuen Job in der Ex-DDR", behauptete sie.
Der Polizist verweigerte seiner Geschiedenen Gehaltsauskünfte. Sie zog vors Familiengericht, klagte auf 1400 Mark im Monat. Im Prozeß bei Richter Dr. Dieter Höbbel legte sie eine erfundene und gefälschte Unterhaltsvereinbarung vor. Außerdem kam heraus: Sie hatte mit gefälschter Unterschrift einen Nachsendeantrag gestellt, seine Post zu sich umgeleitet. Grund: Sie wollte herausfinden, wieviel er tatsächlich verdient. Ferner fälschte sie ein Anwaltsschreiben, sandte es an die Dienststelle ihres "Ex", forderte Auskunft über Gehalt.
"Auch gab es anonyme Anrufe", so der Polizist. Er habe dann nichts mehr an seine Ex-Frau gezahlt. Sie sei schuld an der verspäteten Beförderung. "Erst vor kurzem wurde ich Kommissar."
Richter Höbbel entschied im ersten Unterhaltsprozeß: "Die Frau hat ihren Unterhaltsanpruch verwirkt." Er legte die Akten der Staatsanwaltschaft vor. Die Ex-Gattin wurde angeklagt und verurteilt: 1625 Mark Geldstrafe.
Gegen das Unterhaltsurteil legte sie trotzdem Berufung ein. Und sie bekam auch recht. Die Richter am Oberlandesgericht meinten: Sie hat ihrem Ex-Mann keinen gravierenden Schaden zugefügt.
Weitere Urteile in Leitsätzen, u.a. auch zur Verwirkung des Ehegattenunterhalts beim ISUV.