paPPa.com informiert:
"Alter Wein in neuen Schläuchen ?!"
1 Jahr Reform des deutschen Kindschaftsrechts
- Reaktionen von Verbänden, Presseberichte, Stellungnahmen
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[Siehe auch Informationen vom Sommer 1998: "Presseschau zur fehlenden Umsetzung der Reform des Kindschaftsrechts"und "Zum 1.7.1998: Wie die Reform wirklich gemeint war ... ???"]
Inhalt:
Presseerklärungen von Vereinen
Presseberichte
Statt eines Kommentars zum ganzen Elend
... ein Bericht
von Dieter Mark:
"Der demokratische Rechtsstaat und die Pressefreiheit"
oder: "Gemeinsames Sorgerecht als Gefahr
für die öffentliche Sicherheit !?"
| Presseerklärung
des ISUV: Kinder sind Gewinner der Reform des Kindschaftsrechts
Die Presserklärung des Interessenverbandes Scheidung und Unterhalt e.V. vom Anfang Juli 1999 beginnt mit folgendem Text: "Vor einem Jahr, am 1. Juli 1998, trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft. (...) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.) weist darauf hin, daß das neue Recht zwar größtenteils von Jugendämtern, Familienrichtern und Rechtsanwälten angewendet wird, daß aber nach den Erfahrungen des Verbandes weiterhin teilweise erhebliche Vorbehalte gegen die Reform bestehen. Nach Auffassung des Verbandes kommt das neue Recht ohne Zweifel vor allem den Kindern zugute. Sie verlieren nicht mehr automatisch mit der Trennung einen Elternteil." Dass die Reform größtenteils angewendet wird, deckt sich leider wenig mit den Erfahrungen aus der familienrechtlichen Praxis, die tagtäglich von Betroffenen bei paPPa.com eingehen und auch nicht mit den Erfahrungen anderer engagierter Kräfte, siehe im Folgenden. Der ISUV bestätigt leider seine Verbandspolitik, die u.a. davon gekennzeichnet wird, die Situation schön zu reden ... |
Deutliche Worte hingegen vom "Väteraufbruch für Kinder" ...
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1 Jahr neues Kindschaftsrecht: Väteraufbruch für Kinder
e.V. - Bundesvorstand - Holger
Danzebrink Am 01.07.99 ist das neue Kindschaftsrecht , das für Kinder einen eigenen Rechtsanspruch auf seine Eltern festschreibt, nun 1 Jahr in Kraft. Der Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder e.V." zieht eine sehr kritische Bilanz. Der Pressesprecher des Vereins Holger Danzebrink mahnt an, daß die Trennungs- und Scheidungsfreudigkeit in Deutschland auch im letzten Jahr wieder ein neues Rekordhoch erreicht hat, 46 % aller Ehen werden geschieden. Die "Produktion" von Scheidungswaisen hat unglaubliche Ausmaße erreicht - die Zahl der nichtehelich geborenen Kinder wächst und wächst. Mit steigender Tendenz leiden jährlich über 150.000 Kinder unter der Trennung ihrer Eltern. Obwohl im neuen Kindschaftsrecht von der gemeinsamen Elternschaft auch nach einer Scheidung ausgegangen wird, und die nicht ehelichen Kinder den ehelichen gleichgestellt sein sollen, zeigt gerade hier die Praxis ein deutlich anderes Bild. "Jeder zweite getrennt lebende Elternteil verliert schon nach einem Jahr den Kontakt zu seinem Kind," sagt Holger Danzebrink. Gerade bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, ist der Fortbestand der gemeinsamen Elternschaft sehr schwierig, da dieser Aspekt im neuen Kindschaftsrecht nur unzureichend behandelt wurde. In 90 % der Fälle ist es der Vater, der aus dem Leben seines Kindes gestrichen wird. Im Gegensatz zu den USA fehlen in Deutschland Studien über die Auswirkungen und Risiken, die eine "Ein-Elternschaft" mit sich bringt. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fordert eine Qualitätskontrolle sowie die dazugehörige Qualitätssicherung für das neue Kindschaftsrecht, um den Rechten unserer Kinder Nachdruck zu verleihen. Die Untergrabung von Kinderrechten darf nicht länger als Kavaliersdelikt belächelt werden. Mit Besorgnis sieht der Verein auch Bestimmungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, nach denen die positiven Ansätze der Kindschaftsreform faktisch wieder rückgängig gemacht werden sollen. Nach diesen Vorstellungen soll künftig wieder eine Übereinkunft beider Eltern Voraussetzung für die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts sein. Statt eines solchen Rückschrittes fordert der Väteraufbruch eine vollständige Übertragung des positiven Ansatzes des neuen Kindschaftsrechtes auch auf die unverheirateten Paare. |
Ein weiteres Vorstandsmitglied vom Väteraufbruch macht sich Gedanken
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Ein Jahr bundesweite Erfahrung von Väteraufbruch
mit dem Neuen Kindschaftsrecht Von Thomas Martin Ein Erdbeben im Familienrecht, das seit 20 Jahren nicht mehr verändert wurde. Als ein Jahrhundertwerk hatten die Macher das Kindschaftsrecht angekündigt - Gleichberechtigung zwischen nichtehelichen und ehelichen Kinder sollte es geben und anderes mehr. Keine dieser angekündigten Veränderungen sind in der Praxis von Gerichten, Jugendämtern und im Leben von getrennten Familien massenweise erkennbar. Erkennbar sind eher eine höhere Streitigkeit bei den weiter ansteigenden hochstreitigen Fällen. Daß andererseits ein stückweit "Beruhigung" eingetreten ist, da ein Großteil der Scheidungen nicht mehr als Regel die Entscheidung der elterlichen Sorge vorsieht, kann vermerkt werden. Dennoch ist signifikant, daß im Falle der Streitigkeit ein höheres Maß an Verletzungs-Erzeugung gefordert wird. Es reicht nicht mehr, mit dem Kopf zu schütteln, wenn man/frau die gemeinsame Sorge nicht akzeptieren will, jetzt muß das Kind zum "Kronzeugen" gegen den anderen Elternteil aufgebaut werden. Andere Wege zur Alleinsorge gibt es kaum. Folglich entscheiden Richter häufig immer noch in pauschaler Weise aufgrund vorhandenener Auseinandersetzungen zwischen Eltern auf Alleinsorge eines Elternteils.Folglich gibt es zunehmend Anwälte, die der Mandantschaft raten, "Streit" zu produzieren. Es gibt heute schon "Ratschläge" seitens Vertreterinnen eines Alleinerziehendenverbandes und einer AnwältInnenvereinigung, wie frau streitig und unkooperativ in Familienrechtsfällen auftreten sollte, um Kinder, Geld, Wohnung und Alleinsorge zu erhalten. Hat sich aber die Zahl von alleinerziehemden Vätern vergrößert? Wo denken Sie hin! Ein Mann/Vater ist für Gerichte und Jugendämter weiterhin der ungeeignete Elternteil. Kinder dürfen auch heute nur beim Vater leben, wenn die Mutter dies ausdrücklich erklärt, den schlechtesten Anwalt vor Ort hat, einen Haufen kapitaler Verfahrensfehler beging, schwer krank ist oder ähnliches vorliegt, daß einem Gericht den Kindesvater quasi "aufzwingt". Väter nichtehelicher Kinder sind weiterhin aus diesem Thema ausgeschlossen, weil auch das neue Kindschaftsreformgesetz gegen internationale Verträge die "nichteheliche" Mutter besserstellt. Weiterhin gibt es die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung gegen die UN-Kinderrechtekonvention, die alle Eltern und Kinder gleichstellt. Deutschland hat dies zwar unterschrieben, es ist damit geltendes nationales Recht, aber es ist gleichzeitig für den Nichtehelichen-Bereich ausser Kraft gesetzt worden. Ein Kuriosum: Am 1.7.1998 trat ein neues Familiengesetzt in Kraft, das immer noch nicht geltende internationale Verträge erfüllt. Laut der Antwort des Familienministeriums v. 11.6.1999 wird dieser Zustand auch noch anhalten - aber es wird zugesichert, ihn zu "prüfen". Die Musterurteile in der Fachpresse sind generell dazu da, nur dort veröffentlicht zu werden. Vor Gericht entscheidet der "gemeine" deutsche Familienrichter weiterhin in der Regel, vom realen Familienleben schlecht nachvollziehbar, den berühmten "Einzelfall", ohne derartige Musterurteile zu berücksichtigen. Es scheint, daß eher die soziale Herkunft, Eigenerfahrung und örtliche Karriereanforderungen Urteile in Familienverfahren beeinflußen. Beim Lesen vieler Urteile fragt man(N) sich, ob einem solchen, anscheinend zuförderst aus persönlich geprägten Ursachen entstandenem Urteil, erst in einem zweiten Schritt eine taktisch passende juristische Begründung "draufgesetzt" worden ist. "Kindeswohl" als Haupt-Kriterium ist out. Es gibt Gerichtsbezirke, die auch heute, ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsreformgesetzes die Wiederaufnahme von "Altfällen" (also vor dem 1.7.98 nach den Kriterien des "Altgesetzes" entschieden), nur zulassen, wenn es "neue", triftige Gründe (aber entsprechend den Kriterien des "Altgesetzes" (!)) in der Sachlage gibt. Allein die mögliche Neubetrachtung des Falles unter den Kriterien des NEUEN Kindschaftsrechtes reicht ihnen nicht. Eine juristisch bedenkliche Situation, die eine Familienregelung vor Gericht zum Lotteriespiel zwischen dem § 1696 und § 1671/2 BGB machen. Auf Sachverständigenebene und auf Jugendamtsebene erinnern wir uns, daß das neue Kindschaftsrechtsgesetz den allerwenigsten Mitarbeitern am 1.7.1998 - bei Inkrafttreten - bekannt war. Leider scheint sich das auch heute nicht in allen Bereichen geändert zu haben. Auch heute ist es schwer, in den Köpfen ein Umdenken, besonders den Paradigmenwechsel "Kindessicht" betreffend, zu erkennen. Es gibt keine Papiere, die Väter, besonders Väter mit nichtehelichen Kindern, über die Möglichkeiten der Familienmitwirkung, z.B. auch der gemeinsamen Sorge, aufklären. Auf den Fluren von Jugendämtern ist fast ausschließlich Frauen/Mütter-Literatur zu sehen. Die Emanzipation von Vätern/Männern scheint nicht erwünscht. Vielfach sind Schreiben und Verhaltensweisen des Jugendamtes bekannt, die Mütter nichtehelicher Kinder vor der gemeinsamen Sorge warnen. Bis heute gibt es keine öffentlich bekanntgegebenen Bereitschaftsdienste und Hotlines des Jugendamtes, um die Hochkrisenzeiten von Familien - ab Freitag 13 Uhr (wenn beim Jugendamt kaum jemand erreichbar ist) bis Sonntag Abend - aufzufangen. Der Feuerwehr- und Polizei-Notruf kann ein Lied von diesen Zeiten singen. Bis heute tragen staatliche Jugendämter dazu bei, daß Kinder ihre "Besuchs"-Väter nicht sehen können, weil "begleiteter Umgang" in hochstrittigen Fällen nun mal am häufigsten am Wochenende anfällt, aber praktisch zu diesen Zeiten keine Unterstützung erhält. Es gibt in Deutschland praktisch keinen "Familienservice" für alle Mitglieder einer zerbrochenen Familie von Seiten der Jugendämter. Diese "Familien-Servicewüste" läßt nur den Schluß zu, daß Vaterlosigkeit und ihre schwerwiegenden gesellschaftlichen Folgen gewollt ist. In Deutschlands "Männerhäusern", besser bekannt als Gefängnisse, sitzen mehrheitlich die Jugendlichen und Männer aus zerbrochenen Familien. Die Frage ist, was ist "teurer"? Die Aufrüstung von Polizei, Justiz und Zahlungen der gesellschaftlichen Schadensfolgen oder entscheidend mehr Familienförderung und Prävention? Ein weiterer Mangel kommt immer stärker in den Familienentscheidungen - natürlich für die Betroffenen zuerst - zum Tragen: Es gibt zwar das Machtmonopol des Staates, aber Entscheidungen des Jugendamtes oder des Gerichtes werden im Allgemeinen auf familiensoziologisch altbackener und wissenschaftlich ungesicherter Ebene getroffen. Der Stand der Wissenschaft wird in diesen Bereichen nicht widergespiegelt! Fragen Sie nach dem Etat von Jugendämtern für Fort-und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Fragen Sie nach der Häufigkeit der Weiterbildung des "gemeinen" deutschen Familienrichters. Beide "armselige" Zahlen - wenn Sie diese überhaupt sofort erhalten - führen automatisch zur nächsten Frage nach der fachlichen Kompetenz der Entscheider. Wir raten z.B. Betroffenen, einen gerichtlich bestellten Sachverständigen sofort abzulehnen, der sich mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen von PAS (einseitige Elternentfremdung von Kindern) nicht beschäftigt hat. Er KANN nicht sachverständig "feststellen", weil ihm Grundlagen der neuen Forschung fehlen. Das Problem für die Väter, Mütter und vor allem die Kinder ist jedoch, daß durch die Gerichtsentscheidungen in ihre bürgerlichen Grundrechte eingegriffen werden. Diese Entscheidungen prägen dann das Leben aller Familienbeteiligten und auch aufgrund der überlangen Entscheidungszeiten wird das Leben dieser Menschen festgeschrieben. Die Verarmung durch/während der Trennungen und Scheidungen beeinflussen zusätzlich die meisten Trennungen, die von einem Familien-Netto-Einkommen von ca. 2.600,-DM monatlich schon vor der Trennung leben mußten. Steuerlich nach der Scheidung zusätzlich bestraft, haben Väter nun zwei Wohnungen, Besuchsfahrten etc. zu finanzieren - von weniger Geld, da die neue Steuerklasse "zuschlägt". Wer mehr Chancen auf Gerechtigkeit in deutschen Familiengerichten erreichen möchte, der muß Geld haben, sein Leben auf jahrelange Prozesse und Amtsgänge einstellen und seelische Stehaufmännchenqualitäten besitzen. Mit der ursprünglich gelebten Beziehung und Liebe zu seinen Kindern kommt er nicht weit. Das scheint in Ämtern kein Entscheidungsfaktor der Praxis zu sein. Nach einjähriger, bundesweiter Erfahrung mit dem Wirken des neuen Kindschaftsreformgesetzes möchte Väteraufbruch provokatorisch folgende Zuspitzung hinsichtlich der Förderung von Kompetenz und Kooperationsfähigkeit beider Eltern zwecks nachehelicher Eigenregelung ihrer Elternschaft formulieren:
Ist dies das Ziel? Wenn nicht, warum wird nichts wirkungsvolles dagegen unternommen? Eine letzte These: Die familienrechtliche Situation in Deutschland ist bedenklich und es liegt am wenigsten an der mangelnden "Umsetzung" des neuen Kindschaftsreformgesetzes. Thomas Martin - 0221-837 01 55 fax/fon oder tomNmartin@aol.com |
Aktion Menschenrechte für Kinder faxt der Politik was:
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Pressemitteilung: Sehr geehrte Redakteure/innen, nach aktuellen Hochrechnungen verliert mind. alle 4 Min. in Deutschland ein Trennungs-/Scheidungskind den Kontakt zu einem Elternteil, in ca. 90% der Fälle zum Vater. Das neue Kindschaftsrecht, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat, hat den Trend bisher nicht gestoppt, hat bei vielen Gerichten und Jugendämtern noch nicht zum Umdenken und Umlenken geführt. Die öffentliche Diskussion in den Medien wird weiter bestimmt vom Kult um die Alleinerziehenden, von zusätzlichen "Gleichstellungs"maßnahmen für Frauen, die immer häufiger nur reine Diskriminierung von Männern bedeuten. Biologistisch und darwinistisch werden Untersuchungen angestellt und diskutiert, ob Frauen genetisch oder anatomisch intellegenter und bessere Menschen seien als Männer (vgl. Spiegel Nr. 25). Die Zeichen aus Bonn und Berlin sind bängstigend: Angeheizt von karriereversessenen Quotenfrauen - selbst eben nicht per Kompetenz sondern über Geschlecht in Amt und Würden - wird an Gesetzesvorhaben gebastelt, die trennungswilligen Frauen/Müttern zusätzliche Waffen an die Hand geben sollen - wie die automatische Wohnungszuweisung für sich bedroht fühlende trennungswillige Frauen oder der abstruse Gesetzesvorstoß der Grünen, die Hausarbeit gesetzlich quotieren zu wollen. Von den vielen materiell und/oder seelisch-emotional ruinierten Vätern spricht keiner, außer wenn einer Amok läuft. Die seelischen Verkrüppelungen der Trennungs-und Scheidungskinder werden erst ernst genommen, wenn diese mit geklautem LKW durch halb Europa fahren oder anderweitig kriminell werden! Wie gesagt: Alle 4 Minuten wird in Deutschland eine weitere soziale Zeitbombe erzeugt! Die "Aktion Menschenrechte für Kinder" führte am 17. Mai eine erste Fax-Aktion durch, indem verschiedene Landes- und Bundeministerien per Fax auf die Problematik hingewiesen wurde, nämlich daß alle 4 Min. ein Kind ein Elternteil verliert. (siehe Anhang) Am 1. Juli starten wir nun die 2. Faxaktion. In der Zwischenzeit haben weitere 20.000 Kinder in Deutschland ein Elternteil verloren und umgekehrt! Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Problematik dieser tickenden sozialen Zeitbombe stärker in Ihrer Berichterstattung berücksichtigen würden. Mit freundlichen Grüßen Lothar Reinhard |
| Pressemitteilung von der Kasseler Vätergruppe
Viele Väter noch immer entsorgt! Am 1.7. besteht das neue Kindschaftsrecht ein Jahr. Für die Vätergruppe "Vater sein trotz Trennung" e.V. Grund genug, eine kritische Bilanz zu ziehen. Obwohl dort von der gemeinsamen Elternschaft auch nach einer Trennung als Regelfall ausgegangen wird, entspricht nach den Erfahrungen der Vätergruppe dieser positive Leitgedanke noch immer nicht durchgängig der Praxis. Vielmehr ist zu beobachten, daß gerade in hochstrittigen Fällen in der Regel die Vater-Kind-Beziehung suspendiert wird. Der Gesetzgeber wollte verstärkte Beratung und Entspannung elterlicher Konfliktsituationen. Jugendämter und Familiengerichte finden aber nur vereinzelt Antworten, wie mit Gesprächsblockade eines Elternteiles umgegangen werden soll. Schlimmer ist aber, daß Kinder im elterlichen Streit weiterhin ungeahndet als Druckmittel eingesetzt werden können. Wie der Vorsitzende Achim Mathusek erklärt, werden die grundsätzlichen Ziele der Reform begrüßt, die gemeinsame elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern als Regelfall beizubehalten. Positiv ist vor allem, daß das Kopfschütteln eines Elternteiles nicht mehr automatisch dazu führt, dem anderen Elternteil seine elterlichen Grundrechte zu entziehen und somit dem Kind beide Eltern erhalten bleiben. Da dieser Leitgedanke allein aber bisher nicht ausreicht, fordert die Vätergruppe:
Die Vätergruppe hat konkrete Erfahrungen zur Situation von Vätern: Neben der lokalen Arbeit in Nordhessen (vor allem in Kassel und im Kreis Hersfeld-Rotenburg) auch durch die Beteiligung am Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder e.V.". Dort wird eine Hotline als telefonische Soforthilfe angeboten und in über 50 lokalen Gruppen oder Kontaktstellen aktive Väterarbeit betrieben (u.a. in Marburg, Fulda, Frankfurt und Wiesbaden). Weitere Infos zum Thema im Internet: http://members.aol.com/VaeterKS Für weitere Rückfragen stehen wir unter eMail: Meyer-Spelbrink@t-online.de oder Tel. 05650 - 92 10-44 jederzeit zur Verfügung. |
| Pressemitteilung des Väterhilfe e.V. - Rostock, 10.7.99
Bundesministerium für Justiz gibt erste
Studie Im Hinblick auf einen neuen sozialen Wandel der Familiensituation in Deutschland schien eine Neuregelung des Rechts der Eltern-Kind-Beziehung dringend erforderlich, wobei - unterstützt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht - ein kindzentrierter Ansatz zu wählen war. Vor der Neuregelung des Kindschaftsrecht erschien der Vater als Mensch ohne Interesse an seinen Kindern. Ebenso war das Recht der Kinder auf beide Elternteile dem alleinigen Wohlwollen des jeweiligen Sorgerechtsinhaber unterworfen. Mit der Neuregelung haben die Kinder getrennt lebender Eltern, endlich einen Rechtsanspruch auf gemeinsame Sorge der Eltern sowie Umgang und Kontakt erhalten. Die Neuregelung ging dabei soweit, hier auch erstmalig die Großeltern der beiden Elternteile mit einzuschließen und Ihnen einen Rechtsanspruch auf Umgang und Kontakt zur Ihren Enkelkindern einzuräumen. Ferner ist nun der umgangsberechtigte Elternteil zum Umgang und Kontakt zu seinen Kindern verpflichtet worden. Auf Anfrage der Väterhilfe Rostock vom 9. Juli 1999 an das BJM zu ersten Erfahrungen und Erkenntnissen über die neue rechtliche Regelung erklärte Christian Arns, stv. Pressesprecher des BJM, daß im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz seit September letzten Jahres eine erste Studie zu den neuen rechtlichen Regelungen läuft. Ein erster Zwischenbericht wird im späten Frühjahr nächsten Jahres erwartet. Die Begleitforschung führt Herr Prof. Roland Proksch von der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg bzw. dem Institut für soziale und kulturelle Arbeit durch. Väterhilfe e.V. Rostock - Pressedienst Claus Springwald Evangelische Fachhochschule Nürnberg - Präsident: Prof. Dr. Roland Proksch - Burgschmietstr. 10 - 90419 Nürnberg - Tel.: 0911/372 79-0 Fax: 0911/372 79-11 |
Pressemitteilung VAMV e.V., 25.6.99: "Neues Kindschaftsrecht - Erhöhter Beratungsbedarf für Alleinerziehende"
Kommentar zu dieser Mitteilung der sog. "Einelternfamilien" (gemeint sind Mutter+Kind):
War man im Zuge der Vorbereitung gegen die Reform in den Jahren 1996 bis 1998 noch Sturm gelaufen gegen zentrale Regelungen der Reform (siehe nur "Es reicht !!! Ein Väter-Rettungsprogramm zur Neuregelung des Sorgerechts"), so gibt sich diese Presseerklärung äußerst moderat, lediglich wird ausgeführt, dass "die Neuregelungen im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht nicht unproblematisch" sind und: "Auch die Neuregelungen im Umgangsrecht bieten Konfliktstoff." - das war es aber auch schon ... Es wird also sehr deutlich:
Die Alleinerziehenden sind zufrieden ...
| H A Z (Hannover) 29.6.99
Eine Bilanz des Gemeinsamen Sorgerechts: Die gemeinsame Sorge bleibt ein Zankapfel im Familienrecht Vater, Mutter und dazwischen das Kind Zweimal im Leben hat Philipp seinen Vater getroffen: einmal direkt nach der Geburt, noch einmal ein paar Wochen später. Die Eltern des Einjährigen hatten sich schon getrennt, bevor das Baby zur Welt kam. Der Vater zog zur neuen Freundin und studiert nun in Berlin. Die Mutter nahm das Baby nach Süddeutschland mit und war entschlossen, sich ganz allein um Philipp zu kümmern. Das Oberlandesgericht Celle hat das nicht zugelassen. "Die Eltern sind nicht so zerstritten", schrieben die Richter, "daß eine Übertragung der elterlichen Sorge allein auf die Mutter dem Kindeswohl am besten entspräche." Philipp hat ein Recht auf seinen Vater - einen Vater, der trotz der Trennung von der Mutter anwesend ist im Leben des Sohnes, der mitbestimmt und miterzieht. Grundlage für den Beschluß, wie er über Jahrzehnte kaum vorstellbar war, ist das geänderte Kindschaftsrecht. Vor einem Jahr, am 1. Juli, trat das Gesetz in Kraft, das ein gemeinsames Sorgerecht getrennt lebender und geschiedener Eltern von der Ausnahme zur Regel machte. Jetzt sollen sich die Eltern über den Lebensweg ihrer Töchter und Söhne in grundsätzlichen Fragen wie etwa der Schullaufbahn verständigen. Alltagsfragen beantwortet derjenige, bei dem die Kinder leben. Der andere hat das Recht und die Pflicht, zu seinen Sprößlingen Kontakte zu halten. Anträge auf Alleinsorge werden bei vielen Gerichten nur noch in fünf bis zehn Prozent der Verfahren gestellt, berichtet Siegfried Willutzki, der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages. Zuvor endeten acht von zehn Scheidungen mit der alleinigen Sorge eines Elternteils, in den allermeisten Fällen der Mutter. Jetzt seien es höchstens noch fünf. Willutzki erinnert an Untersuchungen, wonach mehr als die Hälfte der Väter und Mütter, die ihr Sorgerecht bei der Scheidung verloren, ein Jahr danach keinen Kontakt mehr zum Kind hatten. Das neue Recht verlangt, sich weiter um die Kinder zu kümmern. Vielen Kindern bleibt so der Kontakt zu beiden Eltern und damit auch zu beiden Großeltern erhalten. Konflikte haben sich nach Beobachtungen des Familiengerichtstags auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auf die Umgangsfrage verlagert - und werden, daran hat sich wenig geändert, oft vor Gericht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Wann leben die Kinder bei der Mutter, wie häufig sind sie beim Vater? Ist es eine "Alltagsfrage", ob ein Kind geimpft wird, viel fernsieht oder von der Mutter für ein halbes Jahr nach Jamaika "entführt" wird? Fachleute bewerten die Umsetzung des neuen Gesetzes aber überwiegend positiv, nach dem Grundsatz: besser ein schlechter Vater als gar keiner. Auch wenn es Streit zwischen den Eltern gibt, sei der Kontakt zu beiden für die Entwicklung der jungen Persönlichkeiten sehr wichtig. Markus aus Hannover etwa fühlt sich hörbar wohler, seit seine Eltern ihn gemeinsam umsorgen. Der 12jährige hatte nach der Trennung der Familie zu stottern begonnen. Er lebte zunächst ausschließlich bei seiner Mutter und sah den Vater nur unregelmäßig für ein bis zwei Stunden. Nach Gesprächen mit einem Psychologen beschlossen die Eltern, den Sohn aus ihren Streitigkeiten herauszuhalten und mehr gemeinsame Verantwortung zu übernehmen. Markus verbringt jetzt die Ferien und mindestens jedes zweite Wochenende bei seinem Vater, der auch Elternvertreter in Markus’ Klasse geworden ist. Der Junge stammelt nicht mehr, seit er selbst nicht mehr Zankapfel ist. Solche Vorbilder allerdings leuchten nicht immer demjenigen ein, der die Kinder im Alltag versorgt. Meist trägt die Mutter die Last - warum sollte sie sich um Einigung mit ihrem ungeliebten früheren Partner bemühen? Hier stoße die gemeinsame Sorge gelegentlich an Grenzen, meint Margarete Fabricius-Brand, Fachanwältin für Familienrecht in Hannover. Eine ihrer Mandantinnen sei "völlig fertig" gewesen, weil ihr Mann mit seiner neuen Lebensgefährtin gleich ein neues Kind gezeugt habe. "Ihr wäre ein gemeinsames Sorgerecht nicht zuzumuten", meint die Juristin und Psychologin. Der Richter entschied ebenso. Wenn Eltern wild entschlossen sind, das Kind ganz für sich zu beanspruchen, gibt’s oft ein Hauen und Stechen. "Das ist wie in alten Zeiten", hat Wolf-Michael Schulz-Behring vom Jugendpsychologischen Dienst der Stadt Hannover beobachtet. Mehrfach schon haben Richter, die gern ein gemeinsames Sorgerecht aussprechen wollten, zerstrittene Partner zunächst an die Trennungsberater beim Jugendamt verwiesen. Leidtragende solcher Auseinandersetzungen sind die Kinder. Viele Richter versuchen, Konflikte über einen "betreuten" Umgang zu entschärfen, wie ihn das Gesetz eigentlich als Ausnahme vorsieht. Besuche werden dann unter Aufsicht von Kinderschutzbund, Jugendamt oder des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter angebahnt. Manchmal aber kommt ein Kind erst dann zur Ruhe, wenn der Kontakt zum Vater für eine Weile unterbrochen wird. Das vermutet auch Hans-Joachim Knoop aus Sehnde. Vom gemeinsamen Sorgerecht können Väter wie er, nämlich Väter ohne Trauschein, nur träumen. Fünf Jahre lang hatte der Frührentner vergeblich um das Zusammensein mit seiner Tochter gekämpft - aber jetzt hat der Vorsitzende des "Vereins für Familien- und Kinderrechte" aus freien Stücken auf jegliches Treffen mit seinem Kind verzichtet. Dem Vater der sechsjährigen Sarah stand seit dem vergangenen Sommer gegen den Willen der Mutter ein monatlich zweistündiges Umgangsrecht zu. Die erste Begegnung beim Kinderschutzbund in Moers verlief vielversprechend. Vater und Tochter bastelten, lachten, spielten Ball. "Danach ging es bergab", erzählt Knoop. Sarah wirkte immer ängstlicher und klammerte sich zuletzt an ihre Mutter, die bei den Treffen eigentlich gar nicht dabeisein sollte. "Das konnte ich mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren", sagt der Vater. Nach dem vierten Treffen zog er die Notbremse. Anfang Juni haben Sarahs Eltern vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht vereinbart, die Besuche für ein Jahr zu unterbrechen. Der Mutter haben die Richter aber aufgetragen, dafür den brieflichen und telefonischen Kontakt zu unterstützen. Nach gelungener Annäherung will Hans-Joachim Knoop seine Tochter dann öfter treffen. Nicht zuletzt dem neuen Kindschaftsrecht ist zu verdanken, daß nun auch die Richter sagen: Von einem Vater, der in ihrem Leben eine Rolle spielt, können Kinder wie Sarah oder Philipp nur profitieren. Gabriele Schlute, Hannover |
| Westf. Volksblatt, 26. Juni
1999
Veranstaltungsbericht: "1 Jahr neues Kindschaftsrecht" in
Paderborn Kreis Paderborn (WV) Landrat Reinold Stücke unterbrach jetzt extra seinen Urlaub um die vom CDU- Kreisverband und dem Verein "Väteraufbruch für Kinder e.V." durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema "1 Jahr neues Kindschaftsrecht" im Kolpinghaus Paderborn zu leiten. Die hohe Zahl der Zuschauer überraschte alle Beteiligten, Stühle und Tische mußten gerückt werden, um allen Interessierten Platz im großen Saal des Kolpinhauses zu bieten. Im Zentrum der zum Teil sehr bewegten Diskussion stand die Frage nach Anspruch und Wirklichkeit der vor einem Jahr in Kraft getretenen Kindschaftsrechtsreform, deren Bedeutung sich unter anderem aus der großen Zahl von 6.000 alleinerziehenden Vätern und Müttern allein im Kreis Paderborn ergibt. Als ein Kernanliegen des neuen Kindschaftsrechtes bezeichnete der Bielefelder Professor für Psychologie Prof. Dr. Uwe Jopt den Auftrag an alle am kindschaftrechtlichen Verfahren Beteiligten, die Spannung zwischen in Scheidung und Trennung begriffenen Eltern zu minimieren. Diese Intention unterscheide das neue Kindschaftsrecht erheblich von dem bis vor einem Jahr gültigen, die Reform stelle gewissermaßen eine "Wende um 180 Grad" beziehungsweise einen "echten Paradigmenwechsel" dar. Vor Gericht solle nicht länger nur über Familienschicksale entschieden werden, vielmehr sei es nun die Hauptaufgabe der Familienrichter, zwischen den zerstrittenen Elternteilen zu vermitteln und sie zu ihrer Verantwortung als Eltern zurückzuführen. Ausdrücklich begrüßt wurde das neue Kindschaftsrecht vom Leiter des Kreisjugendamtes Friedrich Degener sowie vom Beigeordneten und Jugenddezernenten der Stadt Paderborn, Dr. Thomas Adloff. Frühere Befürchtungen, die Kindschaftsrechtsreform würde eine Flut von Anträgen auf ein alleiniges Sorgerecht nach sich ziehen, hätten sich nicht verwirklicht, im Gegenteil sei die Anzahl der Anträge rückläufig. Dagegen würde das Beratungsangebot der Jugendämter des Kreises und der Stadt Paderborn verstärkt in Anspruch genommen, die Anzahl der durchgeführten Beratungen sei um 25% gestiegen. Der Initiator der Veranstaltung, das Mitglied des Bundesvorstandes "Väteraufbruch für Kinder e.V." Holger Danzebrink kritisiert in erster Linie die schleppende Umsetzung der Reform und forderte, den Rechten unserer Kinder noch mehr Nachdruck zu verleihen, als dies mit der Kindschaftsrechtsreform bereits geschehen sei. Es könne nicht hingenommen werden, daß das Recht der Kinder auf beide Eltern oft vom alleinerziehenden Elternteil ungestraft verletzt wird. Aus dem Publikum meldeten sich ebenfalls zahlreiche betroffene Väter und Mütter zu Wort, die neben der Kindschaftsrechtsreform auch die Aus- und Fortbildung der Familienrichter als unzureichend kritisierten. Deutschland sein noch immer ein Staat, der nicht besonders kinder- geschweige den väterfreundlich sei. Zum Ende des Abends lobte der Moderator der Diskussion, der Paderborner Landrat Reinold Stückle, das Engagement der anwesenden Väter und Mütter und unterstrich, die Politik sei gefordert, sich konstruktiv in die Diskussion über mögliche Schwächen des neuen Kindschaftsrechts einzubringen. [Anmerkung von paPPa.com: Anläßlich dieser Veranstaltung vom 24.06.99 wurde ein Frage zu vielen Fragen rund um die Reform des Kindschaftsrechts erstellt und der Kinderkommission des Deutschen Bundestages sowie dem Justizministerium vorlegt. Diesen finden Sie HIER.] |
Stand dieser Seite: 13.08.1999 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/reform_u/Kindschaftsrecht1Jahr.htm
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