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"Alter Wein in neuen Schläuchen ?!"
1 Jahr Reform des deutschen Kindschaftsrechts
- Reaktionen von Verbänden, Presseberichte, Stellungnahmen
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Teil 2 der Dokumentation (Teil 1)
| Schwäbische
Zeitung 24.7.99
Kindschaftsrecht: Wenn der Vater mit dem Sohne … Kreis Bibera ch (sz) - Das neue Kindschaftsrecht, das seit einem Jahr gilt, ermöglicht dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil – das ist meistens der Vater – einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind. Das ist im Grundsatz natürlich gut so. Wenn aber Väter nur die Rechte in Anspruch nehmen, sich aber nicht der Verantwortung stellen, die mit der Erziehung eines Kindes verbunden sind, fühlen sich Mütter oft ungerecht behandelt. Immer wieder sitzen Mütter weinend bei Josef Thanner und seinen Kollegen bei der Sozial- und Lebensberatung der Caritas und verstehen die Welt nicht mehr. Josef Thanner: "Da war zum Beispiel eine 18jährige schwanger. Der Vater ist ein paar Jahre älter. Sie wollten das Kind, aber als es da war, verließ der Vater die gemeinsame Wohnung. Er kam wieder zurück, ging wieder eigener Wege. Jetzt hat er Mutter und Kind endgültig verlassen." Unterhalt zahle er keinen. "Und jetzt verlangt er seine Rechte an dem Kind." Das Gericht fordert nun von der Frau, den Umgang von Vater und Kind zu gewährleisten. Thanner: "Die Mutter fühlt sich natürlich ungerecht behandelt." Dabei sei das neue KindschaftsRecht, das seit 1. Juli gilt, "ok und richtig", sagt Thanner. "Nur die Familienrichter tun sich oft noch schwer, mit dem Gesetz so umzugehen, daß es förderlich für die Kinder ist. Denn die werden oft zum Umgang mit dem Vater verdammt, obwohl sie gar nicht wollen." Wie sehr Kinder hin- und hergerissen werden können, wenn nur noch die Buchstaben des Gesetzes gelten, zeigt das Beispiel von Frau X. und ihrem 16jährigen Sohn. Frau X. hat sich schon vor Jahren von ihrem alkoholkranken Mann getrennt und ihre beiden Kinder allein großgezogen. Die Schwierigkeiten mit dem älteren Sohn, sagt sie, haben in dem Augenblick angefangen, als er gezwungen wurde, seinen Vater regelmäßig zu treffen. Vorher hatte er – so ist dem Gerichtsprotokoll zu entnehmen – "den Kopf weggedreht, wenn er den Vater auf der Straße sah." Er sei vom Vater enttäuscht worden, gab der Junge als Grund an. Und dann heißt es in der Unterlage weiter: "Dem Kind wird klargemacht, daß diese Gründe rechtlich irrelevant sind und er sich an die Vorschriften des Familienrechts zu halten habe, die dem Vater ein Umgangsrecht zugestehen." Eine unglückliche Formulierung, so Thanner, die aber kein Einzelfall sei. Aufgrund des Gerichtsbeschlusses mußte der Junge seinen Vater regelmäßig besuchen – und zog zur Überraschung der Mutter vor kurzem ganz zu ihm. Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg des neuen gesetzlichen Reglung aussieht, erweist sich nach Angaben der Mutter als Bumerang. Der Junge verschlechterte sich in der Schule, ließ sich von der Mutter nichts mehr sagen. "Er entgleitet mir", sagt Frau X. , "ich weiß nicht mehr, was ich machen soll." Seit dem Umzug zum Vater hänge der 16jährige zudem nur noch in Kneipen herum. Eine Lösung für solche Fälle wäre das betreute Jugendwohnen. "Ich würde alles dafür geben, daß er dorthin kommt", sagt die Mutter. "Er muß weg von hier und weg von seiner Clique. Dann kann er es vielleicht noch schaffen." Eine Unterbringung im Heim versucht das Kreisjugendamt allerdings zu vermeiden, wo es nur irgend geht. "Die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken, das ist unser gesetzlicher Auftrag", sagt Walter Bleicher, Leiter des Kreisjugendamtes. Das Jugendamt selbst habe keinen Erziehungsauftrag. "Wir müssen einen Spagat machen zwischen einem Hilfeanbieter und einem staatlichen Wächter." Staatlicher Wächter insofern, als daß das Jugendamt den Eltern die Sorgeberechtigung dann entziehen lassen kann, wenn Gefahr im Verzug ist. Bleicher: "Aber dann müssen Gründe vorliegen, die das Gericht zum Sorgerechtsentzug veranlaßt." Der Gesetzgeber gehe da von einem Idealbild von Eltern aus, weiß Bleicher. Handeln könne das Jugendamt deshalb oft erst, "wenn es zum Knall kommt". Spielball zwischen den Fronten Dieses "Eltern-Idealbild" spreche auch aus dem neuen Umgangsrecht, sagt Bleicher. Aber wo der Umgang vorher nicht geklappt hat, da klappe er auch heute nicht. Und umgekehrt. "Es ist doch traurig, wenn gerichtlich geregelt werden muß, wie viele Postkarten der Vater schreiben darf und was darauf stehen muß." Kinder seien hier oft Spielball im Konflikt mit den Eltern. Schwierig sei es auch, wenn die Kinder auf einmal keine Lust mehr auf den Umgang mit dem Vater hätten. Solche Fälle kennt auch Josef Thanner. "Wenn sich der Vater nicht um die Kinder kümmert, wenn sie bei ihm sind, haben die natürlich keine Lust mehr." Trotzdem werden sie aber gezwungen, zu ihm zu gehen. Und so bringt das neue Recht auf Umgang längst überholte Vorstellungen ans Tageslicht, sagt Thanner: "Da ist von den Kindern die Rede, auf die die Eltern ein Anrecht haben. Aber von der Verantwortung, die damit verbunden ist, steht da kein Wort."
"Väterfeindliche Berichterstattung" - Leserbrief von Tobias Köster Ein Artikel, der besonders betroffen macht. Sowohl alleinerziehende Eltern als auch Trennungseltern (mit und ohne gemeinsamen Sorgerecht) werden hier auf emotionale Weise angesprochen und werden sich dazu auch hoffentlich im Sinne der Kinder äußern. Was jedoch in diesem Artikel vergessen wurde, ist der Hinweis, daß das Jugendamt, die freien Träger der Jugendhilfe (hier die Caritas) und die Familiengerichte immer noch die Pflicht nach KJHG (Kinder- & Jugendhilfegesetz) haben, jeden Fall als Einzelfall zu behandeln und zu prüfen! Eine pauschale Verurteilung gegenüber den Medien ist nicht die Lösung! Entscheidend ist, ob beide Eltern bereit sind, im Interesse des Kindes, mit den zuständigen Stellen zusammen eine Lösung für die existierenden Probleme zu erarbeiten. Umfassende Bildung, bzw. Kenntnisse über systemische Zusammenhänge innerhalb der Familie tuen daher dringend not: So muß nicht jeder Trennungselternteil schon zu Beginn (oder später in) der Elternschaft freiwillig eigene Wege gegangen sein; und nicht jede Ablehnung des Kindes gegenüber einem Elternteil ist auch eine tatsächlich gewollte des Kindes (Stichwort: Eltern-Kind-Entfremdung, neudeutsch PAS)! Intensive, aufklärende Gespräche der Jugendhilfe mit den Eltern, im Rahmen der nun gesetzlich empfohlenen Beratung, sind der eigentlich neue "Schlüssel" zur Lösung bestehender und bekannter Probleme in Trennungsfamilien. Nur ein verantwortungsbewußter Gebrauch (trotz aller Mehranstrengungen) bei allen Beteiligten (inkl. der Jugendhife) dieses Schlüssels wird unseren Kindern wieder das geben können, was sie wirklich brauchen: Einen intensiven und beidseitig geförderten Kontakt zu Mutter und Vater ein Leben lang! Die Verantwortung hierzu kann von beiden Eltern nicht einfach beim Jugendamt abgegeben werden, auch wenn dieses weiterhin genügend gesetzliche Mittel zu geeigneten Eingriffen in Notfällen hat ... Tobias Köster, 1. Ortsgruppensprecher des "Väteraufbruch für Kinder e.V." in München |
Die Rheinpfalz 7.7.99
Das gemeinsame Sorgerecht gewinnt an BodenBAD DÜRKHEIM: Erfahrungsbericht des Kreisjugendamtes ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts Für das gemeinsame Sorgerecht ihrer Kinder entscheiden sich immer mehr geschiedene Eltern im Landkreis. "Inzwischen sind es über 50 Prozent", sagte Herbert Noll, der zuständige Sachbearbeiter beim Kreisjugendamt, in einem Pressegespräch, "Tendenz steigend." Seit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts vor einem Jahr behalten beide Eltern nach einer Trennung das Sorgerecht - wenn keiner von beiden das alleinige Sorgerecht beantragt. Ein Scheidungsverfahren ohne Sorgerechtsentscheidung ist möglich geworden. Ausnahme bald die Regel "Früher waren es nur rund fünf Prozent, die sich für
das gemeinsame Sorgerecht entschieden", erzählt Noll. In absehbarer
Zeit werde es wohl die Regel sein. Die Grundüberlegung, die hinter
der Gesetzesnovelle steckt, gewinnt also an Boden: Vater oder Mutter bleibt
man immer - auch wenn die Ehe gescheitert ist. Ganz anders als bei geschiedenen Eltern sind die Erfahrungen der Kreisverwaltung mit dem neuen Kindschaftsrecht bei unverheirateten Eltern. Auch diese haben seit dem 1. Juli 1998 die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen - doch die wenigsten tun es. "Das hat uns sehr erstaunt", sagt dazu Karl Heinz Krämer. Rund 1500 Kinder waren es, die bei Inkrafttreten der Gesetzesnovelle vom Landkreis "betreut" wurden, bei denen also eine Amtspflegschaft bestand. "Nur bei rund 50 Kindern ist bisher das gemeinsame Sorgerecht beantragt worden", so Krämer. Er habe mit etwa 500 gerechnet, denn allein 300 bis 400 der betroffenen Kinder lebten in einem gemeinsamen Haushalt. "Warum es so wenige sind, wissen wir nicht", sagt Krämer. Doch er habe das Gefühl, daß die Mütter das alleinige Sorgerecht ganz bewußt nicht hergeben wollten. Für gemeinsames Sorgerecht Allerdings gibt es auch bei den unverheirateten Eltern eine Tendenz zum gemeinsamen Sorgerecht: bei den Kindern, die nach dem 1. Juli 1998 geboren sind, sind es schon rund 20 Prozent, bei denen die Eltern sich für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden. Manche kommen, so Krämer, sogar schon vor der Geburt. Der Vater trägt in diesem Fall von Anfang an auch die rechtliche Verantwortung und muß, sollte der Mutter bei der Geburt etwas zustoßen, nicht um sein Sorgerecht kämpfen. Beistand statt Pflegschaft Bei den restlichen 80 Prozent ist der Kreis nicht automatisch bei der Betreuung mit eingebunden. "Die Amtspflegschaft, die früher bei unehelichen Kindern automatisch in Kraft trat, ist heute durch eine freiwillige Beistandschaft ersetzt worden", erklärt Krämer. Diese Beistandschaft ist eine Hilfe bei Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten und bezieht sich nicht mehr - wie früher - auf das Namensrecht, das Adoptionsrecht und das Erbrecht. Die Mutter kann es, wenn sie will, beantragen - aber viele machen es nicht. "Ich befürchte allerdings, daß da so manche noch auf uns zu kommen werden - wenn es die ersten Schwierigkeiten gibt", sagt Karl Heinz Krämer. (kkr) |
| Vogtland - Anzeiger Juni
99
Jugendamt blickt auf ein Jahr Kindschaftsreformgesetz - Vater-Kind-Bindung stärken Von Claudia Ballhase Seit 1. Juli 1998, also seit knapp einem Jahr, gilt in Deutschland ein neues Kindschaftsrecht. Wesentliche Neuerungen sind die gleichen Rechte für eheliche und nichteheliche Kinder, ein gemeinsames Sorgerecht für geschiedene und nichtverheiratete Eltern sowie das Umgangsrecht, daß die Beziehung des Kindes zum Trennungsvater stärken soll. Gerda Heß, Sachgebietsleiterin Amtsvormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften, vom Kreisjugendamt, Sitz Reichenbach, sprach mit unserer Zeitung über die meist positiven Erfahrungen nach einem Jahr Praxis. AUERBACH. - "Vor einem Jahr wurde das Kindschaftsrecht komplex erneuert. Es sollte vereinfacht werden. Dreh- und Angelpunkt - so die Idee - ist das Wohl des Kindes. Wir haben im Amt, also in der Praxis, bisher jedoch unterschiedliche Erfahrungen gemacht'', sagt Gerda Heß. Es gäbe zwar viele Regelungen, die sich positiv auswirken, aber auch einige negative. Die Stärkung der Bindung vom Kind zum Trennungsvater ist Mittelpunkt des Umgangsrechtes, daß laut Sachgebietsleiterin "viel lockerer gestaltet'' wurde. Nach dem alten Gesetz hatten nichteheliche Väter gar kein Umgangsrecht. Das heißt, die Mütter waren nicht verpflichtet, das Kind zum Vater zu bringen. Heß: "Bisher waren die Väter immer vom guten Willen der Mutter abhängig. Jetzt kann das Gericht der Mutter ein Bußgeld auferlegen, wenn sie das Kind dem Vater verweigert.'' Außerdem habe es ein Kind sehr schwer, wenn ihm auf einmal der Kontakt zu geliebten und vertrauten Menschen - Vater, Tanten, Großeltern - verboten wird. So gut die Theorie des Umgangsrechtes auch klingen mag: In der Praxis gebe es bei der Umsetzung jedoch häufig Schwierigkeiten. Die Jugendamtsmitarbeiter haben die Erfahrung gemacht, daß das Kind von dem Partner, bei dem es lebt, häufig negativ beeinflußt wird. Stark verunsichert wollen die meisten dann gar keinen Kontakt mehr zu den Verwandten des anderen Elternteils. Das bezeichnet Heß als diffiziles Problem, bei dessen Lösung es die zuständigen Sozialarbeiter schwer haben. Gut überlegen Die gemeinsame elterliche Sorge, die im Kindschaftsreformgesetz angeboten wird, würden sehr viele Paare nutzen. Das heißt, daß nichtverheiratete Eltern vor der Geburt ihres Kindes zum Jugendamt gehen können; dort wird ihnen dann das gemeinsame Sorgerecht beurkundet. Unterschrift genügt. "Die Aufhebung geht allerdings dann nur übers Gericht'', erklärt Heß, "deshalb sollten sich die Mütter den Schritt gut überlegen.'' Bis jetzt habe es allerdings im Kreisjugendamt mit Sitz in Reichenbach noch keine Rücknahmen gegeben. Ohne diesen Behördengang bleibt das alleinige Sorgerecht grundsätzlich bei der Mutter. Gut findet die Expertin auch, daß nach einer Ehescheidung beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten - automatisch. Früher kam es immer zur Verhandlung. Das ist seit einem Jahr nur noch der Fall, wenn ein Partner das alleinige Sorgerecht beantragt. "Die gemeinsame Sorge verlangt allerdings ein gutes Verhälnis und Kommunikationsfähigkeit der ehemaligen Eheleute'', weiß Heß. Bei wichtigen, das Kind betreffenden Entscheidungen müssen sich nämlich die Eltern an einen Tisch setzen und diskutieren. Das klappe erfahrungsgemäß aber ganz gut. Sehr begrüßt wird von den Müttern eine Neuregelung: das Abstammungsrecht. Wenn das Kind nach der Scheidung geboren wird - und sei es ein Tag - dann ist es automatisch nicht mehr das Kind des Ex-Mannes. Bis 1. Juli 1998 war das noch viel komplizierter. Wenn eine Frau innerhalb von 302 Tagen nach der Scheidung ein Kind gebar, so galt der Ex-Mann als Vater. Für sehr sinnvoll erachtet die Sachgebietsleiterin, daß versucht wurde, den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu beseitigen. Den Begriff "nichtehelich'' gibt es sogar im Gesetzestext nicht mehr. "Bisher hatten nichteheliche Kinder immer Vorteile bei der Unterhaltszahlung. Wenn ihr Vater sich nicht meldete, wurde vom Amt der Höchstsatz festgelegt. Das ging bei ehelichen Kindern nicht. Mit einem vereinfachten Verfahren der Unterhaltsfestsetzung wurde dieser Mißstand nun beseitigt'', erklärt Heß. Ab 1. Juli 1999 gilt die neue Unterhaltstabelle. Wenig praktikabel Dieses neue Kinderunterhaltsgesetz kritisiert Gerda Heß allerdings. "Auf den Unterhaltsurkunden stehen jetzt die Prozentsätze anstatt die Geldbeträge. Die Mütter wissen nichts damit anzufangen und die Väter wissen nicht, was sie zu zahlen haben. Jedesmal muß die Tabelle genommen werden, um die Beträge überhaupt rauszubekommen.'' Damit ist sie nicht ganz zufrieden. Das sei zu kompliziert und wenig praktikabel. Allgemein gesehen habe man aber mit dem Kindschaftsreformgesetz vom 1. Juli 1998 einen Schritt in die richtige Richtung mit vielen Verbesserungen gemacht. "Eine konkrete Einschätzung fällt mir aber schwer'', so sagt Gerda Heß, "dazu ist zu wenig Zeit vergangen.'' |
| Frankfurter
Rundschau 22.7.99
Beratungsstellen: Familien und Paare brauchen mehr Hilfe WIESBADEN. Überforderte Eltern, Kinder mit Schulproblemen und junge Erwachsene mit Beziehungsschwierigkeiten haben im vergangenen Jahr immer häufiger Hilfe bei staatlichen Beratungsstellen gesucht. Die Zahl der Erziehungsberatungen stieg um knapp ein Prozent auf 16 600 Fälle, teilte das Statistische Landesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Die Erziehungsberatungsstellen helfen Kindern vom sechsten Lebensjahr an und Jugendlichen und Volljährigen bis 27 Jahre. Die Mehrzahl (58 Prozent) der Beratenen waren Jungen oder Männer. Als Hauptursache wurden Beziehungsprobleme angegeben, worunter die Statistiker auch Schwierigkeiten von Kindern oder Jugendlichen mit ihren Lehrern, Kindergartenleitern oder Ausbildern verstehen. Häufig (26 Prozent) war auch die Trennung oder Scheidung der Eltern Anlaß für die Bitte um Hilfe. Nur gut die Hälfte der Beratenen lebte in einer vollständigen Familie mit beiden Elternteilen. Die Zahl der Beratungen steige seit Jahren an, sagte ein Sprecher. 1991 habe sie noch bei 11 400 gelegen. Die Kinder und Jugendlichen würden im Durchschnitt sieben Monate von den Sozialarbeitern begleitet. Mehr als doppelt so lang (durchschnittlich 16 Monate) helfen Erziehungsberater im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe. Überforderte Eltern können dabei um Gespräche, Hausaufgabenbetreuung und Anleitung zur Haushaltsführung bitten, bis sie die Familie aus eigener Kraft in den Griff bekommen haben. In der Familienhilfe seien 1998 mehr als 1300 Familien unterstützt worden. Das entspreche einem Zuwachs um fast ein Viertel. Betreut wurden vor allem kinderreiche Familien und Familien mit alleinerziehenden Elternteilen. |
| Sindelfinger Zeitung 8.7.99
Suzana vermißt: Wenn Kinder zum Beutestück
werden Suzana ist verschwunden. Und ihr Vater wird mit Haftbefehl gesucht. Es wird vermutet, daß der 48jährige das siebenjährige Mädchen nach Frankreich mitgenommen hat. Wenn Ehen in die Brüche gehen, gibt es im Streit um Kinder keine Zimperlichkeiten. VON WOLF-DIETER BOST Seit einem Jahr gilt das neue Kindschaftsrecht. "Doch die Menschen haben sich in diesem Jahr nicht geändert'', erklärt Röse Häußermann, Vizepräsidentin am Amtsgericht. Wenn Eltern sich trennen, ist die Streitbereitschaft gleich hoch geblieben - und nicht selten werden Kinder wie ein Beutestück hin und her gezerrt. Die Fälle von Kindesentziehungen, meist durch den Vater, sind nicht einmal selten: "Pro Jahr gibt es 40 bis 50 Fälle'', sagt Rainer Christ, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, "freilich werden die Kinder meist nach ein paar Tagen doch wieder zurückgebracht.'' Im Fall Suzana sieht es nicht danach aus. "Es wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet'', stellt Christ fest. Ende 1997 war die Ehe von Suzanas Eltern, die in Hedelfingen wohnten, in die Brüche gegangen. Seither tobte zwischen dem heute 48jährigen Franzosen und seiner 29jährigen Ex-Frau ein Streit ums Sorgerecht, das anfangs dem arbeitslosen Vater zugesprochen wurde. Das ist ungewöhnlich: In 70 Prozent der Fälle "siegt'' die Mutter. Doch dann blockierte der Vater das Besuchsrecht, die Richter schwenkten um. Die Mutter, inzwischen nur noch halbtags beschäftigt, bekam neun Monate später das Sorgerecht zugesprochen, vom Oberlandesgericht im Januar dieses Jahres endgültig abgesegnet. Die Richter ahnten jedoch: "Tiefe Enttäuschung und Verletzungen beim Vater'' hätten nun dazu geführt, "daß sein Verhalten nicht eingeschätzt und unüberlegte Handlungen nicht ausgeschlossen werden können''. Am 28. Juni brachte er Suzana nicht mehr zurück. Nun ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie suchen Hinweise auf das Mädchen, das dunkelblonde, schulterlange Haare hat, zuletzt ein dunkelblaues Kleid, rote Schuhe und einen dunkelroten Haarreif trug. "Ein extremer Fall'', stellt Daniela Hörner vom Jugendamt fest, "aber einer, der relativ selten vorkommt.'' Das neue Kindschaftsrecht, das grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht vorsieht, wenn kein Elternteil etwas anderes beantragt, habe freilich wenig Wirkung gezeigt. "Die Belastung beim Jugendamt'', so Daniela Hörner, "ist die gleiche geblieben.'' Dies gilt auch für Familiengerichte. "Da hat sich nichts Merkliches geändert'', bestätigt Richterin Häußermann. Beim Stuttgarter Amtsgericht heißt das: In 484 Fällen ging es ums strittige Sorgerecht. "Und in 56 Fällen mußte über das Umgangsrecht entschieden werden.'' Tendenz: gleichbleibend. Der Nachteil des Gesetzes: "Wenn sich Eltern vordergründig einig sind'', sagt Röse Häußermann, "gibt es für Behörden keinen Einblick zum Schutz des Kindes mehr.'' |
Statt eines Kommentars
von paPPa.com:
Die Erfahrungen von Dieter Mark, Bremen
| Dieter Mark 15.6.99
"Der demokratische Rechtsstaat und die
Pressefreiheit" Heute war ich bei unserer Monopolzeitung um folgende Anzeige (mit Bild) aufzugeben:
Ich hatte mit: beglaubigte Kopie des Gerichtsbeschlusses. Einverständniserklärung meiner geschiedenen Frau zu dieser Anzeige. Einverständniserklärung meiner Tochter. Die Anzeige wurde nicht zur Veröffentlichung angenommen. Wie mir der zuständige Redakteur erklärte, würde eine derartige Veröffentlichung zu einer Flut von Anrufen durch Damen und zu wilden Protestschreiben führen. So sei z. B. der Anruf der Vizepräsidentin des Amtsgerichts zu erwarten, mit der Aussage, wie man "So etwas" veröffentlichen könnte. Es würden vermeidbar und unzulässig Richter unter den Druck gesetzt, weitere derartige Ergebnisse erzielen zu müssen, usw. Ich will da nicht ausführlicher werden, aber das ist hier eine einzige Kloake, Saustall ist zu wenig. Nach Rücksprache mit der Monopolzeitung wird sie veröffentlichen wenn sie dazu verurteilt wird. D. h. nun ein Verfahren beim Verwaltungsgericht, dann Verurteilung, denn eine Monopolzeitung muß veröffentlichen. Sie darf das dann allerdings kommentieren. ("Wir sind durch Entscheidung ..."). D. h. es wird veröffentlicht, kann nur wieder ein Jahr dauern und wird erst mal wieder deutsche (untätige) Richter beschäftigen. |
Demnächst mehr zum Thema auf paPPa.com:
Reaktionen der Justiz und der Politik auf die Erfahrungen mit der Praxis
des deutschen Kindschaftsrechts
Stand dieser Seite: 13.08.1999 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/reform_u/Kindschaftsrecht1Jahr_2.htm
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