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Pressemeldungen vom 18. Oktober 1997:
Bundesrat verabschiedet Kindschaftsrecht
Nur eine Pressemeldung scheint uns - da die Presse
nur "Hofberichterstattung" bringt und auf die von uns vorgetragenen
Argumente nicht eingegangen wird
- dann doch bemerkenswert:
"Zum Glück der meisten Deutschen gehören
keine Kinder"
Frankfurter Neue Presse
Eheliche und uneheliche Kinder werden im nächsten Jahr gleichgestellt
Bonn. Der Bundesrat hat gestern das bereits vom Bundestag beschlossene neue Kindschaftsrecht verabschiedet. Wegen Differenzen in Detailfragen war ein Verzögerung befürchtet worden. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war jedoch nicht erforderlich. Das bedeutet: Vom 1. Juli 1998 an gibt es im Sorge- und Umgangsrecht keine Unterschiede mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. [Anmerkung paPPa.com: Wer´s glaubt, wird seelig ...] Die beschlossene Reform hat folgende Schwerpunkte:
Sorgerecht: Unverheiratete können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder beantragen. Will ein Elternteil später gegen den Willen des anderen die Alleinsorge übernehmen, muß das Familiengericht entscheiden. Kommt es von vornherein zu keiner Verständigung über das Sorgerecht, bleibt es im Regelfall bei der Mutter. Bei Geschiedenen bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Beantragt ein Ehepartner das alleinige Sorgerecht, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Umgangsrecht: Das Kind erhält ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, die gleichzeitig zum Umgang mit dem Kind verpflichtet werden. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kontakt dem Wohl des Kindes widerspricht - über diese Frage entscheidet dann das Familiengericht. Großeltern, Geschwister, "Stiefelternteile" oder frühere Pflegeltern bekommen ebenfalls ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Abstammungsrecht: In Zukunft soll nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, daß ein innerhalb einer bestimmten Frist nach einer Scheidung geborenes Kind noch vom früheren Ehemann der Mutter stammt. (ap/dpa)
Kölner Express
Prima für geschiedene Eltern: Sie dürfen Kinder gemeinsam betreuen
Das neue Gesetz, mit dem die rechtlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigt werden, kann am 1. Juli 1998 in Kraft treten. Nicht miteinander verheiratete Paare können gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Im Fall einer Scheidung haben automatisch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Eine gerichtliche Entscheidung darüber ist nur noch vorgesehen, wenn Vater oder Mutter die alleinige Sorge beantragen. Das Kind erhält ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Großeltern, Geschwister, Stiefeltern oder frühere Pflegeeltern bekommen ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Die von unverheirateten Frauen als entwürdigend empfundene zwingende Amtspflegschaft für ihr Kind entfällt. Statt dessen gibt es eine "freiwillige Beistandsschaft" des Jugendamtes - vor allem für die Vaterschaftsfeststellung und das Einfordern von Unterhalt. Es wird nicht mehr automatisch davon ausgegangen, daß ein innerhalb einer bestimmten Frist nach der Scheidung geborenes Kind noch vom früheren Ehemann stammt.
Fränkischer Tag
Bundesrat gibt grünes Licht für neues Kindschaftsrecht
Bonn. Das neue Kindschaftsrecht kann wie vorgesehen zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte dem vor drei Wochen im Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossenen Gesetz am Freitag zu. Änderungen verlangte er lediglich zu einem Detail im Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern im Erbrecht. Die Länder riefen den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel an, den darin vorgesehenen Stichtag zu streichen. Das Gesetz solle für alle und nicht nur für nach dem 1. Juli 1949 geborenen Kinder gelten. Wichtigste Neuregelung ist die Einführung der gemeinsamen Sorge für geschiedene oder nicht miteinander verheiratete Eltern. Das bisher im Gesetz nicht vorgesehene gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung wird zwar nicht zum aufgezwungenen Regelfall, bleibt aber bestehen, wenn kein Elternteil etwas anderes beantragt. Eine Prüfung der Familiengerichte ist nicht vorgesehen. Richter müssen nur dann entscheiden, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen die Alleinsorge übernehmen will. Nicht verheiratete Eltern können ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Wenn sie sich nicht verständigen, bleibt die Sorge bei der Mutter. Verbesserungen zugunsten der Kinder gibt es ferner beim Umgangsrecht. Sie bekommen einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Kontakte mit Mutter und Vater. Bei Streitigkeiten der Eltern über den Umgang mit dem Kind kann es ein gerichtliches Vermittlungsverfahren geben, bei dem auch ein »Anwalt des Kindes« vorgesehen ist. Gegen diese Institution hatten einige Länder Bedenken geäußert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert. Die Regelungen seien unnötig und teuer, sagte der Justizminister von Rheinland- Pfalz, Peter Caesar (FDP). Die Mehrheit wollte diesen Argumenten aber nicht folgen. Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) zollte mehreren Rednern aus SPD-geführten Ländern Dank und Respekt, daß sie ihre Bedenken zurückgestellt hätten. Nach 20 Jahre dauernden Diskussionen und dem schwierigen Prozeß der Konsensbildung könnten nicht alle Kritikpunkte ausgeräumt werden. Die SPD kritisiert insbesondere, daß in dem Gesetz eine eindeutige Aussage zur gewaltfreien Erziehung fehle. Die Neufassung enthalte zwar eine Präzisierung der bisherigen Vorschriften. Der Grundsatz der Gewaltfreiheit bei der Kindererziehung werde aber nicht ausdrücklich aufgenommen. Dennoch verzichteten die Länder auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, um das Vorhaben insgesamt nicht zu gefährden, wie Redner deutlich machten. Es sei eine der bedeutendsten zivilrechtlichen Reformen, sagte die Berliner Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD). Das Gesetz erkenne jetzt an, daß elterliche Verantwortung unkündbar und von der Partnerschaft unabhängig sei. Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) kündigte an, die Länder würden nach Inkrafttreten des Gesetzes versuchen, in einer Novelle des Bundesrates Klarstellungen zu erreichen.
Rheinische Post
Eheliche und uneheliche Kinder werden gleichgestellt - Ab 1. Juli 1998 neues Sorge- und Umgangsrecht
Bonn (AP). Vom 1. Juli 1998 an gibt es im Sorge- und Umgangsrecht keine Unterschiede mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag in Bonn das bereits Ende September vom Bundestag beschlossene neue Kindschaftsrecht, ohne - wie zunächst befürchtet - wegen fortbestehender Meinungsverschiedenheiten in Detailfragen den Vermittlungsausschuß anzurufen. Die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder im Sorge- und Umgangsrecht schlägt sich auch in entsprechend geänderten Bestimmungen im Abstammungs-, Namens- und Adoptionsrecht nieder. Der Rechtsausschuß des Bundesrates hatte zunächst Bedenken gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Verfahrenspflegschaft für minderjährige Kinder und gegen die Zulassung eines Vermittlungsverfahrens bei Streitigkeiten der Eltern über den Umgang angemeldet und die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Auch der Jugendausschuß der Länderkammer wollte ein Vermittlungsverfahren erzwingen, um den Betreuungsunterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegenüber dem Vater zu verbessern. Um das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu gefährden, legten die Länder ihren Streit in der Plenarsitzung des Bundesrates bei.
Passauer Neue Presse
Neues Kindschaftsrecht passiert den Bundesrat - Sorgerecht für Geschiedene
Bonn (dpa). Das neue Kindschaftsrecht tritt am 1. Juli 1998 in Kraft. Der Bundesrat stimmte gestern dem Gesetz, das eheliche und nichteheliche Kinder erbrechtlich gleichstellt, zu. Nur der Stichtag, 1. Juli 1949, soll gestrichen werden. Wichtigste Neuerung ist das gemeinsame Sorgerecht für geschiedene oder nicht miteinander verheiratete Eltern. Das bisher zwar vorgesehene gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung wird nicht zwingend, bleibt aber bestehen, wenn kein Elternteil etwas anderes beantragt. Nicht miteinander Verheiratete können auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Nach einer internationalen Umfrage lösen sich die Deutschen von traditionellen Familienwerten und haben bezüglich unehelicher Kinder keine großen moralischen Bedenken mehr.
Bild
Kinder: Der Bundesrat hat der Reform des Kinderschaftsrechts zugestimmt (ab Juli '98).
Danach können künftig u. a. auch nicht miteinander verheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder beantragen.
Zum Glück der meisten Deutschen gehören keine Kinder
BM/dpa New York - Kinder sind für die Mehrheit der Deutschen - anders als in vielen anderen Ländern - nicht die Voraussetzung für ein erfülltes Leben. Während beispielsweise in Ungarn und Taiwan (90 Prozent) oder in Mexiko und Kanada (60 Prozent) Kinder einen hohen Stellenwert haben, schreiben nur 49 Prozent der Deutschen Kindern eine zwingend sinngebende Bedeutung zu. Bei den Amerikanern sind es gar nur 46 Prozent. Das geht aus einer in Princeton (New Jersey) veröffentlichten Studie des US-Umfrageinstituts Gallup hervor. Im Zentrum stand die Frage, ob Menschen verschiedener Kulturkreise ähnliche Ansichten über Kinder und Familie haben. In Asien, Europa, Nord- und Lateinamerika wurden jeweils 1000 Personen aus 16 Nationen zu folgenden Themen befragt: ideale Familiengröße, Kinder bei unverheirateten Paaren, mögliche Präferenzen bezüglich des Geschlechts der Kinder sowie die Bedeutung, die eigene Kinder für ein erfülltes Leben haben. Das Ergebnis der Studie: Die Wertvorstellungen unterscheiden sich in verschiedenen Regionen der Welt ganz erheblich. Vor allem in der Einstellung zu unehelich geborenen Kindern kam dies zum Ausdruck. In Westeuropa, insbesondere in Deutschland und Frankreich, akzeptieren mehr als 90 Prozent diese moderne Lebensform. In Singapur und Indien halten dagegen weniger als 15 Prozent der Befragten Kinder ohne Trauschein für akzeptabel. Hinsichtlich der idealen Familiengröße fallen die Deutschen durch ihren Wunsch nach kleineren Familien auf. Mit durchschnittlich 2,0 bis 2,1 Kindern pro Familie möchten sie gemeinsam mit den Spaniern weniger Kinder als etwa die Befragten aus Island, Guatemala und Taiwan. Sie liegen mit durchschnittlich knapp 3,0 Wunschkindern vorn. Insgesamt kommt Gallup zu dem Schluß, daß in den meisten westeuropäischen Staaten am wenigsten an traditionellen Wertvorstellungen bezüglich Familie und Kindern festgehalten wird. (Mishwaka)
Auch paPPa.com wird sich diesem Trend entgegensetzen. Bald mehr zum Thema "Leben nach und mit der Reform" hier und beim "Bündnis für Kinder und Menschenrechte - Parents FOREVER Germany"