Thomas Martin, Köln, Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bericht Hearing zum Kindschaftsrecht am 24.
Februar 1997:
Gedanken & Assoziationen
Zur Einstimmung
24.2.1997, 10:00 bis 18.00 Uhr: Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Kinder des Deutschen Bundestages tagte in den Kolonnaden des Langen Eugen. Das Hearing hat die Drucksachen 13/4899 (Regierung) und 13/1752 (SPD) zur Grundlage. Sie haben zum 2. Mal die Sachverständigen geladen. 14 mal Sachverstand aus den Verbänden (allerdings nur zwei „Betroffenen“verbände - VaMV, ISUV), der Jugendhilfe (nur einer, Jugendamt Siegen) und aus der Rechtspraxis.
Mindestens elf davon sind Juristen, die klar die Diskussion dominieren und keinen Zweifel daran lassen, dass sie die Königsprofession ausüben. Die sowohl lebensfremde, als aber auch sehr lebensbestimmende eigene Logik und Dynamik dieses juristischen Systems lässt keine grundsätzlichen Fragen mehr zu (z.B. "Brauchen wir den Anwaltszwang bei der Scheidungsverhandlung wirklich?" (Laut Richteraussage war die Kooperationsfähigkeit und -willigkeit der Partner vor Gericht in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung, in der es keinen Anwaltszwang gab, signifikant höher als jetzt.) "Warum brauchen wir ein Gericht beim Trennen, zum Trauen aber „nur“ ein Standesamt? - ... und das auch noch ohne einen gültigen deutschen Führerschein zur Ehe und Elternfähigkeit! ). Nun gut.
Circa 110 Anwesende quetschten sich in dem Raum zusammen, davon etwa 15 MdB´s, auch Herr Schmidt-Jortzig war ca. 2 Std. nachmittags anwesend (da gab es Befragung, vormittags die Berichte der Sachverständigen). Eine Handvoll „Betroffene“ waren mehr oder weniger gut auszumachen an der Kleidung. Im Kontrast dazu - gediegen, aber nicht unbedingt geschmackvoll - waren Journalisten und MdB´s angezogen. Besonders schick bis dezent modisch viele Angestellte und Zuarbeiter des Bundestages.
Kaum hatte ich mich auf einen freigewordenen Platz gesetzt, raunte mir der korrekt gekleidete Herr zur Linken zu: „ Auf diesem Platz können Sie nur solange sitzen, bis mein Gruppenleiter erscheint!“ - „Ist dieser Platz von Ihrem Ministerium reserviert worden?“ raunte ich zurück. Er schluckte, schüttelte den Kopf und schrieb fleissig weiter die Sachverständigenäusserungen mit. Hatte mir meine schicke Krawatte und mein Anzug bei ihm zu mehr Respekt verholfen? Rechts von mir eine Justitiarin der Grünen. Als Edith Weiser vom VaMV mit üblicher zuckersüsser Stimme samtweich ihr Statement zum Besten gab, stöhnte sie hier und da auf, weil einige Argumentationskrücken in den Ausführungen des VaMV recht auffällig waren. Als Edith Weiser wieder das „Aussteigen“ der Väter aus dem Kindeskontakt nach Scheidung mit einer „neuen“ amerikanischen Untersuchung (Fürstenberg/Cherlin, Mnookin) belegt, um damit gegen die Gemeinsame Sorge (GS) zu argumentieren, schauen wir uns lächelnd an. Ich sage :“So argumentiert Frau Weiser schon seit Jahren. Sie bemüht sich auch nicht um andere wissenschaftliche Untersuchungen, die dieses Phänomen erklären und Änderungvorschläge anbieten“ - “Und warum nicht?“. “Das dürfen Sie mich nicht fragen. Ich bin von einer „Väterorganisation““ - “Ach, so“. Damit war unsere anfangs freundliche Unterhaltung beendet. Schon ist Mann unsymphatisch. Da half mir auch mein schicker Schlips nicht weiter. Schade. Gerne hätte ich sie zu einer konstruktiven Diskussion in unsere Kölner Gruppe eingeladen.
Carola Schewe, VaMV-Vorsitzende, kommt herein. Hier ein Winken, da ein Tuscheln mit MdB-Frauen oder Mitarbeiterinnen. Frau verabredet sich zu Gesprächen draussen, frau kommt wieder rein. Es scheint, dass hier ein gut organisiertes Geschäft einer relativ starken Lobby betrieben wird (s.a. VaMV-Stellungnahme vom 20.2.1997, S.3, Abs. 5 ). Gut so. Sollen sie ihre Möglichkeiten nutzen. Warum sollten „wir“ sie daran hindern (und wie auch)? Wer auch immer „wir“ Väter sind und wie auch immer sich jeder von uns definieren mag. Aber dazu sollten wir später unter uns diskutieren.
Warum dieser athmosphärische und launige Anfang meines Artikels?
Das Kindschaftsrecht polarisiert auf der emotionalen Ebene wie kaum ein zweites Thema die Menschen und Strukturen unserer Gesellschaft. Hier wird nicht nach Rot oder Schwarz, Links oder Rechts unterschieden. Die „schiefen“ Anteile einer jeden Person finden jetzt endlich auch die Möglichkeit, „schief“ und emotional problematisch zu reagieren. Wenn (nicht wirklich aufgearbeitete) persönliche Betroffenheit vorherrscht, wird hierdurch auch und gerade politische „Schieflage“ produziert - nachträgliche Argumente und wissenschaftliche Untersuchungen kann man/frau beliebig zur Untermauerung heranführen. Es steht alles im Regal zum Gebrauch bereit.
Es ist selten schwer, eine wirklich ehrliche Diskussion zu führen. Deshalb gehen auch die Trennungslinien quer durch alle und jede Fraktion des Bundestages.
Bei den Grünen nehmen die meisten Männer die scheinprogressive Haltung ein, alles was Familie, Frauen und Kinder angeht, von den Fraktionskolleginnen bearbeiten zu lassen. Was eine spezielle Hardliner-Fraktion in meinen Augen mit fehlgeleiteten, als feministisch bezeichneten Zielen verbindet. Geschlechterkampf auf der Elternebene - immer natürlich nur fürs Kindeswohl. Als ob es irgend etwas mit Emanzipation zu tun hat, dass Frauen/Mütter nach 85% der vollzogenen Scheidungen die Alleinsorge „besitzen“. Und das unter diesen Rahmenbedingungen: Zunehmende Verarmung beider Partner durch/nach Scheidung, kaum Teilzeitarbeitsplätze, kaum Hortplätze etc. Sollen sie „ihre“ Besitzstandstümer weiterhin zutiefst konservativ wahren (Schwarzer und Meißner - die Unheilige Allianz ist nicht weit), anstatt z.B. anzustreben, dass Mütter + Väter gemeinsam für Rollenwandel und Änderung der Rahmenbedingungen eintreten.
In der CSU tauchen „Orthodoxe“ auf (H. Wehner - die patriarchalische Neuentdeckung) vom Schlage einer ehemaligen bayrischen Justizministerin, die mit Bemerkungen bekannt wurde wie: „Sie können als nichtehelicher Vater ihr Kind nicht sehen? Selbst dran schuld, warum haben Sie die Frau nicht geheiratet, wie es sich gehört?!“. Nun ja, irgendwann starben die Dinosaurier auch aus.
Dafür erschauert mann bei der familienpolitischen Lektüre der CDU-Frauenvereinigung - allerdings ist hier die Anfangsdiskussion von vor mindestens drei Jahren gemeint, bevor der Deckel draufkam. (Familienpolitik ernsthaft betrieben ist revolutionär - das weiß gerade Herr Kohl). Im Ernst, viele Positionen waren derart progressiv, daß viele Väteraufbrüchler Mühe hätten mitzuhalten.
Die Urfassung, als umfassenderes Konzept für ein „neues Kindschaftsrecht“, wurde allerdings von Margot von Renesse, SPD, in geeigneter parlamentarisch-juristischer Form, 1992 zuerst in den Ring der Diskussion geworfen. Sie bildete querdenkerisch, tiefergehend, sehr unsozialdemokratisch den Katalysator, der den Damm der Zögerlichkeit der Regierung brach und dabei hohe Vorgaben machte (z.B. GS als Regelfall, Pflichtberatung, Abschaffung der „Wegadoption“ nichtehelicher Kinder etc.). Das war 1992.
Die Zähne der Zeit und der LobbyistInnen haben sich auch hier stark verwirklicht. Die Drucksache 13/1752 vom 21.6.1995, der letzte gültige SPD-Entwurf, der von den Sachverständigen auch geprüft wurde, weist auch nicht mehr die GS als Regelfall/Verbleib nach Scheidung aus. Weiterhin wurde der Betreuungsunterhalt für NE-Mütter, zahlbar durch die NE-Väter, im Zeitraum kräftig ausgedehnt (von der Sache her richtig, aber gesellschaftspolitisch undiskutiert, s.a. Sauerborn in der neuesten paps; eine reine Sparmaßnahme zu Gunsten der Kommunalkassen, die nicht zahlen brauchen). Weiteres wurde - je nach Machteinfluß - geändert. Auch die SPD braucht Stimmen und hinter wessen Organisation sie diese erhofft, der wird berücksichtigt. Emsig und raffiniert scheint gerade in dieser Fraktion etwa für Positionen von VaMV & Co. gekämpft worden zu sein (Hanna Wolf u.a.).
Deshalb, weil es eigentlich nicht lohnt, die 3cm Regierungsentwurf durchzuhecheln, da in vielen entscheidenden Punkten die sogenannte „Kompromißlinie“ schon woanders liegt, fasse ich die Sachverständigenstatements kurz zusammen. Wo sich die Einigungen endgültig treffen werden, ist nur bedingt vorauszusagen. (Sicher ist der zitierte SPD-Entwurf in den wichtigen Punkten „Maß-gebend“):
Was nun? - Was tun!
Wir haben hier also das vorläufige Ergebnis eines Hearings aufgrund eines Gesetzesentwurfs der Regierung. Wir haben hier also die erzwungene Bewegung der Regierung
Wir werden aber nur stückweise und nur die Mindestforderungen erhalten, denn diese Reform kostet Geld und würde zu viele Strukturen im Lande umschichten. Das geht nicht! Wollen wir mehr, so müssen wir das öffentlich klar machen.
Die Bewegung der Regierung erzwungen haben in den letzten Jahren eine Reihe von obersten Gerichtsentscheidungen (zu GS für NE, Adoption bei NE, Umgangsrecht, ...) und die internationalen Vertragswerke (UN-Kinderrechtskonvention, EMRK) zusammen mit einer Bewegung vieler Betroffener - auch Vätern und ihren Verbänden. Diese Betroffenenbewegung alleine hätte sich wahrscheinlich noch länger bewegen müssen, wenn nicht entsprechende Justizentscheidungen diesen Prozeß verdichtet hätten.
Zur Erinnerung: 1982 „schon“ ließ das BVerfG die GS zu und gab dem Gesetzgeber auf, dies entsprechend im BGB zu ändern. Nichts ist seitdem passiert.
Genauso beliebig, wie der VaMV „seine“ Positionen nur mit den gerade passenden „amerikanischen“ wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, genauso wird seit Jahren auch kein wirklich, die familiären Verhältnisse in Deutschland ergründender Forschungsauftrag von den zuständigen Ministerien in Auftrag gegeben.
Man/frau will es eigentlich auch nicht so genau wissen. Denn aus Wissen erfolgt „Machen“. Weiß man nichts, braucht man nichts machen - da macht man nix ... bis halt Betroffene immer lauter werden oder der internationale Vergleich das Schlußlicht verleiht. Dennoch, der Status Quo ist trotz heftigem Blocken jetzt aufgebrochen. Aber nur recht kurz. die Kräfteverhältnisse werden sich bald wieder neu zurecht gerückt haben (spätestens bei der Verabschiedung des Kindschaftsrechts - vielleicht ab Mitte ‘97).
Vorher sollten wir feststellen
Antworten kann vielleicht das Treffen am 15./16. März in Thüringen bringen ...
Natürlich können wir auch diskutieren, ob wir zusehen, wie der Regierungsentwurf weiter zurückrutscht, auch evtl. hinter die Vorgaben höchster nationaler und internationaler Gerichte. Geschieht dies, dann erhoffen sich einige die ersehnte Korrektur durch ebendiese höchsten Gerichte. Als noch zuverlässiger schätze ich das gute alte patriarchalische Aufbäumen unserer MdB-Männer - quer durch alle Fraktionen - ein, sich von zuviel Frauen-Einfluß auf das neue Gesetzeswerk nicht zuviel Butter vom Brot nehmen zu lassen. Der innerliche Spagat dabei bleibt: wie die alte Situation halten, d.h. die Mütter bekommen die Kinder und werden von ihren Ex-Männern alimentiert (bis dass der Tod euch scheidet) und halten dadurch in dankenswerter Weise den Männern in den wichtigen Bereichen gesellschaftlichen Lebens den Rücken frei?
Viele Schwestern feiern diese patriarchalische Sackgasse immer noch als „Mütterrecht“, das gegen das feindliche Geschlecht verteidigt werden will (wer weiß? Sollte man/frau mal ausdiskutieren).
Mir persönlich liegt es jedenfalls nicht, auf die falschen Männer, Frauen und Gerichte zu hoffen und selbst nicht ausgelotet zu haben, was durch eigene Kraft noch zu bewirken ist.
Eines sollten wir uns in jedem Fall vor Augen halten: Es gibt kein Gesetz, dass für uns, unsere Kinder, unsere Familien alles regelt. Unser eigenes Verhalten prägt und beeinflußt vielleicht sogar mehr unser Leben und das unserer Umgebung.
Wir aktiven Väter fragen uns z.B. nach den Gründen von Väterabwesenheit, Ausstieg von Vätern aus dem Kindeskontakt nach Scheidung etc. Wir wollen dazu beitragen, daran etwas zu ändern. Andere haben keinen Willen daran etwas zu ändern - wir schon.
Wir wollen keine falschen Pfründe verteidigen, aber mehr Väterlichkeit auf allen Ebenen entwickeln. Das wollen wir auch in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wiedererkennen können. Auch und gerade Gesetze normieren Denken+Handeln der Menschen. Wir können den Väteraufbruch aber nur als Teil eines beidseitigen Elternaufbruches entwickeln. Die Emanzipation der Väter gehört zu unseren Hausaufgaben, aber wir sollten dabei nicht den Kontakt nach „drüben“ verlieren. Oder haben wir vergessen, wie wir zu unseren Kindern gekommen sind?
Danke für Eure Aufmerksamkeit und Dank für eine Rückmeldung!