Die Berliner Bundestagsabgeordneten wurden im Dezember 1996 zur Diskussion über die anstehende Kindschaftsrechtsreform eingeladen.
I. Einladungstext
II. Das Ergebnis
III. Presseerklärung
I. Einladungstext
Einladung zur Diskussion der Berliner Bundestagsabgeordneten mit Verbänden zur anstehenden Kindschaftsrechtsreform
Festschreibung des Trennungskonfliktes zu Lasten des Kindes
oder gemeinsame Sorge?
Werden die internationalen Kinderrechte verwirklicht oder bleibt
Deutschland Schlußlicht in Europa?
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,
viele Frauen entscheiden sich heute dafür, ein Kind ohne feste Bindung an den leiblichen Vater groß zu ziehen. Sie setzen sich damit über das Grundbedürfnis des Kindes nach einem intakten Verhältnis zu beiden Elternteilen hinweg. Der nach Umgang mit seinem Kind drängende Vater wird von der Mutter dann nur als Störenfried erlebt.
Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Ehe geschieden - mit geschieden werden im Schnitt pro Jahr ca. 140.000 Kinder (1994, Bundestags-Drucksache 13/4899, noch ohne Berücksichtigung der Kinder aus nichtehelichen Verbindungen). Jeden Tag verlieren in Deutschland über 400 Kinder nach Trennung oder Scheidung einen Elternteil - meistens den Vater - mit oft katastrophalen Folgen für die psychische, soziale und kognitive Entwicklung der Kinder - wovon u.a. die Zahl der Heiminsassen und die Zahl der Jugendlichen mit kriminellen Auffälligkeiten zeugen.
Immer mehr Paare entscheiden sich für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (z.B. alte Bundesländer 1972: 137.000 / 1994: 1.282.000).
Andererseits: Immer mehr Väter sind sich der Bedeutung der Kind-Vater-Beziehung bewußt und artikulieren dies auch nach Trennung und Scheidung.
Die Aufgaben, die sich angesichts der aufgezeigten sozialen Tendenzen dem Gesetzgeber stellen, sind aus der Sicht der einladenden Verbände im zur Zeit vorliegenden Entwurf zur Kindschaftsrechtsreform nicht hinreichend gelöst. Insbesondere sehen wir große Versäumnisse hinsichtlich der Rechtsstellung des nichtehelichen Kindes in seiner Beziehung zu seinem Vater.
So ist beispielsweise nicht einsichtig, warum die Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die oft über Jahre Bestand hatten, nicht denselben Schutz (§ 1696 BGB n.F.) genießen sollen, wie eheliche Kinder nach der Scheidung, indem auch in diesen Fällen umgangsvereitelndes Verhalten eines Elternteils als dem Wohl des Kindes abträglich qualifiziert wird und zur Änderung von Sorgerechtsentscheidungen führen kann. ..
"Das Recht auf Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern ist ein elementares Menschenrecht und kommt gleich nach dem Recht auf Leben", so das Leitmotiv der Tagung "Kindeswohl - Dilemma und Praxis der Jugendämter" an der evangelischen Akademie Bad Boll vom 4.11 - 6.11.1996. Das Ergebnis der Tagung zeigte zum großen Teil schwere Defizite bei der Umsetzung dieses Rechtes.
Auch fünf Jahre nach Verabschiedung des KJHG sind nur vereinzelte Jugendamtsmitarbeiter in der Lage und Willens, die sich aus §§ 17 Abs. 2 und 18 Abs. 4 KJHG ergebenden Verpflichtungen zum Schutz der betroffenen Kinder in Trennungs- und Scheidungskonflikten umzusetzen: Die Zahl der streitigen Sorgerechtsentscheidungen ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Ein Jahr nach der Trennung sieht jedes zweite Kind seinen Vater nicht mehr.
Wir halten deshalb neue Methoden der Konfliktschlichtung und -lösung für dringend notwendig, wie sie bereits in vielen anderen europäischen Ländern mit guten Erfolgen praktiziert werden.
Wir setzen uns daher ein für:
Wir bitten Sie, die angesprochenen Probleme aufzugreifen und mit uns über Lösungen zu sprechen: Erläutern Sie uns Ihre Ansichten und die Ihrer Partei !
Erfahren Sie von uns persönliche Beispiele, Tatsachen, Folgerungen und fundierte Vorschläge.
Dieses Thema sollte Sie nicht gleichgültig lassen.
Wir erwarten Sie gerne zur Diskussion am 15. Dezember 1996 um 10.00 Uhr (ca. bis 13.00 Uhr) im Zille-Haus, Rathenower Str. 17, 10559 Berlin und freuen uns auf Ihr Kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gempp Horst Schmeil Michael Schultze
für die Verbände:
Ca. 80 % der eingeladenen MdB haben auf die Einladung reagiert - alle haben mit der pauschalen Begründung von "Terminschwierigkeiten" abgesagt (die Veranstaltung fand an einem Sonntag statt). Weitere inhaltliche Einlassungen erfolgten nicht, auch keine Verweise auf Stellungnahmen der eigenen Partei oder ähnliches.
Die Veranstalter haben daraufhin die regionalen Parteienvertreter angesprochen und immerhin nahmen dann auch drei Berliner VertreterInnen (SPD, Bündnis90/Grüne und FDP) teil. Ein konstruktiver Dialog fand leider nicht statt, die Sachkenntnisse der Parteienvertreter liessen zu wünschen übrig, die beiden zentralen Aussagen waren:
Die o.g. Verbände werden die Einladung wiederholen, die Folgeveranstaltung ist für Mai 1997 vorgesehen. Über die Resonanz wird hier berichtet werden.
Es wird angeregt, entsprechende Veranstaltungen auch an anderen Orten durchzuführen, die MdB der einzelnen Wahlbezirke kann man im Internet beim Bundestag abrufen unter Deutscher Bundestag - Abgeordnetensuche.