Mittwoch, 25. Juni 1997 ,
22.00 Uhr - 22.30 Uhr im WDR Fernsehen
(Wiederholung: Dienstag, 8. Juli 1997, 00.30 Uhr,
WDR-Fernsehen)
Die Würde des Kindes ist unantastbar
Gewalt als
Erziehungsmittel ist in der bundesdeutschen Gesellschaft
nach wie vor ein stark verbreitetes Phänomen. Gewalt
in der Familie ist ein Grund für die Gewaltbereitschaft
bei Kindern und Jugendlichen, denn Erwachsene werden hier
quasi zu Vorbildern für Konfliktlösungen
und menschliches Miteinander. Die heutzutage in der
Gesellschaft beklagte Gewalt und Jugendkriminalität hat
ihren Ursprung oft genug im Kinderzimmer. Daher muß der
Gewaltanwendung als Erziehungsmittel endlich eine Absage
erteilt werden, aber wie?
Laut § 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind
bisher lediglich entwürdigende
Erziehungsmaßnahmen verboten. Nach einer
Interpretation durch den Bundesgerichtshof aus dem Jahr
1986 ist z.B. das Schlagen mit einem Gartenschlauch keine
entwürdigende Erziehungsmaßnahme.
Kinderschutzorganisationen fordern deswegen seit über 10 Jahren die Vorschrift im BGB präziser zu fassen, um das Prinzip der Gewaltfreiheit in der Erziehung auch klar gesetzlich zu postulieren. Bisher ohne Erfolg.
Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform steht der § 1631 nun erneut zur Reform an. Der Vorschlag zur Neufassung ist ein Kompromiß zwischen Regierungskoalition und SPD. Darin heißt es jetzt:
Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere seelische und körperliche Mißhandlungen, sind unzulässig.
Diese Formulierung bringt nach Ansicht
von Fachleuten keinerlei Verbesserung der bisherigen
gesetzlichen Lage, da Mißhandlungen bereits nach dem
Strafgesetzbuch verboten sind.
Kinderschützer fordern statt dessen folgende eindeutige
Formulierung:
Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Körperstrafen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Damit wäre im Gesetz, wie von der UN- Kinderrechtekonvention (die auch die deutsche Regierung ratifiziert hat) gefordert, ein eindeutiges Gewaltverbot festgeschrieben. Dies bedeutet nicht, daß überforderte Eltern nun vor dem Staatsanwalt landen!!! Vielmehr geht es um eine gesetzlich fixierte Übereinkunft der Gesellschaft, wie Kinder zu erziehen sind.
Ziel ist also: der gewaltfreie Erziehungsstil als gesellschaftliche Norm. Der Staat wird damit in die Pflicht genommen, entsprechende Voraussetzungen für eine gewaltfreie Erziehung zu schaffen und alles dafür zu tun, daß Kinder genau wie Erwachsene als Menschen mit Würde und Grundrechten respektiert werden.
Die Redaktion von Kind & Kegel will gemeinsam mit dem Kinderschutzbund die öffentliche Diskussion über diese Thematik fördern helfen und startet zu diesem Zweck eine eigene Kampagne. In der zweiten Jahreshälfte werden in jeder Sendung spezielle Filmbeiträge ausgestrahlt. Wir laden Politiker, Prominente und Institutionen ein, sich einzumischen, denn wir meinen: Züchtigung will Gehorsam erzwingen, mit Erziehung zur Demokratie hat das nichts zu tun. Übrigens: In anderen europäischen Ländern ist man schon viel weiter. In allen skandinavischen Staaten und Österreich ist die gewaltfreie Erziehung bereits gesetzlich festgeschrieben.
Literaturangaben
Die Rechte des Kindes
Hrsg. vom Kinderbeauftragten
der Landesregierung beim Min. für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW Reinald Eichholz
Georg Bitter Verlag 1991
ISBN 3-7903-0445-X
Kinder sind gewaltlos zu
erziehen
Hrsg. vom Deutschen
Kinderschutzbund, Bundesverband e.V.
Reihe: Materialien zum Kinderschutz, Bd.4
Hannover 1992
ISBN 3-923 828-20-9
Kinder brauchen Liebe,
keine Hiebe
Hinweise für eine
gewaltlose Erziehung
Broschüre des Deutschen Kinderschutzbundes e.V.
Zu erhalten bei der :
Bundesgeschäftsstelle DKSB
Schiffgraben 29
30159 Hannover
Tel. (05 11) 304 85 - 0
Fax (05 11) 304 85 - 49
Ratgeber gegen
Elternstreß
Red. Charlotte-Elisabeth
Knoller
Hrsg. Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren
e.V.
Spichernstr. 55
50672 Köln
Tel. (02 21) 52 93 01
Fax (02 21) 52 96 78
Gewalt ist keine Lösung!
Was können Kinder und Eltern tun?
Elternbrief extra.
Hrsg. Arbeitskreis Neue Erziehung, Berlin 1995
Zu erhalten bei ihrem örtlichen Jugendamt oder beim:
Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.
Markgrafenstr. 11
10969 Berlin
Kontaktadressen
Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband NRW e.V.
Domagkweg 8
42109 Wuppertal
Tel. (02 02) 75 44 65
Fax (02 02) 75 53 54
Geschäftsstelle des Bundesverbandes
des Deutschen Kinderschutzbundes
Schiffgraben 29
30159 Hannover
Tel. (05 11) 30 485- 0
Fax (05 11) 30 485-49
Ansprechpartner sind auch die
Jugendämter an Ihrem Wohnort.
Dort erhalten Sie die Adresse der Kinderschutzzentren in
Wohnnähe.
Autorinnen des Beitrages sind Birgit Virnich und Lisa Vieth
Studiogast zum Thema
Züchtigungsrecht war Dr. Reinald Eichholz,
Kinderbeauftragter der Landesregierung NRW und Vater von
5 Kindern
eMail der Redaktion Kind & Kegel: kindundkegel@wdr.de