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Neues Unterhaltsrecht verabschiedet
TAZ vom 16.1.1998
Säumige Väter müssen ran
Neues Gesetz: Väter, die für ihren Nachwuchs nicht zahlen, werden schärfer verfolgt. Weniger Datenschutz beim Finanzamt
Berlin/Bonn (taz) - Vätern, die für ihren Nachwuchs keinen oder zuwenig Unterhalt zahlen, soll es künftig schneller ans Portemonnaie gehen. Familiengerichte dürfen künftig beim Arbeitgeber, bei den Kranken- und Rentenversicherungen und sogar bei den Finanzämtern und Lebensversicherungsunternehmen Auskunft darüber verlangen, wie viel der unterhaltssäumige Vater verdient und wie hoch sein Vermögen ist.
Ein entsprechender Gesetzentwurf stand gestern abend im Bundestag zur Abstimmung. Die Bundesjustizverwaltung ging davon aus, daß der Entwurf den Bundestag passiert.
Mit dem neuen Gesetz, das am 1. Juli in Kraft treten soll, wird das Sozialgeheimnis und das Steuergeheimnis für Unterhaltssäumige eingeschränkt. Danach wird zuerst der Unterhaltsverpflichtete aufgefordert, die entsprechenden Belege über seine Einkommenssituation beizubringen. Tut er das nicht, hat das Gericht die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten bei Arbeitgebern und Behörden. Gegenüber dem Schutzanspruch unterhaltsberechtigter Minderjähriger müsse selbst das Steuergeheimnis "zurücktreten", hieß es in den Anmerkungen der Bundesregierung.
Der neue Gesetzentwurf bringt für alleinerziehende Mütter eine weitere Erleichterung: Künftig können sowohl die alleinerziehenden Mütter ehelicher als auch unehelicher Kinder nach einem sogenannten vereinfachten Verfahren (also nicht auf dem Prozeßwege) vom Vater Unterhalt verlangen. Dabei genügt ein Antrag mit den entsprechenden Belegen. Die Mütter dürfen das anderthalbfache des sogenannten Regelbetrages fordern, also für Vorschulkinder 524 Mark, für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren 636 Mark. Kann der Vater diese Summe nicht aufbringen, muß er seinerseits seine schlechte Einkommenssituation belegen. Diese Umkehr der Beweislast "ist ein Fortschritt", sagt Peggi Liebisch vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV).
Die Grünen und der VAMV rügen allerdings, daß der einfache Regelbetrag nach wie vor zu niedrig sei. Diesen einfachen Regelbetrag gewähren die Unterhaltsvorschußkassen, wenn der Vater nicht zahlt beziehungsweise nicht genug Geld verdient. Für ein Vorschulkind bekommt eine Mutter von der Unterhaltsvorschußkasse monatlich nur 349 Mark. Arbeitende Mütter, die vom Sozialamt sonst kein Geld beziehen und auf den Unterhaltsvorschuß mit angewiesen sind - "das sind die Gelackmeierten", bemängelt die kinderpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Rita Grießhaber. Nach Auskunft des VAMV zahlt jeder dritte unterhaltspflichtige Vater nicht.
Barbara Driebusch
Stuttgarter Zeitung vom 16.1.1998
Rascher Unterhalt für Scheidungskinder
BONN (dpa). Scheidungskinder können künftig in einem schnelleren und unkomplizierteren Verfahren als bisher an den ihnen zustehenden Unterhalt kommen. Nichteheliche Kinder werden mit ehelichen gleichgestellt. Am Donnerstag abend billigte der Bundestag mit den Stimmen der Koalition das neue Kinderunterhaltsgesetz. Während sich die SPD enthielt, stimmten Grüne und PDS dagegen - die Opposition kritisierte die Neuregelungen als nicht ausreichend. Die Neuregelung sieht vor, daß die je nach Alter des Kindes festgelegten Unterhalts-Regelbeträge alle zwei Jahre automatisch an die Nettolohnentwicklung angepaßt werden.
Stuttgarter Zeitung vom 17.1.1998
Kritik an reformiertem Unterhaltsrecht für Kinder
BONN (dpa). Scheidungskinder und uneheliche Kinder sind künftig bei Unterhaltszahlungen gleichgestellt und sollen schneller und unkomplizierter an das ihnen zustehende Geld kommen. Das am Donnerstag abend im Bundestag verabschiedete neue Unterhaltsrecht stieß jedoch am Freitag auf Kritik. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter nannte die vom 1. Juli an geltenden Regelungen realitätsfern. Die Umsetzung bleibe das größte Manko, "Unterhaltshinterziehung, absichtliche Arbeitslosigkeit und zögerliche Beitreibungsversuche von Jugendämtern und Gerichten verschlechtern zusätzlich die Situation der Kinder''.
Nach dem mit den Stimmen der Koalition verabschiedeten neuen Kinderunterhaltsgesetz kann der bisher starre Regel-Unterhalt bis zur 1,5fachen Summe aufgestockt werden. Die je nach Alter des Kindes festgelegten Unterhalts-Regelbeträge werden künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung des Nettolohns angepaßt. Mit dem neuen Gesetz soll auch die Rechtsposition der Kinder bei Unterhaltsstreitigkeiten gestärkt werden. Um Richtern die Festsetzung der Unterhaltshöhe zu erleichtern, können sie künftig bei Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und Versicherungen Auskünfte einholen. Das soll dazu beitragen, säumige Väter ausfindig zu machen.
Kölner Stadtanzeiger vom 18.1.1998
Beim Unterhalt werden alle Kinder gleichgestellt
Rechtsposition des ehelichen und nichtehelichen Nachwuchses wird gestärkt
Von unserer Redakteurin Mariane Qoirin
Bonn - Protest gegen das Gesetz ging erst einen Tag vor der dritten Lesung bei der Kinderkommission des Bundestages ein. Die reichlich späte Reaktion zum Kinderunterhaltsgesetz, das endlich eine einheitliche Regelung für eheliche und nichteheliche Kinder bringt, mag daran liegen, daß das letzte Gesetz aus dem Paket der Kindschaftsreform fast unbemerkt aus der Taufe gehoben wurde. Das Desinteresse der Öffentlichkeit dürfte eher formale als inhaltliche Gründe haben. Bei der wichtigsten Familienrechtsreform seit 20 Jahren befürchteten selbst Experten, den Überblick zu verlieren. Das Gesamtwerk tritt in Etappen in Kraft.
Bis zuletzt wurde die letzte Fassung beim Unterhalt (gültig ab 1. Juli) zwischen Bundestag und Bundesrat hin- und hergeschoben. Streitpunkt blieb der Mindestunterhalt, der allen Kindern das Existenzminimum sichern soll. Der Bundesrat hatte auf einem Sockelunterhalt bestanden und ihn schließlich durchgesetzt. Demnach kann ein Kind in einem vereinfachten Verfahren bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres einen Unterhaltsbetrag bis zu monatlich 524 Mark ( bis zum zwölften Jahr eine Maximalsumme von 636, danach von 753 Mark) geltend machen. Diese Beträge, von denen in den neuen Bundesländern noch etwa zehn Prozent abgezogen werden müssen, sollen alle zwei Jahre an die Entwicklung des Nettolohnes angeglichen werden.
Die Gleichstellung aller Kinder beim Unterhalt bringt angesichts des desolaten Zustands der öffentlichen Kassen eine Gleichstellung auf niedrigem Niveau. "Das Wohl der Kinder ist völlig aus dem Blickfeld geraten", klagt die Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender, Carola Schewe. Sie zweifelt daran, ob die 500.000 Kinder, die bei nur einem Elternteil und von Sozialhilfe leben, tatsä (???)n. "Wahrscheinlich werden die Nachteile, unter denen die nichtehelichen Kinder zu leiden hatten, auf die ehelichen Kinder übertragen", kommentiert auch Ingrid Groß, Familienrechtsexpertin des Deutschen Anwaltvereins, die Reform. Selbst Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig räumt ein: Kein Optimum, aber eine "realistische Lösung".
Ist auch in diesem Fall, wie Carola Schewe lästert, ein Pakt mit den Zahlvätern geschlossen worden? Wohl kaum, denn das Gesetz stärkt die Rechtsposition des Kindes. Richter können künftig direkt bei Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und Versicherungen Auskünfte einholen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vaters (ganz selten auch der Mutter) zu erkunden. Von den Erfolgen solcher Nachforschungen hängt für viele Kinder das ganz persönliche Ergebnis der Reform ab - gleiches gilt für die Kassen in Bund und Ländern.
Quer durch die Republik, gleichgültig ob Ost oder West: Mit mehr als 1, 6 Milliarden Mark stehen unterhaltspflichtige Väter bei Bund und Ländern in der Kreide. Zu gut 85 Prozent bleibt das Geld für immer verschwunden. Denn immer weniger Väter kommen nach einer Scheidung - so die Erkenntnisse des Familienministeriums - ihren Zahlungspflichten nach. 1996 (Zahlen für 1997 liegen noch nicht vor) wurden nur noch 15 Prozent der vom Staat geleisteten Ausgaben für den Unterhaltsvorschuß zurückgezahlt, 1990 hatte dieser Anteil noch 28 Prozent betragen. Etwa 100.000 Väter verweigern ihren Sprößlingen jede finanzielle Unterstützung; 33.000 von ihnen sind untergetaucht oder jedenfalls für Ersatzvater Staat unerreichbar. Ob in Zukunft mehr Kinder von ihrem leiblichen Vater Unterhalt bekommen und seltener im wahrsten Sinne des Wortes von Vater Staat alimentiert werden, bleibt abzuwarten.
Kommentar von Thomas Martin, Väteraufbruch für Kinder e.V. Köln
Leserbrief an den Kölner Stadtanzeiger, Artikel : "Beim Unterhalt werden alle Kinder gleichgestellt" (vom 18.1.19.98)
Grundsätzlich ist vorab zu sagen:
Das neue Kindschaftsrecht ist weiterhin eine Mogelpackung und beinhaltet nur 1-2 Rechte des Kindes selbst. Und diese sind in der Praxis nicht durchsetzbar - ein grundsätzliches Problem dieser Re-Form.
Wenn einflußreiche Erwachsene in unheiliger Allianz (die Bandbreite von Kardinal Meißner bis Alice Schwarzer) sich hinter den politischen Kulissen auf ihren ureigenen gemeinsamen Minimalkonsens einigen, dann kommt eben eine "Einigung" zu stande, die wenig mit der Interessenlage des Kindes und lebbarer, gleichberechtigter Elternschaft zu tun hat.
Warum wird weiterhin die "Bestrafung" von Eltern während der größten Krise einer Familie von Staats wegen eher betrieben als breite und fundamentale Hilfen? Warum kann das typisch deutsche Familienrecht und die "begleitende" Scheidungsindustrie weiterhin eher damit charakterisiert werden, daß hier "Waffen in Spannungsgebiete" geliefert werden?
Wer geschieden/getrennt lebt, der zahlt die hohen Steuern nach Klasse1 und muß zusätzlich für die Wochenenden für Zimmer, Abholfahrten etc. für die Kinder aufkommen. Eine doppelte Belastung für die getrennte Familie. Das wenige Geld nach der Scheidung ist für Mütter UND Väter gleichermaßen zu wenig zum Leben. Von den Kosten der Scheidung ist hierbei noch nichts gesagt. Das neue Gesetz hat in dieser Richtung - z.B. steuerrechtlich - garnichts geregelt.
Und weiterhin interessiert es auch keinen, was die Ursachen sind für die Nichtzahlungsfähigkeit und den Rückzug vom Vater-Kind-Kontakt durch Väter. Einige, wenige, interpretierbedürftige Zahlen sind selbst im Ministerium über die besonders auffällige Zahlungs-UNFÄHIGKEIT von Vätern bekannt (z.B. die signifikant übergroße Arbeitslosigkeit bei Geschiedenen, die die Männer kaum zahlungsfähiger macht).
1. Diese bekannten Zahlen werden kaum abgerufen und erwähnt und wenn, 2. dann heißt der oberflächliche Kommentar "Flucht der Väter in die Arbeitslosigkeit". Die Franzosen haben damals eine erhebliche Verbesserung der Zahlungsmoral von Vätern erreicht, indem sie die Vater-Kind-Kontakte - anders als bei uns - entscheidend abgesichert haben. Hier zahlen jetzt viele ehemals resignierte Väter - neu motiviert - selbst einiges von dem Wenigen, was ihnen selbst noch verbleibt. In Deutschland regiert eher "Maastricht" kurzsichtig auch ins Familienrecht. Die Belange der finanziell ausgepreßten Durchschnittsfamilie mit Kindern ist noch weniger staatlicher Kostenausgleich und gesellschaftliche Förderung wert.
Die typisch "deutsche" Haltung gegenüber der nur in Ansätzen vorhandenen Grundlagenforschung im Familienbereich: "Wir wollen es so genau auch garnicht wissen, geschweige die Trennungsfolgen wissenschaftlich untersuchen - damit wir besser nach Gutdünken handeln und gegebenenfalls auch diffamieren können."
Wer mit der Geschlechterkampf-Frau Carola Schewe zu tun hat, der wird diesen Eindruck bestätigt bekommen. Der "Mann" ist bei dieser Mütter-Funktionärin -immer- der Dumme (außer er zahlt). Auch das Familienministerium und die Gleichstellungsämter betreiben keine wirkliche Familienpolitik, die auch väterliches Engagement während und nachehelich fördert.
Dies ist vielfach auch der Grund dafür, daß sich die Situation der Familienforschung in "Germoney" auf der Ebene eines Entwicklungslandes befindet, denn die Politik rührt in diesem Spiel kräftig mit und fördert die entsprechende Forschung nur auf Feigenblattniveau. Es gibt auch immer noch ein "Familien- und F r a u e n"-Ministerium.
Für die Emanzipation von Männern, selbst um der Weiterentwicklung von Frauen willen, wird aus falsch verstandenem "Frauenstandpunkt" nichts getan. Das damit auch den Frauen nur ein Bärendienst geleistet wird ist den hartherzig-revanchistisch geprägten Funktionärsschwestern nicht beizubringen. Dies aus eigenen Kräften zu korrigieren ist wohl die Aufgabe der Frauen/Mütter an der Basis dieser Organisationen.
Ein Zusammentreffen von Müttern und Vätern im Vorfeld der Neugestaltung des Familienrechtes wurde von Seiten der gutorganisierten Frauen/Mütterverbände in keiner Weise betrieben. Warum? Vielleicht, weil das Kind als Faustpfand im "Geschlechterkampf" entfiele, würden Mann/Frau sich als "Eltern" unterhalten? Befürchtete Kontrollverluste der Funktionärinnen über ihre Basis?
In jedem Fall wäre bei einer Vorab-Einigung aller Eltern bezüglich der gemeinsamen Interessenlage und der Interessen ihrer Kinder ein ganz anderes Gesetz herausgekommen.
Eltern treten -gemeinsam- dem Gesetzgeber gegenüber. Das hätte doch was! Da wäre auch etwas anderes als dieses neue Gesetz "bei rumgekommen"! Und aufgrund ihrer eigenen Initiative wäre der Kooperationsfähigkeit von Müttern und Vätern auch nach Trennungen ein beispielgebender Weg gewiesen.
Und dieser Kommentar von Marianne Quoirin wäre überflussig bzw. ein anderer.
Es siegte aber das Prinzip "Teile und Herrsche!" und Marianne Quoirin "klettert" journalistisch an dessen Außenfassaden herum und kann dem Kern des Problems nicht gerecht werden.
Thomas Martin Väteraufbruch
für Kinder e.V. - Köln
Odenwaldstr. 29, 51105 Köln, fon+fax 0221/837 01 55 - tomNmartin@aol.com