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Aktuelles zur Cochemer Praxis / zum Cochemer Modell (Juli 2005)
Der Referentenentwurf eines FGG-Reformgesetz - siehe bei paPPa.com Auszüge betr. die wesentlichen Aspekte des Kindschaftsrechts - greift wesentliche Elemente des sog. Cochemer Modells auf und weist diesem Modell damit erhebliche Bedeutung zu. Wird der Entwurf so wie vorgesehen im Jahr 2007 zum Gesetz, dann werden Teile des Modells den Familiengerichten verpflichtend vorgeschrieben.
Auch deshalb sollen hier einige aktuelle Entwicklungen zu diesem Modell dokumentiert werden, die auch auch kritische Stimmen von Väterseite enthalten.
Pressebericht Juni 2005 - "Der Streit ums Kind soll jetzt ein Ende haben"
Kreis Holzminden „Es wird selten mit den
Kindern, sondern viel zu oft über die Kinder verhandelt“. Familienrichter
Peter Ziehm kennt das Gezerre ums Kind, wenn sich die Eltern trennen. Weiß,
wie schnell die Kinder instrumentalisiert, wie oft schmutzige Wäsche
gewaschen wird. Das soll sich jetzt ändern: Familienrichter, Anwälte
und Jugendämter von Stadt und Kreis haben die Cochemer Praxis eingeführt.
Jetzt wird im Gerichtssaal sehr schnell, aber wenn nötig auch stundenlang
gesprochen über das Kindeswohl und die gemeinsame elterliche Verantwortung,
die mit der Scheidung nicht aufhört. Mit dem Cochemer Modell
soll in jedem Fall eine Lösung gefunden werden, die darauf ausgerichtet
ist zu vermeiden, dass ein Elternteil als Verlierer den Gerichtssaal verlässt.
Täglicher Anzeiger 23.6.05 [mehr
...]
Pressemitteilung des Justizministeriums Sachsen-Anhalt April 2005 - Ausweitung des so genannten "Cochemer Modells"
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung
Nr.: 016/05
Magdeburg, 21. April 2005 Fachtagung zu Sorge-
und Umgangsstreitigkeiten - Justizminister: Kindeswohl bei Sorge- und Umgangsstreit
stärker beachten
Magdeburg/Bernburg (MJ). Justizminister Curt
Becker hat sich für stärkere Beachtung des Wohls von Kindern
in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten der Eltern ausgesprochen. Außerdem
regte er eine Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung
in Sorgerechts- und Umgangsfragen an. Auf einer Fachtagung des Verbandes
"Anwalt des Kindes" zum Kindeswohl
in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in Bernburg befürwortete
der Ressortchef eine Ausweitung des so genannten "Cochemer Modells".
Das Modell geht von dem Ansatz aus, daß sich Eltern in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten ihrer elterlichen Verantwortung nicht dadurch entledigen dürfen, dass sie die Entscheidung dem Familiengericht überlassen. "Eine vor Gericht im Streit zwischen den Eltern erzwungene Entscheidung über das Sorge- und Umgangsrecht dürfte nicht im Interesse des Kindes liegen und damit nicht dem Kindeswohl entsprechen", betonte der Minister.
Das Cochemer Modell lasse sich jedoch nicht per Gesetz verordnen. Vielmehr käme es auf die engagierte und freiwillige Zusammenarbeit aller am Verfahren Beteiligter an. Der Ressortchef verwies darauf, daß im vergangenen Jahr in Halle eine erste Informationsveranstaltung zum "Cochemer Modell" stattgefunden hat. Dabei hätten sowohl Familienrichter als auch Vertreter von Jugendämtern und Anwälte beschlossen, erste Arbeitskreise "Trennung und Scheidung" einzurichten. Um das Modell in Sachsen-Anhalt möglichst flächendeckend anbieten zu können, werde derzeit die Einführung an einem weiteren Amtsgerichtsstandort geprüft. Außerdem veranstalte das Justizministerium im kommenden Jahr eine Fortbildungsveranstaltung für Familienrichter.
Zu Ihrer Information: Mit dem Cochemer Modell arbeiten Rechtsanwälte, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen, das Familiengericht, Mediatoren und andere Gutachter, das Jugendamt sowie weitere Beteiligte eng zusammen.
Bei Nachfragen: Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235
Bremische Bürgerschaft - Bericht des Petitionsausschusses Nr. 30 vom 5. April 2005
"Im Rahmen einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe aus Richtern/rinnen, Rechtsanwälten/innen, Mitarbeitern/innen des ambulanten Sozialdienstes Junge Menschen und kommunaler Erziehungsberatungsstellen werden fachliche Standards entwickelt, durch die sicher gestellt werden soll, dass das Kindeswohl - und nicht das Elternrecht - bei der Beratung durch Anwaltschaft und Jugendamt im Mittelpunkt steht. Diese Arbeitsgruppe arbeitet umfassend zum Thema Familienrecht und kommt insoweit dem in der Petition genannten „Cochemer Modell“ sehr nahe. In der Stadt Bremerhaven gestaltet sich die Kooperation zwischen den sozialen Diensten des Amtes für Jugend und Familie Bremerhaven und den Familienrichtern etwas anders. (...)"
Presseagentur AP am 15.3.05: "Gerichtspräsident für neues Verfahren beim Streit um Kinder"
Dresden (AP) Der Präsident des Oberlandesgerichtes Dresden, Klaus Budewig, hat sich für ein neues Verfahren zur Regelung von Streitfällen mit Kindern ausgesprochen. Nach dem so genannten Cochemer Modell sollten alle Beteiligten, also Eltern, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Sachverständige, gemeinsam an einer Einigung beim Sorge- und Umgangsrecht mitwirken, empfahl Budewig am Dienstag in Dresden. Seit Einführung dieser Verfahrensweise vor zehn Jahren hätten in Cochem keine streitigen Entscheidungen mehr getroffen werden müssen, sagte der Gerichtspräsident zur Begründung.
Durch die Übernahme dieser Praxis könnten auch in Sachsen jahrelange Rosenkriege nach der Trennung der Eltern verhindert werden. Dadurch würden schädliche Folgen für die betroffenen Kinder vermieden, betonte Budewig. In Cochem wird sehr kurzfristig über strittige Fragen unter den Betroffenen verhandelt. Auf Schriftsätze der Anwälte, die die hochemotional geführten Konflikte um Kinder in verheerender Weise anheizten, werde weitgehend verzichtet. Anträge der Anwälte seien folglich frei von schmutziger Wäsche, erläuterte der OLG-Präsident weiter. Ziel sei immer, den Kindern beide Eltern zu erhalten. Einen Gewinner oder Verlierer gebe es nicht. Das Oberlandesgericht Dresden werde sich deshalb auch in Sachsen für Pilotprojekte bei den Familiengerichten einsetzen, um das Cochemer Modell umzusetzen, betonte Budewig.
10.1.05 Humanistische Union - Ortsverband Marburg - fordert, das "Cochemer Modell" im Familienrecht zu verankern
Für das sogenannte "Cochemer Modell" zur Regelung des Sorgerechts hat sich die Humanistische Union (HU) ausgesprochen. Nach seinem traditionellen Neujahrsessen am Sonntag (9. Januar) forderte der HU-Ortsverband Marburg die Bundesregierung auf, das "Cochemer Modell" im Familienrecht zu verankern. Den Familiengerichten empfahl die Bürgerrechtsorganisation, auch schon vorher nach dem Vorbild ihrer Cochemer Kollegen zu verfahren. [mehr ...]
FAZ 23.12.04 "Das Modell von der Mosel - Die Cochemer Praxis schlichtet Kindschaftsstreitigkeiten" - von Bernd Fritz
FAZ 30.12.04: Kein gemeinsames Sorgerecht [Jugendämter im Rhein-Taunus-Kreis finden Cochemer Modell richtig Scheiße]
Rheingau-Taunus-Kreis lehnt das "Cochemer
Modell" ab
Die Kreisverwaltung lehnt nach umfangreichen Recherchen die Einführung
des "Cochemer Modells" ab, dessen Kern das fortbestehende gemeinsame
Sorgerecht der Eltern auch nach einer Scheidung oder dauerhaften Trennung
ist. Das Sorgerecht wird im Kreis Cochem somit nicht nur einem der beiden
Elternteile zugesprochen. Diese modellhafte "einseitige Präferenz
für die gemeinsame elterliche Sorge" ist nach Ansicht der Kreisverwaltung
"in vielen Fällen nur eine Scheinlösung", mit der die
tiefgreifenden Konflikte und gegenseitigen Verletzungen, die zwischen den
Eltern im Zuge der Trennung entstanden sind, nicht gelöst werden können.
Das führe dazu, dass die Konflikte auf den Streit um das Umgangsrecht
verlagert würden. [mehr
...]
Grundlagen zum Cochemer Modell finden sich hier
Kritische Auseinandersetzung mit dem Cochemer Modell in Internetforen u. a. hier:
Stand dieser Seite: 1.7.05 - eingestellt
am 1.7.05 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/reform_u/Cochemer-Modell-aktuell.htm
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