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Kölner Express 8.7.98
Von HARALD VV. JÜRGENSOHN und PHILIPP J. MACKERT
exp Köln/Bonn - Josef M. ist ein guter Vater. Er liebt seinen Kevin über alles, wäre am liebsten Tag und Nacht mit dem Dreijährigen zusammen. Aber Josef M. hat seinen Sohn seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Josef M. ist ein nichtehelicher Vater.
Und ein nichtehelicher Vater war bis vor einer Woche noch ganz arm dran. Zumindest was den Umgang mit seinen Kindern angeht. Denn das Gesetz schrieb vor: Die Mutter darf bestimmen, ob er sein leibliches Kind sehen darf oder nicht. Oft durfte er nicht.
In erster Linie geht es um das Wohl des Kindes
Seit dem 1. Juli ist das neue Kindschaftsrecht in Kraft, die Hoffnung für nichteheliche Väter (und Mütter; auch die waren in Einzelfällen vom Besuchsrecht ausgeschlossen). Paragraph 1648, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sagt: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
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Und das will Josef M. für sich und den kleinen Kevin durchsetzen. Um das Kind zu schützen, haben wir beide Namen geändert. Auch Josef M. geht es in erster Linie um das Wohl des Jungen: "Ich stand am 1. Juli um 7.30 Uhr als Erster im Amtsgericht auf der Matte, wollte die Leidenszeit meines Kindes nicht noch durch langes Warten auf einen Gerichtstermin unnötig verlängern." Es war schon ein zu langes Leid.
Als Kevin zur Welt kam, nahm Josef M. sogar Vaterschaftsurlaub, um seinen Sohn zu betreuen. Dann lernte seine Freundin einen anderen Mann kennen, zog schließlich mit dem Kind zum neuen Lebensgefährten. "Plötzlich war ich als Vater abgemeldet, nur noch Erzeuger. Und Kevin mußte den anderen Mann Papa nennen", sagt der 45jährige Rheinländer.
Die Situation schaukelte sich hoch. Josef M. weigerte sich, höheren Unterhalt zu zahlen. Kevins Mutter merkte, daß der Kleine ihren Ex-Freund immer noch Papa nannte. Beim Standesamt ließ sie den Nachnamen des Kindes ändern - rechtlich in Ordnung. Kevin durfte seinen leiblichen Vater nicht mehr sehen - auch das war geltendes Recht. Josef M. hoffte auf die Gesetzesänderung. Auf Gleichberechtigung.
"Damals war das einzige, was ich mir vor Gericht hätte erstreiten können, das Recht auf ein Bild von Kevin", sagt er. Jetzt läuft sein "Antrag auf gerichtliche Feststellung des Umgangsrechts". Ob er dieses Recht dann auch wirklich bekommt, hängt vom Jugendamt ab. "Die Mitarbeiter werden meinen Antrag prüfen, sich mit Kevins Mutter in Verbindung setzen, Gespräche mit allen Beteiligten führen und dann dem Richter eine Empfehlung aussprechen."
Ein halbes Jahr wird es noch bis zur Entscheidung dauern, für Josef M. eine absehbare Zeit: "Wichtig ist, daß ich das Recht habe, meinen Sohn sehen zu dürfen. Und irgendwann werde ich ihn auch mal wieder in den Arm schließen können."
Über 150.000 Scheidungskinder gibt es jährlich in Deutschland. Allein in Köln werden 3000 Scheidungen ausgesprochen - in jedem zweiten Fall sind Kinder betroffen. Und nicht immer einigen sich die Ex-Partner gütlich. Die Gerichte müssen ran, weil Erwachsene nicht in der Lage sind, ihre Probleme zu lösen. Oft geht es um schmutzige Wäsche, wie ein Blick ins Internet zeigt. Unter "http://www.sorgerecht.de" oder "http://www.paPPa.com" schildern Betroffene ihr Schicksal - bis ins letzte Detail, mit Vorwürfen gegen den Ex-Lebensgefährten.
Es wird eine Flut von Gerichtsverfahren geben
Noch ist der befürchtete Ansturm auf die Amtsgerichte ausgeblieben, "aber das liegt wohl an der Ferienzeit", meint eine Sprecherin der Kölner Justiz. Und: Viele wissen noch gar nicht, daß es das neue Kindschaftsrecht gibt. Der Kölner Familienanwalt Peter Lentz sagt: "Die Fälle, die vor Gericht gelangen, werden härter, es wird mehr schmutzige Wäsche geben." Denn wer jetzt noch das alleinige Sorgerecht will, muß schon sehr starke Gründe nennen. Familienrichter Joachim Fuß: "Es wird eine Flut von Verfahren geben."
Die komplette Auflage der Broschüre "Das neue Kindschaftsrecht" (350.000 Exemplare) des Bundesjustizministeriums ist schon vergriffen, in etwa vier Wochen kommt die zweite Auflage. Die Stadt Bonn hat beim Jugendamt schon zwei Mitarbeiter abgestellt, die Mütter und Väter nach dem neuen Recht beraten. Josef M. wird nicht der letzte Vater sein, der vom neuen Recht profitiert. Er ist nur der erste.
[Kommentar paPPa.com: Wenn sich die Herren Journalisten da mann nicht täuschen, mit dem versprochenen Profit ...]
Siehe auch: Umgangsantrag eines nichtehelichen Vaters an das Amtsgericht