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aus: DURCHBLICK - Das Magazin für Einelternfamilien - Nr. 1, Januar
- März 1998, 2,00 DM
Verband alleinerziehender Mütter und Väter - VAMV
Träger freier Jugendhilfe - Mitglied im DPWV
Es reicht !!!
Ein Väter-Rettungsprogramm
zur Neuregelung des Sorgerechts
von Edith Weiser
Am 25.09.1997 sind die Kindschaftsrechte im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der VAMV hat gute Lobbyarbeit geleistet Die Politik kam an unseren Argumenten nicht vorbei. Der Regierungsentwurf mußte in wichtigen Teilbereichen nachgebessert werden. Darauf sind wir stolz, auch wenn unsere Maximalforderung "Gemeinsames Sorgerecht nur auf Wunsch beider Eltern" nicht in § 1671 des BGB festgeschrieben wurde. Immerhin haben wir erreicht, daß nur gesprächsbereite Eltern das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung behalten.
Im folgenden Beitrag möchten wir noch einmal darstellen, wie problematisch sich das gemeinsame Sorgerecht in der Praxis auswirken kann. Wenn Eltern sich dagegen entscheiden, werden sie sich dem gesellschaftlich - moralischen Druck ausgesetzt fühlen, "gegen den Strom zu schwimmen".
Sorgerecht ist ein Thema, das die Emotionen unmittelbar berührt. Jede Änderung im Verfahren, in der Sorgerechtspraxis greift direkt in den Alltag von Einelternfamilien ein, anstehende Gesetzesänderungen erst recht.
Aber auch Nicht - Mütter - oder glücklich verheiratete Väter geraten in Rage bei diesem Thema. Gerechtigkeitsapostel mischen sich ein; Pädagoginnen wissen ganz genau, welche Sorgerechtsform die beste für die Kinder ist. Die Meinungen polarisieren sich schnell. Dabei geht es nur vordergründig um pädagogische Fragen. Es sieht so aus, als würde auf dem Feld der Elternschaft der gesellschaftliche Kampf um Frauenunterdrückung oder Gleichberechtigung geführt.
Die Juristin Jutta Bahr-Jendges schrieb dazu: "Wenn es so ist, daß Freundlichkeit, Liebe und Zärtlichkeit einziehen in die Beziehung zwischen Vätern und Kindern, wenn es so ist, daß Frauen nicht mehr das Monopol der Zärtlichkeit besitzen, daß Männer nicht mehr das Monopol der Autorität besitzen, warum müssen dann die Männer weiterhin und - nach meinen Erfahrungen wieder härter - um die Kinder kämpfen? ... Warum bekämpft der Vater in dem Kampf um die Kinder vor allem deren Mutter als seine Feindin?" (Streit 1/91)
Sehen wir uns die Situation bei einer Trennung / Scheidung an: Die Eltern ziehen auseinander. Das Kind wird räumlich (die meiste Zeit) von einem Elternteil getrennt Viele Eltern befinden sich bei der Trennung / Scheidung in einem emotional aufgehetzten äußeren und inneren Streß.
Der äußere Streß: Wohnungssuche, Arbeitsplatzsuche, finanzielle Probleme (Miete, Unterhalt, Schuldenregulierung, Neuanschaffungen, Anwalts- und Gerichtskosten); schwer durchschaubare juristische Prozesse (Unterhalt, Scheidung, Wohnung, Hausrat, Sorgerecht, Umgangsrecht), äußere Einflüsse (Familie, Freunde, Anwälte, Berater).
Der innere Streß: Verarbeitung der Trennung; Selbstzweifel: Zurechtfinden mit dem Alleinsein, neue Partnerschaft: Existenz- und Zukunftsängste, Trauer, Wut, Haß, Liebe, Angst um den Verlust der Kinder, Neudefinition der eigenen Position.
In diesem Streß werden die Kinder immer wieder hinten an gestellt. Mutter und Väter sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt. Diesem Ist-Zustand steht der gesetzliche Soll-Zustand gegenüber, der z.B. in § 1627 BGB definiert wird: "Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen."
Streitende Paare - sorgende Eltern
Und dann gibt es da noch den moralischen Soll-Zustand: Eltern bleiben Eltern! Die Eltern müssen lernen, die Paarebene von der Elternebene zu trennen! Das Kindeswohl wird beschworen. Ein Begriff, der sich nicht eindeutig realisieren läßt. Erwachsene, und das sind Männer und Frauen, definieren aufgrund ihres erwachsenen und geschlechtsspezifischen Hintergrundes das Kindeswohl unterschiedlich. Auch die Wissenschaft definiert mit einem weiblichen und einem männlichen Hintergrund!
Ich gehe der Frage nach, was die Menschen charakterisiert, die sich bisher für die sogenannte gemeinsame Sorge (gS) entschieden. Außerdem interessiert mich, warum und unter welchen Belastungen die gS bisher geändert wurde.
In den Gesprächen, die ich mit Alleinerziehenden führe, fällt mir zunächst auf, daß Frauen mit mehreren Kindern nur selten Entlastung durch ihre Exmänner erhalten. Väter fühlen sich am Wochenende mit drei oder vier Kindern überfordert. Ihr Wunsch ist, falls sie überhaupt Kontakt zulassen, die Zeit höchstens mit zwei Kindern zu verleben. Dies aber auch nicht jedes Wochenende, sondern nur jedes zweite oder dritte. Somit sehen die Kinder ihren Vater alle vier bis sechs Wochen, nie im Familienverbund, lassen jeweils zwei traurige Geschwister zurück und natürlich eine Mutter, die niemals ein "freies Wochenende" hat. Noch schwieriger wird es, wenn eines der Kinder behindert ist. Sehr oft verweigern Väter diesem Kind den Kontakt, was natürlich kaum zumutbare Spannungen in der Mutter-Kind-Familie auslöst. Sehr häufig wird auch berichtet, daß die Kinder beim Besuchswochenende den Großmüttern übergeben werden, sie also nur minimalen Kontakt zum Vater haben.
Sieht man sich die Untersuchung im Hinblick auf die Intensität des Kontaktes zum anderen Elternteil an, so ist festzustellen, daß die Kinder in der Regel 96 Stunden im Monat (zwei Wochenenden) beim anderen Elternteil verbringen. Dies entspricht in etwa der Rechtspraxis bei den Umgangsrechten. Also, in keiner Weise eine revolutionäre Veränderung.
Für ältere Kinder und Jugendliche hat der häufige Wohnortwechsel an Wochenenden belastende Auswirkungen. Für sie ist es schwierig, ihre Kontakte zur Gruppe der Gleichaltrigen aufrechtzuerhalten.
Meine Praxis führt vor, daß die Kinder, deren Eltern gS Verantwortung für das Wohlbefinden des Vaters tragen, peinlich genau die vereinbarten Termine einhalten, für eine gerechte Aufteilung der Zeiten sorgen. Das Wochenende, das sie bei der Mutter verleben, wird eher zur "eigenen" Freizeitgestaltung genutzt. Gemeinsame Wochenendaktivitäten mit der "Alltags"-Mutter sind nicht gefragt. Hier stehen die Gleichaltrigen im Vordergrund.
Für die Mütter häufig ein schwieriges Problem, da sie in der Woche den Schul- und Alltagsstreß auszuhalten haben, die Wochenenden jedoch nicht zu positiven gemeinsamen Erlebnissen nutzen können. Ein Balanceakt, der viel Fingerspitzengefühl erfordert und Sicherheit in der Mutter-Kind-Beziehung voraussetzt.
Nicht nur deutsche (Balloff / Walter 1988/89), sondern auch amerikanische Untersuchungen (Johnston 1988) stellen fest. daß die Aggressionen in der elterlichen Beziehung bei der Praktizierung der gS nicht reduziert werden. Ich bin der Meinung, daß Kooperationsfähigkeit sich nicht gerichtlich verordnen läßt. Wenn noch alte unverarbeitete Verletzungen auf einer Seite vorhanden sind, läßt sich eine wirkliche gS nicht praktizieren. Der Streit auf der Paarebene wird dann auch nach Trennung Scheidung über das Kind ausgetragen. Sehr häufig scheitert die Einigkeit auch einfach an unterschiedlichen Erziehungsstilen. Fehlt die Freiwilligkeit der Entscheidung zur gS, sind die Prognosen für die kindliche Entwicklung allerdings schlecht (Balloff / Walter).
Im September 1992 führte der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) einen Kongreß zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht zwischen Ideologie und Realität" durch, der den frauenpolitischen Ansatz beleuchtete. Das Interesse war sehr groß, 450 TeilnehmerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet waren vertreten. In der Dokumentation sollten Berichte abgedruckt werden, die positive und negative Erfahrungen mit dieser Sorgerechtsform beinhalten Es war kein Problem, eine Frau zu gewinnen, die über ihre positiven Erfahrungen schreiben wollte. Leider war es mir allerdings nicht möglich, Frauen zu finden, die ihre negativen Erfahrungen in der Öffentlichkeit darstellen wollten. Dabei kenne ich nur Frauen, die die gemeinsame Sorge abändern ließen.
Eine Frau, die zur Zeit im Abänderungsprozeß steht, sah sich emotional nicht in der Lage, ihre Erfahrungen niederzuschreiben. Für mich ist dies ein Zeichen dafür, welchem Druck diese Frauen ausgesetzt sind: Scheitern der Ehe plus Scheitern der gemeinsamen Elternverantwortung. Nachfolgend möchte ich die Erfahrungen dieser Frauen zusammenfassen.
Die häufigsten Gründe für Frauen, das gemeinsame Sorgerecht wieder aufzugeben, sind folgende:
Die Frauen hatten sich vor Jahren auf das gemeinsame Sorgerecht mit dem Anspruch eingelassen, die Trennung und die dazugehörige Elternverantwortung "anders" zu praktizieren, als es ihnen tausende Eltern bis dahin vorlebten.
Häufig lebten sie mit dem Schuldgefühl "Ich habe dem Kind den Vater weggenommen, da ich ausgezogen bin. Daraus folgt, daß ich die Verantwortung für eine funktionierende Vater-Kind-Beziehung habe." Lebte die Frau mit ihrem Sohn alleine, gab es noch einen weiteren Grund für die Bereitschaft zum gemeinsamen Sorgerecht: "Der Vater wird zur Identitätsbildung des Jungen dringend benötigt Söhne brauchen das männliche Vorbild."
Oft dauerte es Jahre, bis die Frauen sich ein erneutes Scheitern ihrer Ansprüche eingestanden. Der Ausdruck "Etikettenschwindel" wurde mir in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Die Enttäuschung darüber, daß der Vater des Kindes wieder einmal seine Verantwortung nur partiell oder gar nicht wahrnahm, führte die Frauen dazu, sich per Gerichtsbeschluß die alleinige Verantwortung bestätigen zu lassen.
Sehr häufig wurde mir berichtet, daß durch den Abänderungsprozeß die Kinder und die Mütter emotional eine "zweite Trennung" durchliefen, mit allen Schmerzen und der Trauer, die dazu gehören.
Bei den Kindern zeigten sich erneut Auffälligkeiten, wie Schulversagen, aggressives Verhalten, Einnässen etc. Die Mütter berichteten, daß sie bei ihren Kindern Loyalitätskonflikte wahrnahmen. Die Kinder mußten die Gratwanderung durchstehen, beiden Eltern zuzuhören, ohne Partei zu ergreifen, oder mit dem schlechten Gewissen zu leben, Informationen an den anderen Elternteil weitergegeben zu haben. Sie waren ständig dem inneren Druck ausgesetzt, dem Elternteil, bei dem sie nicht lebten, ihre Liebe auf besondere Art zu zeigen. Sie übernahmen Verantwortung für dessen Wohlergehen.
Ein ganz zentraler Punkt für die Mütter war, daß sie den Kindern nicht mehr glaubhaft machen konnten, daß nicht sie (die Kinder) der Anlaß bzw. Grund des erneuten Elternstreits waren.
Die Frauen beschrieben, daß - bevor sie sich für einen Prozeß entschieden - sie eine Phase des inneren Kampfes durchmachten. Sie wägten ab:
Soll ich den Schein des gemeinsamen Sorgerechts wahren, auch wenn der Vater im Alltag keine Verantwortung übernimmt?
Welche Beziehungsmuster lebe ich meinem Kind vor, wenn ich jede Kränkung einstecke, die der Vater mir zufügt?
Als gute Mutter bin ich für das Wohlergehen des Kindes verantwortlich! Muß ich als Frau auch nach der Scheidung die Kränkungen auf der Paarebene hinnehmen?
Kann ich dem Kind die emotionalen Belastungen zumuten, die mit einem solchen Prozeß verbunden sind?
Eine Frau berichtete mir, daß die Wut wieder ganz aktuell war, als sie ihrem geschiedenen Mann in gemeinsamen Gesprächen mit dem Jugendamt gegenüber saß: Sie sprach von der Wut darüber, daß er sie bei der Erziehung des Kindes allein gelassen hat. Erst zweimal hatte der Vater das Kind in diesem Jahr gesehen. Da er keinen Unterhalt zahlt, mußte sie sich mit geringen Mitteln durchkämpfen. Und sie sprach von der Wut, auf sich selbst, weil sie das Verhalten des Vaters in den vergangenen Jahren vor dem Kind verteidigt hatte, ihn lebendig hielt - wo keine Beziehung war.
Der Prozeß zeigte ihr, wie sich mit weiblichen Schuldgefühlen arbeiten läßt. Obwohl es im Familienrecht kein Schuldprinzip mehr gibt, wurde sie vom Richter moralisch für das Scheitern der gemeinsamen Sorge verantwortlich gemacht. Der Richter zeigte Verständnis für den Vater, der damals das gemeinsame Sorgerecht gebraucht habe, um die Trennung von seinem Sohn zu verarbeiten. Die Mutter war mit dem Kind ausgezogen.
Ihre Argumente waren in seinen Augen Kleinigkeiten: ihre AlItagsschwierigkeiten in der Beziehung und z.B. die von ihr als Belastung empfundene Tatsache, daß ihr Kind seit zwei Jahren nicht rechtsgültig an der Schule angemeldet war. Der Richter verstand sie nicht.
Für diese Frau war das Fazit dieses Prozesses: Auf der formalen Ebene - in der gerichtlichen Instanz - geht es nicht darum, Beziehungsgeflechte zu begreifen und zu erfassen. Sie spürte einerseits die Ohnmacht der Frau und Mutter und andererseits den gesellschaftlichen All-Machts-Anspruch, der an die Mutter gestellt wird.
Frauen haben die Last der elterlichen Verantwortung - wenn der Vater nicht ausdrücklich einen Teil übernimmt - alleine zu tagen. Offensichtlich haben sie auch alleine die Verantwortung für das Scheitern der gemeinsamen Sorge zu tragen.
Immer häufiger berichten mir Frauen, daß sie vom Jugendamt unter Druck gesetzt werden, in das gemeinsame Sorgerecht einzuwilligen. Sie sollten es doch probieren, es könnte jederzeit rückgängig gemacht werden. Die beschriebenen Erfahrungen der Frauen zeigen, daß es formal und emotional so einfach nicht ist.
Ich bin der Meinung, daß bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge die Gefahr besteht, Trennungskonflikte unbearbeitet zu lassen, sie mitzuschleppen, so daß einige Jahre später eine "zweite Trennung", mit allen Konsequenzen, stattfindet.
Der Abbau der Konfliktspannung durch eine klare allein verantwortliche Sorgerechtsregelung ist übrigens häufig eine wesentlich realistischere Grundlage für konstruktive elterliche Kooperation. In diesem Zusammenhang ist auch erwähnenswert daß die Anzahl der Eltern, die sich für das Modell des alleinigen Sorgerechts entschieden haben, dennoch in gemeinsamer Verantwortung geblieben sind, größer ist als die Anzahl der Eltern, denen gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht eingeräumt wurde.
In allen Fällen, in denen keine Klarheit in der Sorgerechtsentscheidung besteht, sollte meiner Meinung nach demjenigen Elternteil die Verantwortung mit allen rechtlichen Konsequenzen übergeben werden, der mit dem Kind lebt. Beweisen die Elternteile sich gegenseitig, daß sie gemeinsame Entscheidungen für das Kind treffen können, daß der Vater im Alltag präsent ist, dann sollte zu einem späteren Zeitpunkt überlegt werden, ob sie sich von einer Richterin / einem Richter die tatsächliche gemeinsame Verantwortung bestätigen lassen.
Mehr Rechte ohne mehr Verantwortung
Nach einer Trennung / Scheidung scheint der wichtige Teil der Vaterverantwortung, die finanzielle Beteiligung, sehr häufig nicht mehr zu zählen. Auch bei den wenigen Vätern, die sich für das gemeinsame Sorgerecht entschieden haben, ist sie nicht selbstverständlich. Die Männer werden, was die von ihnen vorgenommenen Unterhaltskürzungen angeht, äußerst erfinderisch in ihren Argumenten: ein Zusammenleben an zwei Wochenenden im Monat plus z.B. einem Wochentag berechtigen einen Vater zu einer Kürzung um 1/3 des Kindesunterhaltes.
Bedenkt man, daß zwei Wochenenden plus drei Wochen Jahresurlaub in der Berechnungsgrundlage der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" (das ist in den alten Bundesländern die amtliche Festlegung des Kindesunterhaltes nach Einkommensstufen; in den neuen Bundesländern gelten nach dem Vereinigungsvertrag eigene Regelungen) bereits enthalten sind, so ist dies ein sehr befremdliches Urteil.
Es gibt erstaunlich viele Mütter mit gemeinsamer Sorge, die keinen Unterhaltstitel in den Händen haben. Zahlt der Vater nicht oder nicht ausreichend, so muß die Mutter abwägen, ob sich der Streß lohnt, den Anspruch des Kindes auf Unterhalt einzuklagen. Zur Zeit hat sie die Möglichkeit, eine ErgänzungspflegerIn zu bestellen, die das Kind in dem Prozeß vertritt. Falls der Vater auch dann nicht zahlt, muß sie eventuelle Lohnpfändungen immer wieder über die ErgänzungspflegerIn abwickeln lassen. Es läßt sich also organisieren, daß das Kind seinen Unterhalt erhält, - nur, ist damit die gemeinsame Sorge nicht ad absurdum geführt.
In dieses Bild paßt eine weitere Beobachtung: Anrufe in unserer Geschäftsstelle von Männern beziehen sich überwiegend auf die Frage: Muß ich, wenn ich das gemeinsame Sorgerecht habe, den vollen Kindesunterhalt zahlen? Ganz selten wird nach der Gestaltung des Alltagslebens mit den Kindern gefragt.
Anrufe von Frauen zu diesem Thema betreffen insbesondere die Frage: Meinen Sie, daß der Vater sich mehr Zeit für die Kinder nimmt, wenn ich in die gemeinsame Sorge einwillige?
Laut Balloff / Walter ist der Kontakt regelmäßiger und andauernder nur bei den Vätern, die sich freiwillig für diese entschieden haben. Das gemeinsame Sorgerecht als der gesetzliche Regelfall würde also den engagierten Vater nicht vom Himmel fallen lassen.
Die einfache Formel "Mehr Rechte mehr Verantwortung" geht nicht auf.
In Finnland, das hierzulande als Kindeswohlparadies gilt, haben zwischen 35 und 40 % der geschiedenen Eltern auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht Dort leben 85 % der Kinder nach einer Scheidung bei der Mutter, etwas über 10 % beim Vater. In einigen Fällen leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen, in 4 % aller Fälle kommt es zu schwerwiegenden Streitigkeiten im Hinblick auf das Sorgerecht und den Wohnort des Kindes.
In Finnland gibt es drei Formen der Sorgerechtsregelung: das alleinige, das geteilte und das gemeinsame. Das gS ist nicht der Regelfall, es wird aber "empfohlen", wenn vermutet wird, daß es dem Wohl des Kindes dient und diese Lösung im Alltag durchführbar ist. Das Gesetz definiert das gS als das Recht des Kindes, zu beiden Eltern in Beziehung zu stehen. Allerdings kann das Kind auch gegen seinen Willen gezwungen werden, die Mutter oder den Vater zu besuchen. Um denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt, im Falle nicht funktionierender Besuche zu dem geforderten Verhalten zu bewegen, kann er mit Geldstrafen belegt werden. Es besteht die Möglichkeit, das gS amtlich zu verordnen, wenn ein Elternteil oder sogar beide dagegen sind.
Die Praxis zeigt, daß die Väter in der Regel keine Alltagspflichten in bezug auf das Kind übernehmen. Das Kind wohnt meistens bei der Mutter, und ihre Pflichten und Belastungen unterscheiden sich in nichts von denen einer Mutter mit alleinigem Sorgerecht.
Die Intention des gemeinsamen Sorgerechts ist nicht klar definiert Es gilt aber die amtliche Vermutung, daß der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, einen intensiven Kontakt zum Kind aufrechterhält. Die Unterhaltszahlungen sind deshalb häufig niedriger als beim alleinigen Sorgerecht.
Wenn das gemeinsame Sorgerecht in der Praxis nicht realisiert wird, z.B. der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seine Aufgaben nicht wahrnimmt, sind höhere Unterhaltszahlungen kaum durchführbar.
Viele Frauen berichten, daß sie unter Druck gesetzt werden, damit sie das gemeinsame Sorgerecht akzeptieren. Es wird etwa damit gedroht daß die Behörden das alleinige Sorgerecht des Vaters empfehlen würden, wenn sie nicht mehr Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Kindesvater zeigte.
Meiner Meinung nach handelt es sich bei diesem "Kindeswohlparadies" eher um ein Väterrechtsparadies. Es liegt an den Vätern sich beizeiten um ihre Kinder zu bemühen. Ein Vater, der sich 10 Jahre nicht um sein Kind gekümmert hat und plötzlich nach der Scheidung ein Vatergefühl in sich entdeckt und darum für das gemeinsame Sorgerecht kämpft, ist für mich unglaubwürdig. Dasselbe gilt für den Vater, der der Mutter eine Abtreibung empfiehlt, sich vor der Geburt trennt und den plötzlich, da er zahlen soll, väterliche Gefühle anfliegen. Eine wirkliche gemeinsame Sorge - und dann nenne ich es auch gemeinsame elterliche Verantwortung - heißt für mich Arbeitsteilung im Beruf, im Alltagsgeschäft (waschen, kochen, pflegen, Versorgung im Krankheitsfall, Besuch bei Ärzten und Ämtern etc. bei der Schulaufgabenbetreuung. Gemeinsame Verantwortung heißt außerdem Diskussionsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, Wohnortnähe sowie Klarheit in den Finanzen.
(Edith Weiser)
Den VAMV erreicht man per eMail mit VAMVBV@t-online.de
paPPa.com-Kommentar: Bezeichnenderweise ist in diesem Beitrag nicht einmal von den Rechten der Kinder die Rede noch davon, wie Diskussionsfähigkeit und konstruktive Auseinandersetzung von Eltern gefördert / wiederhergestellt werden kann.
Der Verein VAMV e.V. wird aus Mitteln des Bundesfrauenministeriums von Claudia Nolte großzügigst unterstützt - wir sehen diese Verlautbarung aus diesem Grund als die Stellungnahme der Bundesregierung zur Kindschaftsrechtsreform. Dankeschön!
Wir setzen dem "ES REICHT !!!" des VAMV das "ES REICHT !" von Matthias Matussek entgegen.