paPPa.com informiert:
Kindschaftsrechts"reform": PRESSESCHAU
- Teil 2
(Hervorhebungen Fettschrift durch paPPa.com / Für die Leserbriefschreiber
sind die Redaktionsadressen - eMail und Fax - beigefügt - wird
fortgeführt) - Presseschau Teil 1
Süddeutsche Zeitung die
tageszeitung (TAZ) Express
(Köln) Kölner
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Frankfurter Rundschau Die
Welt Frankfurter Allg.
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Neue Rhein Zeitung (NRZ) Westdeutsche
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Allgemeine (WAZ)
Der Tagesspiegel Sächsische
Zeitung (Dresden) Die
Zeit Münster´sche
Zeitung
Leserbrief von Christian Blümel (VAfK) Leserbrief von paPPa.com
Die Welt vom 26.9.1997, Seite 1 und 4 (Kommentar)
Kindschaftsrecht verabschiedet
Uneheliche Kinder sind künftig ehelichen gleichgestellt
Von MARTINA FITZ
Bonn - Als "wichtigste familienrechtliche
Reform der letzten 20 Jahre" hat Bundesfamilienministerin Claudia
Nolte (CDU) das gestern von Koalition und SPD-Opposition im Bundestag verabschiedete
neue Kindschaftsrecht bezeichnet. Es handele sich um ein "modernes
Recht", das auch im internationalen Vergleich bestehen könne,
betonte Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP). Die SPD-Abgeordnete
Margot von Renesse sagte, künftig würden die Interessen des Kindes
in den Vordergrund gestellt. (...)
Die bisherigen Unterschiede im Abstammungsrecht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern entfallen. Das Namensrecht wird für nichteheliche Kinder so geändert, daß die Eltern entscheiden können, ob der Nachwuchs den Namen des Vaters oder der Mutter tragen soll. Die bislang übliche Amtspflegschaft für Kinder erwachsener unverheirateter Frauen wird entfallen. An die Stelle tritt eine freiwillige Beistandsschaft des Jugendamtes, unter anderem zum Einfordern von Unterhalt. (...)
Kommentar, Seite 4
Gemeinsame Sorge
Von MARTINA FITZ
Kinder können sich nicht aussuchen, in welche familiären Verhältnisse sie hineingeboren werden. Kinder tragen vielfach die Hauptlast, wenn sich ihre Eltern trennen. Ihre Rechte zu stärken, ihnen mehr Schutz zukommen zu lassen ist daher ohne Einschränkung zu begrüßen. Skepsis ist allerdings angebracht, ob das von Koalition und Opposition gestern verabschiedete neue Kindschaftsrecht diesem Anspruch wirklich gerecht wird.
Als Fortschritt gelten die Regelungen über die gemeinsame elterliche Sorge. Wenn man davon ausgeht, daß auch das Recht gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen muß, ist es konsequent, die sogenannte gemeinsame elterliche Sorge künftig auch dann zuzubilligen, wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Schließlich lebten im Jahr 1994 bereits 585.000 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Problematisch ist allerdings, daß die gemeinsame Sorge im Regelfall auch bei Trennung und Scheidung fortbestehen soll. Das Kind soll dadurch nicht zum Streitpunkt werden und die Entscheidung seiner Eltern besser verarbeiten können, wenn ihm Mutter und Vater formell erhalten bleiben. Es wäre gut, würde sich diese Erwartung bestätigen. Eine gemeinsame Sorge setzt einen äußerst fairen Umgang der Eltern miteinander voraus. Dieser ist in Trennungsfällen aber keine Selbstverständlichkeit. Sollte dann letztlich doch eine Entscheidung für das alleinige Sorgerecht eines Elternteils nötig werden, erlebt sich das Kind erst recht als Streitpunkt. Es durchlebt obendrein ein zweites Mal ein Trennungsverfahren.
Bewähren müssen sich auch erst noch die erbrechtlichen Neuregelungen. Das nichteheliche Kind hat künftig nicht allein Anspruch auf ein finanziell abzugeltendes Erbteil. Es wird demnächst auch bei Vermögenswerten an der Erbfolge beteiligt. Wenn der eheliche Sohn und die nichteheliche Tochter in Zukunft das gemeinsam geerbte Haus verwalten müssen, kann sie das vor besondere Herausforderungen stellen.
Leserbrief an die "Welt" per eMail reda@www.welt.de oder Telefax 030-25 91 16 06
FAZ - Frankfurter Allgemeinse Zeitung vom 26.9.1997 - Seite 2
Der Bundestag verabschiedet Reform des Kindschaftsrechts
(...) Zu heftigen Auseinandersetzungen hatte während der Gesetzesberatungen insbesondere die Regelung des Sorgerechts für geschiedene Eltern geführt. Nach Ansicht der Koalition ist die gemeinsame Sorge der geschiedenen Eltern generell das Beste für das Kind. "Eine Kooperation der Eltern läßt sich jedoch nicht per Gesetz verordnen," kritisierte die SPD-Abgeordnete Niehuis. Ähnliche Bedenken äußerte die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Grießhuber [Anm. paPPa.com: gemeint ist Rita Grießhaber]. Die Sprecherin der PDS-Bundestagsgruppe, Schenk, bedauerte, daß scheidungswillige Frauen es künftig wesentlich schwerer haben würden, das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder vor Gericht zu erstreiten. Die jetzt getroffene Regelung provoziere gerichtlichen Streit um das Sorgerecht und sei deshalb dem Wohl des Kindes abträglich, befürchtet auch die SPD-Abgeordnete Wolf. "Ob das gemeinsame Sorgerecht tatsächlich das Beste ist, muß das Gericht in jedem Einzelfall entscheiden", fordert sie.
Auch der verabschiedete Gesetzentwurf verlangt aber nicht eine Einigung der Eltern in allen Detailfragen. Der Elternteil, der das Kind tatsächlich betreut, ist befugt, über die Angelegenheiten des täglichen Lebens alen zu entscheiden. Unterschiedlich bewertet wurden auch die Vorschriften zum Umgangsrecht. Der FDP-Abgeordnete Braun begrüßte, daß der Vater eines nichtehelichen Kindes künftig das Recht zum Umgang mit dem Kind erhalte. Die Grünen-Abgeordnete Grießhaber hielt diese Regelung aus Sicht der Frauen, die das Kind gegen den Willen des Vaters bekommen hätten, für problematisch. Sie müßten nun vor Gericht nachweisen, daß ein solcher Umgang dem Wohl des Kindes nicht förderlich sei. Das Umgangsrecht knüpfe zu sehr an die Blutsverwandschaft an und entspreche damit häufig nicht den Interessen des Kindes, kritisierte sie. (...)
Kommentar, Seite 1
Kindeswohl
Mit der Reform des Kindschaftsrechts ist den vermeintlich einigungsunfähigen Politikern eine gute Sache gelungen. Wenn die Änderugen Mitte nächsten Jahres in Kraft treten, werden sich, bei allen Grenzen, die dem Gesetzgeber, der Justiz und den Behörden in solchen Fällen naturgemäß gezogen sind, zahlreiche Verbesserungen für Kinder ergeben, deren Schicksal es ist, nicht unter dem Dach der elterlichen Ehe aufzuwachsen. Die sogenannten Scheidungskinder sind die größte Gruppe der - im positiven Sinne - von der Rechtsreform Betroffenen. Künftig gilt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern als Regelfall
Darüber hinaus wird den Kindern mehr als bisher ermöglicht, in eigener Sache mitzureden, etwa wenn es um den Umgang mit Verwandten geht, nicht zuletzt Großeltern und Geschwistern. Auch die Lage nichtehelicher Eltern wird sich verbessern. Hier soll durch eine einfache Willenserklärung der unverheirateten Eltern ein gemeinsamens Sorgerecht zu den elterlichen Pflichten treten dürfen. Und zudem werden grobe Ungerechtigkeiten im Erbschaftsrecht getilgt.
Dennoch begleiten die Reform auch kritische Stimmen. Anders als zu den Zeiten der soziallibealen Koalition sind jeden fast verstummt, die im Familienrecht in erster Linie ein ordnungspolitisches Instrument sehen. Darüber ist die Zeit zweifach hinweggegangen: Zum einen ist die Familie nach wie vor der Mittelpunkt der bürgerlichen Lebensführung, sich hat sich keineswegs überlebt. Zum anderen aber haben wachsende Flexibilität und Mobilität, es kann gar nicht anders sein, auch die Lebensform der Familie erfaßt; der Einfluß der Politik ist da letztlich gering. Deshalb ist es richtig, daß der Gesetzgeber in dieser Frage nicht ein Ideal, sondern das konkrete Wohl der Betroffenen, zumal das der besonders schutzbedürftigen Kinder, in den Mittelpunkt stellt. Es wird damit, und das ist Absicht, auf Eltern, die sich auseinandergelebt haben, ein gewisser Druck ausgeübt, gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen - im vollen Wortsinn. Das ist zugleicht der meistgenannte Krititkpunkt. Doch nicht zu Recht. Der Staat setzt jetzt faire Rahmenbedingungen und zieht sich zugleich aud dem Privatbereich ein Stück zurück. Elternrecht und Elternpflicht werden nicht durch Eheglück gestiftet: Kinder sind den Eltern durch ihr Dasein anvertraut.
Leserbrief FAZ per Telefax 069-7591 21 80
Rheinische Post vom 26.9.1997, Seite 1
Nach Scheidung Sorgerecht für beide Eltern
Von Martin Bewunge
(...) Nicht zufrieden zeigten sich die Grünen. Deren Abgeordnete Rita Grießhaber bezweifelte, daß die gemeinsame Sorge zugleich die bessere Sorge sei. Das Gericht muß dem Gesetz zufolge nur dann entscheiden, wenn ein Elternteil Anspruch auf Alleinsorge anmeldet. Kommt es zu keiner Verständigung unter den Eltern, bleibt das Sorgerecht wie bisher zuerst bei der Mutter. "Wichtige Entscheidungen werden somit auf später verschoben", kritisierte Grießhaber. Auch die SPD-Parlamentarierin Edith Niehuis nannte die Sorgerechtsreform wirklichkeitsfremd: Künftig müßten die Mütter vor Gericht wieder "schmutzige Wäsche waschen", um die Erziehung übernehmen zu können.
Pofalla widersprach mit dem Hinweis, bei der gemeinsamen Sorge handele es sich um den Ausgangsfall. Ob sie zum Regelfall werde, bleibe abzuwarten. Bundesfamilienministerin Nolte (CDU) unterstrich: "Elternschaft ist kein Job auf Zeit." Der Opposition gingen auch die neu gefaßten Vorschriften zum Erziehungsrecht nicht weit genug, wonach "körperliche und seelische Mißhandlungen" für "unzulässig" erklärt werden. Die Forderung nach einem klaren Verbot konnten sich nicht durchsetzen. Die Grünen sowie die PDS stimmten deshalb gegen das Gesetz, 91 Abgeordnete der SPD enthielten sich. (...)
Das reformierte Unterhaltsrecht sieht vor, daß nicht nur Mütter, sondern auch Väter nichtehelicher Kinder vom anderen Elternteil einen Betreuungsunterhalt verlangen können, sofern sie sich um das Kind kümmern. Justizminister Schmidt-Jortzig (FDP) sprach von einem Recht, das "die Hoffnungen, die Chancen und die Rechte von Kindern in den Mittelpunkt" stelle.
Kommentar, Seite 2
Mehr Rechte für Kinder
Papier ist geduldig. Das, auf dem Gesetzestexte stehen, allemal. Noch wird in Deutschland der versuchte Diebstahl eines Kinderwagens strafrechtlich verfolgt, nicht aber die versuchte Wegnahme des darin liegenden Babys. Jetzt, erst jetzt, ist der Gesetzgeber dabei, die nicht mehr zeitgemäße Gewichtung bei der Ahndung von Gewalt- und von Eigentumsdelikten im Strafrecht zu korrigieren. In Teilen des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht es nicht besser aus. Viele Eltern und Kinder haben lange vergeblich auf das neue Kindschaftsrecht gewartet, das der Bundestag gestern endlich der Realität angepaßt hat.
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden [Anmerkung paPPa.com: Genaugenommen über 42 %.]. Für die Partner ist das Scheitern oft eine Katastrophe. Für Kinder immer. Sie sind und bleiben die größten Verlierer, wenn sich die wichtigsten Menschen in ihrem Leben trennen. Das neue Gesetz stärkt die Rechte des Kindes, in dem es ihm einen Anspruch auf Beratung und mehr Freiheit im selbstbestimmten Umgang mit jedem Elternteil, Geschwistern oder Großeltern einräumt. Der Riß durch die Familien wird dadurch nicht gekittet. Aber manche Brücken über tiefe Gräben bleibt möglicherweise erhalten.
Nicht länger zu begründen war die Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht. Auch hierbei steht die Stärkung der Rechte des Kindes im Vordergrund, das schließlich keinen Einfluß darauf hat, ob seine Eltern verheiratet sind oder nicht. Ansonsten wirkt der Rechtsstaat künftig zurückhaltender in den Privatbereich der Bürger hinein: Aus der antiquierten "Beistandspflicht" des Jugendamtes für nichteheliche Kinder wird ein Angebot zur Unterstützung des jeweils erziehenden Elternteils.
Ob sich das reformierte Kindschaftsrecht bewährt, hängt allerdings entscheidend von den Eltern ab. Die gemeinsame Sorge für das Kind, die bei Scheidung in Zukunft automatisch gelten soll, birgt neue Chancen, aber auch Risiken: Beide Elternteile werden in die Verantwortung genommen, Entscheidungen, die für die Entwicklung des Kindes von dauerhafter Bedeutung sind, auch nach der Trennung gemeinsam zu treffen. Viele sind dazu bereit. Weil sie wissen, daß Eltern auch dann Eltern und Vertrauenspersonen für Kinder bleiben, wenn sie keine Ehepartner mehr sind.
Leserbrief an die Rheinsiche Post per Telefax 0211-505 25 75
NRZ - Neue Rhein Zeitung vom 26.9.1997, Seite 1
Vater und Mutter sind jetzt gleichberechtigt
Bonn (ap/NRZ). (...) Die grundsätzliche Reform der elterlichen Sorge ist der Kern der gesamten Neufassung, zugleich aber auch der umstrittenste Teil der Novelle. Abgeordnete von SPD und Bündnisgrünen wandten sich vor allem dagegen, daß nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleibt und nur auf Antrag einem Elternteil zuerkannt wird. Damit kämen die Frauen, die meist diesen Antrag stellen würden, in die Rolle des "Störenfrieds", warnte die SPD-Parlamentarierin Edith Niehuis. Gemeinsamkeit der geschiedenen Partner lasse sich aber "nicht per Gesetz verordnen". (...)
Das neue Gesetz ist für die SPD-Abgeordnete und Familienrichterin Margot von Renesse eine "große Reform", die "klug, wirklichkeitsnah und menschlich" sei. (...)
Über die Formulierung zu gewaltfreier Erziehung im Gesetz wurden Koalition und Opposition nicht einig. "Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Mißhandlungen, sind unzulässig", heißt es in der Neuregelung. Die SPD setzte sich mit ihrem Antrag nicht durch, "Körperstrafen und seelische Verletzungen" ganz zu verbieten.
Eine wichtige Reform mit "kleinen Schönheitsfehlern" lobt der Deutsche Familiengerichtstag gestern das Gesetz. Neu geschaffen werden soll auch ein "Anwalt des Kindes", der vor allem bei Scheidungsfällen dafür sorgen soll, daß die Interessen des Kindes nicht zu kurz kommen. Dagegen wehren sich die Bundesländer, weil der Aufwand der Justiz zu groß sei. Deshalb ist noch unklar, ob das Gesetzespaket zum 1. Juli 1998 in Kraft tritt.
Kommentar, Seite 2
Kindgerecht
Es gibt demnächst nur noch eine Sorte Kinder. Sie sind nicht mehr "ehelich" oder "nichtehelich" und müssen letztere "Eigenschaft" nicht als Makel tragen. Weitgehend erreicht die gestern im Bundestag beschlossene Reform des Kindschaftsrechts dieses Ziel - sie ist seit vielen Jahren überfällig, sie paßt sich nun dem gesellschaftlichen Wandel an, und sie ist vor allem eins: kindgerecht.
Die gestrige Bundestagsdebatte wäre es wert gewesen, live im Fernsehen übertragen zu werden - diese ja. Denn abgeschirmt in Bonn, waren die Parlamentarier dem Wohn- und Schlafzimmerleben ihrer Bürger so nah wie selten. Sie haben sich, dieser Intimität bewußt, sensibel bewegt und im schwierigen Beziehungsgeflecht nicht intakter Partnerschaften neue Maßstäbe gesetzt. Das Ergebnis verdient weit mehr als das Urteil, der Bundestag sei nun endlich den Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichts gefolgt.
Das gemeninsame Sorgerecht der Eltern ist ein Grundrecht der Kinder. Wo es in Partnerschaften ohne Trauschein zu Konflikten kommt oder zerrüttete Ehen geschieden werden, geschieht es leider auch, daß sich Erwachsene zu Erpressungen hinreißen lassen, manchmal mit Kindern als Mittel zum Zweck. Daß dies so ist, wird keine Gesetztesreform letztlich verhindern können. Aber Kinder müssen wissen, daß sie zu Mutter und Vater gehen können, ihnen jedenfalls keiner dieser Wege per Gesetz verbaut ist.
Dennoch: Nicht ist so wenig zum Juristenstreit geeignet wie familieäre Beziehungen. Kommt es doch dazu, hilft die Aussicht, daß Juristen die Sache mehr als bisher aus Kindersicht betrachten können.
Dieter Schneyder
Leserbrief an die NRZ per Telefax 0201-804 28 41
WZ - Westdeutsche Zeitung vom 26.9.1997, Seite 2 - Analyse
Das Stigma "unehelich" soll bald verschwinden
Von Thomas Wegold
(...) Dem Ziel entsprechend, Kinder nicht mehr in unterschiedlichen rechtlichen Kategorien einzuordnen, soll folgerichtig auch der Vater eines nichtehelichen Kindes das Recht bekommen, seinen Nachwuchs zu sehen. Bisher hängt dies von der Zustimmung der Mutter ab. Ein solches Umgangsrecht, gleich ob bei ehelichen oder nichtehelichen Kindern, wird künftig auch anderen Bezugspersonen wie den Großeltern oder Geschwistern zugestanden. Allerdings soll das nicht in letzter konsequenz durchsetzbar sein - per Gerichtsvollzieher soll keiner das Kind zum Wochenendbesuch des Vaters zwingen können. (...)
Kommentar, Seite 2
Recht folgt der Realität
Quälend langsam bewegt sich die Schnecke auf die Ziellinie zu. Doch die "Rennstallbesitzer", die Politiker, können nicht mit Sieges-Lorbeeren rechnen. Sie sind doch selbst für die Langsamkeit ihrer Schnecke verantwortlich. Schon vor Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht [Anmerkung paPPa.com: Genau genommen vor 15 Jahren, Entscheidung stammt aus 1982 !] eine Reform des Kindschaftsrechts angemahnt. Nichts geschah.
Und so steht die Rechtslage in absurdem Widerspruch zu gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte. Da bekommt die Mutter eines nichtehelichen Kindes einen Amtspfleger zur Seite gestellt - ein unausgesprochenes Vorurteil, sie sei weniger als eine verheiratete Frau in der Lage, für ihr Kind zu sorgen. Der Vater eines nichtehelichen Kindes hat gegen den Willen der Frau kaum Möglichkeiten des Umgangs mit seinem Sproß - eun unausgesprochener Vorwurf, daß ein solch verantwortungsloser Geselle es nicht besser verdient hat. Und dann ist da das zentrale Problem der elterlichen Sorge nach einer Scheidung. Zwar konnte bisher schon per Richterspruch das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zugesprochen werden. Doch das geschah nur in gut 17 Prozent der Fälle. Meist blieb es also bei der alten Leitlinie aus Großmutters Zeiten: ein Kind gehört zur Mutter. Daß demnächst nun das gemeinsame Sorgerecht gestärkt wird, schwächt daher in der Praxis zunächst mal die Position der Frauen. Doch auch nach der neuen Rechtslage könnenn sie gegenüber einem Ex-Mann, der dem Wohl des Kindes schadet, das alleinige Sorgerecht gerichtlich durchsetzen.
Eltern bleiben auch dann Eltern, wenn sie als Paar auseinandergehen. Doch man darf sich keiner Illusion hingeben: Selbst wenn nach dem Willen des Bundestages das gemeinsame Sorgerecht häufiger zum Einsatz kommen soll, ist dies kaum mehr als gesetzgeberisches Wunschdenken. Daß der Wunsch im Interesse gemeinsamer Kinder Wirklichkeit wird, dafür müssen die Ex-Partner schon selbst sorgen.
Reform noch nicht perfekt
Bonn (ap). Ob die Reform des Kindschaftsrechts wie geplant zum 1. Juli 1998 in Kraft tritt, ist noch nicht sicher: An dem neu vorgesehenen "Anwalt des Kindes", der das Kindesinteresse im Scheidungsverfahren vertreten soll, haben die Länder wegen der damit verbundenen Kosten Kritik angemeldet. Im Bundesrat könnte die Neuregelung deshalb zunächst einmal gestoppt werden.
Leserbrief an die WZ per Telefax 0211-83 82-23 92
WAZ - Westdeutsche Allgemeine vom 26.9.1997, Seite 1/2
Gemeinsames Sorgerecht für Scheidungkinder (...)
Kommentar, Seite 2
Reform spiegelt den gesellschaftlichen Wandel
Liberaler Geist
Das ist endlich einmal ein großer und notwendiger Fortschritt: Über die Parteine hinweg haben die Politiker zu einer durch und durch menschlichen und vernünftigen Reform des Kindschaftsrechts gefunden.
Was jetzt an Kritik dazu geäußert wird, ist kaum mehr als kleinliches Gemäkel. Die Kinder sind allemal die Gewinner, und das ist das erste und wichtigste, was zählt. Allerdings mischt sich in die Erleichterung auch eine gewisse Fassungslosigkeit: Daß soviel überholtes Denken bis heute Recht ist in Deutschland - es ist beschämend.
Seit dem Kriegsende hat sich die Gesellschaft erst langsam, dann rasant verändert, doch die Gesetzgebung hielt starr an den gewohnten Maßen fest. Ein uneheliches Kind galt einmal als Makel, für den nicht nur die Mutter lebenslang zu büßen hatte. Heute ist diese böse Engstirnigkeit weitgehend überwunden, ebenso die heuchlerische Moral, die unverheirateten Männern Sexualität empfahl, Frauen aber wütend verwehrte. Viele Mütter erziehen bewußt allein, und Elternpaare diskutieren, ob sie den gemeinsamen Weg mit oder ohne Stempel gehen wollen. Daß sich diese einschneidenden Veränderungen des Bewußtseins auch im Gesetz wiederfinden, war überfällig.
Zwar läßt sich das Leben und erst recht das Zusammenleben nicht bis ins Letzte mit Gesetzen regeln. Staatliche Vorschriften können aber eine Hilfe sein. Natürlich läßt sich Gemeinsamkeit nocht verordnen; es schafft aber Maßstäbe, wenn sie als Normalfall behandelt wird.
Das neue Gesetzt, es nützt nicht nur den Kindern und ihren Eltern. Es ist getragen von einem liberalen und aufgeklärtem Geist, der allen zugute kommt. Und es macht nicht zuletzt Ernst mit der alten Forderung, die Väter stärker in ihre Verantwortung und Verpflichtung einzubinden.
Gudrun Nobisrat
Leserbrief an die WAZ per eMail waz.redaktion@cww.de
Der Tagesspiegel (Berlin) vom 26.9.1997, Seite 1/4
"Ein Meilenstein für Kinder" (...)
Kommentar, Seite 4
Im Sinne der Kinder
Man hört die Proteste schon. Einige ledige Mütter empfinden bereits die Idee eines gemeinsamen Sorgerechts als Verrat an der Sache der Frauen. Unmut wird es auch bei jenen unverheirateten Vätern geben, die zwar für das Kind, keinesfalls aber für die Mutter sorgen wollen. "Hier herrscht nicht Ratio, hier herrscht nur Emotio", brachte die Berliner Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit das Dilemma einst trefflich auf den Punkt. Doch der Bundestag hat sich davn nicht schrecken lassen. Er verabschiedete gestern die Reform des Kindschaftsrechts, die das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung zum Regelfall macht und den Eltern nichtehelicher Kinder erstmals die gemeinsame Sorge ermöglicht. Endlich. Das Gesetz mag noch Mängel haben. So können nichteheliche Väter gegen den Willen der Mutter nicht das alleinige Sorgerecht erhalten. Dabei übernehmen sie in solchen Partnerschaften häufiger als in der Ehe die Rolle des Hausmannes. Diese Regelung ist überdies auch verfassungsrechtlich bedenklich. Gleichwohl: Die Gesamtreform ist ein großer Fortschritt. Sie gleicht das Rechtssystem der Wirklichkeit an, einer Wirklichkeit, in der nichteheliche Kinder, die normal bei ihren Eltern aufwachsen, längst zum Alltag gehören. Der nächste Schritt muß sein, nun auch die Stellung der Paare ohne Trauschein zu verbessern. bew
Leserbrief an den Tagesspiegel eMail infotsp@tagesspiegel.de oder Telefax 030-260 09-332
Sächsische Zeitung (Dresden), Seite 2
Nolte: Elternschaft ist kein Job auf Zeit
(dpa) (Artikel wiederholt die die bisher gegebenen Information und zähtl die Neuerungen im Detail auf.)
Leserbrief an die Sächsische Zeitung eMail redaktion@sz-online.de oder Fax 0351-495 21 43
Die Zeit vom 19.9.1997, Seite 85
Ehelich oder nichtehelich - bald egal
Die Reform des Kindschaftsrechts wird in der nächsten Woche verabschiedet. Es gibt neue für nichtverheiratete und geschiedene Eltern und ihren Nachwuchs
Von Eva-Marie v. Münch
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wird der Deutsche Bundestag in der nächsten Woch die wichtigste familienrechtliche Reform seit zwanzig Jahre beschließen. Das Desinteresse der Öffentlichkeit dürfte eher formale denn inhaltliche Gründe haben. Die Reform kommt nämlich in äußerst unübersichtlicher Gestalt daher. (...)
Auch sie (die verschiedenen Gesetzesentwürfe) werden ergänzt und teilweise geändert durch Absprachen der Parteien, die kurz vor der Sommerpause getroffen wurden und bisher nicht veröffentlicht sind. Kein Wunder, daß selbst Fachleute gelegentlich nicht mehr ganz den Durchblick haben. (...)
Seit 48 Jahren verlangt das Grundgesetz, den "unehelichen" Kindern seien durch Gesetz die "gleichen Bedingungen für ihre Stellung in der Gesellschaft" zu schaffen wie ehelichen Kindern. Das Nichtehelichengesetz von 1970 versuchte dies, blieb aber auf halbem Weg stehen. Die Kindschaftsrechtsreform soll nun die endgültige Gleichstellung bringen. Die Unterscheidung zwischen Kindern, die innerhalb und denen, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, soll vernünftigerweise im Prinzip ganz fallen. Ob das wirklich gelingt, scheint fraglich.
(...) Die neuen Gesetze bringen unzweifelhaft einen gewaltigen Fortschritt, doch gibt es auch eine Lücke: Es fehlt die einheitliche Regelung für den Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder. (...)
Heftig wurde um die Frage gestritten, ob ein Richter bei der Scheidung immer auch über das elterliche Sorgerecht entscheiden muß. Bisher sieht das Gesetz diesen Zwangsverbund vor. Der Gesetzentwurf wollte ihn streichen und die Entscheidung über das Sorgerecht den Eltern überlassen mit der Folge, daß ohne ausdrücklichen Antrag eines Elternteils das Sorgerecht bei den Eltern verbleibt. Um die Frage, ob dies für Scheidungspaare und ihre Kinder zumutbar sei oder nicht, tobte nahezu ein Glaubenskrieg. Fast wäre die gesamte Reform daran gescheitert. Hier wurde in letzter Minute ein Kompromiß gefunden. Der Richter soll die Frage des Sorgerechts mit den Eltern "erörtern" - im Fachjargon heißt das "Verhandlungsverbund", statt wie bisher "Entscheidungsverbund". (...)
Ob die Reform greift? (...)
Münstersche Zeitung vom 26.9.1997
Sorgerecht künftig immer gemeinsam (...)
Kommentar
Neues Kindschaftsrecht verabschiedet
Näher an der Realität
(...) Dieser ("große" Wurf") stand auch deshalb an, wei hoch- und höchstinstanzliche Gerichte - zuletzt noch das Bundesverfassungsgericht mit einer Sorgerechtsentscheidung zugunsten eines unverheirateten Vaters - entsprechende Novellierungen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches angemahnt hatten.
Ob es den Parlamentariern nun tatsächlich gelungen ist, den gestern vielzitierten Meilenstein zu setzen und eine "große Reform" zustande zu bringen, die nach den Worten der Bochumer SPD-Abgeordneten Margot von Renesse "klug, wirklichkeitsnah und menschlich" ist, kann wohl erst die Praxis zeigen. Allerdings muß man den Abgeordneten aller Fraktionen bescheinigen, daß sie mit ihren Beiträgen - der sensiblen Materie angemessen - mit großer Ernsthaftigkeit argumentierten und sich auch die Gesetzesgegner aus den Reihen der Opposition polemischer Beiträge enthielten.
Niemand sollte dem Irrglauben unterliegen, daß irgendein Gesetzgeber kaputte Beziehungen kitten, trennungsgeschädigte Kinder vor Schaden bewahren oder menschliche Tragödien verhindern könnte. Doch die Vorausetzungen, daß künftig die schlimmsten Konfliktauswüchse verhindert und sozialverträgliche Lösungen gefunden werden, dürften mit dem neuen Kindschaftsrecht verbessert worden sein. - Michael Fritsch
Leserbrief von Christian Blümel, Münster, Vorstandsmitglied vom "Väteraufbruch für Kinder e.V."
Kinder ohne Rechte!? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein familienpolitisches Entwicklungsland! Dem Wohl des Kindes dient ganz klar, wenn regelmäßige Beziehungen und unmittelbarer Kontakt zu beiden Elternteilen gegeben ist. Kinder wollen Vater und Mutter. Dieses elementare Menschenrecht wird den Kindern durch die UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 9 zugesichert - in anderen europäischen Ländern bereits besser verwirklicht. Warum findet bei uns keine eindeutige Umsetzung statt?
Das neue Kindschaftsrecht bietet jetzt eingeschränkt immerhin kleinere Verbesserungen: Das Jugendamt hat keine Gutachterfunktion mehr, sondern primär Beratungsfunktion - aber finanziell dringend notwendige Mittel für Qualifikationsmaßnahemen der Jugendämter gibt es nicht; nichteheliche Kinder werden ehelichen Kindern immer noch nicht gleichgestellt, aber der Vater eines nichtehelichen Kindes soll nicht mehr total "entsorgt" werden: er hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind - das Kind wird so formal nicht mehr seines Vaters beraubt - aber, wer sorgt dafür, daß dieses Recht auch umgesetzt wird? -; das gemeinsame Sorgerecht als Sorgepflicht wird verstärkt gesehen, aber leider nicht als Regelfall festgeschrieben: wenn ein Elternteil es nicht will (meistens leider die Mutter), steht es zur Disposition - Beratungsmaßnahmen sind auch dann nicht obligatorisch.
Aber selbst bei normalen, vollständigen Familien sieht es in unserem Lande nicht gut aus: Väter als Männer werden zur Arbeit und in den Krieg geschickt - und sie lassen sich immer noch schicken. Für Kinder zählt aber die Präsenz. Die Abwesenheit von Vätern im Alltag ist immer noch die Regel. Bei Trennung und Scheidung entdecken die Väter dann oft zu spät, daß sie Kinder haben. "Neue Väter" und "Neue Mütter" (die Kinder loslassen können, wenn nicht gerade Stillzeit ist) gibt es nicht per Gesetz, aber Gesetze können dabei helfen. Sicher auch unter dem Druck der Frauenbewegung hat sich das Selbstverständnis von Vätern in der letzten Zeit geändert. Väter müssen Vätern vermitteln, wieviel Lebensqualität (für sie UND ihre Kinder) es bedeutet, sich auf Kinder einzulassen und den Alltag mit ihnen zu gestalten, sich Lebensenergien schenken zu lassen. Daher gilt der Slogan: Mütter ja - aber mehr Vater fürs Kind!
Mogelpackung
Die Berichterstattung zur "Reform" des Kindschaftsrechts hat nur vereinzelt deutlich gemacht, daß die Probleme für unsere Kinder weiterhin bestehen bleiben, das "Reformwerk" ihnen nur selten helfen wird. Warum?
Zwei Zitate zur Verdeutlichung: Zunächst Professor Willutzki auf dem diesjährigen Deutschen Familiengerichtstag, dessen Präsident er ist: "Derzeit gibt es jährlich 150.000 neue Scheidungskinder, Tendenz steigend. Für 45.000 Kinder ist ein gemeinsames Sorgerecht beantragt worden. Wenn es aufgrund des neuen Rechts auch nur ein paar tausend Kinder mehr werden, bei denen gemeinsame Sorge wirklich stattfindet, dann ist Siegfried Willutzki „schon ganz, ganz glücklich“. Und weiter: "Das neue Recht, so sagt er, habe vor allem Appellcharakter." (Zitiert nach der Süddeutschen Zeitung vom 26.9.1997) - Und damit korrespondierend: "Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Krüger, sagte auf Anfrage der FR, auch das geplante neue Kindschaftsrecht berücksichtige der Kinder nicht genügend. Die Rechtswirklichkeit entspreche kaum der Verfassungsvorgabe." (Zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 16.9.1997)
Und dann ein paar Zahlen und Fakten: Im europäischen Vergleich zählt die Bundeserepublik zum Schlußlicht bei der gemeinsamen Sorge, denn nur ca. 15 % der Eltern entscheiden sich dafür (Paare ohne Trauscheine können das nun endlich auch, 15 Jahre nach dem das Bundesverfassungsgericht dies angemahnt hat) - bei unsere europäischen Nachbarn liegt die Quote deutlich über 50 %! Und: Über 70 % der Kinder sehen den anderen Elternteil bereits ein Jahr nach der Trennung nie wieder - so produzieren deutsche Richter im Schulterschluß mit Jugendamt und aufgehetzten "Sorgerechtsinhabern" jährlich ca. 200.000 Scheidungswaisen mehr - Tendenz kontinuierlich steigend.
Wie ist nun die Antwort aus Bonn auf diese Problemstellung?
Mit den anhängigen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Bundesverfassungsgericht wird bald die Antwort auf die "Reform" gegeben werden: "Nicht mit dem Grundgesetz und den internationalen Konventionen vereinbar !" Ein deutliches, ein beschämendes Urteil - und dann kann in Bonn/Berlin mal wieder 15 Jahre um den kleinsten gemeinsamen Nenner ringen.
Was bleibt? Es gibt keinen "Euro im deutschen Familienrecht" - was von unseren europäischen Partner zunehmend mit Sorge beobachtet wird, denn deutsche Gerichte entscheiden auch über das Wohl und Wehe von Kindern mit nicht-deutscher Nationalität. Deutschland ist kinderpolitisches Entwicklungsland und will es auch bleiben.