Prof. Dr. Roland Proksch - Ev. Stiftungsfachhochschule Nürnberg u. Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA), Untere Kramergasse 3 90403 Nürnberg 0911 - 227 899
Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz -- KindRG) vom 13.06.1996 -4899:
Mit Fördermitteln des Bundes hat Prof. Dr. Roland Proksch von der Evangelischen Stiftungsfachhochschule Nürnberg eine ,,Pilotstudie zur Praxiserprobung von Vermittlung - Mediation - streitiger Familiensachen`` durchgeführt. Die Studie befaßt sich mit der Frage, auf welchem Wege und in welchem Maße die Mediation, das heißt die Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines neutralen Vermittlers, eine einvernehmliche Regelung der Sorge und des Umgangsrechts bei Scheidungen fördern und damit sowohl zu einer Verbesserung der gefundenen Lösungen als auch zur Entlastung der Familiengerichte beitragen kann. Während einer sechsmonatigen Erprobungsphase wurden 51 Scheidungs-Elternpaare, an deren Verfahren das Jugendamt Erlangen beteiligt war, nach Zufall in zwei Gruppen aufgeteilt. Einer Gruppe wurde Mediation angeboten, in der anderen Gruppe erfolgte lediglich eine Anhörung der Betroffenen. Mit 48% der Elternpaare, die der Mediationsgruppe angehörten, konnte eine einvernehmliche Sorge- und Umgangsregelung gefunden werden, während in der Vergleichsgruppe nur 20% zu einem solchen Einvernehmen gelangten. Darüber hinaus wurden an Prof. Dr. Proksch Aufträge zur Durchführung eines mehrjährigen Modellversuchs mit kooperativer Vermittlung (Mediation) im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Jena sowie zu einem rechtstatsächlichen Forschungsvorhaben erteilt. Mit letzterem sollte geklärt werden, inwieweit Mediationsangebote der Träger der Jugendhilfe zu einer Entlastung der Familiengerichtsbarkeit beitragen können und wie eine förderliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Familiengericht und Rechtsanwaltschaft ausgestaltet werden kann. Das in Jena eingesetzte Mediationskonzept hat auf der beim Jugendamt Erlangen entwickelte Pilotstudie aufgebaut. Auch in dem größer angelegten Modellversuch in Jena hat sich Mediation als geeignet erwiesen, die Erarbeitung einvernehmlicher Regelungen zu fördern. Während der einjährigen Praxisphase des Modellversuchs von April 1993 bis März 1994 war das Jugendamt mit insgesamt 195 Scheidungsfällen befaßt. In 77 dieser Fälle (39,5%) hatten die Eltern bereits vorab einvernehmliche Regelungen gefunden. In 112 Fällen (57,5%) -- drei Prozent der Fälle fanden eine anderweitige Erledigung -- hatten die Eltern widerstreitende Anträge gestellt. Von diesen 112 Elternpaaren nahmen 72 (64,3%) das angebotene Vermittlungsverfahren an. Hiervon entschieden sich 61 (84,7%) für eine einvernehmliche Regelung, so daß somit 54,5% der streitigen Fälle einvernehmlich gelöst wurden.
Die von Proksch durchgeführte Untersuchung (siehe oben H.II.6) hat belegt, daß gezielte Beratung der Eltern durch das Jugendamt eine hohe Zahl einvernehmlicher Konfliktlösungen in dem besonders sensiblen Bereich von elterlicher Sorge und Umgang möglich macht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beratung durch das Jugendamt sind bereits mit den §§ 17, 18 SGB VIII geschaffen und sollen durch die vorgesehene Erweiterung des § 18 Abs. 3 SGB VIII-E noch verbessert werden.
Einschlägige Veröffentlichungen:
Roland Proksch, Sozialdatenschutz in der Jugendhilfe. Soziale Praxis, H.13. Hrsg. Institut f. soziale Arbeit. 1996. 432 S. Kt DM 38,00. ISBN 3-926549-72-6. VOTUM.
Roland Proksch, Ulrich O. Sievering (Hrsg.), Förderung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach Trennung und Scheidung. Neue Aspekte durch neue Regelungen im vereinten Deutschland. 4. Kleiner Arnoldshainer Familiengerichtstag. Arnoldhainer Texte, 70. 1991 228S. DM 39,80. ISBN 3-89228-707-4. Verlag Haag & Herchen.