Backlash: Das System schlägt zurück



  1. Es folgt die Mitteilung der "Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes" - Otto Brandner, Klunzingerstr. 2, 74363 Güglingen, Tel.+Fax 07135 - 34 67 sowie der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss von Frau Richterin am Amtsgericht Pforzheim Dr. Ambs.


    Hallo Mitstreiter für das Recht unserer Kinder !

    Es ist kaum zu glauben, aber leider wahr:

    Heute, am Mittwoch, den 7.5.97, standen zwei Polizeibeamte vor meiner Tür und überreichten mir einen Beschluß vom Amtsgericht Pforzheim, der den Vorwurf gegen mich erhebt, gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen zu haben.

    Ich weise diesen Vorwurf zurück und stelle einen Angriff gegen meine Person fest.

    Es wurden alle Akten, welche die Betroffenen mir zur Einsicht überlassen haben und die intimste Äußerungen enthalten, beschlagnahmt (insgesamt 19 Ordner).

    Weiter wurden mir

    mitgenommen.

    Es stellt sich für mich die Frage, ob das jetzt das Mittel ist, mit dem die Gegenseite bzw. der Rechtsstaat gegen den Bürger vorgeht, die den Betroffenen Hilfe zukommen lassen, um für die Kinder zu kämpfen, für die der Staat nicht in der Lage ist, etwas zu tun.

    Wir konnten mit unserer Arbeit in den vergangenen anderthalb Jahren 30 Kindern dazu verhelfen, daß sie wieder im Kreis ihrer Familie gelandet sind und dort besser aufgehoben sind als bei den staatlichen Einrichtungen. Auch konnten wir den entsorgten Vätern behilflich sein, sodaß sie wieder Zugang zu ihren Kindern gefunden haben.

    Dieses alles ist in einem Rechtsstaat nicht erlaubt, wie ich heute feststellen mußte. Betroffene dürfen sich nicht zusammenschließen und den Finger gegen Mißstände erheben, für die der Staat verantwortlich zeichnet.

    Schafft es eine Behörde nicht, mit Argumenten gegen uns vorzugehen, so wird man eben zum Kriminellen gestempelt und da wird sich doch was finden lassen.

    Es ist nicht zu fassen, mit welchen Mitteln der Staat gegen Bürger vorgeht, die nichts anderes tun, als anderen zu helfen ...

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich über diesen Vorfall lachen oder weinen soll.

    Mit den besten Grüßen

    (gez. Brandner)


    Geschäftsnummer: 3 Gs 67/97

    Amtsgericht Pforzheim

    BESCHLUSS vom 24.04.1997

    In der Ermittlungssache

    gegen Otto Brandner, Klunzingerstr. 2, 74363 Guglingen

    wegen Verdachts des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz

    wird gemäß § 33 Abs. 4 StPO ohne vorherige Anhörung aufgrund der §§ 96, 95, 98, 100, 102, 103, 104, 105, 111 und 162 StPO richterlich angeordnet:

  2. Die Durchsuchung der Wohnung und der Geschäftsräume des Beschuldigten jeweils einschließlich der Nebenräume sowie der Person und der Fahrzeuge
  3. Die Beschlagnahme eventueller Aufzeichnungen über die Tat und weitere Beteiligte sowie tatrelevanter Geschäftsunterlagen.
  4. Gründe

  5. Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis besteht der Verdacht, daß der Beschuldigte fremde Rechtsangelegenheiten ohne die erforderliche Erlaubnis betreibt. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten, in denen die technische Ausrüstung (Schreibgeräte, Karteien u.a.) vermutet wird, ist zur Aufklärung des Tatvorwurfs erforderlich. Ebenso ist die Beschlagnahme tatrelevanter Geschäftsunterlagen geboten. Die Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere und Bedeutung der Tat sowie zur Stärke des Tatverdachts.

    Dr. Ambs
    Richterin


paPPa.com-Homepage