Die psychosoziale Situation nichtsorgeberechtigter Väter
Aktuell: Die Studie bei paPPa.com
Auszüge aus dem Freiburger Uni-Magazin 4/95, S. 16/17
Machtkampf ums Kind
Beziehungskampf, Streitigkeiten, Zerrüttung der Ehe, Scheidung ... und danach?
Während des Scheidungsverfahrens stehen die Ehepartner im Mittelpunkt des Interesses. Über die Kinder wird erst gesprochen, wenn das Gericht über das Sorgerecht entscheiden muß. Etwa 90 Prozent der Mütter erhalten in Scheidungsverfahren von den Richtern das Recht zur alleinigen Sorge zugesprochen. Was aber ist mit den Vätern? Wie erleben sie die Scheidung und den Verlust des Sorgerechts, wie sieht ihre psychosoziale Situation am "Tag danach" aus? Mit diesen Fragen beschäftigten sich zwei Freiburger Psychologinnen in ihrer Diplomarbeit: "Die psychosoziale Situation nichtsorgeberechtigter Väter" ist der Titel eines Projektes, das Ursula Ofuatey-Kodjoe und Simone Wiestler unter der Leitung von Dr. Elisabeth Furch-Krafft und Prof. Dr. Franz Buggle an der Abteilung für Klinische und Entwicklungspsychologie der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität abgeschlossen haben.
Da das Thema in der bisherigen wissenschaftlichen Forschung kaum bearbeitet wurde, entschlossen sich die beiden Psychologinnen zu einer Fragebogenuntersuchung, um herauszufinden, wie Väter die Konsequenzen aus dem richterlichen Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder erleben und bewältigen.
Das Ergebnis war eindeutig: 96 Prozent der betroffenen Väter wollen nach der Scheidung ihre Kinder häufiger sehen und mehr ungehinderten Kontakt zu ihnen haben. Nach ihrer Ansicht werden sie daran von den Gerichten und den Müttern gehindert. Analog zu amerikanischen Studien wurden auch hier von weit über der Hälfte der Betroffenen Agressionen sowie Haß auf die Gesetze und auf den Mißbrauch der Macht der Mütter beschrieben. Erschreckend war das Ausmaß von Kränkung, Ohnmachtsgefühlen, Verbitterung und Wut.
Lieblose Väter?
Wie komplex das Problem ist, zeigt sich daran, daß über die Hälfte der Väter bereits ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern hat. In der spärlichen Literatur und in der öffentlichen Diskussion wurde daraus die "Theorie der lieblosen Väter", die ihnen pauschal Desinteresse, Egoismus und eben Lieblosigkeit unterstellte.
Die Freiburger Psychologinnen widersprechen dem entschieden. Die totale Entrechtung der Väter und ihr Wunsch danach, die Beziehung zu ihrem Kind zu erhalten, führt zu ungleichen Formen der Bewältigung.
In der Bundesrepublik sind jährlich etwa 90.000 Väter von dem Verlust ihres Sorgerechts betroffen [paPPa.com: hier bleiben die unehelichen Väter unberücksichtigt, sie hatten ja nie ein Sorgerecht] 1992 wurden 101.377 Kinder "zugeteilt" [1995: 142.300], davon 92 Prozent ihren Müttern. Fachleute sprechen angesichts des scheidungsbedingten Vaterverlustes der meisten Kinder von "staatlich legalisierter Kindesmißhandlung".
Das wichtigste Ergebnis ihrer Studie ist für die Psychologinnen, daß es von der Art der Sorgerechtsregelung abhängt, wie sich das Leben der Familienmitglieder nach der Scheidung gestaltet. Eine strittige Regelung, in die Jugendamt, Gutachter und Richter einbezogen sind, ist die schlechteste denkbare Lösung. Wenn die Eltern zu der Einsicht gelangen, daß sie sich zwar als Ehepaar scheiden lassen können, ihren gemeinsamen Kinder aber weder von Vater noch von Mutter geschieden werden dürfen, dann ist der Grundstein gelegt dafür, daß die Familienbeziehungen erhalten bleiben, auch wenn die Eltern nicht mehr zusammenleben und wohnen.
Der der derzeitigen Familiengerichtspraxis und ihrem falschen Denkansatz sehen Ursula Ofuatey-Kodjoe und Simone Wiestler die Ursache der prekären Situation, in die Eltern und Kinder nach der Scheidung geraten. Die juristischen Sorgerechtsmodelle versperren den Blich auf den ungelösten Paarkonflikt, der sich im gegnerschaftsorientierten Verfahren verhärtet und verschoben wird auf die Schauplätze "Kind" und "Geld". Erlittene Verletzungen, Verlust- und Verlassenheitsängste, die oftmals in der Kindheit erfahren wurden und nun wieder aufbrechen, werden abgewehrt und in erbitterten Kämpfen ausagiert.
Die Trauer um den verlorenen Traum von der glücklichen Familie wird nicht zugelassen, damit werden Verstehen und Verzeihen unmöglich oder um Jahre verzögert. Dieser Konfliktverschiebung leisten die Gesetze Vorschub, aber die Elternschaft kann nicht zur Disposition gestellt werden. Männer und Frauen sind mit der Geburt iher Kinder Eltern. Und das bleiben sie ein Leben lang. Daher gilt es, diese lebenslangen Bindungen durch das Familienrecht zu schützen.
Gesetzesänderung dringend erforderlich
Mit dieser Forderung stehen die Freiburger Psychologinnen nicht allein. Mittlerweile drängen auch viele Familienrichter und -richterinnen auf eine Änderung der gängigen Rechtsprechung. Bereits 1982 forderte das Verfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Novelle des Familienrechts auf. Für die Psychologinnen ist die Pflicht beider Eltern zur Sorge, Pflege und Erziehung ihrer Kinder und die gemeinsame Verantwortung für ihre Entwicklung auch nach Trennung und Scheidung oberstes Gebot. Wenn sich die Eltern mit Hilfe von Beratung und Mediation über die Aufteilung ihrer Elterpflichten einigen können, so wäre ein Verfahrensstreit um das Sorgerecht überflüssig. Selbst Mediatorin, sieht Ursula Ofuatey-Kodjoe dieses Schlichtungsverfahrens darin, daß jede Familie dabei unterstützt wird, ihre eigenen Lösungen für die veränderten Lebensbedingungen zu finden. Der Mediator hat keine Lösungen parat. Er bringt die gestörte oder abgebrochenen Kommunikation wieder in Gang, zeigt Strategien zur Problemlösung auf und mit seiner Hilfe erarbeitet das Elternpaar eine gerechte und faire Aufteilung von Rechten und Pflichten. Viele Elternpaare sprechen in der Mediation nach Wochen und Monaten zum ersten Mal wieder miteinander und hören einander zu. Im US-Bundesstaat Kalifornien - dort ist die Mediation jeder Scheidung obligatorisch vorgeschaltet - können sich 84 Prozent der Paare außergerichtlich einigen.
Wenn man die gesellschaftliche Dimension bedenkt, die die Scheidungsfolgen haben, ist es unbegreiflich, daß sich der Gesetzgeber noch nicht zu einer Änderung des Familienrechts durchringen konnte:
Immerhin wachsen derzeit in unserem Land etwa 1,6 Millionen Kinder [aktuelle Angaben sprechen von 2,6 Millionen] mit nur einem Elternteil auf. Viele werden zu Tröstern, zu Beratern, zu Verbündeten oder zum Partnerersatz für ihre Väter oder Mütter und sind damit hoffnungslos überfordert. Zu enge symbiotische Beziehungen zu einem Elternteil können aber die Entwicklung zur Autonomie dieser Kinder und Jugendlichen erschweren, verzögern oder schlimmstenfalls verhindern. Die Erfahrungen eines jahrelangen elterlichen Kampfes kann die Hoffnung auf eine eigene Liebesbeziehung nehmen, die Bindungsfähigkeit verringern oder zu wahllosem Partnerwechsel führen.
Um diese "Schmerz-Haß-Spirale" zu durchbrechen, sind Familienpolitiker, Juristen und Psychologen gemeinsam gefordert. Der Gesetzgeber muß endlich die Grundlage dafür schaffen, daß durch eine Scheidung die Familienbeziehungen nicht zerstört werden, sondern daß sich das Ehepaar trennen und jeder von ihnen ein neues soziales Leben aufbauen kann, jedoch beide gemeinsam für die Kinder verantwortliche Eltern bleiben.