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TAZ vom 23.05.1998, Seite 5
Prima Sache, das neue Kindschaftsrecht. Nur - das Gesetz, das zum 1. Juli in Kraft treten soll, hat einen klitzekleinen Fehler: es ist verfassungswidrig. Und was noch schöner ist: Alle Beteiligten wissen das. Es stört aber keinen. Denn das neue Gesetz schreibt lediglich einen Zustand fort, der seit Bestehen der Bundesrepublik als normal gilt, und die Betroffenen haben keine große Lobby.
Benachteiligt sind die Kinder, deren Eltern ihre Liebesdinge ohne Beteiligung des Staates regeln wollen und folglich nicht heiraten - und benachteiligt sind deren Väter. Die müssen ihre Kinder zwar ernähren, haben aber nichts zu sagen. Selbst wenn die "uneheliche" Familie seit Jahren zusammenlebt, besteht keinerlei Rechtsbeziehung zwischen Vater und Kind - sorgeberechtigt ist nur die Mutter. Das soll sich nun ändern: Nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung können die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Sagt die Mutter nein, bleibt das Sorgerecht allein bei ihr.
Das klingt banal, stellt aber das von der Verfassung Gewünschte auf den Kopf. Denn dort steht eindeutig: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse..." und so weiter. Es steht dort auch: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern." Das heißt: Auch uneheliche Kinder haben einen Anspruch auf Vater und Mutter.
Das neue Sorgerecht nun erkennt diesen Anspruch grundsätzlich an - und nimmt ihn gleich wieder zurück. Mutter darf gnadenhalber dem Kind einen sorgenden Vater und dem Vater Sorgerecht gewähren - wenn sie will. Wohin soll das führen? Daß der Vater das Kind nur anerkennt, wenn die Mutter ihm ein Sorgerecht zubilligt? Daß die Mutter fürs Sorgerecht Forderungen stellt?
Rückblick: In den fünfziger Jahren galt ein uneheliches Kind als etwas Unerwünschtes, als Unfall. Vermieter, die ihren Mieterinnen Herrenbesuche gestatteten, wurden wegen Kuppelei angeklagt. Der uneheliche Vater kam in der Imagination des Gesetzgebers nur als Lüstling vor, der lediglich am Beischlaf interessiert war und dann verschwand. Oft war das tatsächlich so. Der Gesetzgeber tat also gut daran, die Mutter zu schützen und ihr via Amtsvormund die rechtliche Verantwortung für das Kind zuzusprechen. Einerseits.
Andererseits: Daß das Kind in einer wirklichen Liebesbeziehung entstanden sein könnte, daß wirtschaftliche Not und gesellschaftliche Vorurteile ein Zusammenleben verhinderten - das kam dem Gesetzgeber nicht in den Sinn. Mit der einseitigen Sorgerechtszuweisung an die Mutter betrieb er auch deren Isolation.
Inzwischen hat sich die Situation gründlich geändert. Rund fünf Millionen Deutsche leben in "Beziehungen" zusammen, Tendenz zunehmend. Und wenn heute im Kindergarten jemand sagte, Melanie oder Alexander seien bedauernswerte "uneheliche Kinder", er würde Gelächter ernten. "Unehelich" ist im Alltag kein diskriminierendes Merkmal mehr. 1996 wurden in der Bundesrepublik etwa 135.000 Kinder "unehelich" geboren; das sind 17 Prozent aller Geburten. Uneheliche Kinder, so sagen die Sozialwissenschaftler, haben Väter, die sich weitaus mehr mit ihnen beschäftigen als verheiratete Väter mit ihren "ehelichen". Keine Lehrerin in der Grundschule käme auf die Idee, ein Kind nach seiner "Ehelichkeit" zu fragen. Kein Arzt wird dem begleitenden Vater die Erziehungsberechtigung absprechen, selbst wenn das Kind ganz anders heißt als er. Nur das Jugendamt fragt nach: Der Staat möchte - mit Recht - wissen, wo das Kind hingehört und wer es betreut. Und für den Staat gehört das Kind - auf offenbar mythologische Weise - zur Mutter: Die hat es geboren, da wird es schon bleiben.
Inzwischen hat sich aber auch die Lage der Frauen geändert. Sie haben meist eine qualifizierte Ausbildung und wollen arbeiten. Dazu brauchen sie, wenn sie auch noch ein Kind wollen, zumindest einen Kindergartenplatz, den es oft nicht gibt - oder einen Mann, der sich neben dem Job auch um die Kinder kümmert. Seltsamerweise findet sich diese neue Arbeitsteilung in den "freien" Beziehungen weitaus häufiger als in den Ehen alten Zuschnitts. Warum? Die Unverheirateten haben kapiert, daß die Liebe nur qua Gleichberechtigung funktioniert - und daß sie oft trotzdem nicht ein Leben lang dauert. Sie leben im Bewußtsein der Vorläufigkeit bestehender Liebes- und auch Arbeitsverhältnisse.
Man mag diesen Realismus gut christdemokratisch als "Tendenz zur Unverbindlichkeit" einer "neuen Spaßgeneration" brandmarken - die moralischen Mahner übersehen da etwas Wesentliches: daß nämlich die Beziehung dieser Erwachsenen zu ihren Kindern oft stabiler, von weitaus mehr Verantwortung geprägt ist als die (sexuellen) Beziehungen der Erwachsenen untereinander. Die Frau, den Mann kann man vielleicht wechseln, das Kind nicht.
Ganz tief im Unbewußten müssen das auch die Verfasser des Grundgesetzes geahnt haben: Sie stellen "Ehe und Familie" unter den "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" - was man auch so lesen kann, daß diese beiden Dinge nicht unbedingt zusammengehören. Familie besteht auch jenseits der Ehe - während nicht jede Ehe auch gleich eine Familie ist. Es bleibt einigermaßen mysteriös, warum kinderlose Doppelverdiener unbedingt gefördert werden müssen, sobald sie als Ehepaar auftreten.
Soziologisch ist unübersehbar, daß "das Institut der Ehe" seine sinnstiftende Funktion immer mehr verliert: Jede dritte Ehe in der Bundesrepublik wird geschieden; 1996 kamen auf 427.000 Heiraten 17.600 Scheidungen - das ist eine Scheidungsquote von 41 Prozent. Wer geht angesichts solcher Zahlen noch zum Standesamt? Es ist immer noch schmerzvoll, aber weitaus einfacher, sich ohne staatliches Brimborium und teure Anwaltskriege zu trennen.
Die Trennung der Eltern ist der Ernstfall für die Kinder, ein Trauma, ein Verlust - und in diesem Konflikt macht das Kindschaftsrecht die Vorgaben. Derzeit bleiben uneheliche Kinder automatisch bei der Mutter - einfach so, das reduziert den Verwaltungsaufwand. Im Grunde nimmt das bei Geburt des Kindes einseitig der Mutter zugesprochene Sorgerecht die Trennung vorweg, es nimmt sie als Normalfall an. Und es bringt von Anfang an eine Schieflage auch in funktionierende Beziehungen: Es ist wenig erfreulich, wenn der Vater bei Konflikten ständig mit dem Totschlagargument "Du hast sowieso nichts zu sagen" konfrontiert wird.
Nach dem neuen Gesetz dürfen uneheliche Kinder nun bei einer Trennung beide Eltern behalten - wenn nicht ein Elternteil widerspricht. In diesem Fall, das lehrt die Rechtspraxis, wird in der Regel die Frau das Sorgerecht erhalten. Mutti ist die Beste, und als Gebärerin hat sie offenbar höhere Weihen. Also alles beim alten?
Das Sorgerecht ist immer noch ein Instrument im Geschlechterkampf. Es ist eines der wenigen gesellschaftlichen Felder, wo Frauen tatsächlich einmal im Vorteil sind. Sie haben das Recht. Sie können dem Mann davon abgeben - wenn sie denn wollen. Auf Privilegien verzichten, das war noch nie einfach. Deshalb wird von vielen Frauenbewegten der Verstoß gegen das Gleichheitsgebot fanatisch verteidigt - so schnell gehen bei mancher die Prinzipien der Aufklärung über Bord, wenn es nur zum eigenen Nutzen ist. Ein Zahlvater ist unter Umständen angenehmer als einer, der sich um das Kind kümmert - mit dem frau aber sprechen muß.
Allerdings: Die alleinerziehende Mutter darf nicht nur sorgen, sie muß auch sorgen. Sie führt ein sehr eingeschränktes Leben. Der Vater dagegen, der sein Interesse am Kind bekundet und abblitzt, ist zunächst deprimiert - und wendet sich nach einer Zeit der Trauer anderen Dingen zu. 50 Prozent der Scheidungsväter haben nach einem Jahr keinen Kontakt mehr zu ihren Kinder, bei unehelichen Vätern ist es ähnlich. Natürlich ist es schwieriger, um des Kindes willen mit der alten, vielleicht "unehelichen" Familie Kontakt zu halten. Es ist ein Balanceakt, sich zu trennen - und nicht trennen zu können. Die Frau muß eventuell die neuen Geliebten, der Mann die neuen Liebhaber der alten Beziehung ertragen. "Patchwork-Familien" nennen das die Soziologen. Ob die Kinder sich in solchen Konstruktionen wohl fühlen, steht dahin. Sicher ist: Die meisten von ihnen wollen Vater und Mutter. Sie brauchen Verbindlichkeit - und Eltern, die gleichberechtigt miteinander umgehen.
Genau diese Perspektive des Kindes wird in der Neufassung des Kindschaftsrechts verlassen. Um entscheiden zu können, wo es dem Kind am besten geht, muß erst einmal Rechtsgleichheit zwischen den Eltern hergestellt sein. Aber auch in der Neufassung wird dem unehelichen Kind der Vater de jure vorenthalten, es wird gegenüber dem ehelichen Kind kraß benachteiligt. Daß die Mutter entscheiden darf, ob dem Kind ein Vater zusteht oder nicht, ist juristisch ein Unding. Grundgesetz Art. 6 Abs. 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern..." - wohlgemerkt, der Eltern, nicht der Mutter.
Übrigens: In der ehemaligen Tschechoslowakei, in Ungarn, Polen und Spanien haben unverheiratete Eltern per se das gemeinsame Sorgerecht. In Belgien gilt es uneingeschränkt, auch nach der Trennung; bei Uneinigkeit entscheidet das Jugendgericht. In Norwegen, Schweden, England tritt die gemeinsame Sorge auf Antrag eines Elternteils ein. In Italien und Frankreich muß das Kind für das gemeinsame Sorgerecht von beiden Eltern lediglich anerkannt sein.
Wie die deutsche Regierung ihre Sonderbehandlung von unehelichen Kindern und Vätern mit einem künftigen europäischen Recht harmonisieren will, ist das Geheimnis von Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig. Mit dem Grundgesetz ist diese Ausgrenzung jedenfalls nicht vereinbar. Das wird auch das Bundesverfassungsgericht so sehen, wenn die ersten Verfassungsbeschwerden und Richtervorlagen einlaufen - Fälle, in denen Amtsrichter wegen der abstrusen Gesetzeslage an der Entscheidung gehindert sind, Männern das (geteilte) Sorgerecht zuzusprechen. Die unehelichen Väter sind gut beraten, zwecks Prozeßbeschleunigung gegen die Bundesrepublik auch auf Schadenersatz zu klagen - sie sind in ihrer Freizügigkeit stark eingeschränkt. Wer aus Berufsgründen in eine andere Stadt zieht, wird automatisch sein Kind verlieren. Denn Mutti hat das Sagen.
Besonders absurd: Kinder bereits getrennter Eltern werden von dem Gesetz nichts mehr haben, da deren Eltern wohl kaum eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben werden - was sie bei Geburt des Kindes vielleicht noch getan hätten. Diese Kinder haben kein Recht auf ihren Vater. Man kann vielleicht die Mehrwertsteuer zum 1. Juli erhöhen - aber man kann nicht aufgrund des Geburtsdatums die Grundrechte verweigern.
Das "Kindeswohl", um das es allen angeblich geht, ist in der Neufassung des Gesetzes jedenfalls bedrohter denn je: Die Kinder haben bei Trennung der Eltern juristisch keine Stimme. Oder nur über einen sogenannten Verfahrenspfleger, den das Gericht einsetzen kann und der die Interessen der Kinder erkunden soll. "Verfahrenspfleger" ist ein Berufsstand, den es noch gar nicht gibt. Geben wird es aber den altbekannten Deal der Mütter: Umgang nur gegen immer mehr Alimente. Ob die Kinder Papa sehen wollen, ist dabei wurscht.
Es wäre an der Zeit, Gleichberechtigung herzustellen zwischen Müttern und Vätern, zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Vielleicht sollte man unterstellen, daß der Vater, der sein Kind anerkennt, nicht nur zahlen, sondern auch Verantwortung übernehmen will. Wenn's zwischen den Eltern schiefgeht, kann immer noch das Familiengericht sich ein Urteil bilden, wo die Kinder am besten aufgehoben sind, ob gemeinsam oder getrennt gesorgt wird. Was not tut, ist die Einzelfallentscheidung. Und zwar - da müssen die Familienrichter dann auch ein wenig Psychologie studieren - aus der Perspektive der Schwächsten: aus der der Kinder.
TAZ vom 05.06.1998, Seite 14 - LeserInnenbriefe
Das Sorgerecht ist mehr als sein
juristischer Inhalt
betr.: "Wes Geistes Kind", von Chr. Gampert taz mag vom 23.5.98
Es ist richtig, was der Autor an der Reform des Kindschaftsrechts kritisiert: daß auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Juli 1998 eheliche und uneheliche Kinder faktisch nicht gleichberechtigt sind. [...] Er zeigt damit eine tatsächliche Ungerechtigkeit auf, springt aber gleichzeitig in die derzeitige Diskussion um das Sorgerecht hinein, ohne die Inhalte genauer zu betrachten und in Frage zu stellen. Das Sorgerecht ist ein streitbarer, schon fast mythischer Begriff, ein Symbol, das im Trennungsfall häufig als Ausgleich für erlittene Ungerechtigkeit, als Rache, als Maßeinheit "Geld gegen Sorge", gehandelt wird.
Juristisch stand dahinter bis dato nur ein kurzer Katalog an Entscheidungsbefugnissen, die im Alltag mit einem Kind eher selten auftauchen: das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vermögenssorge und die Zustimmung zu Heilbehandlungen.
Aus meiner Erfahrung in einer Trennungsberatungsstelle weiß ich, daß sich häufig auch Eltern um das Sorgerecht stritten, bei denen ein Umzug des sorgenden Elternteils ausgeschlossen war und die sich auch sonst über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern recht einig waren. Das Sorgerecht ist also als Streitgegenstand mehr als sein juristischer Inhalt. Es ist ein symbolischer Begriff mit großen empirischen Folgen: Viele Väter wenden sich von ihren Kindern ab, wenn ihnen das Sorgerecht aberkannt wurde, sie zeigen sich verantwortlicher, wenn sie die gemeinsame Sorge tragen etc., und all das weit über den Katalog an Entscheidungsbefugnissen hinaus, die das Gesetz beinhaltet.
Mütter wollen die Sorge oft für sich allein, aus Angst, der alte Partner könnte ihnen (weiterhin) in den Alltag hineinreden, oft hilft ihnen die Alleinsorge für das Akzeptieren der Trennung, manchmal wollen sie ihren Ex-Partner durch den Entzug der Sorge "bestrafen"... Was hat das nun alles mit dem Wohl des Kindes zu tun?
Nach dem neuen Gesetz ist das Sorgerecht definiert als ein Entscheidungsrecht zu Fragen, die Auswirkungen auf das zukünftige Leben des Kindes haben werden, z. B. die Wahl der Schule, alle Entscheidungen des Alltags liegen weiterhin in der Hand desjenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn Papa das Kind betreut, entscheidet er, ob ein Schwimmbadbesuch angesagt ist, ist das Kind bei Mama, "darf" sie ihm die Süßigkeiten verbieten...
Für das Wohl des Kindes ist die Frage des Sorgerechts eher zweitrangig, für das Kind ist der regelmäßige Umgang mit beiden Eltern weitaus wichtiger. Es stellt sich die Frage, warum die Erwachsenen für den Kontakt zu ihrem Kind ein gesetzliches Symbol wie das Sorgerecht für so wichtig erachten.
[...] Die Kinder brauchen sorgende Eltern, aber kein Sorgerecht. Es sind die Erwachsenen, die dieses Symbol für sich brauchen. Soll über das Sorgerecht nicht mehr bei Gericht entschieden werden, so hätten andere Stellen Hilfe zu bieten. Eine gute Beratung über den Umgang mit dem Kind und über die Regelungen des Alltags nach der Trennung sind die Steine, die über das Wohl des Kindes entscheiden.
Erkenntnisse, die vor 30 Jahren propagiert wurden und nicht alle falsch waren, sind heute nicht mehr in den Köpfen der "Linken", "Fortschrittlichen", oder wie sich die alternativen DenkerInnen heute auch nennen mögen. [...] Das Ehe- und Kindschaftsrecht versucht die Machtverhältnisse in einer Konstruktion zu klären, die an sich unlogisch, undemokratisch und falsch ist. "Ehe ist die Institution, in der zwei Menschen versuchen, Probleme zu lösen, die sie nicht hätten, wenn sie nicht geheiratet hätten" (frei zitiert nach Lucky Luke, Comic-Held).
Die Verbindung zweier Menschen und die Zeugung eines Kindes wirft Fragen auf, die durch Gesetze nicht zu klären sind. Die Lebensfragen von Macht und Verantwortung werden den Menschen deutlich, die unter den Folgen ungeschützten Verkehrs mehr assoziieren als die Aidsgefahr. Wie wär's, wenn sich die jammernden Väter und enttäuschten Mütter einmal mit ihrer Fähigkeit zur Partnerwahl und Gestaltung gleichberechtigter Beziehungen beschäftigen würden? Die Streitigkeiten um Sorgerecht(pflicht) und Aufenthaltsbestimmungsrecht(pflicht), um tatsächliche und finanzielle Personensorgen sind doch eher Folgen der Machtbesessenheit und Verantwortungslosigkeit der "betroffenen" Eltern! [...]
Warum habt ihr mit falschen PartnerInnen Kinder in die Welt gesetzt, obwohl Verhütungsmethoden vor euch nicht verborgen wurden? [Eine Theorie besagt, daß die "Antibabypille" die Instinkte der Frau so nachhaltig trübt, daß sie sich im Falle eines Kinderwunsches den falschen Partner wählt ... d. Red.] [...]
Die Kinder tun mir leid, die nichts dafür können, wenn ihre Eltern statt Partnerschaft zu üben Feindschaft pflegen. Aus der Perspektive der Kinder sind leibliche Eltern nicht so wichtig, wie die ErzeugerInnen gern glauben wollen. Ein durch Offenheit und Klarheit geprägtes Umfeld gibt ihnen bessere Chancen als Eltern, die Elternschaft üben, obwohl sie eigentlich noch viel mehr mit sich selbst als mit ihren BeischläferInnen oder den schreienden Produkten einer Bierlaune oder eines Überschwangs an Gefühlen und falschen Emotionen beschäftigt sind.
Partnerschaften und das Leben mit Kindern müssen erlernt werden. Zu diesem lebenslangen Lernprozeß sind nur wenige Menschen bereit und in der Lage. Vater Staat wird's nicht richten, da könnt ihr sicher sein. Wie wär's, wenn ihr euer Leben selbst in die Hand nehmt und statt Lügengebäude zu errichten, (Kinder-)Häuser auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen gleichberechtigten Partnern baut? Euch und den betroffenen Kindern wäre damit sehr geholfen.
Liebe nichterziehende Väter, euer Gejammer über die bösen Mütter ist mir schon seit Jahren völlig unverständlich. Was wollt ihr eigentlich? Recht haben oder euch um eure Kinder kümmern? Der Essay von Christian Gampert, beispielhaft für eine ganze Reihe ähnlicher Literatur, scheint mehr aufs Rechthabenwollen hinauszulaufen. Was, wenn ich mal so fragen darf, soll sich denn ändern, wenn automatisch, ohne das jemand gefragt wird, beide Eltern das Sorgerecht für gemeinsame Kinder bekommen? Solange sich die Eltern verstehen, ist das wunderbar, sie haben beide das Recht und die Pflicht, die gemeinsamen Kinder zu betreuen und zu erziehen, und tun das ja auch irgendwie. Trennen sich aber die Eltern, ohne daß dabei "die Prinzipien der Aufklärung über Bord gehen", das heißt, ohne daß sie in irrationale Kämpfe um die Kinder verfallen - auch gut, dann werden sie schon eine Regelung finden, wie sie ihre Elternschaft zum Wohle der Kinder weiterhin organisieren. Der Regelfall, und davon schreibt auch Christian Gampert, scheint das gerade nicht zu sein. Vielmehr gebärden sich erwachsene Menschen wegen der Trennung von einem/r Lebenspartner/in plötzlich wie kleine Kinder, denen jemand im Sandkasten die Schaufel wegnimmt. Hat da die Aufklärung versagt? Oder ist es vielleicht ganz menschlich, daß der Weg zu einer einvernehmlichen Lösung des "Elternproblems" ein harter, steiniger, mit vielen Verletzungen und Kompromissen verbundener Gebirgspfad ist? Das ist zumindest meine Erfahrung, die nicht gerade eine Erfahrung von Erfolg ist. [...] Gleichberechtigung zwischen Müttern und Vätern kann man halt nicht per Gesetz herstellen, sondern nur auf der persönlichen Ebene. Wo das nicht möglich ist, ist ein "Ende mit Schrecken" für ein Kind allemal besser als ein "Schrecken ohne Ende".
Wes Geistes Kind der Autor ist, zeigt sich im Laufe seiner Argumentation. Daß vor allem Männer und nicht - wie in seinem Artikel behauptet - Frauen Gefahr laufen, im Konfliktfall auf ihren "Rechten" zu beharren statt nach kommunikativen Lösungen zu suchen, beweist einmal mehr der Autor selbst. Sein Vorschlag: Männer sollten die Bundesrepublik auf Schadenersatz verklagen, denn sie sind in ihrer Freizügigkeit stark eingeschränkt.
Wer aus Berufsgründen in eine andere Stadt zieht, wird automatisch sein Kind verlieren. "Denn Mutti hat das Sagen." Was eigentlich stellt sich der Autor vor, wird in einer solchen Konfliktsituation (automatisch?) leichter, wenn (uneheliche) Eltern ein gemeinsames Sorgerecht ausüben? Sollten Väter ihre - meist selbst berufstätigen - (Ex-)Partnerinnen kraft des Sorgerechts dazu zwingen können mitzuziehen? Sollten die Kinder pendeln? Oder sollte man Kinder der Einfachheit halber lieber den von ihm albern als "Mutti" bezeichneten Frauen entreißen?
Und: Warum eigentlich sollte eine verantwortungsvolle Mutter, die bis zu seinem Jobwechsel den Kontakt zum Vater aufrechthielt, plötzlich selbigen unterbinden? In der nur scheinbar sachlichen Berichterstattung Gamberts kommen jedoch verantwortungsbewußte Mütter nicht vor. Statt dessen schiebt er ihnen die Verantwortung für ein reales Problem zu, mit welchem in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit viele Familien zu kämpfen haben. Daß er selbst einzig die egoistische Durchsetzung der Interessen des Vaters und nicht etwa die des Kindes, welches sich seinem Wohnort ja vielleicht auch verbunden fühlt, und schon gar nicht die Belange seiner ehemaligen Partnerin im Auge hat, wird in seiner Argumentation auf gnadenlose Weise deutlich! Wohin soll die neue Gesetzgebung führen, fragt Gambert besorgt, und ich denke: Prima Sache, das neue Kindschaftsrecht.