paPPa.com informiert:


Kindschaftsrechts"reform": PRESSESCHAU - Teil 2
(Hervorhebungen Fettschrift durch paPPa.com / Für die Leserbriefschreiber sind die Redaktionsadressen - eMail und Fax - beigefügt - wird fortgeführt) - Presseschau Teil 1


Süddeutsche Zeitung   die tageszeitung (TAZ)   Express (Köln)   Kölner Stadtanzeiger
Frankfurter Rundschau   Die Welt    Frankfurter Allg. Zeitung (FAZ)   Rheinische Post (RP)
Neue Rhein Zeitung (NRZ)   Westdeutsche Zeitung (WZ)   Westdeutsche Allgemeine (WAZ)
Der Tagesspiegel   Sächsische Zeitung (Dresden)   Die Zeit   Münster´sche Zeitung

Leserbrief von Christian Blümel (VAfK)      Leserbrief von paPPa.com


    Münstersche Zeitung vom 26.9.1997

    Sorgerecht künftig immer gemeinsam (...)

    Kommentar

    Neues Kindschaftsrecht verabschiedet

    Näher an der Realität

    (...) Dieser ("große" Wurf") stand auch deshalb an, wei hoch- und höchstinstanzliche Gerichte - zuletzt noch das Bundesverfassungsgericht mit einer Sorgerechtsentscheidung zugunsten eines unverheirateten Vaters - entsprechende Novellierungen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches angemahnt hatten.

    Ob es den Parlamentariern nun tatsächlich gelungen ist, den gestern vielzitierten Meilenstein zu setzen und eine "große Reform" zustande zu bringen, die nach den Worten der Bochumer SPD-Abgeordneten Margot von Renesse "klug, wirklichkeitsnah und menschlich" ist, kann wohl erst die Praxis zeigen. Allerdings muß man den Abgeordneten aller Fraktionen bescheinigen, daß sie mit ihren Beiträgen - der sensiblen Materie angemessen - mit großer Ernsthaftigkeit argumentierten und sich auch die Gesetzesgegner aus den Reihen der Opposition polemischer Beiträge enthielten.

    Niemand sollte dem Irrglauben unterliegen, daß irgendein Gesetzgeber kaputte Beziehungen kitten, trennungsgeschädigte Kinder vor Schaden bewahren oder menschliche Tragödien verhindern könnte. Doch die Vorausetzungen, daß künftig die schlimmsten Konfliktauswüchse verhindert und sozialverträgliche Lösungen gefunden werden, dürften mit dem neuen Kindschaftsrecht verbessert worden sein. - Michael Fritsch


    Leserbrief von Christian Blümel, Münster, Vorstandsmitglied vom "Väteraufbruch für Kinder e.V."

    Kinder ohne Rechte!? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein familienpolitisches Entwicklungsland! Dem Wohl des Kindes dient ganz klar, wenn regelmäßige Beziehungen und unmittelbarer Kontakt zu beiden Elternteilen gegeben ist. Kinder wollen Vater und Mutter. Dieses elementare Menschenrecht wird den Kindern durch die UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 9 zugesichert - in anderen europäischen Ländern bereits besser verwirklicht. Warum findet bei uns keine eindeutige Umsetzung statt?

    Das neue Kindschaftsrecht bietet jetzt eingeschränkt immerhin kleinere Verbesserungen: Das Jugendamt hat keine Gutachterfunktion mehr, sondern primär Beratungsfunktion - aber finanziell dringend notwendige Mittel für Qualifikationsmaßnahemen der Jugendämter gibt es nicht; nichteheliche Kinder werden ehelichen Kindern immer noch nicht gleichgestellt, aber der Vater eines nichtehelichen Kindes soll nicht mehr total "entsorgt" werden: er hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind - das Kind wird so formal nicht mehr seines Vaters beraubt - aber, wer sorgt dafür, daß dieses Recht auch umgesetzt wird? -; das gemeinsame Sorgerecht als Sorgepflicht wird verstärkt gesehen, aber leider nicht als Regelfall festgeschrieben: wenn ein Elternteil es nicht will (meistens leider die Mutter), steht es zur Disposition - Beratungsmaßnahmen sind auch dann nicht obligatorisch.

    Aber selbst bei normalen, vollständigen Familien sieht es in unserem Lande nicht gut aus: Väter als Männer werden zur Arbeit und in den Krieg geschickt - und sie lassen sich immer noch schicken. Für Kinder zählt aber die Präsenz. Die Abwesenheit von Vätern im Alltag ist immer noch die Regel. Bei Trennung und Scheidung entdecken die Väter dann oft zu spät, daß sie Kinder haben. "Neue Väter" und "Neue Mütter" (die Kinder loslassen können, wenn nicht gerade Stillzeit ist) gibt es nicht per Gesetz, aber Gesetze können dabei helfen. Sicher auch unter dem Druck der Frauenbewegung hat sich das Selbstverständnis von Vätern in der letzten Zeit geändert. Väter müssen Vätern vermitteln, wieviel Lebensqualität (für sie UND ihre Kinder) es bedeutet, sich auf Kinder einzulassen und den Alltag mit ihnen zu gestalten, sich Lebensenergien schenken zu lassen. Daher gilt der Slogan: Mütter ja - aber mehr Vater fürs Kind!


    Leserbrief von paPPa.com e.V.

    Mogelpackung

    Die Berichterstattung zur "Reform" des Kindschaftsrechts hat nur vereinzelt deutlich gemacht, daß die Probleme für unsere Kinder weiterhin bestehen bleiben, das "Reformwerk" ihnen nur selten helfen wird. Warum?

    Zwei Zitate zur Verdeutlichung: Zunächst Professor Willutzki auf dem diesjährigen Deutschen Familiengerichtstag, dessen Präsident er ist: "Derzeit gibt es jährlich 150.000 neue Scheidungskinder, Tendenz steigend. Für 45.000 Kinder ist ein gemeinsames Sorgerecht beantragt worden. Wenn es aufgrund des neuen Rechts auch nur ein paar tausend Kinder mehr werden, bei denen gemeinsame Sorge wirklich stattfindet, dann ist Siegfried Willutzki „schon ganz, ganz glücklich“. Und weiter: "Das neue Recht, so sagt er, habe vor allem Appellcharakter." (Zitiert nach der Süddeutschen Zeitung vom 26.9.1997) - Und damit korrespondierend: "Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Krüger, sagte auf Anfrage der FR, auch das geplante neue Kindschaftsrecht berücksichtige der Kinder nicht genügend. Die Rechtswirklichkeit entspreche kaum der Verfassungsvorgabe." (Zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 16.9.1997)

    Und dann ein paar Zahlen und Fakten: Im europäischen Vergleich zählt die Bundeserepublik zum Schlußlicht bei der gemeinsamen Sorge, denn nur ca. 15 % der Eltern entscheiden sich dafür (Paare ohne Trauscheine können das nun endlich auch, 15 Jahre nach dem das Bundesverfassungsgericht dies angemahnt hat) - bei unsere europäischen Nachbarn liegt die Quote deutlich über 50 %! Und: Über 70 % der Kinder sehen den anderen Elternteil bereits ein Jahr nach der Trennung nie wieder - so produzieren deutsche Richter im Schulterschluß mit Jugendamt und aufgehetzten "Sorgerechtsinhabern" jährlich ca. 200.000 Scheidungswaisen mehr - Tendenz kontinuierlich steigend.

    Wie ist nun die Antwort aus Bonn auf diese Problemstellung?

  1. Die gemeinsame Sorge ist nicht der Regelfall, ein Elternteil muß - nach wie vor - nur nicht wollen, das reicht allemal für einen deutschen Richter. Belohnt wird das dann mit der alleinigen Sorge für den nicht kooperationswilligen "Partner".
  2. Väter von nichtehelichen Kindern bekommen die Sorge nur dann, wenn die Mutter will - obwohl der Europäische Gerichtshof bereits eindeutig entschieden hat (und das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr diesen Jahres signalisierte, daß es dieser Auffassung wohl folgen werden muß), daß die Frage des Sorgerechts nicht von der Befindlichkeit der Mutter, sondern von der Frage des Kindeswohles abhängig ist.
  3. Wird der Umgang von einem Elternteil boykottiert (nicht zuletzt durch den mißbräuchlichen Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs, bereits heute in 40 % der streitigen Verfahren eine beliebte "Argumentationshilfe"), dann "kann man halt nix machen". Wirksame Möglichkeiten der Durchsetzung des Umgangs - wie in anderen Ländern üblich - sieht auch das neue Recht nicht vor.
  4. Gerichtsverfahren laufen über Jahre - Verfahrensverschleppung ist die Regel, nicht die Ausnahme (siehe nur die letzte Bundesverfassngsgerichtsentscheidung mit über 6 Jahren Dauer).
  5. Dringend notwendige Qualifikationsmaßnahmen für Familienrichter und die MitarbeiterInnen an deutschen Jugendämtern sind nicht vorgesehen, die Kassen sind ja bekanntlich leer. Hier wird man nach wie vor auf die Hilfe der "Frauenberatung" zählen können, für die in der Regel gilt: "Väter haben alles andere im Kopf als das Wohlergehen ihrer Kinder". Sie sind - vielfach bewiesen - erbitterte Gegnerinnen des gemeinsamen Sorgerechts und haben sich bisher damit bei Jugendamt und Gericht durchgesetzt.
  6. Deutschen Anwälten wird nach wie vor eine zentrale Rolle bei Trennungskonflikten zugebilligt und das, obwohl sie vor allem an einem verdienen: Möglichst viele Verfahren mit möglichst viel Streit.
  7. Mit den anhängigen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Bundesverfassungsgericht wird bald die Antwort auf die "Reform" gegeben werden: "Nicht mit dem Grundgesetz und den internationalen Konventionen vereinbar !" Ein deutliches, ein beschämendes Urteil - und dann kann in Bonn/Berlin mal wieder 15 Jahre um den kleinsten gemeinsamen Nenner ringen.

    Was bleibt? Es gibt keinen "Euro im deutschen Familienrecht" - was von unseren europäischen Partner zunehmend mit Sorge beobachtet wird, denn deutsche Gerichte entscheiden auch über das Wohl und Wehe von Kindern mit nicht-deutscher Nationalität. Deutschland ist kinderpolitisches Entwicklungsland und will es auch bleiben.


Pressespiegel - Teil 1


paPPa.com-Homepage