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"E l t e r n" Juni 98, S. 95-98
Gemeinsames Sorgerecht =
weniger Unterhalt ?
Für Mütter
und Väter, die sich trennen, ändert sich ab 1. Juli viel.
ELTERN-Redakteurin Christin Heyde fragte Experten nach den wichtigsten
Neuerungen
Das neue Kindschaftsrecht tritt nun in Kraft. Der Kern: Eltern behalten nach einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Auch unverheiratete Eltern können es beantragen.
Eine Verbesserung für die Männer, die nach einer Trennung nicht mehr zu Besuchsvätern degradiert werden, sagen die einen. Eine Verschlechterung für die Frauen, die wie bisher die Hauptlast der Erziehung tragen, sich nun aber auch noch ständig hereinreden lassen müssen, finden die anderen.
Was stimmt? Was wird durch das neue Gesetz besser, was schlechter - auch finanziell? ELTERN hat Experten in fünf Ministerien und den Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstages, Professor Siegfried Willutzki, nach den Konsequenzen gefragt.
Wie bekommen nicht verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht (GS)?
Sie müssen eine öffentlich beurkundete Erklärung abgeben, daß sie gemeinsam für das Kind sorgen wollen. Das können sie bei einem Notar oder beim Jugendamt (dort kostenlos) schon vor der Geburt des Kindes tun. Zusammen wohnen müssen die Eltern nicht. Ohne diese Erklärung bleibt die unverheiratete Mutter allein sorgeberechtigt.
Werden unverheiratete Paare mit GS und Eheleute gleich behandelt?
Ja. Solange jetzt keiner bei der Trennung das alleinige Sorgerecht beantragt, bleiben sie weiter gemeinsam für das Kind verantwortlich. Anders als früher wird bei der Scheidung nicht mehr zwangsläufig über das Sorgerecht entschieden.
Und wenn ein Elternteil oder beide das alleinige Sorgerecht wollen?
Beantragt zum Beispiel die Mutter das alleinige Sorgerecht und stimmt der Vater zu, muß der Familienrichter dem Antrag stattgeben. Es sei denn, das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und dagegen. Dann entscheidet der Richter nach dem Kindeswohl. Das muß er auch tun, wenn der andere EIternteil gegen das alleinige Sorgerecht ist oder wenn Mutter und Vater es für sich beantragen.
Wird das Kind dann gefragt?
Wenn es über 14 ist, immer. Ist es jünger, nur dann, wenn die Eltern sich streiten.
Welche Rolle spielt das Jugendamt?
Es soll die Eltern dabei unterstützen, die bestmögliche Lösung für ihr Kind zu finden. Das Familiengericht informiert es über Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen wollen. Das Jugendamt oder ein anderer Träger bietet eine Trennungs-Beratung an. Auch bei Umgangsproblemen muß das Jugendamt helfen.
Übernimmt das Jugendamt die Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder?
Nein, nur noch auf Antrag eine freiwillige Beistandsschaft. Es hilft dann bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Neu ist, daß diese Beistandsschaft auch von geschiedenen Eltern mit alleiniger Sorge beantragt werden kann.
Fallen beim Antrag auf das alleinige Sorgerecht höhere Kosten an als bei einer Scheidung mit GS?
Ja, aber nur etwas höhere Anwalts- und Gerichtskosten von etwa 300 bis 400 Mark. Es sei denn, daß ein psychologisches Gutachten eingeholt werden muß - das kostet rund 5000 Mark.
Wann bestehen gute Aussichten, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Wenn die Eltern so zerstritten sind, daß keine Zusammenarbeit zwischen ihnen möglich ist. Fachleute rechnen damit, daß es in der Hälfte der Fälle beim alleinigen Sorgerecht bleiben wird.
Können Eltern, die schon lange geschieden sind, jetzt das gemeinsame Sorgerecht beantragen?
Grundsätzlich ja. In der Praxis werden sie aber nur dann Erfolg haben, wenn sie triftige Gründe dafür anführen können. Zum Beispiel, wenn das Kind sich das ausdrücklich wünscht und aus Sicht des Richters nichts dagegen spricht.
Was unterscheidet das GS im neuen Gesetz von der früheren Regelung?
Bisher war die gemeinsame Sorge nach der Scheidung nur möglich, wenn die Eltern sie beide wollten. Die Folge war, daß sie dann auch in allen Fragen gemeinsam entscheidungsberechtigt waren, zumindest theoretisch.
Jetzt kann die gemeinsame Sorge gegen den Willen eines Elternteils bestehen bleiben, wenn diese Lösung dem Wohl des Kindes entspricht.
Gemeinsame Sorge ist aber künftig etwas anderes als bisher: Es wird in dem neuen Gesetz unterschieden zwischen Angelegenheiten, "deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist" - da ist Einvernehmen der Eltern erforderlich - und "Angelegenheiten des täglichen Lebens" - da darf immer derjenige entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Und wenn ein Elternteil Fernsehen erlaubt, der andere nicht?
Das ist eine Alltagsfrage, über die man trefflich streiten kann, genauso wie über die Frage, ob dem Kind Süßigkeiten erlaubt werden oder wie lange es aufbleiben darf. Mit kleineren Differenzen zwischen den Eltern kommen Kinder ganz gut zurecht. Aber wenn es ständig Streit gibt, dann sollte man den Richter entscheiden lassen. Passiert es zum Beispiel häufiger, daß der Vater das Kind zu leicht bekleidet auf einen Ausflug mitnimmt und die Mutter es dann krank zurückbekommt, könnte der Richter ihr die alleinige Entscheidungsbefugnis in Gesundheitsfragen zusprechen.
Neben alleinigem und gemeinsamem Sorgerecht werden in Zukunft auch Abstufungen möglich sein, weil das Gesetz eine Alleinsorge in Teilbereichen zuläßt.
Und wenn einer fürs Gymnasium ist, der andere dagegen für die Hauptschule?
Entscheidungen über die Schullaufbahn, die Berufswahl, das religiöse Bekenntnis oder eine Operation erfordern beim gemeinsamen Sorgerecht das Einvernehmen der Eltern. Können sich die Eltern nicht einigen, sollte das Familiengericht angerufen werden.
Könnte es durch das GS nicht zu mehr Streit als früher kommen?
Einerseits: Ja, weil die Eltern mehr zusammenarbeiten müssen und das Gesetz die Antwort auf viele praktische Fragen unbeantwortet läßt.
Andererseits: Nein, weil jeder Elternteil beim Umgang mit dem Kind alles unterlassen muß, "was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschweren würde." Streiten sich die Eltern ständig, können sie jederzeit den Antrag auf Alleinsorge stellen.
Was bedeutet GS für den Umgang?
Darüber wird vom Gericht keine Entscheidung mehr getroffen. Jeder kann das Kind so oft sehen, wie er will. In der Praxis wird es aber meist so sein wie bisher: Das Kind lebt bei einem Elternteil ständig, den anderen erlebt es nur bei Besuchen. Über den Umfang der Kontakte müssen sich die Eltern einigen. Können sie das nicht, entscheidet das Familiengericht.
Können Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht einfach umziehen?
Das ist eine der strittigsten Fragen der Reform und wird noch von der Rechtsprechung geklärt werden müssen. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind ständig lebt, umziehen will, wird entscheidend sein, ob dadurch der Kontakt zum anderen Elternteil erschwert wird. Der Besuchselternteil dagegen darf umziehen, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kindes nehmen zu müssen. Teilen sich die Eltern die Betreuung, kann keiner einfach umziehen.
Beide Eltern haben jetzt auch eine Umgangspflicht - was bedeutet das?
Das ist ein Appell an die Eltern und gilt auch beim alleinigen Sorgerecht. Wie bisher wird der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zu einem Zwangsgeld verurteilt werden können, wenn er Besuche vereitelt. Der Elternteil, der sich gar nicht sehen läßt, muß dagegen nicht mit Strafe rechnen.
Wer hat künftig ein Umgangsrecht?
Das Kind, die Eltern und - das ist neu: Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeltern, letztere aber nur, wenn dies dem Wohle des Kindes dient.
Kann das Umgangsrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden?
Ja, das ist nach wie vor möglich, auch das der Eltern. Bei ihnen aber nur, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre, etwa weil ein begründeter Verdacht auf Mißbrauch besteht. Das Gericht kann auch anordnen, daß der Umgang nur im Beisein Dritter stattfindet, etwa wenn die Entführung des Kindes befürchtet wird.
Wer bekommt das Sorgerecht, wenn ein Elternteil stirbt?
Beim gemeinsamen Sorgerecht erhält es automatisch der überlebende Elternteil. Hatte ein Elternteil nach einer Scheidung die alleinige Sorge, entscheidet das Gericht. Es könnte häufiger als früher verfügen, daß das Kind beim Stiefelternteil bleibt. Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und hatten auch kein gemeinsames Sorgerecht, bekommt nach dem Tod der Mutter der Vater das Sorgerecht, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Wer muß beim gemeinsamen Sorgerecht fürs Kind Unterhalt zahlen? Der Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig lebt. In den Fällen, in denen sich die Eltern in der Betreuung abwechseln, etwa bei Lehrer-Paaren oder Schichtarbeitern, wird es wohl unterschiedliche Regelungen geben: Verdienen beide gleich viel, müßte jeder fürs Kind aufkommen, wenn es bei ihm ist. Verdient einer deutlich mehr als der andere, müßte er trotz Betreuungsleistung noch Unterhalt zahlen.
Wo endet beim GS großzügiger Umgang, wo fängt Betreuung an?
Auch das läßt sich nicht so einfach beantworten, hat aber ebenfalls finanzielle Folgen. Die Kosten für den Umgang, also Ausflüge an Besuchstagen, muß der Besuchselternteil tragen. Wenn er jedes zweite oder vierte Wochenende kommt, dann bleibt es dabei. Aber wenn die Mutter das Kind zum Beispiel von Montagmorgen bis Freitagmittag hat, der Vater von Freitagmittag bis Montagfrüh, dann ist das schon mehr als Umgang, dann kommt das eher an gemeinsame Sorge heran. In diesem Fall könnte der Vater die Herabsetzung des Unterhalts fordern. Die Eltern müßten sich einigen oder das Familiengericht anrufen.
Welcher Elternteil kann Unterhalt für das Kind einfordern?
Derjenige, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Der Fall, daß das Kind zwischen beiden Eltern pendelt, ist im Gesetz nicht geregelt. Aber vermutlich wird jeder Elternteil Klage erheben können.
Was hat Sich beim Kindesunterhalt geändert?
Ein, Teil der Kindschaftsrechtsreform ist das neue Kindesunterhaltsgesetz. Danach können nichteheliche wie eheliche Kinder einen individuellen Unterhalt fordern, der sich an ihrem Bedarf und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten ausrichtet.
Es gibt keinen gesetzlich fixierten Mindest-Unterhalt mehr, wie er bisher vom Gesetzgeber für nicht eheliche Kinder festgelegt wurde. Statt dessen legt das Gesetz Regelbeträge fest, die allerdings der Höhe nach mit dem alten Mindest-Unterhalt identisch sind. Sie betragen 349 Mark im Monat für ein Kind bis einschließlich sechs Jahre, 426 Mark für ein Kind bis zwölf, 502 Mark für ein Kind bis 18.
Wann hat ein Elternteil mit GS Anspruch auf Unterhalt für sich selbst?
Ein geschiedener oder auf Dauer getrennt lebender Elternteil kann vom anderen Unterhalt verlangen, "solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann". Wer also das Kind von Montag bis Freitag hat und daher nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Unterhalt für sich.
Bei Eltern, die sich die Betreuung teilen, könnte dagegen schon während des Erziehungsurlaubs, spätestens aber danach, Erwerbstätigkeit in der betreuungsfreien Zeit verlangt werden. Nicht verheiratete Elternteile haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt nur bis zum dritten Geburtstag des Kindes, in Ausnahmefällen, etwa bei Behinderung des Kindes, auch darüber hinaus.
Wer bekommt bei GS den Alleinerziehenden-Zuschlag in der Sozialhilfe?
Derjenige, der überwiegend allein für die Pflege und Erziehung des Kindes sorgt. Wenn sich beide Eltern das Sorgerecht wirklich teilen, erhält unter Umständen keiner den Alleinerziehenden-Zuschlag. Sein Sinn ist, Nachteile auszugleichen, die entstehen, weil man durch das Kind gebunden ist.
Wer erhält bei GS den steuerlichen Haushaltsfreibetrag?
Der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende in Höhe von 5616 Mark jährlich steht Ledigen, Geschiedenen, Verwitweten und dauernd getrennt lebenden Ehegatten zu, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das es Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gibt. Entscheidend ist, wo das Kind gemeldet ist. Ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt, spielt keine Rolle. Ist ein Kind bei beiden Eltern gemeldet, wird es grundsätzlich der Mutter zugeordnet, mit deren Zustimmung dem Vater, geteilt wird der Haushaltsfreibetrag nicht. Sind zwei Kinder vorhanden, kann eines bei der Mutter, eines beim Vater gemeldet werden; beide Eltern erhalten den vollen Haushaltsfreibetrag.
Wer kann beim GS Betreuungskosten von der Steuer absetzen?
Kinderbetreuungskosten können von Alleinstehenden abgesetzt werden, die wegen Erwerbstätigkeit, Behinderung oder Krankheit zwangsläufig diese Aufwendungen haben, und zwar nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung bis zu 4000 Mark im Jahr bei einem Kind und weitere 2000 für jedes weitere. Eltern, die getrennt leben oder geschieden sind, gelten auch beim gemeinsamen Sorgerecht als alleinstehend und können Betreuungskosten absetzen, aber nur einmal.
In welcher Höhe kann Betreuungsunterhalt steuerlich geltend gemacht werden?
Der Unterhalt für den betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes - das kann auch der Vater sein - kann bis zur Höchstsumme von 12 000 Mark im Jahr als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten können entweder ebenfalls als außergewöhnliche Belastung oder als Sonderausgabe im Wege des Realsplittings abgezogen werden, dann bis zu 27 000 Mark. Beim Realsplitting muß sie aber der Empfänger versteuern, deswegen ist seine Zustimmung erforderlich.
Welche Einkommensgrenzen gelten beim Erziehungsgeld bei GS?
Leben die Eltern dauernd getrennt, dann gilt die Einkommensgrenze für Alleinerziehende: 75 000 Mark pauschaliertes Netto-Jahreseinkommen, bis das Kind ein halbes Jahr alt ist, in den nächsten 18 Monaten 23 700 Mark Jahreseinkommen (volles Erziehungsgeld in Höhe von 600 Mark monatlich) bis 40 500 Mark (gemindertes Erziehungsgeld),jeweils bezogen auf Familien mit einem Kind.
Der Elternteil, der den Antrag auf Erziehungsgeld stellt, muß das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht besitzen und das Kind überwiegend betreuen.
Gibt es Unterhaltsvorschuß?
Der Unterhaltsvorschuß ist nicht an die Sorgerechtsform geknüpft, sondern daran, ob ein Elternteil faktisch allein erzieht. Er kann auch beim gemeinsamen Sorgerecht gewährt werden, maximal bis zum 12. Geburtstag des Kindes, aber insgesamt nur sechs Jahre.
Wer hat bei GS Anspruch auf Wohngeld?
Wenn beide Eltern Vorsorge dafür getroffen haben, daß das gemeinsame Kind in jeder ihrer Wohnungen angemessen betreut werden kann und zugleich im anderen Haushalt nur als vorübergehend abwesend gilt, wird es beim Wohngeldantrag jeden Elternteils mitgezählt.
Entsprechendes gilt auch beim Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins für eine Sozialwohnung.
Darf ein Vater mit GS eine Vollzeitstelle kündigen und Teilzeit suchen ohne Strafe beim Arbeitslosengeld?
Nur dann, wenn das Kind tatsächlich von beiden Eltern betreut wird. In diesen Fällen wird bei Kündigung einer Vollzeitstelle und Suche nach Teilzeit das Arbeitslosengeld nicht gesperrt. Der Vater oder die Mutter muß aber bereit sein, mindestens 15 Stunden pro Woche während der im jeweiligen Beruf üblichen Zeiten zu arbeiten. Grundsätzlich können bei geteilter Betreuung beide Eltern Teilzeit suchen. Sie erhalten Arbeitslosengeld aber nur auf der Basis der gesuchten Teilzeit-Beschäftigung.