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Kommentar zur Kindschaftsrechtsreform:
"Nötig ist eine Revolution
in den Köpfen!"
Auszug aus einer Sendung des Zweiten Bayerischen Hörfunk-Programms am Vorabend (24.9.97) der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform im Deutschen Bundestag:
BR: Als wichtigen, aber viel zu späten Schritt in die richtige Richtung wertet Anwalt Peter Koeppel die Reform. Für Koeppel, spezialisiert auf Kindschaftsrecht und Völkerrecht, verstößt aber das sogenannte Vetorecht der Mutter sowohl gegen die Forderung des Bundesverfassungsgerichts als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
"Wenn die Mutter diese Sorgeerklärung nicht abgibt, dann sind wir eigentlich wieder da, wo wir schon vorher waren nach altem Recht, nämlich, daß hier das Mutterprivileg der Mutter eines nichtehelichen Kindes einfach so stark durchschlägt, das dieses den Vater diskriminiert. Und diese Diskriminierung verstößt ganz eindeutig gegen Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK. Dort wird nämlich die Diskriminierung nach Geschlecht schlicht untersagt."
BR: Die Recht der Kinder verbessern und das Kindeswohl fördern ist dem neuen Kindschaftsrecht als Ziel vorangestellt. Das Gesetz allein reicht nicht aus, auch wenn dessen Defizite nachgebessert werden, mahnt Anwalt Peter Koeppel. Nötig ist eine Revolution in den Köpfen.
"Wir müssen in all´ diesen Köpfen, vor allem der Eltern, aber auch der Richter oder Gutachter, endlich verankern, daß wenn Eltern als Paare - als Erwachsene - von ihrem Freiheitsrecht Gebrauch machen, sich zu trennen und eine neue Partnerschaft einzugehen, daß sie das aus ihrer Elternverantwortung heraus nur dürfen, wenn gleichzeitig die Kinder davon nicht tangiert werden und die Kinder weiterhin ihr Recht auf beide Eltern behalten. Und die beste Formulierung würde ich sagen: die Kinder müssen bei einer elterlichen Trennung wissen, daß sie ihre beiden Eltern weiter lieben dürfen - nicht nur sehen dürfen, sondern auch lieben dürfen."