Presseschau: Neues zur "Reform"
In Bonn scheint man sich geeinigt zu haben - Details werden
erst in den nächsten Tagen kommen.
Es bleiben viele Detailfragen offen, siehe Mängelliste
... paPPa.com und das Bündnis für Kinder werden kurzfristig dazu
Stellung nehmen.
Hier einige Presseberichte, Hervorhebungen im Text durch paPPa.com.
Siehe auch die Presseerklärungen der Parteien und der Kinderkommission
und vor allem: KINDSCHAFTSRECHTSREFORM - Die letzte Fassung
Voraussichtlich neuer Termin der 2./3. Lesung: 25./26.9.1997
Berliner Morgenpost vom 7.6.1997
Auch für unverheiratete Paare gemeinsames
Sorgerecht
Reform des Kindschaftsrechts vereinbart
BM/DK Bonn - Die Verhandlungsführer von Koalition und SPD haben sich nach langem Streit auf eine Reform des Kindschaftsrecht geeinigt. Danach werden nichteheliche und eheliche Kinder weitgehend gleichgestellt und die Sorgerechtregelungen der Eltern geändert. Das Gesetz wird im September beschlossen.
Nach den Plänen soll der Richter künftig nur noch in strittigen Fällen über das elterliche Sorgerecht entscheiden. Auch unverheiratete Paare sollen zum ersten Mal ein gemeinsames Sorgerecht bekommen können.
Neu ist ebenfalls, daß das Kind einen "Besuchsanspruch" erhält. Das bedeutet, daß das Kind einfordern kann, den getrennt lebenden Vater oder die Mutter zu sehen.
Des weiteren wird das Umgangsrecht ausgeweitet: Nicht nur der Sorgeberechtigte, sondern auch Großeltern oder Geschwister bekommen ein Recht auf Umgang mit den Kindern aus geschiedenen Ehen.
Zudem sollen Alleinerziehende, die bisher nur wenige Dinge ohne den anderen Elternteil entscheiden durften, mehr Spielraum bei Alltagsentscheidungen erhalten.
Auch im Erbrecht, das die Bonner Experten in einem gesonderten Gesetzentwurf erarbeiten wollen, sollen eheliche und nichteheliche Kinder, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 geboren sind, gleichgestellt werden.
Nach Angaben des CDU-Berichterstatters Ronald Pofalla [Telefax 0228 16-869 97] gegenüber der Berliner Morgenpost stellt die Einigung "einen Meilenstein" und "die größte Reform der vergangenen 20 Jahre" dar. Für SPD-Verhandlungsführerin Renate [Anm. paPPa.com: bürgerlich heißt die Dame Margot] von Renesse steht trotz des "Durchbruchs" fest, daß es in zehn Jahren weiteren Reformbedarf gebe.
Abendzeitung (München) vom 7. Juni 1997
Bonn macht Watschn strafbar
Durchbruch beim Kindschaftsrecht - was sich alles ändert
von Söhnke Pettersen
(...)
Besonders erfreut über die überparteiliche Einigung ist Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die die Kindschaftsrechtsreform als ihr "politisches Kind" ansieht. "Schnarri" zur AZ: "Ein großer Fortschritt für die Kinder. Immer dort, wo sie durch die Lebenssituation der Eltern betroffen sind, die sie nicht beeinflussen können, wollen wir ihre Stellung stärken."
Das sind die entscheidenden Punkte der Reform:
(...) Damit (Verschärfung des Mißhandlungsverbots an Kindern), so "Schnarri", soll deutlich gemacht werden, daß Kinder prinzipiell gewaltfrei zu erziehen seien: "Es gibt keinen Freibrief mehr für Züchtigungen." Wo die Grenze liege? Schnarri: "Der Klaps auf den Po wird sicher nicht bestraft, aber bei einer gezielten Ohrfeige kann es schon anders aussehen."
Süddeutsche Zeitung vom 6. Juni 1997
Bonner Koalition und SPD einigen sich auf die Reform des Kindschaftsrechts
Schritt zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Auch unverheiratete Paare sollen gemeinsames Sorgerecht erhalten können
csc Bonn (Eigener Bericht) - Die Koalition und die SPD haben sich nach intensiven Beratungen auf eine umfassende Refrom des Kindschaftsrechts geeinigt. Eheliche und nichteheliche Kindern sollen danach weitgehend gleichgestellt werden. Auch nichteheliche Kinder sollen zudem ein eingenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern erhalten. Das neue Recht soll nach der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. (...)
Umstritten ist vor allem der Vorschlag, nach Scheidungen generell das gemeinsame Sorgerecht weiter gelten zu lassen. Frauenverbände und die Opposition fürchteten, Kinder würden dann in Scheidungsverfahren völlig übergangen.
Der nun gefundene Kompromiß, dem sich nur die Grünen verweigerten, geht zwar vom Fortbestand des gemeinsamen Sorgerechts aus, die Richter behalten aber einen Verhandlungsauftrag für strittige Fälle. (...) Auf Wunsch der Koalition erhalten auch Großeltern, Pflegeeltern und Geschwister ein eigenständiges Umgangsrecht mit den Kindern aus geschiedenen Ehen.
(...) Wartet das Kind immer wieder vergeblich auf das Erscheinen des Vaters oder sträubt sich die alleinerziehende Mutter dauerhaft gegen Begegnungen des Kindes mit dem Vater, kann das Gericht sogar Zwangsgeld verhängen.
(...) Das von der SPD angestrebte "Gewaltverbot" wird zwar nicht in das Gesetz aufgenommen, das bestehende Mißhandlungsverbot aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch aber wird verschärft. So soll es künftig heißen: "Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere seelische und körperliche Mißhandlungen, sind unzulässig." Für Renesse ist dies "zumindest ein Signal".
Berliner Zeitung vom 4.6.1997
Unehelich geborene Kinder erhalten mehr Rechte
Koalition und SPD weitgehend einig über neues Kindschaftsrecht / Verabschiedung
noch in diesem Jahr
Das neue Kindschaftsrecht wird voraussichtlich in der zweiten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause mit breiter Mehrheit verabschiedet werden können.
Im Mittelpunkt der Reform stehen die Ausgestaltung der elterlichen Sorge und da Umgangsrecht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Gleichstellung der nichtehelichen mit den ehelich geborenen Kindern liegt.
Das Unterhaltsrecht ist ausgeklammert worden und soll zu einem späteren Zeitpunkt reformiert werden.
Der Gesetzentwurf will einer veränderten gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen: Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden, der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder liegt in Westdeutschland über zehn, in Ostdeutschland über 40 Prozent.
Daß sich Eltern nach einer Scheidung oder Trennung über das Sorge- und Umgangsrecht streiten, ist nach den Worten der Familienrichterin Margot von Renesse (SPD) ein Klischee, das nur auf sehr wenige Fälle zutrifft.
Dennoch war besonders die Sorgerechtsregelung immer heftig umstritten, auch innerhalb der einzelnen Parteien.
Gegen den Willen der Bündnisgrünen haben sich Koalition und SPD darauf geeinigt, daß es künftig bei einer Scheidung den "Entscheidungsverbund" mit der Regelung des Sorgerechts nicht mehr geben wird.
Den Eltern bleibt automatisch die gemeinsame Sorge, die Richter greifen nur in strittigen Fällen ein.
Das umstrittene Kapitel Umgangsrecht wird dadurch neu geschrieben, daß der "Besuchsanspruch" der Kinder in den Mittelpunkt gerückt wird.
Damit wird aber den Gerichten auch die Pflicht auferlegt, zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und ihnen Beratung anzubieten.
Verbunden mit dem Recht des Kindes, vom getrennt lebenden Elternteil besucht zu werden, ist eine "Erscheinenspflicht": Wenn etwa ein Kind immer wieder vergeblich auf den Besuch des Vaters wartet, kann das Gericht dessen Erscheinen anordnen.
Geregelt wird auch das Sorgerecht der nicht miteinander verheirateten Eltern.
Die gemeinsame Sorge wird entgegen ursprünglichen Vorstellungen nicht automatisch beiden Eltern übertragen, wie das künftig bei Geschiedenen der Fall sein soll.
Ihren Entschluß, gemeinsam für das Kind zu sorgen, müssen die nicht verheirateten Eltern beim Notar oder beim Jugendamt bekunden.
Gegen den Willen der Mutter kann dies aber nicht durchgesetzt werden.
Bleiben die nichtehelichen Väter in diesem Punkt benachteiligt, werden ihre Rechte an anderer Stelle gestärkt: Bei Adoption des Kindes müssen sie zustimmen.
Außerdem gelten sie künftig, wenn ihnen die alleinige Sorge übertragen wird, nicht mehr nur als "Vormund", sondern als "Vater".
Daß nichteheliche und eheliche Kinder im Erbrecht gleichgestellt werden, ist seit langem unumstritten - Differenzen gab es um die Rückwirkung.
Das neue Gesetz wird als Stichtag für die bisher noch nicht eingetretenen Erbfälle das Inkrafttreten des Grundgesetzes enthalten.
Das kann zu merkwürdigen Konsequenzen führen: Hat ein Erblasser zwei nichteheliche Kinder, von denen das eine vor dem 23. Mai 1949 und das andere danach geboren worden ist, so erbt nur das jüngere Kind. Das ältere geht leer aus.