paPPa.com informiert:
Stuttgarter Zeitung vom 3.6.1997:
Kind wird zum Opfer der Gesetzeslage
Pakistanischer Vater kämpft vergeblich um das Sorgerecht
für unehelichen Sohn
KONSTANZ Aussichtslos scheint der Kampf des pakistanischen Vaters Shahid R. zu sein, seinen vierjährigen Sohn Marc aus einem Konstanzer Heim in seine Familie nach Rudolfzell zu holen. Obwohl die Heimleitung bestätigt, daß der Gesundheitszustand des Kindes Sorge bereite und dafür die Trennung von den Eltern als Ursache angenommen wird, besteht keine Chance, daß sich die Situation ändert.
Die Leiterin des Kreisjugendamtes in Konstanz, Ursula G., verwies, was Auskünfte über den Fall selbst angeht, auf Datenschutz. Sie erklärte jedoch unmißverständlich, daß es in solchen Fällen rechtlich nicht möglich sei, ein nichteheliches Kind ohne Einverständnis der Mutter in die Obhut des Vaters zu geben. "Das ist bei nichtehelichen Kindern vom Gesetz her ausgeschlossen", sagt sie. Die Amtsleiterin räumt ein, daß der "Fall Marc" "fast ausschließlich eine Folge der gegenwärtigen Gesetzeslage ist." Das kommende Kindschaftsreformgesetz stärke allerdings die Position der nichtehelichen Väter.
Bei der Leitung des Konstanzer Heims Haus Nazareth läßt man keinen Zweifel daran, daß Marc unter den ihm durch die gesetzliche Situation auferlegten Lebensumstände leidet: Heimleiterin Beate K., gelernte Psychologin, berichtet, daß Marc immer wieder erkranke und abmagere und einige Tage habe er in ein Konstanzer Krankenhaus gebracht werden müssen. Sie vermutet als Ursache auch, daß der Junge einem seelischen Wechselbad ausgesetzt wird.
Die Mutter "holt ihn im Heim ab und bringt ihn zurück wie einen Stafettenstab", beschreibt Shahid R. aus seiner Sicht den mütterlichen Umgang mit dem Kind, das sich infolge einer Entwicklungsstörung kaum verbal mitteilen könne. Er sieht aber auch, daß durch seine regelmäßigen Besuche im Heim seit über eineinhalb Jahren, bei denen er mit Marc zwei Stunden zusammensein kann, das Kind belastet wird.
Der Anwald von Shahid R., Ansgar Stahl, macht Amtsleiterin G. den Vorwurf, daß bisher alle Versuche gescheitert seien, die Mutter zu veranlassen, die sozialen und existentiellen Voraussetzungen zur Versorgung des Kindes zu schaffen. Sie sei psychosozial dermaßen geschädigt, daß sie nicht zu sozialer Beständigkeit finde. "Das will man in Konstanz nicht begreifen", sagt Stahl.
Weil er befürchtet, daß Marc irreparable Schäden erleidet, hat der Pakistaner jetzt Strafantrag gegen die Konstanzer Behörde gestellt. Auch Stahl, der bis auf das "juristische Trostpflaster einer kürzlich beantragten Ergänzungspflegschaft für Marc durch den Vater alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat, sieht in der Art der Ausübung des Pflegerechtes durch das Kreisjugendamt eine Form von Kindesmißhandlung. Angaben Stahls zufolge beschwichtigt die Sachbearbeiterin das zuständige Vormundschaftsgericht in Radolfzell immer wieder, daß die Mutter sozialen Halt gewänne, untermauere das aber in keiner Weise durch Fakten. Stahl: "Das Gegenteil ist der Fall. Hier spielt sich die Tragödie eines Kindes ab, die zum Teil sogar vom Gesetzgeber hausgemacht ist."
Leserbrief Ursel Maurer (Initiative
Jugendamtsgeschädigte Stuttgart)
Leserbrief Horst Schmeil
(FamilienstandTisch für Getrennte Berlin)
Kommentar paPPa.com: Der Gesetzgeber in Bonn (Pofalla/CDU, von Renesse/SPD, Braun/FDP) hat dafür gesorgt, daß die Reform des Kindschaftsrechts Marc auch in keiner Weise helfen wird, nichteheliche Kinder sind weiter der Willkür ihrer Mutter ausgeliefert. Auch zur Kontrolle der Jugendämter wird nichts unternommen, die Kinderkommission des Deutschen Bundestages schweigt beharrlich zu diesen und hunderten weiteren Fällen.
Siehe zu diesem Thema auch:
Kindschaftsrechtsreform: "Das Kind wird
bestraft" - Spiegel-Interview vom 14.7.1997
"Uneheliche Väter sind arme Schweine"
- taz vom 28.7.1997
Leserbrief Ursel Maurer, Annastr. 9, 70327 Stuttgart,
Tel. + Fax 0711-333 753
Initiative Jugendamtsgeschädigte
Leider ist der hier geschilderte Fall kein Einzelfall. Jeden Tag werden in Baden-Württemberg täglich vier Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen, d.h. täglich kommt es zu grotesken Fehltentscheidungen - UND NIEMAND PRÜFT DIESE ENTSCHEIDUNGEN NACH, denn es gibt für die Jugendämter in Deutschland keine Fachaufsicht.
Wenn man sich mal klar macht, wie die Allmacht der Jugendämter zustande kommt, wir einem bald bewußt, daß Kinderschutz bei uns in Deutschland zur Metapher wird, mit der das eigene Interesse von einzelnen Erwachsenen oder Ämtern maskiert wird. Durch griffige Formulierungen betreibt man Augenwischerei und wenn man die verantwortlichen sogenannten Fachkräfte - die natürlich für die Folgen ihres Handelns nicht haften müssen - um Auskunft bittet, heißt es üblicherweise "Datenschutz!"
Ein Kind hat bei uns keine einklagbaren Rechte auf Hilfe (d.h. Hilfe wird ihm willkürlich durch einen Sachbearbeiter vom Jugendamt gewährt oder nicht gewährt - um in Streitfällen zu 95 % abgesegnet durch das Familiengericht) und es gibt offenbar kein verbindliches Kriterium, nach dem Kinder anders behandelt werden müssen als Sachen. Kinder unterliegen also den gleichen Bewertungskriterien wie z.B. ein Auto oder Klopapier.
Wer das Jugendamt auf seiner Seite hat - meistens sind es die Mütter, wie auch in dem von Ihnen geschilderten Fall - der kann unter ihrem Schutz sogar Kinder zu Tode prügeln (der Fall Jenny sei hier erwähnt). Seit ich die Initiative Jugendamtsgeschädigte gegründet habe, haben sich bei mir schon 450 Menschen gemeldet, die sich alle bitter über die "Willkür" der Sachbearbeiter auf dem Jugendamt beklagt haben. Mal erzählt man mir von haarsträubenden "Kinderklau-Praktiken" dieses Amtes, man von Parteilichkeit, mal von Wohlstandsverwahrlosung der Jugendlichen in Heimen und WG´s uws. Oft stehen mir die Haare zu Berge.
Egal, wie die Form von Kindesmißhandlung durch ein Jugendamt auch aussieht, der Steuerzahler muß das alles zahlen. Die sogenannten "Helfer" versuchen nur nach außen hin, sich stets in weißer Weste zu präsentieren, denn davon hängt ihr Job und ihr Ansehen ab und wohl auch das Ansehen unserer Politiker. In Bonn nämlich wurde gegenüber den eigentlich Verantwortlichen die Parole ausgegeben: "Besser ein totes Kind als eine irrende Behörde!" Also Vertuschung um jeden Preis !!!
Sie haben schon recht: "Bei uns in Deutschland spielen sich täglich Kindertragödien ab, die sogar zum Teil vom Gesetzgeber hausgemacht sind."
Leserbrief Horst Schmeil (FamilienstandTisch für Getrennte Berlin)
"Wie schön, daß wir das Jugendamt haben. Wenn wir welche hätten, die lesen könnten, wäre es noch schöner und dieser Fall sehr einfach zu lösen:
Am 4. März 1997 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 1 BvR 235/97 beschlossen, daß auch bei nichtehelich geborenen Kindern geprüft werden muß, ob bei Versagen der Mutter das Kind zum Vater als Sorgeberechtigtem kommen kann. Das ist hier der Fall.
Also, Jugendamt, versteck Dich nicht hinter den drei Beamtengrundsätzen ("Das haben wir noch nie so gemacht! Das haben wir schon immer so gemacht! Da kann ja jeder kommen!"), sondern sieh Dir öfter mal die Seiten von http://www.paPPa.com im Internet an und Du wirst staunen, was da so alles gegen die lieben Gewohnheiten ermöglicht werden kann.
Auch in Berlin ist ein ähnlich schwerer Fall bekann, im Umland ein weiterer. Ignoranz ist halt grenzenlos und die Suche nach der Mikrobe der menschlichen Dummheit seit den Zeiten eines Dr. med. Hiob Praetorius immer noch ohne Erfolg geblieben."