paPPa.com informiert zum Thema "Kindesentziehung"
Braunschweiger Zeitung vom 13. August 1996:
38jähriger entführte Sohn in die Türkei
Urteil: Acht Jahre Haft wegen Geiselnahme
Der 38 Jahre alte Angeklagte, ein ehemaliger Boxer, hätte mit einem "blauen Auge" davon kommen können, wäre sein drei Jahre alter Sohn am Montag zur Urteilsverkündung vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts erschienen. Denn seit neun Monaten hält der gebürtige Türke das Kind in seinem Heimatland versteckt. Doch der Junge tauchte nicht auf, und die Kammer präsentierte dem kräftigen Mann daraufhin die Quittung: Acht Jahre Haft wegen Geiselnahme, Entführung und Freiheitsberaubung.
Mit diesem Urteil entsprach der Vorsitzende Richter Jürgen Eilers dem Antrag von Oberstaatsanwalt Volker Lenz. Der Angeklagte (er wohnte vor seiner Verhaftung in Salzgitter) und hat seit 1989 die deutsche Staatsbürgerschaft) nahm die 20minütige Urteilsbegründung reglos auf. Auch hinterher zeigte sich der gelernte Schlosser und Schweißer noch uneinsichtig, als er abgeführt wurde und Lenz ihm nachrief: "Was haben Sie nun eigentlich gewonnen?" Darauf der Verurteilte mit grimmiger Miene: "Ich habe keine Chance gehabt, meinen Sohn zurückzuholen."
Tränen in den Augen
Ob der Mann tatsächlich "keine Chance" hatte, scheint fraglich. Denn, so war zu hören: Die Staatsanwaltschaft hatte seinem Verteidiger lange vor dem Prozeß signalisiert, daß eine Bewährungsstrafe möglich sei, sollte das Kind wieder in Braunschweig auftauchen. Der Beschuldigte hatte sich darauf nicht eingelassen. Mit der Geiselnahme wollte er das alleinige Sorgerecht für den Dreijährigen erpressen.
Nach der Urteilsverkündung verließ die Ex-Freundin des Mannes und Miter des Kindes, eine 43 Jahre alte arbeitslose Sozialhilfeempfängerin aus Braunschweig den Gerichtssaal sofort. Die verzweifelte Frau hatte mit Tränen in den Augen auf der Zuhörerbank gesessen. Sie wird seit der Entführung ihres Sohnes von Mitarbeitern des "Weißen Rings" betreut, die Organisation hilft den Opfern von Verbrechen. Durch eigene Nachforschungen nach dem Verbleib des Kindes hat die Frau 20.000 Mark Schulden. Nach Angaben ihres Rechtsanwalts Hans-Christian Tietje wird sie weiterhin nichts unversucht lassen, ihren Sohn zu finden.
Die Kammer war dem Angeklagten "Durchsetzung egoistischer Ziele" vor. "Der Mutter des Kindes steht das alleinige Sorgerecht zu. Selbst nach türkischem Recht kann das Sorgerecht nur durch eine gerichtliche Entscheidung übertragen werden. Er mißachtet also die hiesige Rechtsordnung."
Spur bis nach Izmir
"Kein Zweifel" besteht nach Auffassung der Kammer, daß der Mann, als er am 11. November 1995 zum Flughafen Hannover fuhr, um die Frau und seinen Sohn nach deren Kanada-Reise in Empfang zu nehmen, vorhatte, "das Kind zu entführen". Einen Tag später war er mit dem Jungen nach Izmir geflogen, "und dort verliert sich die Spur."
Der Angeklagte hatte argumentiert, er befürchte, daß seine Ex-Freundin mit dem gemeinsamen Sohn später auf Nimmerwiedersehen nach Kanada auswandern wolle. Doch die Richter sahen es anders: "Sie hatte ihm stets ein großzügiges Besuchsrecht eingeräumt. Es gibt keine Anhaltspunkte, daß sich daran etwas ändern könnte."
Der Beschuldigte habe sich außerdem von Januar bis November 1994 in den USA aufgehalten - und sich in dieser Zeit weder um seine sechs Kinder aus erster Ehe noch um seinen jüngsten Sproß, den Dreijährigen, gekümmert. "Die Panik, die er angeblich um das Wohl des Jungen hatte, erscheint deshalb als nachträgliche Schutzfunktion. Er kann eine Sorge um das Kind nicht geltend machen." Der Sohn habe mit der Entführung "nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater verloren". Es sei unerträglich, daß der 38jährige nicht bereit sei, "aus seinem Fehlverhalten Konzequenzen zu ziehen".
Braunschw. Zeitung vom 3. Juni 1997:
Der kleine Yasin bleibt in der Türkei verschwunden
Sechs Jahre Haft wegen Kindesentziehung
Von Hans-Christian Zehne
Die Mutter des viereinhalb Jahre altens Yasin, eine Hausfrau (43) aus Braunschweig, konnte am Montag vor der 2. Strafkammer des Landgerichts ihre Tränen nicht zurückhalten. "Auf was will er denn bloß hinaus? Ist es nur sein Stolz? Er macht das Kind kaputt, er macht sich doch gar keine Gedanken, wie es dem Jungen geht!"
Er - das ist der Vater (39) des Kindes, ein gebürtiger Türke mit deutscher Staatsangehörigkeit, ein Schlosser und früherer Profiboxer, der sich wegen Kindesentziehung verantworten mußte.
Am 12. November 1995 hatte er seinen Sohn in die Türkei entführt - angeblich aus Angst, seine ehemalige Freundin könnte mit dem Kind nach Kanada auswandern und er würde den Jungen nie wiedersehen. Die verzweifelte Frau war seither mehrmals in der Türkei und suchte ihr Kind dort monatelang, zuletzt schaltete sie in ihrer Not sogar das Auswärtige Amt ein - jedoch vergeblich. Bis heute hat sie kein Lebenszeichen von Yasin, ist aber entschlossen, die kostspielige Suche fortzusetzen. "Ich werde ihn finden." Zu keiner Zeit habe sie vorgehabt, mit dem Kind ins Ausland zu gehen.
Im August vergangenen Jahres war der Angeklagte wegen Geiselnahme des kleinen Jungen zu acht Jahren Haft verurteilt worden (wir berichteten). Gegen dieses Urteil hatte er erfolgreich Berufung eingelegt. Der Bundesgerichtshof entschied, daß es sich nicht um eine Geiselnahme, sondern um eine Kindesentziehung handele.
Doch nach wie vor zeigte sich der Mann, der aus einer gescheiterten Ehe bereits sechs Kinder hat, uneinsichtig. Er nannte sich selbst einen "Einzelgänger", uns seine langatmigen Erklärungen gipfelten in dem Ausspruch: "Ich liebe Yasin, für ihn würde ich sterben."
Die Mutter des Kindes, die im Zeugenstand um Fassung rang, sagte: "Er hat mich geschlagen, ist oft bei mir ein- und ausgezogen. Er war sehr gewalttätig und hat sein Leben nicht ordnen können. Er wollte das alleinige Sorgerecht."
Ein Facharzt für Psychiatrie aus Liebenburg, als Gutachter geladen, attestierte dem 39jährigen "eine narzistisch ausgerichtete Persönlichkeitsstörung, die Bedürnisse anderer Menschen nur vermindert wahrnimmt. Er ist sich bewußt, etwas Strafbares zu tun, neigt aber zur Verdrängung."
Oberstaatsanwalt Lenz verlangte am Montag sieben Jahre Haft wegen besonders schwerer Kindesentziehung und sprach von einer "nicht endenden Dauer, in der das Kind der Mutter entzogen wird, beabsichtigt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag". Die Interessen des Jungen seien verletzt worden, "er wurde in ein fremdes Land zu fremden Leuten gebracht". Bewußt habe der Angeklagte "schändlich" mit den Gefühlen der Mutter gespielt, als er mehrfach versprochen habe, das Kind zurückzubringen, was er aber nicht getan habe.
Der Anwalt des Beschuldigten, Bülent Tercanli, forderte zwei Jahre Haft. Er ging auf die Gefühle der Frau in seinem Plädoyer mit keinem Wort ein. Statt dessen sagte der Verteidiger: "Wenn mein Mandant das Kind holt, sieht er es nicht wieder."
Vorsitzender Richter Johann-Peter Dersch verurteilte den Angeklagten zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und schloß sich weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. "Er läßt die Mutter im unklaren, ob sie ihr Kind jemals wiedersehen wird. Und er hat nichst unternommen, um den Jungen zurückzuholen." Der Verteidiger kündigte auf Anfrage ernuet Revision an.
Anmerkung paPPa.com:
Die Motivation des Vater bleibt nach diesem Bericht und der Urteilsbegründung im Dunkeln. Und warum kam der Vater zurück nach Deutschland? Wollte er sich nicht mit der Mutter einigen? Waren seine Befürchtungen wirklich völlig grundlos?
Unklar bleiben vor allem die Versuche, doch noch eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern zu finden, war wurde unternommen und von wem, wenn überhaupt? So viele Fragen bleiben offen, 3 Existenzen sind zerstört. Hat "Vater Staat" hier nur ans Richten gedacht?
Fest steht jedenfalls, daß in Deutschland Mütter die Kinder ohne Konsequenzen dem Vater entziehen können. Jahr für Jahr werden Kinder dem Vater (mit Sorgerecht) in ca. 25.000 Fällen entzogen, die Staatsanwaltschaften stellen - soweit hier überhaupt Anzeige erstattet wird - in allen Fällen das Ermittlungsverfahren ein, meist nur mit der lapidaren Begründung, es bestehe kein öffentliches Interesse. Kindesentziehung wird dann später durch das Familiengericht mit der Zuteilung des Sorgerechts belohnt, Umgangsboykott bleibt ohne jegliche Konsequenzen.
Strafe bei Kindesentziehung: 6 Jahre Knast für Väter - Zuteilung des Sorgerechts für Mütter plus Belohnung für Umgangsboykott plus Unterhaltsgarantie lebenslang.
Etwas ist faul im Staate Dänemark ... Daß Justitia auf einem Auge blind ist, das weckt befremdliche Assoziationen an eine Zeit, an die man in Deutschland nicht gerne zurückdenkt ...
Verzweifelte Mutter sucht Tochter Lolita
Ein ungewöhnlicher Prozeß fand gestern vor dem Amtsgericht statt. Der Lette Vladimir M. wurde nach sechsstündiger Verhandlung zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Kindesentziehung verurteilt.
Seit rund drei Jahren hat seine Ehefrau Nina (27) aus New York kein Lebenszeichen mehr von ihrer inzwischen sechsjährigen Tochter Lolita erhalten. Der Vater (35), der das Mädchen im Juli 1995 gegen den Willen der Mutter nach Deutschland entführt hatte, sagte auch gestern kein Wort über den Aufenthaltwort seiner Tochter.
"Ich will das Kind, ich liebe es über alles", zitierte der Richter gestern aus den Polizeiprotokollen. Doch diese Liebe endete im Gefängnis an der Boostedter Straße, wo der Vater seit Oktober 1998 in U-Haft sitzt. Dabei sei alles zunächst "nach den Regeln gelaufen", so der Vater gestern vor Gericht. Im Juli 1992 heiratete er in Riga die Ukrainin Nina, zwei Monate später wurde Lolita geboren. Die Familie emigrierte in die USA.
Drei Jahre später verließ der Vater ohne Wissen der Mutter die gemeinsame Wohnung in New York und nahm Lolita mit nach Riga. Von dort aus ging die Reise weiter nach Deutschland, zunächst Lübeck, dann Flintbek und Köln. Als jüdischer Emigrant besaß er eine unbefristete Aufenthalterlaubnis. Inzwischen aber hatte das Familiengericht in Brooklyn der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen und gegen den Vater Haftbefehl ausgesprochen. Weil Vladimir M. zu der Zeit in Mittelholstein lebte, wurden die Behörden in Neumünster für den Fall zuständig. Doch er beruft sich darauf, daß ein Gericht in Riga ihm seine Tochter im Januar 1996 zugesprochen habe. Dort hatte er zum gleichen Zeitpunkt in Abwesenheit seiner Frau die Scheidung betrieben. Sie habe letztlich auf das Kind "verzichtet", so der Angeklagte.
Seit dem Verschwinden Lolitas wird über Interpol, Bundeskriminalamt und FBI weltweit nach den Mädchen gefahndet. Angaben des Vaters führten immer wieder in die Irre. Zuletzt wurde einer Adresse in Riga nachgegangen: "Dort steht aber nur ein Telekom-Gebäude", sagte der Rechtsanwalt Horst Schumacher, der die Mutter als Nebenklägerin vertrat. Er selbst will die Hoffnung nicht aufgeben, das Kind eines Tages zu finden. Kriminalhauptkommissar Peper, der als Zeuge aussagte, brachte die Sache auf den Punkt: "Das Kind muß doch mal ein normales Leben führen."