Presseerklärung von Berliner Verbänden zur Kindschaftsrechtsreform:

DAS
muß jetzt endlich aufhören !
Angesichts von ca. 100.000 Scheidungswaisen jährlich, Umgangsvereitelung durch Jugendämter, Gutachter und Gerichte, sowie den Forderungen, die sich aus dem Grundgesetz, der EMRK und der UN-Kinderrechtekonvention ergeben, ist das vorliegende Kindschaftsrechtsreformgesetz in weiten Teilen Makulatur. Es bestätigt das bisherige Unrecht gegenüber den Kindern und deren Eltern und stellt die Bundesrepublik im europäischen Vergleich weiter ins Abseits. Deshalb haben wir die Berliner Bundestagsabgeordneten eingeladen und wollen ihnen die notwendige Hilfestellung geben, das beabsichtigte Gesetz in die Bahnen zu lenken, die ein Reformgesetz erfordert.
Das neue Kindschaftsrecht
Die unten genannten Vereine und Initiativen laden auch Sie zur Informations- und Diskussionsveranstaltung am
Sonntag, den 15.12.1996, um 10.00 Uhr im Zille-Haus, Rathenower Str.17, 10559 Berlin (Moabit)
Wir bitten Sie, durch Ankündigung und Ihre Teilnahme an der Veranstaltung, dieses Thema in Ihren Medien zu verbreiten.
Bisher haben zugesagt: _________________
Väteraufbruch für Kinder e.V. Berlin - Kinderland Pankow.e.V. - ISK Initiative Streitfall Kind e.V. SKIFAS e.V. - paPPa.com e.V. - Väter für elterliche Sorge, Spandau - SKI Selbsthilfe Kontakt Information
Gemeinsame Erklärung zum Reformentwurf des Kindschaftsrechts
Die Kindschaftsrechtsreform wurde notwendig, weil sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie die internationalen Vereinbarungen und Verträge, denen sich die Bundesrepublik angeschlossen hat, mit dem nationalen - in der Bundesrepublik praktizierten - Familienrecht nicht übereinstimmen. Sowohl die Europäische Gemeinschaft wie das Bundesverfassungsgericht haben die Bundesregierung seit langer Zeit aufgefordert, ein Kindschaftsrecht zu schaffen, das den Normen der UN-Kinderkonvention, der EMRK und dem Grundgesetz entspricht.
Jährlich 100.000 Scheidungwaisen (Tendenz weiter steigend), Umgangsvereitelung und Streiteskalation durch Jugendämter, Gutachter und Gerichte und das Fehlen von kompetenter Beratung, die vermittelt, zwingen zu einem diesbezüglichen Gesetzentwurf, der derzeit im Gesetzgebungsverfahren ist. Er entspricht jedoch weder den Vorgaben der UN-Kinderrechtekonvention, der EMRK noch des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesrepublik Deutschland wird mit dem vorliegenden Entwurf weiterhin Schlußlicht auf dem Gebiet des Familienrechts in Europa und weiten Teilen der Welt bleiben.
Die Bundesrepublik maßt sich an, in aller Welt Menschenrechte einzufordern und mißachtet die Rechte der Kinder im eigenen Land.
Deshalb fordern wir als Vertreter von Berliner Vereinen und Initiativen, die auf dem Gebiet der Familienpolitik tätig sind, die gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik auf, den Entwurf des Kindschaftsrechts, wie er im Gesetzgebungsverfahren vorliegt, den oben genannten Gesetzen anzupassen und gesetzlich zu verankern.
Hierzu gehören :
Solange die Rechte der Kinder und die Rechte des Elternteils, bei dem die Kinder nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht gesetzlich verankert sind und solange die Rechte der Kinder auf beide Eltern nicht gewährleistet werden, sind die festgeschriebenen Grund- und Menschenrechte nicht erfüllt. Der vorliegende Entwurf zur Neugestaltung des Kindschaftsrechtes ist zumindest an diesen Punkten von den notwendigen Voraussetzungen der oben genannten Gesetze abweichend. Er bleibt weiterhin ein Elternstreitgesetz und ist deshalb in der vorliegenden Form in weiten Teilen abzulehnen.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, uns bei der Neugestaltung des Gesetzentwurfes einzubeziehen.