SPD: Vorrang des gemeinsamen Sorgerechts bei Scheidung
wird abgelehnt
1. September 1995 - Hanna Wolf
Kindschaftsrecht: Vorrang des gemeinsamen Sorgerechts bei Scheidung wird abgelehnt
Zu dem heute von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellten Entwurf zur "Reform des Kindschaftsrechts" erklärt die Frauenpolitikerin der SPD-Bundestagfraktion, Hanna Wolf:
Der Hauptkritikpunkt an dem Vorhaben der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist die automatische Fortgeltung des gemeinsamen Sorgerechts im Scheidungsfall, solange kein Elternteil die alleinige Sorge beantragt. Trotz der erheblichen Konflikte, die in den meisten Fällen bei Scheidungen bestehen, soll im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht auch über den Scheidungsfall hinaus gelten. Eine solche Regelung ist weltfremd und widerspricht dem Wohl der Kinder ebenso wie einer Minimierung des Konfliktpotentials zwischen den Eheleuten. Ein gemeinsames Sorgerecht - oder besser: eine gemeinsame elterliche Verantwortung - ist nur dann sinnvoll, wenn die Eltern tatsächlich in der Lage sind, sich zu einigen, d. h., daß sie sich beide über ein gemeinsames Sorgerecht einig sind und auch die praktische Ausgestaltung untereinander regeln.
Auf diese notwendige Einigungsfähigkeit verzichtet die Bundesjustizministerin und will undifferenziert das gemeinsame Sorgerecht allen Eltern auch nach der Scheidung weiterhin belassen. Nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll zwar auf Antrag auch eine alleinige Sorge möglich sein, die antragstellende Person - meist würde es die Frau sein, da sie überwiegend die Kinder betreut - würde dann aber immer als "Spielverderberin" angesehen werden, die dem Vater das Sorgerecht entziehen will.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher im Juni d. J. einen Antrag zur Reform des Kindschaftsrechts in den Bundestag eingebracht, der von folgenden Prinzipien geleitet ist:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird der Sorgerechtsregelung der Bundesjustizministerin in der vorgeschlagenen Form keinesfalls zustimmen. Positiv ist dagegen die Aufhebung der Unterschiede zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern und die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts für nichteheliche Eltern zu beurteilen, die sowohl in dem Gesetzentwurf der Justizministerin als auch in dem SPD-Antrag enthalten sind.