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DER SPIEGEL Nr. 27 / 29.06.98 - Seite 52/53
Das Recht auf Eltern
Trennungsväter hoffen auf das neue Kindschaftsrecht. Die Schlacht ums Kind soll endlich der Vergangenheit angehören.
Die Veranstaltung im Bürgerhaus Berlin-Buch sollte die Mitarbeiter von Jugendämtern über das neue Kindschaftsrecht informieren. Vom 1. Juli an, so eine der Errungenschaften der Novellierung, sind Eltern nach einer Scheidung in der Regel weiter gemeinsam für ihre Kinder zuständig.
Doch der Vortrag der Familienrichterin Johanna Bacher war ein flammendes Plädoyer gegen das neue Gesetz. Die stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Pankow-Weißensee warnte dringlich davor, "die Erzeuger in ein gemeinsames Sorgerecht einzubeziehen".
Die bekennende Frauenrechtlerin ("Ich denke feministisch") belehrte die Jugendamtsmitarbeiterinnen, die eigentlich die Paare unparteiisch beraten sollen, daß viele Frauen vom neuen Recht benachteiligt würden. Ein gemeinsames Sorgerecht verschlechtere nämlich die Position der Frau bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Falle der Trennung. Die Frau riskiere dann durchaus, daß der "Erzeuger" das alleinige Sorgerecht erhalten könne, wenn es dem "Kindeswohl diene".
Die Richterin hatte zielsicher eine Ungereimtheit des neuen Familienrechts hervorgezerrt. Die Mütter unehelicher Kinder waren bisher allein sorgeberechtigt, nun können auch nichtverheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Doch der Verzicht auf den Alleinvertretungsansprach der Frau ist unwiderruflich.
Und bei einer Trennung gilt dann nach dem neuen Gesetz nunmehr für sogenannte wilde Ehen das gleiche wie für amtlich angetraute Paare: Kinder sind prinzipiell weiter gemeinsame Sache, das alleinige Sorgerecht muß im Einzelfall erstritten werden.
Auf das neue Recht freuen sich besonders jene Trennungsväter, die bisher unter dem Vorwand der alleinigen Sorgeberechtigung vom Umgang mit ihren Kindern praktisch ausgeschlossen waren. Veranstaltungen wie in Berlin lassen viele allerdings fürchten, daß die Hoffnung von der amtlichen Praxis nicht eingelöst wird. Der Anwalt Peter Ullrich, der selbst um sein Sorgerecht kämpft, empörte sich nach dem Vortrag: "So unverblümt habe ich das selten gehört."
Nicht nur feministische Richterinnen stellen sich gegen die Absichten der Gesetzgeber. Auch Juristen warnen die Frauen nüchtern, ihre "Rechtsposition" nicht zu "verschlechtem" - so der Professor Peter Knösel von der Fachhochschule Potsdam auf einer Informationsveranstaltung Ende Mai: "Ich kann einer nichtehelichen Mutter aus juristischer Sicht eigentlich nur dazu raten, sich nicht auf die gemeinsame Sorge einzulassen." Und für Professor Ludwig Salgo von der Fachhochschule Frankfurt am Main steht fest: "Das gemeinsame Sorgerecht ist als gesetzlich vorgeschriebener Regelfall unannehmbar."
Die neue Sorgeregelung, eine Umkehr der bisherigen Verfahrens, sollte die Eltern ermuntern, ihren Beziehungsstreit nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Um nichts wird in einer Scheidungs- und Trennungsgesellschaft nach dem Ende einer Beziehung so heftig gestritten wie um Kind und Geld - und oft gehört beides zusammen.
Denn nur wer die Kinder hat, kann in der Regel auch Unterhalt beanspruchen. Bisher war in rund drei Vierteln aller Fälle das alleinige Sorgerecht an die Frau und die Unterhaltsverpflichtung also an den Mann gegangen. Für die alleinsorgenden Mütter war es in der Folge oft ein leichtes, den Ex-Partner gänzlich vom Umgang mit dem Kind abzuschneiden.
Schon für einen einfachen Arztbesuch mit dem Kleinen mußten Väter, so die juristische Lage, eine Genehmigung der Mutter einholen. Sie haben bislang keinerlei Mitspracherecht, weder bei der Wahl des Kindergartens, noch der Schule, noch des Sportvereins.
Ferienregelungen, Umgangsrechte, Besuche - alles Sonderregelungen, die den Ex-Partnerinnen regelrecht abgebettelt werden mußten. Viele Männer gaben deshalb bald resigniert auf. Nach einer Studie der Universität Hamburg bricht in 52 Prozent aller Fälle der Kontakt zum nichtsorgeberechtigten Elternteil nach einem Jahr ab.
Der Aufruf zur rechtlichen Ausgrenzung von Vätern ist um so erstaunlicher, als doch gerade Feministinnen, mit erheblichem Propagandaaufwand, gegen sogenannte Rabenväter zu wettern pflegten: gegen solche, die nach einer Trennung aus Desinteresse, Bequemlichkeit oder Arbeitsüberlastung die Beziehung zu ihren Kindern verkümmern lassen oder sich gar den Unterhaltszahlungen entziehen.
Der Vorstoß der SPD-Rechtsexpertin Margot von Renesse, Initiatorin des neuen Kindschaftsrechts, müßte also begrüßt werden. Sie hat immerhin erreicht, daß der mütterliche Exklusiv-Besitz am Kind aufgehoben wurde - die Verpflichtung der Väter für die Kinder allerdings ist nun auch erstmals im Gesetz verankert, so der neue Paragraph 1684, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder EIternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
Bisher wurde die Schlacht ums Kind manchmal mit noch härteren Bandagen ausgetragen als die ums Geld: Kinder waren Geiseln im Trennungs- und Geschlechterkrieg. Damit soll nun Schluß sein. Die gemeinsame Sorge wird zum Regelfall. Unehelichen Paaren genügt ein einfacher Antrag auf dem Jugendamt. Für Verheiratete soll die gemeinsame Sorge auch über die Trennung hinaus gelten - Scheidung und Sorgerechts-Verfahren werden entkoppelt.
Doch die guten Vorsätze der Gesetzgeber müssen im Behördenalltag umgesetzt werden. Die Beamten scheinen oft noch sehr am alten Beziehungsmuster zu hängen.
Das etwa erfuhr die neue Lebensgefährtin des Berliner Arztes Michael Kurowski. Die Aussiedlerin läßt sich gerade friedlich von ihrem vorigen Gatten scheiden und will sich das Sorgerecht für die beiden Söhne mit ihrem Ex-Mann teilen.
Doch die Mitarbeiterinnen des Jugendamts in Charlottenburg hatten Bedenken. Sie solle sich das genau überlegen, meinten sie. Sie habe doch größere Manövrier-Freiheiten, wenn sie das Sorgerecht allein übernehme. Sie solle später noch einmal wiederkommen.
Ihr neuer Lebenspartner Kurowski kämpft seinerseits um seine beiden Töchter aus einer früheren Ehe. Hier herrschen noch die alten Regeln. Seine Besuchsrechte werden, so sagt er, je nach Laune der Mutter gewährt. "Eine Beziehung zum Partner kann zu Ende gehen, aber EIternschaft bleibt ein Leben lang", sagt Kurowski, "ich kann doch meine Vaterschaft nicht in der Garderobe abgeben."
Kurowski begrüßt es, daß sich seine neue Lebensgefährtin mit ihrem Ex-Mann die gemeinsame Sorge teilen möchte: "Die Kinder hängen an ihm, und er ist wichtig für sie." Nur so könnten die "Patchwork-Familien", diese aus Erst-Ehen und Neubeziehungen zusammengenähten familiären Verbände, ohne Schaden für die Kinder funktionieren, meint Kurowski: "Kinder sollten nicht dazu dienen, alte Partner-Rechnungen zu begleichen."
Selbst das gutgemeinte neue Kindschaftsrecht könnte weitere juristische Schlammschlachten der Ex-Partner provozieren. Die gemeinsame Sorge, nun der gesetzliche Normalfall, kann nur mit einem begründeten Antrag eines Elternteils aufgehoben werden - darin könnten alte Vorwürfe aus dem Beziehungskonflikt wieder aufgewärmt werden.
Manche Kämpferinnen für die weibliche Freiheit, etwa beim Berliner Frauenberatungsbüro "Forte", prophezeien schon eine Antragsflut. "80 Prozent unserer Klientinnen", so die Forte-Vorsitzende Gertraud Skrowonnek, "werden unserer Empfehlung folgen und den Antrag auf alleinige Sorge stellen."
Auch die Frauenbeauftragten im Regierungsbezirk Lüneburg ermuntern in einer offiziellen Broschüre ausdrücklich zu diesem Schritt: Da nun die gemeinsame Sorge der Regelfall sei, sollten "Frauen nicht davor zurückschrecken, einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge zu stellen, wenn Paarkonflikte die gemeinsame elterliche Sorge nicht zulassen".
Dabei fahren die Partner oft schwere Angriffe gegeneinander. Häufig wird der Ausschluß eines Elternteils vom gemeinsamen Sorgerecht und damit vom Umgang mit den Kindern mit Mißbrauchs- und Gewaltvorwürfen begründet. Zwar geschehe das, so der Wiesbadener Familienrichter Johannes Ohr, nicht mehr so oft wie noch vor drei Jahren. Doch womöglich werden solche Beschuldigungen durch das neue Kindschaftsrecht wieder zunehmen.
Die Wahrheit kommt in solchen Rosenkriegen meist zu kurz. Burkhard Schade, Gerichtsgutachter und Psychologieprofessor der Universität Dortmund, berichtete, daß bei 300 von ihm untersuchten Fällen 90 Prozent der Vorwürfe frei erfunden waren. Meistens werfen Frauen ihren Männern solche Delikte vor.
Da die Reform dennoch, zumindest theoretisch, bessere Chancen für Väter bietet, werden viele bisher schleppend verhandelte Fälle nun vorgezogen, um vor der Frist zum 1. Juli noch zu Urteilen nach altem Recht zu kommen - möglicherweise zugunsten der Frauen.
Auch Amtsrichterin Bacher wies dringend an, möglichst alle anhängigen Familiensachen noch vor dem 1. Juli zu verhandeln. Ob Zufall oder nicht: Der Berliner Arzt Kurowski erhielt ebenfalls ganz überraschend einen Verhandlungstermin noch Ende Juni.
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