| 30. Juni 1997 - 1063
SPD - AG Rechtspolitik SPD setzt Reformen zum Kindschaftsrecht durch Zur Reform des Kindschaftsrechtes erklären die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und die Berichterstatterin im Rechtsausschuß der SPD-Bundestagsfraktion, Margot von Renesse: Die vom Rechtsausschuß verabschiedete Reform des Kinschaftsrechts unterscheidet sich in vielen wesentlichen Punkten von dem ursprünglichen Regierungsentwurf. Darum fand sie die Zustimmung der SPD. Schon der Regierungsentwurf von 1996 entstand deutlich im Windschatten des von der SPD 1992 eingebrachten Reformvorschlags, indem er dessen Struktur und Themen aufnahm. Die SPD hat somit ihre Forderung nach einer "großen Reform aus einem Guß" (vom Abstammungs- zum Nichtehelichen-, Erb-, Sorge-, Umgangs- und Verfahrensrecht) durchgesetzt. Was noch fehlt, ist die Reform des Kindesunterhaltsrechts. Es bleibt abzuwarten, ob die Koalition die Kraft haben wird, ihren Gesetzentwurf bis zum Ende der Legislaturperiode zur Verabschiedung zu bringen. Der Regierungsentwurf zur Kinschaftsrechtsreform enthielt trotz seiner Nähe zum SPD-Vorschlag noch schwere Mängel und Gefährdungen, die insbesondere zu Lasten von Kindern und Alleinerziehenden gehen konnten. Die Beratungen im Rechtsausschuß haben dazu so entscheidene Verbesserungen gebracht, daß die SPD trotz der gebliebenen Kritikpunkte dem Ergebnis zustimmen konnte: So ist die Rechtsstellung des Kindes gestärkt worden: Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf Umgang mit seinen Eltern, Anspruch auch auf Hilfestellung und Aussprache, wenn sich seine Eltern trennen. Lassen sich verheiratete Eltern scheiden, so ist sichergestellt, daß die Scheidungsfolgen für Kinder im familiengerichtlichen Verfahren und durch Angebote des Jugendamtes beziehungsweise seiner zugeordneten Dienste zur Sprache gebracht werden. Der "Verhandlungsverbund", wie ihn die SPD vorgeschlagen hatte, schützt die vitalen Interessen von Kindern und Alleinerziehenden. Die gesetzlich vorgesehene "Alleinsorge" alleinerziehender Eltern ist durch klare und erweiterte Definitionen alltagstauglich ausgestaltet worden. Das gewohnheitsrechtliche "Züchtigungsrecht" von Erziehungsberechtigten konnte weiter eingeschränkt werden. Die SPD kann die Ergebnisse tragen, weil sie - gemessen an unserer Verfassung und unseren internationalen Verpflichtungen, insbesondere der UNKinderrechtskonvention - einen großen Fortschritt für Kinder und Eltern darstellen. Gleichwohl sind die Reformbestrebungen der SPD noch nicht in vollem Umfang an ihr Ziel gelangt. So bleibt etwa die Ächtung jedweder seelischer und körperlicher Gewalt bei der Erziehung von Kindern, am besten durch Ergänzung des Grundgesetzes, noch zu vollenden. Dafür wird sich die SPD weiter einsetzen. 30.06.1997 nnnn |
paPPa.com wird die tatsächlichen Änderungen in den nächsten Tagen dokumentieren.
Siehe auch Presseschau: Neues zur "Reform"