paPPa.com informiert:
Frauenbeauftragte warnen vor neuem Kindschaftsrecht
Blickpunkt (Zeitschrift aus Buchholz), 27.5.98 (Hervorhebungen durch paPPa.com)
Sorgerecht für beide - Neues Kindschaftsrecht tritt in Kraft
ju. Das neue Kindschaftsrecht gilt vom 1. Juli 1998 an. Es beinhaltet die umfangreichsten Änderungen des deutschen Familienrechts seit 20 Jahren. Die neuen Regelungen sind mit vielen Vorteilen verbunden, bergen aber auch Tücken insbesondere für Frauen.
Deshalb haben die Frauenbeauftragten im Regierungsbezirk Lüneburg eine Broschüre herausgegeben, in der das Kindschaftsrecht umfassend und plausibel erläutert wird. Die Kernstücke der Reform sind die Gleichstellung von nichtehelich und ehelich geborenen Kindern und die gemeinsame elterliche Sorge. Bisher galt die gemeinsame Sorge nur dann, wenn beide Eltern es wollten. Jetzt soll sie zum Regelfall werden. Dahinter steckt die Absicht, beide Elternteile in die Verantwortung zum Wohle des Kindes anzubinden oder auch der Wunsch nach einem Zusammengehörigkeitsgefühl selbst nach der Trennung - in der sich Mutter und Vater tatsächlich um das Kind sorgen und es unterstützen. Zukünftig können so zum Beispiel auch unverheiratete Paare die elterliche Sorge ausüben. In diesem Fall, müssen die Eltern dies schriftlich erklären. Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, bleibt es bei der Alleinsorge der Mutter.
Nach einer Trennung steht dem Vater allerdings ein Umgangsrecht zu. Es ist auch möglich, noch nach der Trennung eine Sorgeerklärung abzugeben, so daß beide Elternteile die gemeinsame Sorge für ihr Kind erhalten.
Ansonsten gilt: Verheiratete haben nach Trennung oder Scheidung automatisch zukünftig weiterhin die gemeinsame Sorge für ihr Kind, sofern kein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge beim Familiengericht gestellt wird. Damit soll erreicht werden, daß die Verantwortung für die Kinder nicht mit der Trennung der Eltern endet. So kümmern sich viele Väter in der Regel nach der Scheidung kaum noch um ihre Sprößlinge.
Die Frauenbeauftragten weisen ausdrücklich daraufhin, daß nach dem neuen Recht die Alleinsorge nicht die Ausnahme und die gemeinsame Sorge der Regelfall sein soll. Frauen sollten nicht davor zurückschrecken, einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge zu stellen, wenn Paarkonflikte die gemeinsame elterliche Sorge nicht zulassen.
In ihrer Broschüre zeigen die Frauenbeauftragten auf, wie Frauen ihre Rechte in Anspruch nehmen und welche Stellen sie dabei beraten und unterstützen können.
Das Informationsheft ist im Rathaus der Stadt Buchholz erhältlich. Aufkünfte erteilt die Buchholzer Frauenbeauftragte Martha Vogelsang, Tel. 04181/214-163.
Hinweis paPPa.com: Die Frauenbeauftragte kann sich der Fraun-Soli der deutschen Richterschaft gewiss sein, siehe: Richtermeinungen zur Reform