paPPa.com informiert:
Die Große Koalition vom Raumschiff Bonn
teilt mit:
"Hipp Hipp Hurra, alles ist super, alles ist wunderbar ...
200.000 Scheidungswaisen jährlich sind noch lange nicht genug
!"
Reform des Kindschaftsrechts
Redebeiträge und Abstimmung im Deutschen Bundestag am 25. Sept.
1997
Hervorhebungen Fettschrift durch paPPa.com
Ronald Pofalla
(CDU/CSU) - Margot von Renesse (SPD)
Rita Grießhaber (Bündnis 90/Die
Grünen) - Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(F.D.P.)
Christina Schenk (PDS) - Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Bundesminister der Justiz
Dr. Edith Niehuis
(SPD) - Dr. Wolfgang
Götzer (CDU/CSU) - Hildebrecht Braun
(F.D.P.)
Claudia Nolte,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Ministerin Karin
Schubert (Sachsen-Anhalt)
1. Abstimmung -
Erklärung Hanna Wolf
(SPD) - Erklärung Thomas
Krüger u.a.
Anlage: Abgeordnetenliste
zum SPD-Antrag
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. (...)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Pofalla.
Ronald Pofalla (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Ergebnis zum Kindschaftsrechtsreformgesetz, zum Beistandschaftsgesetz und zum Erbrechtsgleichstellungsgesetz stellt einen Meilenstein auf dem Weg zur substantiellen Fortentwicklung des Kindeswohls und die wohl größte kindschaftsrechtliche Reform der vergangenen 20 Jahre dar. Damit wird ein modernes Kindschaftsrecht Wirklichkeit werden. Ich mache aus meiner Einschätzung kein Hehl: Auf dieses Werk, das in der Fassung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses nachher zur Entscheidung ansteht, kann die Bundesregierung, können aber auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages stolz sein. Ich will das Ergebnis nicht vorwegnehmen, aber sagen: Am Ende werden wir mit einer breiten Zustimmung im Plenum des Deutschen Bundestages rechnen können. Das ist das Ergebnis von intensiven Verhandlungen der Fraktionen mit der Bundesregierung. Dieses Ergebnis bedeutet eine große Reform und macht deutlich, daß dieser Bundestag in schwierigen Zeiten in der Sache sehr wohl auch zu großen Reformen in der Lage ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Ich mache einige Vorbemerkungen.
Erstens. Durch die gefundenen Regelungen werden wir nicht alle Konflikte, die in der Realität vorkommen, lösen. Das ist nach meiner Überzeugung auch gar nicht möglich.
Zweitens. Auch die Reaktionen der letzten Tage von Väter-und- Mütter-Verbänden, von Frauenorganisationen und Gleichstellungsstellen zeigen, daß der wesentliche Inhalt der drei Gesetzentwürfe -- auch nach meiner Überzeugung in manchen Bereichen nach wie vor falsch verstanden wird. Aufklärungsarbeit auch in den nächsten Wochen, nach Verabschiedung der Gesetzentwürfe, ist deshalb weiterhin notwendig.
Drittens. Der Gesprächsaufwand bei den Beratungen zu den drei Gesetzentwürfen war erheblich und ungewöhnlich umfangreich. Es hat Diskussionen mit Vereinen, Verbänden, Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen und vielen anderen gesellschaftlichen Gruppen gegeben. Es haben Podiumsdiskussionen und Fachgespräche stattgefunden ebenso wie Debatten auf dem Deutschen Familiengerichtstag.
An dieser Stelle darf man sicher dem Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Herrn Professor Siegfried Willutzki, Dank für die fachliche Begleitung, die wir erfahren haben, sagen. Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die hinter ihm stehen, bedanken. Ihre Arbeit war hilfreich und in der Sache erfolgreich.
Wir haben zwei Anhörungen im Deutschen Bundestag durchgeführt, eine Anhörung zum Recht des nichtehelichen Kindes und die zweite Anhörung zu dem Problemkreis Trennung und Scheidung.
Viertens. Die Berichterstattergespräche, die sich über Wochen hingezogen und zum Teil tageweise stattgefunden haben, standen immer uneingeschränkt bei allen Fraktionen unter dem obersten Ziel, das Kindeswohl zu gewährleisten und es rechtlich abzusichern. An dieser Stelle möchte ich deshalb den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, die federführend tätig gewesen sind, Dank sagen. Ich möchte mich bei Frau von Renesse von der SPD-Fraktion für ihre außerordentlich fachkundige und sehr kollegiale Zusammenarbeit bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das gleiche gilt für die Kollegin Grießhaber,
(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
die durch ihren Sachverstand deutlich gemacht hat, daß auch die Grünen um die Sache gerungen haben. Auch bei ihr will ich mich ausdrücklich bedanken. Ich möchte mich bei dem Kollegen Braun von der F.D.P.-Fraktion ausdrücklich bedanken, der in den Beratungen -- ich werde das gleich im Detail vortragen -- sehr große, sinnvolle Änderungen im verfahrensrechtlichen Teil bewirkt hat, weil er von der Idee der gemeinsamen elterlichen Sorge überzeugt war.
(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schließlich möchte ich mich beim Kollegen Götzer von der CSU bedanken; denn er hat die Beratungen der Unionsfraktion federführend mitbestritten und dafür gesorgt, daß wir hier zu einer einvernehmlichen Empfehlung gekommen sind. Herzlichen Dank in seine Richtung. Jetzt möchte ich zwei Kolleginnen aus dem Familienausschuß nennen, die in wirklich entscheidender Weise unsere Beratungen begleitet haben. Das sind die Kolleginnen Falk aus der Unionsfraktion und Leutheusser-Schnarrenberger von der F.D.P., die bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs federführend war. Beide haben bei den Beratungen im Familienausschuß dazu beigetragen, daß Vorbehalte abgebaut werden konnten. Ich darf mich bei beiden ausdrücklich bedanken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Innerhalb der Reform des Kindschaftsrechts ist das sogenannte Kindschaftsrechtsreformgesetz der gewichtigste Teilabschnitt. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dessen Mittelpunkt das Wohl des Kindes steht und auf dessen Grundlage sich zunächst am 6. Juni 1997 die Berichterstatter des Deutschen Bundestages nach wochenlangen Verhandlungen -- ich füge hinzu: leider mit Ausnahme der Bündnisgrünen -- geeinigt hatten, bevor der Rechtsausschuß in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Beratungen im Kern abgeschlossen hat.
Daneben sind auch das Beistandschaftsgesetz und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz beraten worden. Darauf möchte ich an dieser Stelle aber nicht eingehen, das werden nachfolgende Redner tun. Ich will nur soviel sagen: In diesen beiden Gesetzen war das Ziel, den Staat zurückzunehmen und mehr Entscheidungen auf die Eltern zu verlagern, um nicht nur die eigentliche Verantwortlichkeit zu stärken, sondern auch das sinnlose Hereinreden des Staates in bestimmte familiäre Angelegenheiten zurückzunehmen, weil sich in diesem Bereich in unserer Gesellschaft -- Gott sei Dank -- sehr viel Positives entwickelt hat. Das zweite ist die Gleichstellung nichtehelicher Kinder unter erbrechtlichen Gesichtspunkten, die mit diesem Gesetz im Kern vollzogen wird.
Ich möchte versuchen, auf die wesentlichen Punkte des Kindschaftsrechtsreformgesetz einzugehen, und beginne mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung. Dazu hat es leidenschaftliche Diskussionen -- in den Fraktionen zum Teil sogar noch in dieser Woche -- gegeben.
Der vorliegende Gesetzentwurf will das Kind von vornherein -- das sollten sich auch all diejenigen, die unterschiedlicher Auffassung sind, immer wieder deutlich machen -- nicht zum Streitgegenstand des Scheidungsverfahrens werden lassen. Aus diesem Grunde soll der Familienrichter nicht mehr entscheiden.
Der Gesetzentwurf sieht hierzu grundsätzlich vor, daß eine richterliche Entscheidung über die Sorge nur dann ergehen soll, wenn mindestens ein Elternteil dies bei Scheidung oder auch später ausdrücklich beantragt. Für alle übrigen Fälle, da, wo Eltern sich einig sind, soll die gemeinsame Sorge der Ausgangsfall -- darauf werde ich gleich noch zurückkommen -- und eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr nötig sein.
Ihnen liegen zu diesem Teil Änderungsanträge der Grünen-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion vor. Ich will versuchen, Ihnen deutlich zu machen, warum der gefundene Kompromiß -- dem dann ja auch die SPD-Fraktion im Rechtsausschuß am Schluß zugestimmt hat -- besser ist als die Änderungsanträge. Der gefundene Kompromiß sieht nämlich die Zurücknahme des Staates in Form der Gerichte immer dann vor, wenn kein Antrag hinsichtlich der elterlichen Sorge vorliegt, weil dann der Wunsch auf gemeinsame elterliche Sorge unterstellt wird.
Die Sozialdemokraten wollen jetzt durch die Änderungsanträge das Verfahren dahin gehend ändern, daß die gemeinsame elterliche Sorge bei Scheidung auf Antrag möglich sein kann und darüber das Gericht entscheiden soll. Da unterscheiden sich unsere Auffassungen, und zwar deshalb, weil wir glauben, Gerichte sollten dann nicht beteiligt werden, wenn sich Eltern einig sind. Warum soll der Staat hereinreden, wenn sich beide Elternteile einig sind, daß sie nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge aufrechterhalten wollen?
Im übrigen müssen Sie sich einmal mit der bestehenden Rechtslage bei getrennt lebenden Eltern auseinandersetzen. Kein deutsches Gericht kommt nach bestehendem Recht bei getrennt lebenden Eltern auf die Idee, darüber zu entscheiden, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufrechterhalten werden soll. Das ist der Regelfall, auch in der jetzigen gesetzlichen Konstruktion. Insofern ist die Weiterentwicklung unseres Rechtes durch den gefundenen Kompromiß sehr sinnvoll. Ich darf Sie bitten, diesem Kompromiß zuzustimmen.
Ich will noch eine Anmerkung zu den Vorbehalten machen, daß die gemeinsame elterliche Sorge nun der Regelfall werde. Damit unterstellt man ja, daß die Mehrheit der Eltern in der Praxis zu diesem Ergebnis kommt. Ich persönlich wünsche mir eine solche Verhaltensweise. Aber die kann vom Gesetzgeber nicht verordnet werden. Deshalb ist die Formulierung, es sei der gesetzliche Regelfall, falsch. Es ist der gesetzliche Ausgangsfall. Ob er zum Regelfall wird, wird sich in der Praxis erst darin zeigen, ob der überwiegende Teil der scheidungswilligen Eltern überhaupt Anträge stellt. Und selbst wenn sie in der Mehrheit Anträge stellen, wird es nicht der gesetzliche Regelfall sein, weil der Regelfall nach wie vor die Einzelfallentscheidung im Sinne der Einzelzuordnung hinsichtlich der elterlichen Sorge sein wird. Von daher halte ich diesen Vorwurf, der dort erhoben wird, für falsch. Es ist der gesetzliche Ausgangsfall, der nach unserer Überzeugung zum Regelfall werden sollte. Aber ob er es wird, wird die Praxis zeigen müssen. Die jetzige Spruchpraxis der Gerichte ist eine andere. 20 Prozent der Scheidungsverfahren in der gesamten Bundesrepublik werden beendet mit der gemeinsamen elterlichen Sorge. Wir hoffen, daß dieser Anteil steigt, weil -- unabhängig davon, wer die elterliche Sorge hat -- die elterliche Verantwortung nach der Scheidung weiter gilt. Deshalb halten wir das Institut der gemeinsamen elterlichen Sorge für sinnvoll.
Nun zum zweiten Bereich: gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder. Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes wird für nichteheliche Kinder erstmals zugelassen, daß die Eltern die gemeinsame Sorge für ihr Kind erlangen können. Hierfür genügt künftig eine übereinstimmende und öffentlich beurkundete Erklärung beider Elternteile gegenüber dem Jugendamt. Sollte dieses jedoch dem Willen der nichtverheirateten Mutter widersprechen, wird es eine gemeinsame Sorge nicht geben.
Durch diese Regelung wird deutlich, daß wir wieder ein Stück Staat -- sprich: Familiengerichte -- zurücknehmen wollen. Wenn beide nichtehelichen Eltern einig sind, brauchen sie nur zum Jugendamt zu gehen und eine Erklärung abzugeben. Dann gilt die gemeinsame elterliche Sorge. Hiergegen wurde von den nichtehelichen Müttern eingewandt, daß sie sich jetzt ausdrücklich dem gemeinsamen elterlichen Antrag widersetzen müssen, wenn sie die gemeinsame elterliche Sorge nicht wollen. Das kann man so formulieren. Nur halte ich das für falsch, weil auch nichteheliche Eltern die Verantwortung gegenüber ihren Kindern haben. Anders ausgedrückt: Die Kinder haben ein Anrecht auf ihre Eltern.
(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU])
Deshalb finde ich es zulässig, daß sich auch die nichteheliche Mutter, wenn sie das nicht möchte, mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner darüber auseinandersetzen muß. Die nichtehelichen Väter wiederum haben eingewandt, sie könnten nur dann die eheliche Sorge bekommen, wenn die nichteheliche Mutter zustimmt. Das halten wir für richtig, weil die Lebenswirklichkeit nach Erhebungen, die dem Bundesjustizministerium vorlagen, zeigt, daß etwa 70 Prozent oder etwas mehr der nichtehelichen Väter nie eine soziale Beziehung zu ihren Kindern aufbauen. Von daher halten wir es für richtig, an dieser gesetzlichen Grundkonstruktion der elterlichen Sorge durch die nichteheliche Mutter festzuhalten, die aber durch eine gemeinsame Erklärung auf gemeinsame elterliche Sorge abgeändert werden kann.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich will an dieser Stelle, weil meine Redezeit weitere Ausführungen nicht zuläßt, meine Rede beenden. Ich danke noch einmal den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen dafür, daß wir hier zu einem wirklich großen Reformvorhaben gekommen sind, auf das der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung stolz sein können. Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Kollegin Margot von Renesse.
Margot von Renesse (SPD): Meine Damen und Herren! Der Reformentwurf, den wir hoffentlich mit großer Mehrheit verabschieden werden -- ich werde ihm zustimmen --, ist notwendig, handwerklich gelungen, klug und wirklichkeitsnah und vor allem menschlich.
Er war notwendig. Gestern hat der Vorsitzende des Familiengerichtstages darauf hingewiesen, daß Familienrechtsreformen offensichtlich immer in 20-Jahres-Schritten notwendig sind: 1957 das Gleichstellungsgesetz, 1977 das 1. Eherechtsreformgesetz, 1997 die Kindschaftsrechtsreform. Was wird 2017 sein? Einiges, denke ich, kennen wir bereits, was hoffentlich schon vorher korrigiert werden wird. Aber es ist eine große Reform. Die Weichenstellungen haben die Vorteile, die ich gerade nannte. Die Reform ist notwendig, überreif. Die Fachdiskussion schrie seit langer Zeit nach einer großen Reform; der Rechtsvereinheitlichungsbedarf lag auf der Hand. Im übrigen riefen auch internationale Verpflichtungen -- sprich: UNO-Kinderrechtskonvention --, aber vor allem eine völlig geänderte Wirklichkeit gegenüber dem 19. Jahrhundert, das das BGB hervorgebracht hat, danach, daß der Gesetzgeber sich neu orientiert. Der Gesetzentwurf ist handwerklich gelungen; denn er ist weitgehend widerspruchsfrei -- ich sage "weitgehend"; es gibt nach wie vor ein paar Probleme --, weil endlich der alte Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 eingelöst wird. Das Wort "nichtehelich", Herr Pofalla, wird es in Zukunft nicht mehr geben.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist ein Vorteil. Denn was ich schon einmal gesagt habe, gilt insbesondere für Kinder. Ehelichkeit und Nichtehelichkeit sind keine Eigenschaften von Kindern, sondern Eigenschaften der Rechtsbeziehung ihrer Eltern.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das haben wir Gott sei Dank weitgehend durchgesetzt. Weitgehend! Sie machen Vorbehalte beim Erbrecht. Sie kennen den Stichtag. Sie begründen ihn mit dem Vertrauensschutz. Wir werden dazu einen Änderungsantrag stellen, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß Menschen vor 1949 nichteheliche Kinder in die Welt gesetzt haben im Vertrauen darauf, daß sie nicht erben. Diese Vorstellung ist eher eine Karikatur.
Die Reform ist überreif. Sie ist im Ergebnis Gott sei Dank gescheit und wirklichkeitsnah. Gestern hat Jutta Limbach in einem sehr bemerkenswerten Vortrag über richtiges Recht im Familienrecht dargelegt, daß das Recht in der Familie jedenfalls nicht die Herzen der Menschen bewegt. Vielmehr ist allenfalls Minderung von Schaden gemeint, wenn wir vom Wohl des Kindes sprechen. Daß sich das Recht zurücknimmt, zumindest in den Fällen, in denen keine Konflikte vorhanden sind -- wir wissen, das sind die meisten, jedenfalls auch im Scheidungs- und Trennungsfall im Verhältnis zu Kindern --, ist eine gute Sache. Das Recht ist wirklichkeitsnah, weil es auf diesen Punkt endlich Rücksicht nimmt: daß wir Menschen nicht in eine Problemlage bringen müssen, die sie gar nicht empfinden. Antragsteller -- Antragsgegnerin, Antragsgegner -- Antragstellerin: Wir machen Eltern zu Parteien, die sie ohne das Recht und seine Rechtskonstruktionen gegenwärtig gar nicht wären.
Wir haben in diesem Bereich ein Recht, über das Jürgen Schmude, als wir das erste Mal über die Kindschaftsrechtsreform der SPD sprachen, sagte -- sehr nachdenkenswert --: Es ist eine weiche Materie mit einem harten Kern. Denn dieses Recht ist emotionsbesetzt, auf allen Seiten von Verlustängsten umgeben. Das Recht kann, wie ich sagte, die Herzen der Menschen nicht ändern. Wo Konflikte sind, wird das Recht allenfalls Konflikte managen und Schärfen mindern helfen. Es wird aber nicht Konflikte beseitigen. Darauf muß es Rücksicht nehmen. Es muß so angelegt sein, daß es nicht von falschen Grundannahmen ausgeht, die in der Wirklichkeit längst widerlegt sind. Ich will ein paar nennen. Daß zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern unterschieden wird, hat zum Hintergrund eine Vorstellung, die das 19. Jahrhundert noch kannte, die aber durch die Wirklichkeit widerlegt wird, nämlich: In der Ehe geht es Kindern gut, außerhalb der Ehe herrscht Chaos und Verderbnis. Die nichteheliche Mutter ist inkompetent und verantwortungslos. Dasselbe gilt a priori auch für Eltern, die die Unverschämtheit besitzen, sich scheiden lassen zu wollen, obgleich ihre Kinder noch minderjährig sind. -- Das ist noch heute eine weit verbreitete Vorstellung. Aber die Wirklichkeit widerlegt sie. Es gibt kompetente nichteheliche Mütter zuhauf. Es gibt auch Eltern, die nach, in oder sogar durch die Scheidung das Wohl ihrer Kinder bewirken wollen. Es ist nicht so, daß Kinder von Alleinerziehenden grundsätzlich kriminell und drogensüchtig werden. Es ist einfach nicht so, und das Recht hat sich von dieser Annahme zu trennen.
Das Recht hat bisher auch die Vorstellung, in der Ehe herrsche Harmonie und dort, wo Streit sei, sei alles zu Ende. Dies trifft nicht zu. In Ehen wird gestritten, daß es nur so rauscht. Und nach Beendigung einer Ehe oder ohne Ehe herrscht immer auch wieder Einverständnis. Das Aus- und Einatmen von menschlicher Nähe, von Konflikt, Einverständnis, Spannung und ihrer Lösung ist die Wirklichkeit des Lebens, von der die Familie ein Teil ist. Sich von der Einstellung zu trennen, daß, wo Streit sei, alles zu Ende sei, war hochangebracht.
Ich kenne auch heute noch die Vorstellungen, die Leute haben, die glauben, sie wüßten, was das ist: Scheidung. Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, daß jeder Fall ein Einzelfall ist -- nach dem Motto: Scheidung ist doch, wenn ... -- Dummes Zeug! 13 Jahre Tätigkeit als Familienrichterin haben mich gelehrt -- als ich jung war, sah auch ich alles ganz anders --, jeden Fall als Einzelfall zu sehen
(Beifall bei der SPD)
und vor allem jedes Kind, das mir begegnet, als das Wichtigste auf der Welt zu sehen, als ein Kind, das mein eigenes sein könnte.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)
Dem muß das Gesetz entsprechen. Das tut es nun weitgehend; ich mache sofort diesen Vorbehalt. Das Gesetz ist auch menschlich; denn es stellt vor allem die Perspektive des Kindes in den Mittelpunkt. Das kann man schon daran erkennen, daß das Kind mehr Ansprüche hat als je zuvor -- wenn auch nicht so viele, wie wir gerne gehabt hätten. Das Kind hat ein Besuchsrecht, was vor allem ein Signal für Gerichte ist, die es gewöhnt sind, wie der Engel mit dem Flammenschwert vor den Rechten und Entwicklungsinteressen der Kinder zu stehen, aber das Besuchsrecht des getrennt lebenden Elternteils als ein mehr oder minder störendes Restrecht ansehen.
Hier ist das Gesetz wieder menschlich, indem es nicht darauf setzt, daß eine Vollstreckung mit Gerichtsvollzieher, eine Vollstreckung sogar unter strafrechtlichem Druck eventuell die Beziehungspflege ermöglicht, die so nie gelingen und vor allem im Interesse des Kindes so nicht gelingen könnte.
Ich habe erlebt, wie ein Vater seine halbwüchsigen drei Kinder, weil er meinte, es stehe ihm zu, mit dem Gerichtsvollzieher zum Weihnachtenfeiern holen wollte. Anschließend sagte er, er werde sich über mich beim Landgerichtspräsidenten beschweren, weil ich dazu nicht bereit war.
Solche Vorstellungen gehören zum digitalen Denken, das viele Juristen, aber auch viele Männer haben, das heißt: Ein Gesetz ist nichts wert, wenn es nicht vollstreckbar ist.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [F.D.P.])
Das stimmt nicht. Wir haben in diesem Gesetz ein umfangreiches Verfahren vorgesehen, in dem Sozialinterventionen, Hilfe und Beratung an der vordersten Stelle stehen. Hier hat das Kind erstmalig im Kinder- und Jugendhilferecht einen eigenen Anspruch auf Beziehungskontinuität und auf Beratung durch das Jugendamt, den das KJHG vorher nicht kannte. Ich halte es für einen Rubikon, der hier überschritten worden ist.
Sie waren damit einverstanden, daß der Verhandlungsverbund, wie wir ihn in unserem Reformentwurf entwickelt hatten, fast so wie wir ihn gemeint haben, in das Gesetz kommt. Herr Pofalla, hier darf ich unseren Änderungsantrag erklären. Es ist nicht so, daß er vorsieht, die gemeinsame Sorge zu konditionieren. Keineswegs! Wir hätten vielmehr im Gesetz gern einen deutlichen Appell daran gehabt, damit die Eltern in den Bereichen, die konfliktträchtig sein könnten, nicht in eine Situation hineinschlittern, die sie nicht übersehen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist uns nach wie vor so wichtig, daß wir sicherstellen wollen, daß der Richter diese Punkte anspricht. Wir haben nun die richterliche Anhörungs- und Belehrungspflicht, wie wir sie vorgeschlagen haben, aber ohne die Drei-Felder-Wirtschaft, die wir gern gehabt hätten. Sie haben dies als Sorgeplan bezeichnet, den auch ich nicht möchte, den ich für unmöglich halte. Denn ich kenne Eltern, Herr Pofalla, die das wollen -- ich sage Ihnen: man könnte sie mit einem nassen Lappen erschlagen --, (Heiterkeit bei der SPD) die schon von einem dreijährigen Kind wissen, welchen Berufswunsch es später einmal haben wird. Als Richter müssen wir wissen, daß die Eltern dann, wenn sie aus der Tür gehen, nicht als erstes streiten.
Ich möchte noch etwas zur Gewalt sagen. Herr Pofalla, ich weiß nicht, ob die Situation durch unseren Kompromiß nicht schlimmer wird als vorher. Wir haben die Strafbarkeitsschwelle gesenkt. Jetzt ist in der Familie alles strafbar, was auch außerhalb der Familie strafbar ist. Ob dies den Kindern dient und ob die Rechtshygiene nicht durch eine Vielzahl von Verfahrenseinstellungen wieder schwer beschädigt wird, ist die Frage. Wir hätten gern eine Grundsatznorm über Erziehungsstil gehabt. Dort hätte es hingehört und gehört es nach wie vor hin, am besten ins Grundgesetz.
(Beifall bei der SPD)
Wir werden uns deshalb mit Ihnen weiter politisch über diese Frage auseinandersetzen. Das müssen wir im Interesse einer Rechtshygiene gegenüber Kindern weit über die Familien hinaus tun. Kinder sind keine Gegenstände, Kinder sind Menschen mit eigenen Grundrechten. Der Respekt vor Kindern gehört zur allgemeinen gesellschaftlichen Verantwortung für Kinder wie auch zur elterlichen Verantwortung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zum Schluß möchte ich Ihnen, Herr Pofalla, und den von Ihnen genannten Kolleginnen und Kollegen für ein tolles Stück streitiger Zusammenarbeit danken, wie man es schöner gar nicht haben kann -- bei aller Härte der Auseinandersetzungen --, und für ein insgesamt gleichwohl gelungenes Stück Recht, das auch der Familiengerichtstag sehr gelobt hat.
Ich möchte aber auch den Müttern und Vätern danken, die es -- wie wir immer wieder erleben können -- aus einem ganz einfachen Grund fertigbringen, Großherzigkeit und Verzeihungsbereitschaft an den Tag zu legen, nämlich weil sie in aller Regel ihre Kinder lieben. Bei der Härte der Auseinandersetzungen zwischen den Verbänden habe ich manchmal gedacht: Verbände haben leider keine Kinder. Der Machtkampf wird abstrakt, er wird zum Machtkampf zwischen Mann und Frau, und das Kind verliert sein Gewicht. -- Schade.
Im Ergebnis haben wir auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem BMJ zu danken. Herr Minister, es muß eine Freude sein, ein Ministerium mit solchen Mitarbeitern zu führen. Ich hoffe, daß wir diese Freude bald mit Ihnen teilen können bzw. daß wir sie übernehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ein Wort noch zur Verfahrenspflegschaft. Die Justizminister der Länder haben große Sorgen, daß die Kosten, die durch die Wahrnehmung dieses Rechts entstehen können, alles bisherige sprengen werden. Ich denke, Herr Pofalla, wir sind uns darüber einig, daß wir gerade durch die Herausnahme der richterlichen Anhörung des Kindes dort, wo es nicht hingehört, deutlich machen wollten, daß es nicht dem Wohl des Kindes dient, in dem Prozeß seiner Eltern eine Parteirolle übernehmen zu müssen. Es gibt aber Einzelfälle, in denen niemand die Interessen der Kinder verfolgt. Das Kind ist aber kein Gegenstand, sondern ein Mensch mit eigenen Rechten. Das muß im Gesetz zum Ausdruck kommen. Ich denke, wir haben mit diesem Gesetz keine Menschen verändert. Aber wenn es uns gelingt, in einigen Fällen Tränen zu trocknen, ist es gut.
Mein Dank geht an die Koalition, daß Sie in vielen Fällen so weit über Ihren Schatten gesprungen sind! Danke.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Rita Grießhaber.
Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut Ding will Weile haben. Ich glaube, das gilt nach all diesen Jahren ganz besonders für die Gesetze, die heute hier beraten und verabschiedet werden.
Wir sind mit dem, was erreicht wurde, nicht zufrieden. Für uns geht es in der Diskussion im wesentlichen um drei Dinge: das ist erstens die gewaltfreie Erziehung, zweitens die Reform des Umgangsrechts und drittens die Neuregelung der elterlichen Sorge.
Auch meine Fraktion freut sich, daß das geplante Gesetz in vielen
Bereichen endlich in der heutigen Wirklichkeit von Familien angekommen ist und nicht länger antiquierte Lebensformen zum Vorbild nimmt. Denn wenn man sich nur einmal bewußt macht, daß in den nicht mehr ganz so neuen Ländern 40 Prozent aller Kinder in Familien hineingeboren werden, die ohne Trauschein auskommen, macht das klar, wie groß der Reformbedarf ist.
Uns liegen heute drei Gesetzentwürfe vor, die ein Gesamtpaket bilden; nur zu zweien will ich ganz kurz etwas sagen. Wir begrüßen die Abschaffung der Amtspflegschaft. Es war allerhöchste Zeit, daß diese Mischung aus Fürsorge und Kontrolle durch eine Regelung abgelöst wird, die der Mutter die Entscheidung überläßt, ob sie Hilfe in Anspruch nehmen will oder nicht. Auch die erbrechtliche Gleichstellung von Kindern, die innerhalb oder außerhalb einer Ehe geboren wurden, ist ein begrüßenswerter Schritt. Jetzt fehlt nur noch, daß auch endlich der Stichtag fällt. Wir stimmen beiden Gesetzentwürfen zu.
Anders sieht es bei der engeren Reform des Kindschaftsrechts aus. In der öffentlichen Diskussion spielen die geplanten Änderungen beim Sorgerecht -- das sahen wir diese Woche an den Anrufen, Faxen und Briefen, die wir alle bekommen haben -- die größte Rolle. Es ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, daß auch nach einer Scheidung Eltern mehr und mehr bereit und in der Lage sind, weiterhin gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Dies entspricht -- nebenbei bemerkt -- nicht nur dem Willen der meisten Kinder, die sich ja nicht von einem ihrer Elternteile scheiden lassen wollen, nur weil ihre Eltern sich trennen. Es war überfällig, daß die Gesetzgebung diese Entwicklung, die in der Rechtsprechung ja schon selbstverständlich berücksichtigt wird, aufgreift. Ich sehe aber bei dem vorliegenden Entwurf die Gefahr, daß wir von einem Extrem ins andere fallen. Nachdem so viele Jahre lang einem Elternteil die Sorge übertragen werden mußte, schlägt das Pendel jetzt in die andere Richtung aus.
(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Grüne gegen Extreme, in der Mitte!)
So richtig und wichtig es ist, daß die gemeinsame Sorge für alle ermöglicht wird -- es darf aber nicht dazu kommen, daß sie quasi unter der Hand zu einem Maßstab für die Verkörperung des Kindeswohls wird. Das Gesetz atmet aber, ob gewollt oder ungewollt, genau diesen Geist, daß die gemeinsame Sorge die bessere Sorge sei.
(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Sehr richtig!)
Das berücksichtigt nicht die gesellschaftliche Situation der Familien, insbesondere der Mütter. Wir alle wissen doch, sie haben nicht die Rahmenbedingungen, die sie brauchen. Sie sind -- meist unfreiwillig -- allein mit ihrer Verantwortung für die Kinder. Bei einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung sind wir noch immer Schlußlicht in Europa. Der Unterhalt existiert doch oft mehr auf dem Papier als im Geldbeutel. Es gibt viel zu wenig Teilzeitarbeitsplätze für Mütter und Väter.
Ich gestehe gerne zu, daß der jetzt vorliegende Text im Vergleich zur ursprünglichen Fassung wesentliche Verbesserungen bietet. Der Referentenentwurf sah ja Entscheidungsverfahren vor, bei denen nicht über vorhandene minderjährige Kinder gesprochen werden sollte. Die Beratungen und wohl vor allem auch das Kopfschütteln aller Experten haben dazu beigetragen, daß nun der Verhandlungsverbund bestehen bleibt. An dieser Stelle an alle Personen auch meinen Dank für die sehr konstruktive Zusammenarbeit im Berichterstattergespräch. Ein ganz herzliches Dankeschön in diesem Zusammenhang der Kollegin Frau von Renesse, der wir den Fortschritt in bezug auf den Verhandlungsverbund am allermeisten zu verdanken haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Allerdings befürchten wir, daß auch bei der jetzigen Lösung noch zu viele Konflikte auf später verschoben werden, die mit einer klaren Entscheidung des Gerichts sofort gelöst werden könnten. Auch beim Umgangsrecht gibt es Verbesserungen. Am meisten freut mich, daß es nun nicht mehr nur darum geht, ob Vater oder Mutter ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben. Jetzt hat endlich auch das Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Bei allem Fortschritt ist die im Gesetz gefundene Formulierung auch problematisch. Den Wunsch, daß sich Väter um ihre Kinder kümmern sollten, teile ich; richtig ist auch, daß sie verpflichtet sein sollen, ihren sozialen Bindungen weiter nachzukommen. Aber die generelle Pflicht des Vaters zum Umgang mit dem Kind jenseits vorhandener sozialer Bindungen hat eine höchst fragwürdige Kehrseite: Die Frau, die gegen den Willen des Erzeugers, ohne Unterstützung von ihm, vielleicht sogar nur mit aller Kraft gegen ihn das Kind bekommen hat, sieht sich jetzt damit konfrontiert, daß dieser Vater eine Pflicht zum Umgang mit dem Kind bekommt und sie vor Gericht eventuell nachweisen muß, daß das dem Wohl des Kindes nicht förderlich ist. Meine Damen und Herren, ein Gesetz kann doch nicht die soziale Bindung, die wir uns wünschen, rechtlich als gegeben voraussetzen. In den meisten Fällen wird es doch wohl so aussehen, daß die Mutter will, daß der Vater sich verläßlich um das Kind kümmert. Die Mutter wird es allerdings sein, die die enttäuschte kleine Paula trösten muß, wenn sie, gespornt und gestiefelt, vergeblich auf Papi wartet. Der wird der Mutter dreinreden, wo immer es ihm paßt, und seinen Pflichten nur nach Gusto nachkommen. Wir wissen doch, wie das mit den Rechten ist: Man kann sie einklagen, und Väter tun das gerne. Dagegen stehen die Pflichten auf dem Papier und sind nicht einklagbar.
Auch für uns ist nicht nachvollziehbar, daß Sie das Umgangsrecht des Kindes so sehr von der biologischen Abstammung abhängig machen. Es gibt doch so viele andere Personen, zu denen ein Kind enge Bindungen aufbauen kann, die vielleicht tragfähiger und wichtiger für die Entwicklung sind als Blutsverwandschaft.
(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Das haben wir ja zum erstenmal drin!)
Was spricht denn dagegen, dem Kind den Umgang mit der ehemaligen Freundin seines Vaters zuzugestehen, die ihm vielleicht das Fahrradfahren beigebracht hat, statt mit einem Großvater, den es vielleicht noch nie in seinem Leben gesehen hat?
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN --
Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Das haben wir doch drin!)
-- So haben Sie das nicht drin, Herr Kollege Braun.
Wir wollen, daß bei der Neugestaltung des Umgangsrechts noch viel stärker die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt gestellt werden.
(Margot von Renesse [SPD]: Das ist völlig richtig!)
Deshalb wollen wir auch einen Verfahrenspfleger, der dem Kind, zum Beispiel bei der Entscheidung, wer für es sorgen soll, verbindlich zur Seite steht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zu einem Punkt kommen, der mir auch als Vorsitzender der Kinderkommission ganz besonders am Herzen liegt: die gewaltfreie Erziehung. Zwar wird jetzt das Mißhandlungsverbot verschärft; aber die Rechtsprechung macht ja leider einen Unterschied zwischen einer Mißhandlung und einer körperlichen Züchtigung als Erziehungsmaßnahme.
(Dr. Dietrich Mahlo [CDU/CSU]: Zu Recht!)
Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich eine gelegentlich wohlverdiente Tracht Prügel für zulässig erachtet. Sie ist danach noch immer keine Mißhandlung. Das sagt sehr viel über das Erziehungsverständnis in diesem Lande aus und verdeutlicht, wie nötig eine eindeutige Klarstellung im Gesetz ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)
Frau Nolte, was den Unsinn angeht, wenn eine gewaltfreie Erziehung im Gesetz stünde, dürften Eltern ihre Kinder nicht mehr daran hindern, auf die Straße zu laufen: Das ist ja wohl das Allerletzte.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Sie wissen ganz genau, daß im Gegenteil die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen dürfen; dazu gehört auch, das Kind von Gefahren auf der Straße fernzuhalten. Billiger geht die Polemik wohl nicht mehr.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Was zwischen Erwachsenen selbstverständlich verboten ist, soll Eltern gegenüber ihren Kindern erlaubt sein. Ohrfeigen sind aber keine Erziehungsmaßnahmen. Sie sind vielmehr Ausdruck von Hilflosigkeit und Überforderung. Selbstverständlich brauchen Kinder Grenzen und Familien mehr Unterstützung. Aber Grenzen setzen hat nichts mit Prügeln zu tun. Die Ohrfeige ist schnell verpaßt; die Demütigung für das Kind sitzt oft tief und hat mitunter lang anhaltende Wirkung. Wenn Kinder schon zu Hause erfahren, daß sich die Großen gegenüber den Kleinen mit Gewalt durchsetzen dürfen, lehrt man sie, daß das Ausspielen von körperlicher Gewalt ein anerkanntes Mittel ist.
Ich möchte hier noch einen Punkt aufgreifen: Sehen Sie sich doch einmal die öffentliche Aufregung über die steigende Kinder- und Jugendkriminalität an. Wie viele rufen da vorschnell nach mehr Strafe, statt nach Ursachen zu forschen? Wer fragt schon danach, ob diese Kinder nicht schon per Erziehung gelernt haben, daß Gewaltanwendung toleriert wird? Wo erfahren sie denn, wie man konfliktgeladene Situationen aufbrechen, wie man eigene Wut kanalisieren kann? Das Beispiel der Eltern ist ja vielfach zentral. Das Schlagen eines Kindes bedeutet auch, seine Würde zu mißachten.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
All die Diskussionen um den sexuellen Mißbrauch von Kindern im sozialen Nahbereich, die wir hier hatten, sind immer an einem entscheidenden Punkt angelangt: nämlich daß Kinder erfahren müssen, daß sie als Personen geachtet werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Alarmiert ist die Öffentlichkeit immer dann, wenn ein Kind von seinen Eltern krankenhausreif geschlagen wird. Damit es gar nicht erst soweit kommt, muß Gewalt schon frühzeitig aus dem Kinderzimmer verbannt werden. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch gewährleistet ja nicht, daß jedes Kind vor Prügeln bewahrt wird. Es würde die ohrfeigende Mutter auch nicht ins Gefängnis bringen. Aber es könnte eine Norm setzen, es würde klarstellen, daß diese Gesellschaft in den Beziehungen der Menschen untereinander Gewalt nicht akzeptiert. Damit mischt sich der Staat nicht in die Familien ein. Er stellt nur unmißverständlich klar, daß Kleine genauso zu achten sind wie die Großen.
Ich hoffe sehr, daß bei diesem Thema mit dem heutigen Gesetz noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD -- Margot von Renesse [SPD]: Mit Sicherheit nicht!)
Meine Damen und Herren, der Justizminister hat mehrfach betont, daß ein wichtiger Pfeiler der Reform des Kindschaftsrechts die Neufassung des Unterhaltsrechtes ist, um auch dort zu einer Gleichbehandlung von Kindern innerhalb und außerhalb der Ehe zu kommen. Dieser Teil der Reform steht noch aus. Wer die Zahlen über die Entwicklung der Sozialhilfe kennt und wer weiß, wie rasant die Zahl der Kinder unter sieben Jahren zunimmt, die von Sozialhilfe leben, der weiß auch, daß nicht nur das Unterhaltsrecht zur Reform ansteht. Wir werden uns in diesem Hause noch viel umfassender mit der sehr dringenden Frage der Existenzsicherung von Kindern auseinandersetzen müssen, wenn wir nicht wollen, daß Kinder haben das Armutsrisiko Nummer eins in dieser Gesellschaft bleibt. Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mit dem Dank an all jene beginnen, die an dieser Reform, die den Namen wirklich verdient, mitgewirkt haben. Wie Frau von Renesse habe ich die Beratungen im Kreise der Berichterstatterinnen und Berichterstatter als sehr angenehm empfunden, weil leidenschaftlich, kontrovers, aber immer an der Sache orientiert um den besten Weg gerungen wurde. Ich denke, daß wir auf diesem allerbesten Weg ein gutes Stück vorangekommen sind.
Wir waren uns in diesen schwierigen Beratungen darüber im klaren, daß all das, was hier in Gesetze gegossen wird, nicht die Lösung der Konflikte in persönlichen Beziehungen sein wird. Wir waren uns vielmehr im klaren darüber, daß wir mit diesen dringend notwendigen rechtlichen Veränderungen nur dazu beitragen, daß diese Konflikte, die ja vorhanden sind -- wenn es Sie nicht gäbe, brauchten wir überhaupt kein Gesetz --, leichter gelöst werden können, damit die unterschiedlichen Interessenlagen und ganz besonders die Anliegen der Kinder besser zur Geltung kommen. Das hat -- das sage ich hier ganz offen -- noch zu einigen Änderungen während der Beratungen geführt, die im Ergebnis eine Verbesserung dieses Reformgesetzes bedeuten. Diese Verbesserung hätte man aber nicht erreicht, wenn nicht schon ein hervorragender Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegen hätte. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß das Herzstück dieser Reform das Umgangsrecht und das Sorgerecht und in Ergänzung hierzu die Ausgestaltung der Rechte der Kinder sind, so daß diese nunmehr ein Recht auf Umgang haben. Dies bedeutet eine ganz erhebliche Fortentwicklung. Da habe auch ich mich von den Argumenten der Sachverständigen überzeugen lassen. Ich glaube, daß wir eine gute Formulierung gefunden haben, um in diesem schwierigen Spannungsverhältnis der Rechte, aber auch der Pflichten von Eltern und Kindern den Kindern den Stellenwert zukommen zu lassen, der ihnen tatsächlich gebührt.
Das gemeinsame Sorgerecht hat uns als Abgeordnete am meisten bewegt und beschäftigt uns immer noch. Vieles, was da tituliert wurde -- Zwang zur gemeinsamen Sorge, Automatismus, Regelfall gemeinsame Sorge nach Scheidung -- trifft so nicht den Kern der Regelungen der Kindschaftsrechtsreform. Vielmehr haben wir uns von dem Gedanken leiten lassen, daß die gemeinsame Sorge, wenn sie funktioniert, das beste für das Kind oder die Kinder ist. Wenn sie verordnet, wenn sie zwangsweise vorgeschrieben wird, kann sie genau das Gegenteil sein. Ausgehend von dieser gemeinsamen Erkenntnis haben wir nach Wegen gesucht, wie das ausgestaltet werden kann. Dazu liegt jetzt der Änderungsantrag der SPD vor, der sich auf einige Punkte bezieht, die wesentliche Inhalte der gemeinsam ausgeübten Sorge sind. Zu fragen ist: Soll es hier eine Elternvereinbarung geben? Soll etwas ins Gesetz aufgenommen werden, was nicht Gegenstand einer Vereinbarung ist, aber einen niedrigeren Stellenwert hat? Ich glaube, daß es gute Gründe dafür gibt, so etwas nicht in das Gesetz hineinzuschreiben.
Wir wissen, daß man sich auch bei gemeinsamer Sorge über den Aufenthalt des Kindes verständigen muß. Wir wissen, daß man sich über Besuchsmöglichkeiten und die Entscheidungsfindung in schwierigen Fragen verständigen muß. Wir haben mit der Neufassung des § 1687 BGB -- um einen einzigen Paragraphen zu nennen --, nach dem in wesentlichen Fragen gemeinsam entschieden werden muß, eine erhebliche Entschärfung von möglichen Konflikten im täglichen Leben gefunden. Immer dann, wenn es wiederkehrende Angelegenheiten sind, wenn sie alltäglich und nicht unumkehrbar sind, muß derjenige, der mit dem Kind zusammenlebt, sehr schnell und kurzfristig die notwendigen Entscheidungen treffen. Ich glaube, diese Kombination wird dazu beitragen, daß viele gerichtliche Streitverfahren vermieden werden können. Auch das hat mich bei dieser Reform immer bewegt.
Lassen Sie mich zum Schluß -- leider ist die Redezeit, obwohl es hier um eine große Reform geht, sehr kurz -- noch ein Wort zu den Erziehungsregelungen, insbesondere zur Frage des Züchtigungsrechts, sagen. Ich freue mich -- das sage ich hier ganz offen --, daß die jetzt vorgesehene Regelung noch in den Berichterstattergesprächen vereinbart werden konnte. Sie war auch schon in einem Gesetzentwurf aus dem Jahre 1994 vorgesehen. Sie ist getragen von dem Gedanken, daß Prügel und Schläge -- das sind körperliche Mißhandlungen -- nicht Mittel von Erziehung sein sollen.
(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)
Damit verbinden wir alle den Wunsch, daß in Deutschland ein Diskussions- und Bewußtseinsbildungsprozeß in Gang gesetzt wird, daß Gewalt nicht Gegenstand von Erziehung und kein Mittel von Erziehung sein soll.
(Beifall der Abg. Anke Fuchs [Köln] [SPD])
Wir wollen natürlich nicht, daß ein Staatsanwalt sagt, wie Erziehung auszusehen hat. Das hat uns alle bei den Überlegungen, welche Formulierungen wir hier wählen sollen, nie getragen. Daß wir hier -- in diesem Zusammenhang sage ich Dank an den Koalitionspartner -- soweit gekommen sind, lag auch an Ihrer Zustimmung, die für Sie einen Sprung bedeutete und sicher nicht allen leichtgefallen ist. Ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken. Vielen Dank.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Christina Schenk.
Christina Schenk (PDS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken, daß sich auch die Bundestagsgruppe der PDS in die laufende Diskussion um die gewaltfreie Erziehung einmischen wird, indem sie in Kürze einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes vorlegen wird, in dem das Recht von Kindern und Jugendlichen auf ein gewaltfreies Leben fixiert ist. Ansonsten werde ich mich in meinem Beitrag auf die Frage des Sorgerechts nach der Scheidung konzentrieren.
Gegen das im Gesetzentwurf vorgesehene gemeinsame Sorgerecht als gesetzlichen und damit natürlich auch als normativen Regelfall gibt es massive Kritik und massiven Widerstand, und zwar nicht nur von Frauen oder Frauenverbänden, den Frauenhäusern und Frauenministerinnen; sie kommt vielmehr insbesondere von denen, die seit Jahrzehnten in der Familienarbeit tätig sind, wie dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, den Jugendämtern, dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Bundesarbeitsgemeinschaft der katholischen sowie der evangelischen Familienbildungsstätten. Obwohl mit zunehmender Dauer der öffentlichen Diskussion die Sachargumente und damit auch der Aspekt des Kindeswohls die Oberhand gewonnen haben, hält die Bundesregierung an ihrem Modell fest. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert in der Frage des Sorgerechts -- das will ich hier so klar sagen -- auf Mythen, nicht jedoch auf der Lebenswirklichkeit.
(Beifall bei der PDS)
Eine der Grundannahmen des Gesetzes ist, daß das gemeinsame Sorgerecht die kindeswohlfördernste Sorgerechtsform ist. Es gibt aber keine beste Sorgerechtsform an sich. Die beste Sorgerechtsform ist immer noch die, die das Kind am besten vor den Elternkonflikten schützt und die vor allem von allen Beteiligten auf dem niedrigstmöglichen Konfliktniveau auch tatsächlich gelebt werden kann. Wir machen ja hier die Gesetze nicht für den Fall, daß sich alle einig sind, sondern für den Konfliktfall, und für diesen gilt das, was ich soeben gesagt habe, uneingeschränkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1982 die Voraussetzungen für ein gemeinsames Sorgerecht formuliert. Die Eltern müssen sich freiwillig dafür entscheiden, und sie müssen zur Kommunikation und Kooperation in der Lage sein; sonst werden die Paarkonflikte der Eltern zwangsläufig auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Wer das nicht verstanden hat, weiß nichts vom Wohl des Kindes.
Gänzlich absurd wird das gemeinsame Sorgerecht, wenn es gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt wird. In Fachkreisen ist das Konsens. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ignoriert das. Das gemeinsame Sorgerecht ist die Sorgerechtsform -- ich will das hier sehr deutlich sagen --, die am schwierigsten zu realisieren ist. Sie wird nur für wenige Paare, vor allem für solche, denen schon in der Ehe eine faire und partnerschaftliche Betreuung des Kindes gelungen ist, tatsächlich mit Leben zu erfüllen sein. Das muß uns klar sein.
Es ist zu erwarten, daß das gemeinsame Sorgerecht, wie es das Umgangsrecht schon heute ist, zum Kriegsschauplatz der nachehelichen Auseinandersetzung wird. Ich sage hier mit aller Deutlichkeit: Das neue Kindschaftsrecht wird, indem es die Eltern zur Abwehr einer in den meisten Fällen nicht lebbaren Sorgerechtsform zwingt, nicht streitvermindernde, sondern im Gegenteil streitverschärfende Wirkung haben und damit dem Kindeswohl schaden. Je restriktiver die Bedingungen für das alleinige Sorgerecht gestaltet werden, desto mehr werden die Eltern künftig vor den Gerichten schmutzige Wäsche waschen.
Durch die Abwertung der alleinigen Sorge im Gesetzentwurf der Bundesregierung werden zugleich alle Frauen und auch die wenigen Männer diskreditiert, die in der Ehe oder als Alleinerziehende die Verantwortung für ihre Kinder allein wahrnehmen. Das ist ein unglaublicher Vorgang. Schon heute wächst der Druck der Ämter und Gerichte auf Eltern, sich für das gemeinsame Sorgerecht zu entscheiden. Immer mehr Eltern kommen aus dem Gerichtssaal mit der Aufforderung heraus, es doch einfach einmal mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu versuchen. Mit dem Wohl des Kindes hat dies nichts mehr zu tun; denn die sogenannte zweite Scheidung, bei der es um die Änderung des gemeinsamen Sorgerechts und die Umwandlung in ein alleiniges Sorgerecht, verbunden mit Umgangsrecht, geht, ist in der Regel für Kinder viel schmerzlicher und traumatisierender, als es die Scheidung der Eltern bereits war.
Wir, die PDS-Bundestagsgruppe, wollen, daß sich Eltern im Falle einer Scheidung bewußt mit ihrer neuen Situation auseinandersetzen und bewußt für die ihnen gemäße Sorgerechtsform -- das gemeinsame Sorgerecht oder aber für das alleinige Sorgerecht mit geregeltem Umgangsrecht oder auch eine Zwischenform -- entscheiden. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen eines Elternteils darf es mit Blick auf das Kindeswohl nicht geben.
(Beifall bei der PDS)
Der zweite zentrale Mythos lautet, Väter würden bei gemeinsamem Sorgerecht besser motiviert, den Kontakt zum Kind aufrechtzuerhalten und die Unterhaltszahlungen zuverlässiger zu leisten. Repräsentative Untersuchungen zur Wirkung der rein juristischen gemeinsamen Sorge belegen, daß allein eine veränderte Rechtsposition weder zu mehr Unterhaltszahlungen noch zu einem Mehr an Kontakten führt.
Meine Damen und Herren, für die Mythen, die ich Ihnen hier geschildert habe, wird in Kauf genommen, daß sich die Rechtsposition desjenigen Elternteils, der mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und die tagtägliche Sorge auch wirklich wahrnimmt -- das ist in diesem Land in der Regel die Mutter --, drastisch verschlechtert; denn in der Praxis bedeutet das gemeinsame Sorgerecht ein Vetorecht des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils in allen Fragen von erheblicher Bedeutung, wie es heißt. Die allerdings betreffen nie das Kind alleine, sondern immer zugleich auch das Leben des mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils. Zum Beispiel wird der betreuende Elternteil den Wohnort künftig nicht mehr wechseln können, zum Beispiel weil anderswo ein Arbeitsplatz in Aussicht steht, wenn der andere Elternteil sich in der Ausübung der Umgangskontakte beeinträchtigt sieht. Das ist unhaltbar.
Das gemeinsame Sorgerecht in der hier vorgeschlagenen Form reproduziert die Ungleichheit in der Verteilung von Sorgerechten und Sorgepflichten, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland noch bis 1959 mit dem sogenannten Stichentscheid des Vaters herrschte. Eine derartige Aufspaltung von Rechts- und Personenbeziehung ist nicht nur gleichheitsverstoßend und verfassungswidrig, sondern steht auch den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates entgegen.
Wer die gemeinsame Sorge als gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an der Kinderbetreuung wirklich will, der muß sich um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kümmern. Dazu gehört unter anderem, endlich eine radikale Verkürzung der Arbeitszeit durchzusetzen. Dazu gehört, den bereits zaghaft stattfindenden Wandel im Rollenverständnis sowohl von Frauen als auch von Männern stärker zu unterstützen. Dazu gehört, die übliche Sozialisation von Jungen in Frage zu stellen. Dazu gehört insbesondere, den Wunsch der Mehrheit der Frauen nach einer existenzsichernden Berufstätigkeit zu einem Grundsatz in der Politik zu machen.
(Beifall bei der PDS)
Abschließend will ich sagen: Das Kindschaftsrechtsreformgesetz in der hier vorliegenden Form ist in der Frage der Sorgerechtsregelung realitätsfremd. Ich bin sicher, daß es in dieser Form keinen Bestand haben wird.
(Beifall bei der PDS)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Bundesminister der Justiz, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig.
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 20. Juni vergangenen Jahres konnte nach langen Vorabklärungen hier im Haus endlich der Entwurf zum Kindschaftsreformgesetz eingebracht werden. In den Ausschußberatungen haben wir es mit dem Beistandschafts- und dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz verbunden und zu einem umfassenden Reformpaket zusammengeführt. Heute können wir eine erste Zwischenbilanz ziehen. Vieles wurde zu verschiedenen Einzelfragen hier schon gesagt. Ich möchte nur weniges in den Grundsätzen noch einmal betonen.
Zunächst einmal: Das große Ziel der Reform ist es, ein Kindschaftsrecht zu schaffen, das den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Frau von Renesse hat schon darauf hingewiesen, daß wir immer erst mit 20-Jahr-Schritten in der Lage zu sein scheinen, umfassende Familienrechtsreformen zustande zu bekommen. Das Kindschaftsrecht ist zuletzt vor hundert Jahren umfassend geschrieben worden, nämlich bei der Schöpfung des BGB.
An dieser Stelle auch von seiten der Bundesregierung, von seiten des Bundesministeriums und von mir persönlich herzlichen Dank an alle Fraktionen und Berichterstatter. Liebe Frau von Renesse, einen kleinen Seitenhieb, den Sie angebracht haben, gebe ich gerne zurück. Es war eine Freude, in diesem Bereich eine so konstruktive Opposition vorzufinden.
(Beifall bei der F.D.P. -- Margot von Renesse [SPD]: Oh, hätten wir diese konstruktive Gemeinsamkeit öfter! Aber wenn etwas politisch festgezurrt ist, geht es offensichtlich nicht!)
Meine Damen und Herren, das neue Kindschaftsrecht ist kindgerecht. Es stellt die Hoffnungen, die Chancen, die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt. Kinder können sich nicht aussuchen, in welche Familienverhältnisses sie hineingeboren werden. Deshalb haben sie auf jeden Fall Anspruch auf dieselben Rechte, egal, ob ihre Eltern bei der Geburt verheiratet sind oder nicht. Deshalb setzen wir jetzt ein Signal dafür, daß beide Eltern nach einer Trennung und möglichst auch ganz unabhängig davon für ihre Kinder gemeinsam verantwortlich bleiben. Denn eines ist klar: Für die Entwicklung von Kindern ist es ganz wesentlich, Kontakt, Umgang und auch rechtliche Beziehungen zu beiden Eltern zu haben. Entscheidend für die rechtlichen Gestaltungen in diesem Bereich ist eben zu allererst das Wohl des Kindes.
Aus der Vielzahl der Regelungen möchte ich drei Aspekte besonders hervorheben: erstens einen Aspekt, der bisher eher noch zu kurz kam: Die Reform führt die unterschiedlichen Rechte in den alten und neuen Bundesländern zusammen. Das gilt sowohl etwa für die Amtspflegschaft gegenüber der jetzt so gestalteten Beistandschaft wie für die Erbrechtsgleichstellung.
Der zweite Aspekt, auf den ich eingehen möchte -- und der zugleich der schwierigste Punkt ist --, betrifft die elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung. Hierzu haben alle Vorrednerinnen und Vorredner gesprochen. Daß es hier einen Automatismus zugunsten gemeinsamer Sorge nach Trennung und Scheidung gebe, trifft nicht zu. Schon heute besteht die gemeinsame elterliche Sorge zwischen Trennung und Scheidung fort, solange kein Elternteil einen Antrag auf Zuweisung der alleinigen Sorge stellt. Der einzige Unterschied besteht darin, daß sich in Zukunft auch mit der Scheidung hieran nichts automatisch ändert. Wichtig ist, daß die gemeinsame Sorge über die Scheidung hinaus auf einer bewußten Entscheidung beider Eltern in Kenntnis der rechtlichen Gestaltungsoptionen fußt. Deshalb wird das Gerichtsverfahren so ausgestaltet -- das hat die Beratung in den Ausschüssen mit Ihrer Hilfe so auch noch zu bewegen verstanden --, daß die elterliche Sorge zur Sprache kommt, ohne daß über sie im Zwangsverbund entschieden werden muß. Auch werden die Eltern in der Trennungsphase auf die Beratungsangebote, zum Beispiel der Jugendämter, hingewiesen.
Der dritte Aspekt, den ich erwähnen möchte, sind die Grenzen des elterlichen Erziehungsrechts. Auch hierzu haben sich schon viele Vorrednerinnen und Vorredner geäußert, und das zeigt auch, wie wichtig, sensibel und schwierig die Regelung war und ist. Ich freue mich, daß es in diesem Punkt im Rechtsausschuß zu einem Konsens gekommen ist. Die gefundene Lösung verdeutlicht den Eltern, daß Mißhandlungen ihrer Kinder kein geeignetes Mittel zur Erziehung sein können. Zwar können Gesetzesvorschriften, wie wir alle wissen -- auch leidvoll wissen; umgekehrt muß ich als Liberaler auch sagen: gottlob wissen --, nur begrenzt soziale, zwischenmenschliche Verhältnisse gestalten und/oder verändern. Aber es soll jedenfalls ein unmißverständliches Signal gesetzt werden. Prügel kann nie ein Mittel werthaften, verantwortlichen Umgangs mit einem Kind sein. Wer hier Gewalt sät, erntet auch Gewalt. Die Kinder- und Jugendkriminalität hat ihre Ursache zu einem nicht geringen Teil gerade in der Erziehung im Elternhaus. Sie, Frau Grießhaber, haben darauf hingewiesen. Ich stimme Ihnen hier ausdrücklich zu.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, daß wir mit dieser Reform spät, aber nicht zu spät -- wenn auch diese Dezennienschritte ein bißchen sehr groß sind -- ein modernes Kindschaftsrecht schaffen, das im internationalen Vergleich bestehen kann.
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch)
Ich freue mich sehr, daß der Rechtsausschuß die Reform in weiten Teilen einstimmig, im übrigen mit sehr breiter Mehrheit angenommen hat. Lassen Sie uns auch heute ein Zeichen für eine breite Akzeptanz des neuen Kindschaftsrechts geben! Denn ohne Kinder gibt es keine Zukunft. Wie diese Kinder in der Zukunft dastehen, wie diese Zukunft aussieht, hängt davon ab, wie wir mit unseren Kindern umgehen. Vielen Dank.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort dem Abgeordneten Volker Beck.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich muß leider Ihre Erinnerung an die Rechtsausschußsitzung etwas korrigieren. Gerade in dem Punkt der gewaltfreien Erziehung haben wir keinen Konsens erzielt. Das, was jetzt im Gesetzentwurf steht, ist unserer Ansicht nach als Signal nicht eindeutig genug.
Ich will noch zu zwei anderen Punkten sprechen, an denen sich zeigt, daß diese Reform eine höchst unvollendete Reform ist und daß sie weitere Diskussionen geradezu aufdrängt.
Wir wissen ja, diese Initiative ist nicht aus eigenem Reformwillen der Koalition entstanden, sondern sie wurde in wesentlichen Punkten von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angestoßen. Es ist jetzt gerade einmal gelungen, daß Sie der Erkenntnis, daß die Ehe kein biologisches Reproduktionsmonopol besitzt, Rechnung tragen wollen. Für die Koalition ist das ein großer Fortschritt, aus der Sicht der Bevölkerung hinsichtlich der Lösung der Probleme allenfalls ein Anfang.
Ärgerlich finde ich bloß, daß wir an dieser Stelle stehengeblieben sind und es uns nicht gelungen ist, beim Sorgerecht und beim Umgangsrecht der sozialen Elternschaft, die zum Teil unabhängig von biologischen Verhältnissen besteht, mehr Rechnung zu tragen. Hier muß der Gesetzgeber noch einiges nacharbeiten.
Noch absurder wird es aber, daß wir jetzt, gezwungen durch das Bundesverfassungsgericht, die nichteheliche Familie anerkennen, also Vater und Mutter, die sich entschließen, gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen, sie aufzuziehen und Verantwortung für diese Gesellschaft zu übernehmen. Trotzdem tut der Gesetzgeber weiterhin so, als ob die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die diese Verantwortung übernimmt, ein rechtliches Nullum wäre und faktisch nicht existieren würde. Hier scheitern wir mit den notwendigen Reformen, die der Deutsche Juristentag schon Ende der 80er Jahre angemahnt hat, an ideologischen Denkverboten in der Koalition.
Wir sollten uns nach dieser Kindschaftsrechtsreform an die Arbeit machen und endlich der Tatsache Rechnung tragen, daß es Eltern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt, die gemeinsam eine Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen. Dies rechtfertigt es nicht mehr, daß der Gesetzgeber sie rechtlich -- im Zivil- oder im Familienrecht -- weiterhin ignoriert.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Minister, Sie können darauf antworten.
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Herr Kollege Beck, abgesehen davon, daß Sie mit Ihren Ausführungen nur ganz entfernt auf meine Rede Bezug genommen haben, will ich jedenfalls auf Ihre an mich gerichteten Darlegungen in einem Punkt eingehen.
Ich möchte mit Entschiedenheit zurückweisen, daß diese Reform in jeder ihrer Facetten kein eigenes und ganz eigenständiges Reformvorhaben dieser Regierung gewesen ist. Das sage ich ausdrücklich für die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode und ganz speziell für meine Amtsvorgängerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Wir, die ganze Bundesregierung, haben uns zu dieser Reform durchgerungen. Daß man dorthin getragen worden sei, wie Sie das gesagt haben, und womöglich durch Sie und die Grünen,
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht behauptet!)
kann man eigentlich gar nicht zurückweisen, weil es für sich selbst spricht. Es ist daneben. Danke sehr.