Literatur zur Kindschaftsrechtsreform - Aufsätze
in juristischen Fachzeitschriften (Stand 1/1997)
(Eine Auswahl)
Baltz, Jochem, Referent im Deutschen Verein für öffentliche
und private Fürsorge; Faltermeier, Josef, Referent im Deutschen Verein
für öffentliche Fürsorge; Fuchs, Petra, Referentin im Deutschen
Verein für öffentliche und private Fürsorge
Jugendhilfe und Kindschaftsrechtsreform - Ergebnisse einer Fachtagung
NDV 1996, 167-172
Die Autoren geben einen Überblick über das Hilfeverständnis in der modernen Jugendhilfe ("Neue Fachlichkeit"). Hintergrund sind die geplante Verabschiedung der Reform des Kindschaftsrechts und die hierzu vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge veranstaltete Fachtagung "Kindschaftsrechtsreform - Auswirkungen auf die Praxis der Jugendhilfe". Die Autoren schildern Ablauf und Ergebnisse, wobei sie neben den Referaten über die Expertengesprächsrunden, Streitgespräche und Informationsrunden und Diskussionsrunden berichten. Von den Referaten findet der Vortrag von Professor Dr. Wasilios Fthenakis über die Ergebnisse der Kindheitsforschung besondere Erwähnung und wird zusammengefaßt dargestellt. Außerdem skizzieren die Autoren die die Jugendhilfe betreffenden Neuregelungen des Kindschaftsrechts und die hierzu vertretenen Positionen.
Rummel, Carsten, Rechtsanwalt, wissenschaftlicher Referent, DeutschesJugendinstitut
Kritische Anmerkungen zur Diskussion um das gemeinsame Sorgerecht NDV
1996, 173-174
Der Autor setzt sich kritisch mit den Stimmen auseinander, die die vom Gesetzgeber in der Reform des Kindschaftsrechts geplante Einführung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern bei Scheidung als Regelfall bemängeln und dafür plädieren, daß es dem Willen der Eltern überlassen werden sollte, ob sie ein gemeinsames Sorgerecht wünschen. Wie schon das bisherige Sorgerecht stelle diese Ansicht allein auf die subjektive Rechtsposition der Eltern ab. Die sog "Freiheit des einzelnen" gelte jedoch nicht nur für die Erwachsenen, sondern ebenso für die Kinder. Deshalb plädiert der Autor für ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern nach der Scheidung.
Eidenmüller, Helmut, Amt für Jugend - Hamburg
Kindschaftsrechtsreform - Reform der gesetzlichen Amtspflegschaft (Beistandschaftsgesetz)
DAVorm 1996, 461-464
Vom 17.bis. 19. April1996 fand in Reinbek bei Hamburg das vom Deutschen Institut für Vormundschaftswesen und dem Amt für Jugend - Hamburg - veranstaltete Fachseminar für Jugendamtsmitarbeiter statt. Vorliegend wird über den Ablauf und Inhalt des zweiten Seminartages berichtet, der die Themen Reform des Kindschaftsrechts und Reform der gesetzlichen Amtspflegschaft behandelte. Dazu werden vor allem die Ergebnisse der Arbeitsgruppen dargestellt, indem die jeweiligen Reformvorschläge sowie die Diskussionsergebnisse beschrieben werden. Die Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit den Themen elterliche Sorge, Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft, Umgangsrecht unter Einführung eines Verfahrenspflegers für das Kind (Anwalt des Kindes).
Conen, Gabriele, Dr.
Veränderte Lebenswirklichkeiten von Kindern und Familien - Wurzeln
der Kindschaftsrechtsreform Familie und Recht 1996, 171-178
Die Autorin stellt fest, daß sich das Familienbild und die Familienstruktur in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert haben. Zur Begründung stellt sie sechs Thesen auf, die sie im einzelnen ausführt und auch mit geschichtlichen Fakten unterlegt. Anhand der Thesen versucht sie außerdem aufzuzeigen, welche Aspekte bei der in der 13. Legislaturperiode anstehenden Reform des Kindschaftsrechts berücksichtigt werden sollten. Ihre Thesen lauten u.a. wie folgt: "Kinder in Deutschland werden geliebt, aber nicht geachtet." "Der noch nicht vollendete Prozeß der Partnerschaft in der Familie prägt das Beziehungsgefüge und das Verhältnis zu den Kindern." "Wissenschaftliche Entwicklungen schaffen neue ethische und rechtliche Probleme." "Eheliche und nichteheliche Kinder - Kinder büßen für die Sünden ihrer Eltern."
Im Ergebnis fordert sie eine Reform, die die Interessen und Belange des Kindes stärker als bisher berücksichtigt. Dies sei erreichbar, wenn die Neuregelungen aus der Perspektive der Kinder geschaffen würden.
Luthin, Horst, Vors. Richter am OLG Hamm
Richterliche Vorurteile gegen gemeinsames Sorgerecht? FamRZ 1996,
1190-1191
Der Verfasser wendet sich gegen die von Reeken in DAVorm 1996, 671, 673 aufgestellte Behauptung, wonach es in der deutschen Rechtsprechung eine gewichtige Voreingenommenheit gegen die gemeinsame Sorge sowie ein gewichtiges Vorurteil dahingehend gebe, daß das Kindeswohl in der Regel nur bei der Mutter gewährleistet sei, sowie gegen die von Reeken geäußerte Kritik an der Reform des Sorgerechts.
Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
und zur Reform des Kindschaftsrechts und zur Stellungnahme des Bundesrates
(Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG) NDV 1996, 241-245
In seiner Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts macht der Deutsche Verein für Öffentliche und Private Fürsorge deutlich, daß er die vorgesehenen Neuregelungen für das Abstammungsrecht begrüßt. Die geplanten Änderungen beim Sorgerecht hält er für lückenhaft, so plädiert er zB für den Fall der Trennung oder Scheidung der Eltern für ein eigenes Antragsrecht des Kindes. Auch zu den Neuregelungen des Umgangsrechts und des Adoptionsrechts finden sich kritische Anmerkungen. Weitere Themen des Gesetzentwurfs, die in dem Beitrag aufgegriffen werden, sind die Verbleibensanordnung im Rahmen von Pflegeelternverhältnissen oder Stiefelternverhältnissen, das Mißhandlungsverbot, die Frage der Neuregelung der Vormundschaft für Minderjährige und Fragen des Betreuungsunterhalts. Auch verfahrensrechtliche Ansätze des Gesetzentwurfs, z.B. die Bestellung eines Pflegers für ein minderjähriges Kind in einem familiengerichtlichen Verfahren werden, erörtert.
Brötel, Achim, Dr.
Der Rechtsanspruch des Kindes auf seine Eltern - Positionsbeschreibung
anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention
DAVorm 1996, 746-766
Der Autor stellt fest, daß nach geltendem Recht die Übertragung des Sorgerechts geschiedener Eltern auf beide Elternteile nicht vorgesehen ist und erst durch das BVerfG dem Richterrecht eröffnet wurde. Daneben stehe das Sorgerecht für nichteheliche Kinder nach dem Gesetz immer noch allein der Mutter zu. Er untersucht die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit MRK und UN-Kinderrechtekonvention und prüft, ob sich aus diesen Vorschriften nicht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch von Kindern auf die Sorge beider Elternteile ergibt. Als Prüfungsgrundlage zieht er in diesem ersten seines auf zwei Teile angelegten Beitrages den Anspruch auf Familienleben nach Art. 8 und das in Art. 14 MRK verankerte Verbot der Diskriminierung heran. Neben den geltenden Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen für eheliche und nichteheliche Kinder bezieht er auch die durch die Kindschaftsrechtsreform vorgesehenen Gesetzesänderungen dieser Regelungen in seine Prüfung ein.
Oenning, Rolf, Rechtsanwalt
Anforderungen an Gutachten aus Anwaltssicht - Probleme in der Praxis
FPR 1996, 165-168
Der Verfasser setzt sich aus der Sicht eines Anwalts mit den Anforderungen auseinander, die an ein psychologisches Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren zu stellen sind. Er geht zunächst auf Notwendigkeit und Verfahren der Einschaltung eines psychologischen Sachverständigen im familiengerichtlichen Prozeß ein und zählt im weiteren anhand möglicher Mängel die Anforderungen an die gutachterliche Arbeit und den Inhalt des Gutachtens auf. Verfasser endet mit einem Hinweis auf den Gesetzentwurf eines Kindschaftsrechtsreformgesetzes, nach dem die gemeinsame elterliche Sorge künftig der Regelfall sein soll. Er weist darauf hin, daß sich durch die Reform eine Änderung des Prüfungsansatzes der psychologischen Sachverständigen ergeben wird.
Fegert, Jörg M., Dr., Priv.-Doz., Virchow-Klinikum; Geiken, Günther, Dipl-Psych., Virchow-Klinikum Gutachterliche Empfehlungen zum Umgang von Vätern mit ehelichen und nichtehelichen Kindern - Eine empirische Untersuchung zum Status quo vor der Kindschaftsrechtsreform FPR 1996, 178-184
Ausgehend von den Regelungen des Regierungsentwurfs eines Kindschaftsrechtsreformgesetzes, der der gewachsenen Bedeutung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften Rechnung tragen wird, erläutern Verfasser die heutige rechtliche Situation ehelicher und nichtehelicher Kinder im Hinblick auf ihr Umgangsrecht mit den Vätern. Die Autoren führen durch die Auseinandersetzung mit zwei Abhandlungen, die sich mit dem Umgangsrecht befassen, in die Thematik ein und verdeutlichen die Änderungen im Gesetzentwurf. Im folgenden stellen sie die von ihnen durchgeführte Datenanalyse anhand zweier Fallgruppen vor und werten sie aus. Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die Väter in der Regel nur dann ein Umgangsrecht erhalten, wenn sie zuvor kontinuierlich Kontakt zum Kind hatten. Sie enden mit einer Erörterung des Ergebnisses und empfehlen, den Willen des Kindes bei den Umgangsrechtsentscheidungen mehr zu berücksichtigen.
Kleine, Rolf, Richter am Landgericht
Verfahrenspfleger für Minderjährige in familien- und vormundschaftsgerichtlichen
Verfahren FPR 1996, 236-239
Verfasser gibt einen Überblick über die seit einigen Jahren unter dem Schlagwort "Anwalt des Kindes" geführte Diskussion über die Einführung eines Verfahrenspflegers für Minderjährige in familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren. Er stellt entsprechende vorangegangene Entwicklungen im Inland und Ausland dar und zeigt auf, warum trotz der bestehenden gesetzlichen Vorkehrungen, die die Berücksichtigung der Kindesinteressen gewährleisten sollen, im Einzelfall Defizite bei der Wahrung von Kindesinteressen auftreten könnten. Im Anschluß daran erläutert er die Grundzüge des Gesetzesvorschlags und faßt die diesbezüglichen positiven Stellungnahmen der Verbände, die Gründe für die Ablehnung der Landesjustizverwaltungen sowie den Vorschlag des Bundesrates im Rahmen seiner Gegenäußerung zusammen, dem die Bundesregierung nicht zugestimmt hat.
Mutschler, Dietrich, Dr., Vors. Richter am OLG a.D.
Interessenausgleich im Abstammungsrecht - Teilaspekte der Kindschaftsrechtsreform
FamRZ 1996, 1381-1386
Verfasser nimmt zur geplanten Kindschaftsrechtsreform Stellung, wobei er sich auf Einzelfragen zum Abstammungsrecht auf der Grundlage der - einleitend näher bezeichneten - Gesetzentwürfe bezieht. Er stellt Ausführungen zu der gerechten Abwägung der Individualinteressen der unmittelbar betroffenen Personen einer Aufzählung der klageberechtigten Personen im Anfechtungsprozeß sowie den regelmäßig auftretenden Fallgestaltungen gegenüber. Im Schwerpunkt widmet er sich Detailfragen wie dem geplanten Wegfall der kasuistischen Beschränkung des Anfechtungsrechts des Kindes und der Einführung einer Anfechtungsfrist sowie dem Anfechtungsrecht der Mutter, des gesetzlichen Vertreters des Kindes und der Mutter eines volljährigen Kindes. Er geht auf die Prozeßvertretung in Anfechtungsfällen des Kindes ein und erörtert die Stellung des Vormunds oder des Pflegers des minderjährigen Kindes. Zu einigen Fallgruppen, die nach Ansicht des Verfassers im Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt wurden, nimmt er mit einer Aufforderung an den Gesetzgeber zur Regelung der abstammungsrechtlichen Fragen Stellung. Hierzu gehört der Problembereich der Leihmutterschaft und der künstlichen Befruchtung.
Alm-Merk, Heidrun, Justizministerin des Landes Niedersachsen
Kinderrechte stärken RdJB 1996, 400-407
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland ist die Verfasserin der Ansicht, daß eine neue Debatte über die individuellen Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Gang gesetzt werden müsse. Sie stellt die Rechte der Kinder, die sich aus dem UNKRÜbk ergeben, vor und untersucht, ob und in welchem Umfang Deutschland seit seinem Beitritt die Bestimmungen der Konvention umgesetzt hat. Sie geht im einzelnen auf die Rechte und Rechtspositionen von Kindern in der deutschen Gesetzgebung ein. Neben Art. 6 Abs. 2 GG erörtert sie die Beteiligungsrechte von Kindern in gerichtlichen Sorgerechtsverfahren und im Rahmen des Kinderhilferechts und Jugendhilferechts. Außerdem behandelt sie den Stand der Diskussion zu der Frage, eine eigenständige Interessenvertretung für Kinder in gerichtlichen Verfahren zu schaffen, und geht in diesem Zusammenhang auf den Entwurf des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts ein.
Coester, Michael, Prof. Dr.
Die Reform des Kindschaftsrechts - ein privatrechtlicher Überblick
RdJB 1996, 430-441
Der Autor befaßt sich kritisch mit den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Kindschaftsrechts, wobei er insbesondere untersucht, ob der Entwurf geeignet ist, das von der Regierung verfolgte Ziel, die Rechte des Kindes zu verbessern, das Kindeswohl zu fördern und die Position der Eltern gegenüber staatlichen Eingriffen zu stärken, zu erreichen. Neben den geplanten Neuregelungen zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder und für Kinder nach der Scheidung geht er auf das geplante Umgangsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder ein. Außerdem behandelt er die Neuregelungen in der Rechtsbeziehung zwischen Stiefeltern und Stiefkind sowie die Änderungen im Bereich der Übernahme eines Kindes zur Pflege. Weitere ausführliche Erörterungen gelten den Neuregelungen im Adoptionsverfahren. Ein abschießender Hinweis betrifft die geplante Einführung des Verfahrenspflegers für Kinder in Gerichtsverfahren.
Balloff, Rainer, Dr.
Rechtspsychologische Aspekte der Beteiligung und Mitwirkung von Kindern
und Jugendlichen im Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren vor und
nach der Kindschaftsrechtsreform RdJB 1996, 441-450
Der Autor untersucht aus rechtspsychologischer Sicht, in welchem Umfang die Rechte und die Beteiligungsmöglichkeiten und Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im geltenden Recht berücksichtigt werden. Er geht z.B. auf SGB 8 § 8 Abs. 3 oder die Vorschriften in SGB 8 §§ 27ff ein. Auch SGB 8 § 50 Abs. 2 und die persönliche Anhörung des Kindes im Sorgerechtsverfahren oder in Verfahren der Ehelicherklärung oder Kindesannahme unterzieht er einer näheren Untersuchung. Außerdem durchleuchtet er kritisch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindschaftsrechtsreform unter diesem Aspekt. Er stellt fest, daß der Entwurf in bezug auf die Beteiligungsrechte und Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen einen Rückschritt darstellt. Vor diesem Hintergrund formuliert er einige Forderungen, die seiner Ansicht nach in der Kindschaftsrechtsreform Berücksichtigung finden sollten. Kern dieser Forderungen ist, dem Kind in möglichst vielen Verfahrenssituationen einen "Anwalt" zur Seite zu stellen.
Proksch, Roland, Prof. Dr.
Die Rechte junger Menschen in ihren unterschiedlichen Lebensaltersstufen
RdJB 1996, 473-491
Der Autor ist der Ansicht, daß die Zukunft des Sozialstandortes und Wirtschaftsstandortes Deutschland entscheidend davon abhängt, wie die Erwachsenenwelt die Rechte der Kinder gestaltet, verwirklicht und fördert. Vor diesem Hintergrund durchleuchtet er das geltende Recht auf die Rechte der Kinder und jungen Menschen. Neben den internationalen Rechten aus MRK und UNKRÜbk befaßt er sich mit GG Art 6 Abs 2, der zivilrechtlichen Stellung der Minderjährigen, zB der Rechtsfähigkeit, der Geschäftsfähigkeit, der Deliktsfähigkeit, der Haftungsfähigkeit und der Prozeßfähigkeit. Außerdem geht er auf die Beteiligungsrechte im Bereich des Familienrechts, zB hinsichtlich der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung, ein. Ein weiteres ausführlich behandeltes Thema sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Kinderhilfe und Jugendhilfe. Kurz werden auch die Rechte im Bereich des Strafrechts angesprochen. Ein Überblick gilt der aktuellen Diskussion um die Erweiterung der Rechte der Kinder und Jugendlichen, insbesondere im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts. Abschließend greift der Autor zwei weitere aktuelle Diskussionspunkte heraus, die eine stärkere Beteiligung und Mitwirkung von Kindern vorsehen, und zwar das Wahlrecht von Minderjährigen und die Einrichtung des Instituts des Kinderbeauftragten.
Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge
Überlegungen des Deutschen Vereins für eine Kindschaftsrechtsreform
NDV 1995, 137-141
Der Beitrag gibt die Überlegungen des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts wieder. Auf Antrag sollen unverheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam wahrnehmen können, auch wenn sie nicht zusammenleben. Bei Trennung eines unverheirateten Paares soll die Möglichkeit bestehen, einem der Partner das Sorgerecht zu übertragen. Eine Abschaffung der Amtspflegschaft wird befürwortet. Daneben wird vorgeschlagen, Ehescheidung und Sorgerechtsregelung künftig getrennt voneinander zu behandeln, wobei über letztere nur auf Antrag verhandelt werden soll. Das Umgangsrecht soll für eheliche und nichteheliche Kinder einheitlich bestimmt werden. Weitere Überlegungen gelten der Gestaltung der Aufnahme von Kindern in Pflegefamilien, der Vormundschaft von Minderjährigen und dem Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder. Abschließend wird eine Reformierung des Verfahrensrechts, insbesondere eine Beschleunigung bei Vormundschaftssachen angeregt.
Deutsches Institut für Vormundschaftswesen
Anwendung von Gewalt gegen Kinder bei der Herausgabevollstreckung einer
gerichtlichen Anordnung, beabsichtigte Regelung in der Kindschaftsrechtsreform
/ DIV-Gutachten vom 11.04.1995, Az.: F 2-131 ZfJ 1995, 327-328
In dem im Zusatztitel bezeichneten DIV-Gutachten wird die Anfrage eines Kreisjugendamtes zur Anwendung von Gewalt gegen Kinder bei der Vollstreckung einer Herausgabeverfügung beantwortet. Wegen der Mißhandlung ihrer zwölf, acht und vier Jahre alten Kinder wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen und das anfragende Kreisjugendamt zum Vormund bestellt. Weil die Eltern die Herausgabe der Kinder verweigerten, erließ das Vormundschaftsgericht eine Anordnung nach FGG § 33 Abs 2, nach der bei der Herausgabevollstreckung Gewalt angewendet werden darf. Die Vollstreckung der Herausgabe mit Hilfe einer Gerichtsvollzieherin scheiterte am Widerstand sowohl der Eltern als auch der Kinder. Die Gerichtsvollzieherin weigerte sich, unmittelbaren Zwang gegen die Kinder anzuwenden. Nach Ansicht von Rechtsanwältin Dr Kerstin Diercks, FamRZ 1994, 1226 ist die Anwendung von Gewalt gegen Kinder weder durch das übertragene Sorgerecht noch durch FGG § 33 Abs 2 gerechtfertigt. Das Kreisjugendamt kann danach aber seiner Verantwortung für die Kinder nicht nachkommen.
Zenz, Gisela, Prof. Dr.
Empfiehlt es sich, das Kindschaftsrecht neu zu regeln? 59. Deutscher
Juristentag, 1992, Hannover Tagungsdokumentation
Kindschaftsrechtsreform aus sozialwissenschaftlicher Perspektive Zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung Zum gemeinsamen Sorgerecht Zum Betreuungsunterhalt Zum Verfahrensrecht Zum Stand der wissenschaftlichen Beziehungen Prioritäten im Rahmen des Kindeswohls Zum Recht auf Kenntnis der Abstammung Zum gemeinsamen Sorgerecht und zum Umgangsrecht Zum Unterhaltsrecht Zum Verfahren Zur Familienrechtsforschung
Diederichsen, Uwe, Prof. Dr.
Empfiehlt es sich, das Kindschaftsrecht neu zu regeln? 59. Deutscher
Juristentag, 1992, Hannover Tagungsdokumentation
Aufgabe der Statusunterscheidung von ehelicher und nichtehelicher Geburt
Kindschaftsrechtsreform - ein rechtspolitischer Selbstläufer
Einzelprobleme der Reform:
- Abstammungsrecht: Reformvorschläge, Kritik
- Unterhaltsrecht: Reformvorschläge, Kritik
- Der Name des Kindes: Nur Kritik, Rückkehr zur Vernunft?
- Elterliche Sorge
Zu völkerrechtlichen Aspekten der Kindschaftsrechtsreform siehe Aufsätze von Koeppel.