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T A Z-BREMEN v. 17.6.98, Seite 22 Bremen Aktuell
In aller Feindschaft fürs Kindeswohl
"Beraten!" heißt es für die Jugendämter
mit dem neuen Kindschaftsrecht
Zwei Fallbeispiele aus der Realität
Das neue Kindschaftsrecht, das jetzt am 1. Juli in Kraft tritt, ist ein ganz wunderbares, ein großes ziviles Gesetzespaket: Die Entlassung des Staates aus den inneren Angelegenheiten der Familie. So sieht das Bodo M., Bremer Vater einer dreieinhalbjährigen Tochter, der er noch nie ins Angesicht schauen durfte. Einmal habe er sie gesehen, erzählt Bodo, von ferne, "das ist unheimlich, zu sehen, da läuft deine Tochter". Aber natürlich sei er nicht hingelaufen und habe gesagt: "Hallo, ich bin Dein Vater. Das kann man dem Kind nicht antun!"
Das Vormundschaftsgericht, erzählt der 35jährige, habe ihm den Umgang mit dem Kind verboten: "Das könnte sich negativ auf das Verhalten der Mutter zum Kind auswirken, hieß es." Mit dem neuen Gesetz wird es so ein Urteil kaum noch geben. Grundsatz nämlich ist nun: Das Kind hat das Recht auf beide Eltern. Bodo M. wird jetzt also wieder vor Gericht ziehen: Denn nun muß seine Kindes-Mutter beweisen, daß er einen schlechten Einfluß auf das Kind ausübt.
Wahrscheinlich wird das Familiengericht die beiden verfeindeten Elternteile zur Beratung an das Jugendamt weiterleiten. Wo man sich dann unter Aufsicht weiterstreitet. Dies nämlich, berichtete am Montag der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Siegfried Willutzki, sei von nun an die neue Aufgabe der Jugendämter: "Beratung, Beratung, Beratung". Weg von der eingreifenden, hin zur ausgleichenden Jugendhilfe! Auf einer Fachtagung, die zur Zeit in Bremen läuft, werden die Mitarbeiter der Sozialen Dienste, aber auch Richter und Anwälte auf diese neue Situation vorbereitet. Und in Weiterbildungskursen zu Familientherapie und Gesprächsführung lernen sie, das große verfeindete Volk nichtverheirateter und geschiedener Eltern zivilen Umgang miteinander zu lehren. In aller Feindschaft. Oder, wie Bodo M. sagt: "Damit die Mütter endlich aufhören, ihre Kinder als Waffe zu benutzen".
Ein wunderbares Gesetz. Findet Renate A. übrigens gar nicht. Sie hat sich dem Bremer Verband alleinerziehender Mütter und Väter angeschlossen und sagt: "Ich zittere dem 1. Juli entgegen." Wird dann der Vater ihrer knapp zweijährigen Tochter das Recht seines Kindes auf Kontakt zu ihm einklagen? "Er kommt aus der Türkei", sagt Renate A., "da kommen jetzt die ganzen tiefliegenden Ängste vor Entführung und so wieder hoch." Hin und her seien die Auseinandersetzungen mit dem Vater ihres Kindes in den letzten zwei Jahren gegangen. Erst habe er das Kind gar nicht gewollt und"mit Telefonterror" sie zur Abtreibung, dann zur Adoption zu zwingen versucht. Nach einem Jahr sei er dann aufgetaucht, doch festlegen habe er sich nie wollen: "Als er merkte, daß sein Kind ihn nicht automatisch liebt, wenn er es mit Süßigkeiten vollstopft, blieb er wieder weg." Vier Monate zuletzt. "Aber was weiß ich. Vielleicht flattert jetzt bald ein Brief vom Familiengericht durch den Briefschlitz." Denn immerhin: Beweisen, daß er Kontakt gesucht habe, könne er ja, sagt Renate A.
Kieler Nachrichten v. 17.6.98
Neumünster (sn) Die in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt geführte Pro-Familia-Beratungsstelle Neumünster am Goebenplatz wird ihr Angebot im Bereich "Familien- und Trennungsberatung" ausbauen.
Die Einrichtung reagiert damit einerseits auf die steigende Zahl der Beratungen im Trennungsfall und andererseits auf die Reform des Kindschaftsrechts, das zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt.
"Im vergangenen Jahr haben sich mehr trennungsbereite Paare als je zuvor an uns gewandt, um Beratung zu Fragen der Unterhaltsregelung, des Sorge- und Umgangsrechts in Anspruch zu nehmen", erklärt Sozialpädagogin Gisela Schaale, Leiterin der Beratungsstelle. Daß die Zahl weiter steigen wird, steht für den Mitarbeiter und Diplom-Psychologen Bernd Rathje außer Frage: "Das neue Kindschaftsrecht garantiert eine Beratung durch das Jugendamt in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Dadurch wird der Beratungsbedarf steigen. Wir werden mit dem Jugendamt abklären müssen, ob und wie wir am besten zusammenarbeiten können."
Da das größere Angebot bei Trennungsberatungen auf keinen Fall zu Lasten der übrigen KlientPro Familia bereits über eine Aufstockung des vierköpfigen Teams nachgedacht, zu dem auch Paar- und Lebensberater Toren Munz und Sozialpädagogin Urte Kringel gehören. "Unsere Kapazität ist derzeit erschöpft", resümiert Gisela Schaale.
911 Frauen und Männer kamen 1997 in die Villa am Goebenplatz, wo sich seit 16 JahrenRatsuchende zu Fragen der Sexualität und Partnerschaft, Verhütung, des Schwangerschaftsabbruchs und auch unerfüllten Kinderwunsches Rat holen können. Fast 80 Prozent der Ratsuchenden sind Frauen: "Aber der Anteil der Männer wächst", stellt Schaale fest.
(...) Wer mehr zur Arbeit von Pro Familia wissen möchte, wendet sich an den Goebenplatz 4 oder versucht es unter (Tel.) 917720 oder Fax 917715.
Westfälische Nachrichten v. 19.6.98
Ansturm aufs Bürgertelefon - Aktion des Jugendamtes
Münster - Rund 180 Anrufe gingen am Donnerstag morgen während der vom Jugendamt initiierten Bürgertelefon-Aktion zum neuen Kindschaftsrecht ein. Nicht nur diese große Resonanz zeigt den Informationsbedarf über die ab Juli geltende Gesetzesänderung. Das telefonische Beratungsangebot hatte sich anscheinend in ganz Nordrhein-Westfalen herumgesprochen. Denn eine ganze Reihe von Anrufen kam von auswärts, etwa aus dem Raum Aachen, aus Bielefeld, Köln und Lüdenscheid.
Wie kommen wir zum gemeinsamen Sorgerecht für unser Kind? Was ist zu tun, damit ich mein Kind künftig öfter sehen oder überhaupt wieder Kontakt zu ihm knüpfen kann? Welches Umgangsrecht habe ich mit meinem Enkelkind? Das waren einige der häufigsten Fragen an die zehn Experten. Gestellt wurden sie vor allem von Müttern, Großmüttern sowie von Vätern mit einem nichtehelichen Kind.
Manches war einfach zu beantworten. Beispiel: Auch nicht miteinander verheiratete Paare können ab Juli gemeinsam das Sorgerecht wahrnehmen. Sie müssen lediglich im Jugendamt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Oder: Nach einer Trennung der Eltern klären grundsätzlich die Beteiligten untereinander, wie der Kontakt zwischen dem Kind und den Personen mit oder ohne Sorgerecht künftig aussehen soll. Damit erhalten sie mehr Eigenverantwortung, wobei sie selbstverständlich auch die Interessen und Bedürfnisse des Kindes im Blick haben müssen. Kommt keine Einigung zustande, kann mann sich an das Jugendamt oder eine andere anerkannte Beratungsstelle wenden.
An der Telefonaktion hatten sich außer dem Jugendamt und dem Amt für soziale Dienste auch die Beratungsstelle »Trialog« und der Fachanwalt für Familienrecht Peter Slieper beteiligt.
Hinweis paPPa.com: Ausführlichere Informationen auch zur Aufgabenstellung von Jugendamt und Familiengericht in dem Artikel "Kindschaftsrechtsreform: Bemerkungen zum Kindeswohl aus sozialarbeiterischer Sicht", Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ) Heft 7/8, 1997 S. 235-249.