Deutscher Bundestag wib, Heft 11/17.06.97

    Recht: PDS: Entwurf für Gesetz zurückziehen

    Die Bundesregierung soll ihren Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts zurückziehen und eine Neufassung vorlegen. Dies verlangt die PDS in einem Antrag (13/7899).

    Der Entwurf entspreche nicht den Reformanforderungen, meint die Gruppe. Eine baldige Verabschiedung des Gesetzes wäre ein "undemokratischer Abbruch" der derzeitigen öffentlichen Debatte.

    Die PDS will unter anderem, daß in einem neuen Entwurf die gesetzliche Amtspflegschaft für ein nichtehelich geborenes Kind abgeschafft wird; sorgeberechtigt soll die Mutter sein. Auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils sei durch das Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten.

    Wenn Eltern nicht verheiratet sind, soll ihnen das Familiengericht auf übereinstimmenden Antrag die gemeinsame elterliche Sorge übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, verlangen die Antragsteller. Der Vater eines nichtehelichen Kindes soll auf Antrag der Eltern oder auf alleinigen Antrag bei Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten können.

    Die PDS will, daß die gesetzliche Regelung des Sorgerechts für Eltern nach Trennung bzw. Scheidung grundsätzlich ohne Bevorzugung einer bestimmten Sorgerechtsform erfolgt. Im Falle der Scheidung der Ehe solle das Familiengericht über die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind entscheiden.

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