Backlash: Das System schlägt zurück
paPPa.com erreichte am 7. Mai 97 die untenstehende Mitteilung der "Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes". Was ist passiert ?
Die Büroräume der Initiative wurden von der Polizei vollständig ausgeräumt - Begründung: "Verdacht des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz". Steht den Selbsthilfegruppen und Verbänden jetzt eine Kriminalisierungswelle bevor?
Gerade die Initiativen, die sich mit den zumindest anrüchigen Praktiken vieler Jugendämter beschäftigen, haben jetzt wohl mit konsequenter staatlicher Verfolgung zu rechnen. Dem Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung können sich alle Selbsthilfegruppen, Initiativen und Vereine kaum entziehen. Auch in anderen Fällen wird dieses Mittel mit Erfolg angewendet, siehe den Fall SEM/Stoßhoff.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages jedenfalls sieht sich nicht in der Lage, zu den Hunderten von Fällen, die ihr in den letzten Monaten mitgeteilt wurden, offiziell Stellung zu nehmen (mehrfache Anfrage von paPPa.com bei Dorle Marx hinsichtlich vielfach angekündigter Schritte zur Kontrolle der Jugendämter); Michael Grumann, Informationsdienst Kindeswegnahme Münster, wird eine Kopie des Protokolls einer Sitzung der Kinderkommission vom 28.2.97 verweigert, bei der er anwesend war; Grumann dazu: "Grund: Es wurden dort drei Stunden lang ausschließlich Straftaten geplant und besprochen - und die Abwehr von Verfolgungsmaßnahmen."
Wir danken dafür, daß unsere Arbeit entsprechend honoriert wird!
Es folgt die Mitteilung der "Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes" - Otto Brandner, Klunzingerstr. 2, 74363 Güglingen, Tel.+Fax 07135 - 34 67 sowie der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss von Frau Richterin am Amtsgericht Pforzheim Dr. Ambs.
Hallo Mitstreiter für das Recht unserer Kinder !
Es ist kaum zu glauben, aber leider wahr:
Heute, am Mittwoch, den 7.5.97, standen zwei Polizeibeamte vor meiner Tür und überreichten mir einen Beschluß vom Amtsgericht Pforzheim, der den Vorwurf gegen mich erhebt, gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen zu haben.
Ich weise diesen Vorwurf zurück und stelle einen Angriff gegen meine Person fest.
Es wurden alle Akten, welche die Betroffenen mir zur Einsicht überlassen haben und die intimste Äußerungen enthalten, beschlagnahmt (insgesamt 19 Ordner).
Weiter wurden mir
mitgenommen.
Es stellt sich für mich die Frage, ob das jetzt das Mittel ist, mit dem die Gegenseite bzw. der Rechtsstaat gegen den Bürger vorgeht, die den Betroffenen Hilfe zukommen lassen, um für die Kinder zu kämpfen, für die der Staat nicht in der Lage ist, etwas zu tun.
Wir konnten mit unserer Arbeit in den vergangenen anderthalb Jahren 30 Kindern dazu verhelfen, daß sie wieder im Kreis ihrer Familie gelandet sind und dort besser aufgehoben sind als bei den staatlichen Einrichtungen. Auch konnten wir den entsorgten Vätern behilflich sein, sodaß sie wieder Zugang zu ihren Kindern gefunden haben.
Dieses alles ist in einem Rechtsstaat nicht erlaubt, wie ich heute feststellen mußte. Betroffene dürfen sich nicht zusammenschließen und den Finger gegen Mißstände erheben, für die der Staat verantwortlich zeichnet.
Schafft es eine Behörde nicht, mit Argumenten gegen uns vorzugehen, so wird man eben zum Kriminellen gestempelt und da wird sich doch was finden lassen.
Es ist nicht zu fassen, mit welchen Mitteln der Staat gegen Bürger vorgeht, die nichts anderes tun, als anderen zu helfen ...
Ich bin mir nicht sicher, ob ich über diesen Vorfall lachen oder weinen soll.
Mit den besten Grüßen
(gez. Brandner)
Geschäftsnummer: 3 Gs 67/97
Amtsgericht Pforzheim
BESCHLUSS vom 24.04.1997
In der Ermittlungssache
gegen Otto Brandner, Klunzingerstr. 2, 74363 Guglingen
wegen Verdachts des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz
wird gemäß § 33 Abs. 4 StPO ohne vorherige Anhörung aufgrund der §§ 96, 95, 98, 100, 102, 103, 104, 105, 111 und 162 StPO richterlich angeordnet:
Gründe
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis besteht der Verdacht, daß der Beschuldigte fremde Rechtsangelegenheiten ohne die erforderliche Erlaubnis betreibt. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten, in denen die technische Ausrüstung (Schreibgeräte, Karteien u.a.) vermutet wird, ist zur Aufklärung des Tatvorwurfs erforderlich. Ebenso ist die Beschlagnahme tatrelevanter Geschäftsunterlagen geboten. Die Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere und Bedeutung der Tat sowie zur Stärke des Tatverdachts.
Dr. Ambs
Richterin