paPPa.com informiert:
Danke! an die 500 Petitionseinreicher ... werden wir mehr ?!
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Die Vorsitzende
53113 Bonn
Bundeshaus
Fernruf (0228) 16-22 767
Telefax (0228) 16 26 027
5. Nov. 1997
Ihre Petition ist abschließend bearbeitet worden.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 192. Sitzung am 25.09.1997 nach einer Beschlußempfehlung des Petitionsauschusses - Sammelübersicht 13/228 (Drucksache 13/8495 - folgendes beschlossen:
Die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Die Begründung zur Beschlußempfehlung ist beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
(Christa Nickels)
Anlage
Prot. 13/58
Sorgerecht der Eltern
Beschlußempfehlung
Die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des Sorgerechts gefordert.
Zu dem gleichen Thema liegen dem Petitionsausschuß eine Reihe weiterer Eingaben sowie mehrere Massenpetitionen mit ca. 500 Zuschriften vor, die wegen des Sachzusammenhangs im Petitionsausschuß gemeinsam beraten werden.
Allen Eingaben gemeinsam ist der Wunsch nach Festigung der gemeinsamen Verantwortung der Eltern für ihre Kinder sowie eine Angleichung des Rechts für nichteheliche und eheliche Kinder. Im wesentlichen werden folgende Forderungen erhoben:
Die Anliegen betreffen die Reform des Kindschaftsrechts, zu der dem Bundestag ein Gesetzentwurf und drei Anträge vorliegen.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 13/4899) wird ausgeführt, ... [allgemeine Absichtserklärungen werden ausgeführt].
Der Antrag der Fraktion der SPD zur Reform des Kindschaftsrechts (Drs. 13/1752) führt aus ... [allgemeine Absichtserklärungen werden ausgeführt].
Auch der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur gesetzlichen Neuregelung des Kindschaftsrechts (Drs. 13/3341) [allgemeine Absichtserklärungen werden ausgeführt]
Der Gesetzentwurf und die zwei Anträge wurden nach erster Beratung im Deutschen Bundestag dem Rechtsausschuß zur weiteren federführenden Beratung überwiesen. Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist der Petitionsausschuß gehalten, eine Stellungnahme des zuständigen Fachausschusses einzuholen, wenn das Anliegen einer Petition Gegenstand der Beratungen in einem Fachausschuß ist. Der Petitionsausschuß hat deshalb den Rechtsausschuß um einen Stellungnahme zu der Eingabe gebeten. In einem Zwischenbericht teilte der Rechtsausschuß mit, eine abschließende Stellungnahme sei zur Zeit nicht möglich, da zu den überwiesenen Vorlagen wegen des Umfangs und der Bedeutung der zu behandelnden Rechtsmaterie mehrere Anhörungen zusammen mit dem mitberatenden Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchzuführen seien.
Nach Nr. 7.8 Satz 2 der Verfahrensgrundsätze des Petitionsauschusses kann der Petitionsausschuß auch vor Abgabe einer abschließenden Stellungnahme des Fachausschusses eine Petition bescheiden, wenn die Stellungnahme nach Ablauf einer angemessenen Frist noch nicht vorgelegt werden. Dementsprechend hat der Petitionsausschuß die Eingaben abschließend behandelt.
Zwischenzeitlich hat der Rechtsausschuß nach der Durchführung von Anhörungen die Reform des Kindschaftsrechts abschließend beraten. In den Beratungen wurde auch der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Grundgesetzes (Drs. 13/7104) einbezogen. Hiermit soll mit einer Ergänzung des Artikels 6 des Grundgesetzes die Rechtsstellung der Kinder verbessert werden. Kinder sollen ein Recht auf Wahrung und Entfaltung ihrer Grundrechte sowie auf Entwicklung zu selbstbestimmungs- und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten haben. Pflege und Erziehung seien das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wache die staatliche Gemeinschaft. Die wachsende Fähigkeit der Kinder zu selbständigem verantwortlichem Handeln sei zu berücksichtigen. Kinder seien gewaltfrei zu erziehen.
Der Petitionsausschuß hält es für wünschenswert, daß die Fraktionen des Deutschen Bundestages von der mit der Petition vorgetragenen Anliegen Kenntnis erlangen, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, sie in die künftigen Beratungen der Reform des Kindschaftsrechts im Deutschen Bundestag einzubeziehen.
Der Petitionsausschuß empfiehlt deshalb, die Petition des Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Kommentar paPPa.com: 500 Entrechtete haben sich gemeldet - hunderttausende sind es. Die Reform ist (vorbehaltlich der Unterzeichnung durch Bundespräsident Herzog - siehe Aufforderung durch das Bündnis für Kinder e.V.) gelaufen, wird aber sehr bald nachgebessert werden müssen.
Deshalb können wir alle unsere Leser und Freunde nur bitten, auch beim Petitionsauschuß vorstellig zu werden und ihr Anliegen in Form einer Petition zu formulieren. Nach sechs Monaten werden wir bei den Fraktionsvorsitzenden nachfragen ...
Also: Macht mit !