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    Frankfurter Allgemeine Magazin, 17. Mai 1996, Heft 846, Seiten 58 und 59

    Warum können Eltern nicht kündigen, Frau von Renesse?

    Ein Interview von Christine Brinck

    Margot von Renesse, geboren 1940 in Berlin, sitzt seit 1990 für die SPD im Bundestag. Sie studierte Jura in Münster und war in Bochum seit 1972 zunächst am Land- und Amtsgericht, von 1977 bis 1990 als Familienrichterin tätig. Sie ist Mitglied der rechts- und innenpolitischen Kommission der SPD, Vizepräsidentin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und Vorsitzende der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung. Margot von Renesse ist verheiratet und hat vier Kinder.

    Das gemeinsame Sorgerecht, das im neuen Kindschaftsrecht verankert werden soll, provoziert schon heute heftigen Widerstand. Warum finden Sie es gut?

    Ich bin keine Propagandistin des gemeinsamen Sorgerechts um jeden Preis. Dennoch: Das zukünftige gemeinsame Sorgerecht setzt ein Signal, daß Eltern in ihrer Eigenschaft als Eltern sich nicht scheiden lassen können, schon gar nicht von ihren Kindern. Elterliche Verantwortung kann man nicht kündigen. Außerdem ist es ein wichtiges Signal an die Kinder, wenn Eltern einen Rest an Gemeinsamkeit leben - was trotz der Auseinandersetzungen zwischen den Eltern als Ehegatten auch häufig möglich ist. Kinder sollten die Verbindung zu beiden Eltern behalten, da sie von beiden abstammen und die korrigierenden Erfahrungen bei dem jeweils anderen Elternteil brauchen.

    Als ehemalige Familienrichterin wissen Sie, daß es bei der Anwendung der europäischen und UN-Menschenrechtskonvention in Deutschland knirscht. Sie selbst haben unlängst von der "Brutalisierung der Väter durch die Gerichte" gesprochen. Warum sind deutsche Gerichte so hart?

    Das gegenwärtige praktizierte Sorgerechtsverfahren steckt voller innerer Widersprüche, steht aber auch im Widerspruch zum geltenden Verfassungs- und Völkerrecht. Wobei man natürlich sehen muß, daß das Völkerrecht nicht so unmittelbar umsetzbar ist, als wäre es ein Teil des BGB. Aber auch unser Verfassungsrecht steht im Widerspruch zum gegenwärtigen Verfahren, zum praktisch begründungslosen Kündigungsrecht der Elternstellung durch den alleinerziehenden Elternteil. Darum geht das Ergebnis zu Laster der Väter, weil meistens die Frauen die Betreuenden sind.

    Woher kommt dieses Sorgerecht, das den Vater auch ohne triftigen Grund seiner Elternposition beraubt, wenn er sich scheiden läßt?

    Das obligatorische Sorgerechtsverfahren heutiger Prägung ist so alt wie das BGB, es stammt aus dem Jahre 1900. Genauso übrigens wie die Amtsvormundschaft - heute Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder. Der Grundgedanke des BGB-Gesetzgebers war derselbe: Nur verheiratete Eltern sind kompetente, zuverlässige, verantwortungsbewußte Eltern. Unverheiratete, also nichteheliche Mütter oder Geschiedene, sind verdächtige Eltern. Man muß also diese gemeinsame Wurzel sehen, die mit der Verfassung insoweit kollidiert, als in Artikel 6, Absatz 2 steht: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht." Hier steht nichts von "verheirateten Eltern". Hier liegt der erste Widerspruch. Der zweite Widerspruch wird sich ergeben, wenn wir, im Einverständnis mit allen Frauenverbänden, die Amtspflegschaft für die nichteheliche Mutter entfallen lassen, aber verheirateten Eltern, die sich scheiden lassen wollen, das obligatorische Sorgerechtsverfahren weiterhin zur Pflicht machen. Das bedeutet, daß wir bei diesen die alte Prämisse aufrechterhalten: Wenn Eltern sich scheiden lassen, dann ist das Kindeswohl in Gefahr. Das paßt nicht zusammen, das ist ein Widerspruch, den der Gesetzgeber auflösen muß. Die Zeit ist reif für die Abschaffung des obligatorischen Sorgerechtsverfahrens.

    Warum sind so viele Frauen und ihre Sprecherinnen in den Verbänden gegen die juristische Verankerung der natürlichsten Sache der Welt: daß ein Kind zwei Eltern hat?

    Eine Ehe wird nicht geschieden, weil sich die Eheleute so gut verstehen, sondern weil man vor dem Konkurs eines Ehepaars steht, der verbunden ist mit Interessenkonflikten, Ängsten und mitunter harten Feindseligkeiten. Es kommt zum Kampf um die Rettung dessen, was zu retten ist. Meistens sind es die Frauen, die in einer intensiven Symbiose mit dem Kind gelebt haben und die, wenn sie schon ihren Partner loswerden wollen, danach streben, das Kind aus der Beziehung herauszuretten. Sie wollen es endgültig trennen von dem anderen, der als Ekel, als Widerling gesehen wird, einfach nur, um ihn im eigenen Leben nicht mehr vorfinden zu müssen. Viele Frauen haben die Sorge, daß der andere eine Regentschaft irgendwie weiterführt, daß die Ehe jenseits der Ehe fortgeführt werden muß - in dem Bereich, der das Kind betrifft. Sie wollen aber mit dem Partner gar nichts mehr zu tun haben. Sie müssen aber mit ihm zu tun haben, soweit sie minderjährige Kinder haben und diese mit dem anderen Partner noch eine Beziehung aufrechterhalten. Es ist die Angst vor dem überstarken Mann, der dann hochstilisiert wird zum gewalttätigen, aggressiven Monster. Diese Angst verbindet sich mit einer zweiten: daß der andere Autorität auch über die eigene Lebensführung behält.

    Ahnen inzwischen nicht auch die wütendsten Frauen, daß die Vertreibung des Vaters in den allermeisten Fällen unübersehbare Probleme im Leben der Kinder schafft? Müßten die Frauen das gemeinsame Sorgerecht nicht sogar begrüßen, weil sie die Väter so an die Kette der Verantwortung legen können?

    Da tut sich in der Tat ein Widerspruch insbesondere bei jenen Frauenverbänden auf, die just auf die Verantwortung der Väter nach der Scheidung pochen. Die Verbandsvertreterinnen nehmen nicht wahr, daß die Angst, die den Verteibungswunsch nährt, im konkreten Fall der Enttäuschung darüber entspringt, daß der Vater eben nicht diese kompetente, fürsorgende, zärtliche Rolle gespielt hat. Daraus entsteht bei manchen Frauen die Haltung: Nun soll er mal sehen, was er davon hat, er hat sich während der Ehe nicht um die Kinder gekümmert, nun wird er rausgeschmissen. Das ist die Bestrafung für frühere Enttäuschungen, weil das Ersehnte nicht eingetreten ist.

    Aber werden so nicht nur die "schlechten" Ehemänner und Väter bestraft, sondern auch die Männer, die gute und liebevolle Väter waren und verzweifelt vor den Gerichten um das Sorgerecht kämpfen ?

    Oft sind es gerade die klassisch guten Väter, die mit Hilfe von Sorgerechtsentscheidungen auf kaltem Weg aus dem Leben ihrer Kinder hinausbugsiert werden. Aber wir müssen zunächst nach den Motiven der Frauen suchen. Gerade als Gesetzgeber muß ich ergründen, warum sie gegen das neue Sorgerecht sind. Da sind vorweg die Frauen, die enttäuscht sind über einen immer abwesenden Vater, der sich weder um Kindergarten noch um Schule gekümmert hat, sich nie im Elternrat hat sehen lassen. Das ist die eine Variante. Eine andere ist die höllische Eifersucht, die jene Väter und Mütter umtreibt, die sich beide von Anfang an um die Kinder gekümmert haben. Solange die Eltern sich verstehen, wird die Liebe des jeweils anderen zum Kind oft als Abglanz der Liebe zu sich selbst begriffen. Wenn aber das Tischtuch zwischen den beiden nicht mehr glatt ist, wird die Zuneigung des Kindes zum anderen Elternteil zum Stachel im Fleisch. Mütter und Väter glauben, daß sie etwas verlieren, wenn die Liebe des Kindes sich auch dem anderen zuwendet. Eine andere Variante, die von Feministinnen und Frauenverbänden manchmal im Gleichklang vorgetragen wird, lautet so: Wenn die Frau als Alleinerziehende die ganze Sorge und Fürsorge tragen muß, verdient es der Vater nicht, daran teilzunehmen. Dahinter steht die Vorstellung, daß man sich die elterliche Sorge, die nach dem Grundgesetz eine vorgesetzliche Rechtsposition ist, eigentlich erst durch Wohlverhalten verdienen müsse. Übersehen wird dabei die Frage: Was verdient eigentlich das Kind? All diese Motive, die sich zum Mißtrauen der Frauenverbände gegenüber einer Sorgerechtsreform bündeln, sind menschlich verständlich. Sie werfen allerdings große Probleme auf. Erstens sind sie nicht verfassungs- und völkerrechtskonform. Das interessiert freilich die Frauenverbände nicht, damit haben sie nichts am Hütchen. Zweitens und wichtiger: So werden die Interessen des Kindes vergessen. Das ist etwas, was die Frauenverbände und Rednerinnen, die die Interessen der Frau im Munde führen, nicht richtig wahrnehmen. Fast alle der betroffenen Frauen, die ich kenne, lieben ihre Kinder innig. Sie wollen auch deren Interessen wahrnehmen. Die grundsätzliche Opposition gegen ein gemeinsames Sorgerecht speist sich aus der Vorstellung, es ginge nur um Mutterinteressen. Diese werden aber nur richtig wahrgenommen, wenn man die Mutter als jemanden begreift, die das Kind liebt und nur glücklich ist, wenn das Kind glücklich ist.

    Verstricken sich nicht die Verbände in einen Widerspruch, wenn sie zwischen Mutterwohl und Kindeswohl trennen?

    In der Tat entsteht der allergrößte Widerspruch, wenn die Frau losgelöst wird von den Interessen der Kinder. Im Grunde will der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel einläuten: mit dem Versuch einer Antwort auf die sehr problematische Trennung von Eltern, wenn die Interessen des Kindes berücksichtigt werden. Nach meiner Erfahrung fragt sich eine Vielzahl von Frauen in der Situation der Scheidung: Was bekommt meinem Kind jetzt am besten? Ein Frauenverband, der das nicht sieht, verstößt gegen die Interessen der Frauen, die Kinder haben.

    Wollen die Frauenverbände in besonderem Maße die Einzelelternschaft fördern?

    Ich bin weit davon entfernt, den Alleinerziehenden Sand ins Getriebe werfen zu wollen, aber ich sah unlängst die Broschüre eines Verbandes unter dem Titel "So schaffe ich es allein". In dem ganzen Heft war nicht einmal vom Besuchsrecht die Rede

    Allein schaffen heißt doch wohl nichts anderes, als es ohne den Mann zu schaffen. Steht dahinter nicht die alte (feministische) Frage "Wer braucht Väter?"

    Ich will nicht unterstellen, daß dieser Artikel so gemeint war, aber diesen ganz besonderen Konfliktnoten im Leben der Alleinerziehenden überhaupt nicht zu erwähnen bedeutet jedenfalls von den Schreibern, daß sie bewußt oder unbewußt den Vater ausgeblendet haben. Dabei ist die immer häufiger gestellte Frage gerade von jungen Müttern vor der Scheidung: Wie erhalte ich meinem Kind den Vater?

    Manche Frauenverbände kämpfen also noch den Geschlechterkrieg der siebziger Jahre?

    Sie haben die Vorstellung, daß das Kind sozusagen ein Organ der Mutter ist. Dabei weiß jede Frau, die Kinder hat, daß das Kind ein Mensch mit eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen ist - und auch ein nicht immer bequemer Auseinandersetzungspartner.

    Es sind freilich nicht nur die Frauenverbände, die gegen das angestrebte gemeinsame Sorgerecht zu Felde ziehen. Auch viele Mütter laufen dagegen Sturm. Wie kann die künftige gemeinsame Sorge da funktionieren?

    Konflikte kann der Gesetzgeber nicht beseitigen, aber die Rechtswirklichkeit muß auf gelebtes Leben reagieren. Es ist eine Wahnvorstellung, daß erst in der Scheidungssituation Konflikte aufträten, daß zuvor alles konfliktfrei gewesen sei. Auch in Familien, die nie vor dem Scheidungsrichter landen, gibt es Streit. Mitunter gehen die Kämpfe in intakten Familien bis an die Grenze des Erträglichen, auch für die Kinder. Zum anderen werden auch nach der Scheidung die Konflikte nicht beendet. Keine Elternschaft ist ohne Spannungen.

    Ministerin Nolte hat dem Gesetzentwurf ihre Unterstützung zugesagt mit dem Satz "Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie als Paare auseinandergehen."

    Wir müssen deutlich machen, daß Spannungen auch auf der Elternebene völlig normal sind. Die müssen die Elternschaft nicht tangieren, es sei denn, das Kind wird dadurch überfordert. Man muß sich von der kitschigen Vorstellung trennen, wonach eine Familie nur funktionieren kann wenn andauernd hundertprozentige Harmonie besteht. Unter den Bedingungen der Scheidung ist der Konflikt stärker geworden, doch ist deswegen keineswegs ausgeschlossen, daß es auch Einverständnis gibt.

    Ist es nicht genau diese bedingungslose Hundertprozentigkeit, welche die gemeinsame elterliche Sorge in der gegenwärtigen Praxis ausschließt?

    Das ist die gleiche kitschige Betrachtungsweise wie die von der sauberen, konfliktfreien Familie. Und daraus erwächst die Vorstellung, daß die gemeinsame elterliche Sorge nur funktioniert, wenn sich beide Eltern über die Erziehung total einig sind.

    Unterschiedliche Auffassung über die Erziehung der Kinder herrschen aber auch in intakten Familien. Wissen das die Gegner des gemeinsamen Sorgerechts nicht?

    Es gibt viele verheiratete Eltern, die sehr unterschiedliche Erziehungsvorstellungen haben und gleichwohl die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Trotzdem ist dies mitunter ein Glück für die Kinder.

    Wann würden Sie die gemeinsame Sorge nicht akzeptieren?

    Nur dann, wenn sie dem Kind nicht schadet."


    Familie&Co 11/97 (Oktober 97), Seite 42

    Sorgerecht & Co: Ein Streitgespräch

    Humbug oder echte Reform? Was ist dran am neuen Kindschaftsrecht? Die Position der Kritiker vertritt unser Experte Prof. Dr. Peter Struck, Befürworterin ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Margot von Renesse.

    "Glück gibt es nicht per Gesetz"
    Prof. Dr. Peter Struck - Erziehungswissenschaftler
    "Das Gesetz hilft aber Familien, ihre Probleme besser zu bewältigen"
    Margot von Renesse - Frühere Familienricherin, heute MdB
    Von vielen Kritikern wird jetzt gesagt, daß das neue Kindschaftsrecht nichts weiter ist als ein Signal. Es ist lediglich ein Appell an die Eltern. Vor allem Väter fühlen sich weiterhin benachteiligt, ihre Erwartungen wurden heftig enttäuscht. Also viel Lärm um nichts. Das ist so nicht richtig. Nehmen wir nur mal das Besuchsrecht des Kindes nach einer Trennung der Eltern: Es hilft dem Kind, Kontakt zu beiden Elternteilen zu halten. Es kann sich eine eigene Meinung über den Vater bilden, Konflikte gemeinsam mit ihm lösen. Oder nehmen wir einen weiteren wichtigen Punkt: Vaterschaft. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Eine verheiratete Frau zeugt ein Kind mit einem Mann, der nicht der Ehemann ist. Laut Gesetz ist aber dieser Ehemann Vater des Kindes. Die Frau lebt nun drei Jahre mit Kind und dem "Nicht-Vater" zusammen, das Kind nennt diesen Mann "Papa". Dann aber versöhnen sich die Ehegatten wieder. Früher hätte der "Nicht-Vater" das Kind verloren. Jetzt bekommt er auf Wunsch des Kindes ein Besuchsrecht. Das neue Gesetz hilft ihm also. Das sind nur zwei von vielen Beispielen.
    Bei nichtehelichen Kindern läuft nach wie vor nichts ohne die Zustimmung der Mutter. Sie kann dem Vater das Sorgerecht und auch einfach den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigern. So werden mögliche Verbesserungen für den Vater noch im Keim erstickt. Sie kommen erst gar nicht zum Tragen. Die Mutter hat die Macht, sie hat ein Vetorecht. Das hat sie nicht. Hier handelt es sich ganz klar um eine völlig falsche Auslegung des Gesetzes. Ganz im Gegenteil: Die Rechte der Väter wurden ja gestärkt. So hat der unverheiratete Vater eines Kindes in jedem Fall das Umgangsrecht für sein Kind. Wie er das leben und gestalten möchte, hängt nicht mehr in erster Linie vom Willen der Mutter ab. Außerdem: Einigen sich beide auf ein gemeinsames Sorgerecht, dann bleibt es auch dabei. Die Mutter kann nicht einfach den Vater zur Tür rausjagen und dem Kind erklären, daß es ihn von nun an nicht mehr gibt. Und wenn sie die Alleinsorge beantragt, hat auch der Vater noch ein gewichtiges Wort mitzureden. Er muß dieser Änderung des Sorgerechts vor Gericht zustimmen. Oberste Priorietät hat dabei immer das Wohl des Kindes.
    In den Formulierungen des Gesetzestexts wird immer nur von Vater und Mutter geredet. Sie stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine Veränderung. Wo bleibt denn aber das Kind? Es taucht im Paragraphendickicht des Kindschaftsrechts kaum auf. Das Kind und seine Rechte kommen viel zu kurz. Kinder können wenig zu ihrem eigenen Wohl mitsprechen. Im Gegenteil, wir haben einen Riesenschritt nach vorn gemacht. Kinder getrennt lebebender Eltern hatten bisher kein Recht, eigene Ansprüche zu stellen. Das hat sich geänder: Verweigert der Vater den Besuch, kann er von seinem Nachwuchs in einem Verfahren dazu verpflichtet werden. Das Kind hat außerdem ein Recht auf Beratung und Aussprache beim Jugendamt statt der bisherigen Anhörung beim Gericht. Es hat die Möglichkeit, dort den Kummer loszuwerden, den es Mutter und Vater nicht sagen mag. Weitere Neuerung: Werden die Interessen des Kindes vor Gericht nicht wahrgenommen, hat es ein Recht auf einen Anwalt. Noch eine Verbesserung: Ein Kind kann nicht mit Gewalt gezwungen werden, dem Besuchsrecht von Vater und Mutter nachzukommen. Theoretisch war das früher möglich.

    FAZIT (nicht nur) für den eiligen Leser:

    Familienglück per Gesetz? Gut gemeint ist das neue Kindschaftsrecht auf jeden Fall. Vor allem aber ist es ein Appell an Väter und Mütter, Konflikte und Spannungen selbst zu lösen. Zum Wohl ihres Kindes. Daß dies immer klappt, kann ein Gesetz nicht garantieren. Jutta von Limbach, Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, sagt es deutlich: "Die Fähigkeit des Rechts, Familienbeziehungen harmonieträchtig zu gestalten, ist nur ein Hirngespinst von Juristen." Eltern haben es in der Hand, daraus Wirklichkeit werden zu lassen.


    Hinweis paPPa.com: Siehe zur ergänzenden Information auch das Schreiben von Frau von Renesse vom 25.9.1997 zum Protest gegen die "Reform" durch das "Bündnis für Kinder".


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