paPPa.com informiert:
Jugendämter warnen vor gemeinsamer Sorge
Rheinzeitung Koblenz 10.7.98
"Der Ansturm unverheirateter Paare blieb bisher aus - Neues Kindschaftsrecht bringt Ämtern und Anwälten aber schon jetzt viele Überstunden - Viele Eltern warten einfach noch ab
MAINZ. Das neue Kindschaftsrecht wird den Jugendämtern nach Überzeugung von Fachleuten bis zu 50 Prozent mehr Arbeit bringen. DieRechtsanwaltskammer Koblenz stellt sich ebenfalls auf Überstunden ein.
Die große Zahl telefonischer Anfragen habe schon vor dem 1. Juli - dem ersten Geltungstag des neuen Gesetzes - gezeigt, daß eine Antragswelle auf die Ämter zurolle, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Jugendamtsleiter, Otto Weber. Auch in Rheinland-Pfalz rechnen Jugend- und Standesämter mit zusätzlicher Arbeit. Der befürchtete Ansturm unverheirateter Paare, die Sorgeerklärungen abgeben wollen, blieb kurz nach der Einführung der neuen Gesetze zwar noch aus, die Zahl der Anfragen etwa beim Jugendamt der Stadt Mainz nahm aber deutlich zu. Viele Eltern ließen sich offenbar Zeit, hieß es in Rheinhessen. "Viele werden erst später kommen, es eilt ja nicht", meinte die Leiterin des Jugendamtes Trier, Irmgard Wefelscheid.
Eltern können nach der Gesetzesänderung auch dann gemeinsam für ihre Kinder sorgen, wenn sie nicht oder nicht mehr verheiratet sind. Das Wort nichtehelich gib es in der Amtssprache nicht mehr. Im Erbrecht werden nichteheliche und eheliche Kinder gleichgestellt.
Die meisten Betroffenen sind über diese und weitere Bestimmungen gut informiert. Das hat die Ämter bereits in den vergangenen Monaten bereits viel Zeit gekostet. In der Vorderpfalz und in Rheinhessen haben sich schon im ersten Halbjahr '98 viele Menschen beraten lassen. "Wir haben alle Mütter schon im Vorfeld angeschrieben, für deren Kinder Amtspflegschaft besteht und sie darauf hingewiesen, daß sie nur auf Antrag fortgesetzt wird", berichtet der Leiter der Koblenzer Behörde, Alfred Popp. Auch in Trier bekamen alle alleinerziehenden Mütter vom Jugendamt Post.
Fragen des Kindschaftsrechts würden bei den Jugendämtern nun wesentlich beratungsintensiver, prophezeit Fachmann Weber. Mütter, die dem Verlangen des Vaters nach gemeinsamen Sorgerecht nachgeben, müßten vor der Ausstellung der neuen Sorgerechts-Urkunde intensiv über das dabei eingehende Risiko informiert werden. "Das kostet natürlich viel Zeit. Pro Fall rechnen wir eine dreiviertel Stunde."
Schließlich rolle nach Webers Darstellung als Folge des neuen Kindschaftsrechts auch noch eine Welle von sogenannten Beistandsfällen auf die Jugendämter zu. Dabei müßten die Ämter auf Verlangen der Mutter eines nichtehelichen Kindes Unterhaltszahlungen des Vaters eintreiben, die dieser verweigert. Bisher wurde das Jugendamt nur auf richterliche Anordnung aktiv."
Kommentar von Lothar Reinhard:
Bitterböse Märchenstunde im Jugendamt
"Das hört sich ja so an, als wolle der Vater ein schlüpfriges Schäferstündchen und die wohlmeinenden "Eltern" beim Jugendamt klären das arme Mädel auf, daß sie sich mit bösen Männern nicht einlassen dürfe. Die armen Rotkäppchen! Doch keine Angst, der gute Jäger sitzt im Jugendamt, schneidet dem bösen Vaterwolf das Sorgerechtsverlangen heraus im Schlaf (er weiß ja von nichts) und dann kann dem bösen Vaterwolf endlich der Bauch mit Steinen vollgestopft werden, sprich (Unterhaltszahlungen) , bevor er bei schlafendem und lebendigem Leib im Brunnen ersäuft wird.
Nur so ein Pech, daß laut Otto Weber auch noch das Jugendamt die Drecksarbeit mit der Unterhaltseintreibung machen müsse. "Eine Welle von sogenannten Beistandsfällen" nennt der bedauernswerte Weber das in seiner Gebrüder Grimm-Logik. Oder auch: Bei Risiken und Nebenwirkungen berät sie ihr Jugendamt. Damit ihr Kind auch ja zum Halbwaisen wird. Fragen Sie Herrn Weber.
Die Logik der männlichen Entrechtung, Bevormundung und Entmündigung sitzt bei Otto Weber so tief, daß er das neue Gesetz genausowenig versteht wie das Grundgesetz. Dabei hat er als Beamter darauf geschworen, daß er sich stets aktiv für dessen Einhaltung einsetzen wird! Ich find das unglaublich, wie mit uns Vätern im öffentlichen Diskurs umgesprungen wird. Die Aushandlung dessen, wie Mutter und Vater auch nach einer Trennung mit gemeinsamen Kindern umgehen, ist und bleibt bzw. könnte es mit dem neuen Gesetz wieder werden, Sache der erwachsenen Eltern. Das war in der Vergangenheit genau deshalb anders, weil die gesetzliche Lage die Möglichkeit des Mißbrauchs von Kindern als Besitzstand, Einnahmequelle und Sinnspender den Müttern geradezu aufdrängte.
Im neuen Kindschaftsrechtsrecht hat sich trotz aller Schlupflöcher die Logik umgekehrt. Und gerade die Jugendämter sind verstärkt in die Pflicht zur Beratung genommen. Wenn Herr Weber aber gegen den Sinn und Gehalt des Gesetzes beraten lassen möchte, so handelt er als Beamter gegen seine Dienstvorschriften. Im neuen Gesetz steht: Jedes Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Daß Gerichte und Helferindustrie nicht so schnell aus ihrer absurden Logik der Vergangenheit herauskommen, ist verständlich, aber unerhört, wenn man bedenkt, zu welch schnellem Umdenken die Menschen in der freien Wirtschaft auch gezwungen sind.
Aber egal: Wenn mir jemand Fax- oder e-mail-Adresse der Koblenzer Zeitung schickt, sende ich denen einen Leserbrief zu dem o.g. Artikel. Solche entwürdigenden und entmündigenden Artikel, die sich auch noch auf sog. Amtsträger beziehen, d.h. öffentliche bezahlte Dienstleister, dürfen wir Väter einfach nicht mehr hinnehmen. Wir müssen deutlich machen, daß wir weder weiter auf diese Scheinheiligkeit solcher Würdenträger, noch auf ihre falsche Weinerlichkeit überhaupt eingehen wollen, sondern daß auch Väter nach Art.3 des Grundgesetzes gleiche Rechte haben müssen und nicht wie Risiko- oder Störfaktoren der Atomindustrie behandelt werden können. Für Väter gibt ja keine Grenzwerte, selbst wenn der fürchterliche feministische Diskurs, der nahezu alle gesellschaftlichen Beziehungen vergiften konnte, uns Väter eher als Kontaminierungssubstanz darstellen möchte."
Frankfurter Neue Presse 27.7.98
Frankfurt. Zufriedene Brabbellaute kommen aus dem Kinderwagen, den ein junges Paar zum Lift des Jugendamtes schiebt. Das Baby hat gut Lachen, ist es doch eines der ersten, auf dessen Leben das neue Kindschaftsrecht positiven Einfluß haben wird. Seine Eltern sind nicht wirklich ein Paar: Sie haben sich in gutem Einvernehmen getrennt und sind sich auch darüber einig, daß beide für das Kind sorgen wollen.
Seit dem 1. Juli können Eltern - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht - das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dank der neuen Autonomie, die das Gesetz mit sich bringt, werden Väter "nichtehelicher" Kinder, die bislang keine Rechte hatten, nun den Müttern gleichgestellt. Das Wort "nichtehelich" kennt das neue Kindschaftsgesetz nicht mehr. "Damit zieht das Recht einem Tatbestand nach, der schon lange in der Gesellschaft praktiziert wird", meint der stellvertretende Jugendamtsleiter Egon Lorenz. Die neue Regelung schreibt er der größeren Mündigkeit der Bürger sowie der gewachsenen Zahl emanzipierter Frauen im Bundestag zu.
Doch wer ins Jugendamt kommt, gehört meist zu einer anderen Klientel. Oft sind es Frauen ohne Begleitung - mit dickem Bauch oder mit einem kleinen Kind an der Hand. "Die meisten haben noch gar nicht verstanden, was sich geändert hat", sagt Sozialarbeiterin Reinhild Golze, die im Jugendamt über die Gesetzeslage berät.
Auch bei den knapp über 7000 ehemaligen Vormundschaften sei kein Zuschriftenboom von Eltern eingetreten, die das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollten, sagt Volker Dieterich, Erster Amtsvormund des Jugendamtes. Die Vormundschaften wurden automatisch in Beistandschaften umgewandelt. Etwa 40 Paare seien bisher gekommen, um eine Änderung im Sorgerecht zu beantragen.
"Wenn ich so manches Mutterschicksal höre, bin ich froh, der Frau sagen zu können, daß sie die Beistandschaft beantragen kann", sagt Reinhild Golze. Dieses kostenlose Angebot des Jugendamtes hilft der alleinerziehenden Mutter, die Vaterschaft festzustellen sowie den Unterhalt für das Kind geltend zu machen. Viele Frauen kämen allerdings nicht mit gezielten Fragen, sondern signalisierten, daß sie schier überfordert seien. "Manche weinen auch erst einmal", erzählt die Sozialarbeiterin.
Dieterich sieht bereits die Nachteile der neuen Mündigkeit: "Es ist wie mit einer Zahnpastatube: Hat die Mutter einmal eingewilligt, das Sorgerecht mit dem Kindsvater zu teilen, ist dies nicht mehr rückgängig zu machen." Denn nicht immer sind Elternteile so einträchtig wie das Paar vor dem Lift. "Der Staat hat sich aus der Problematik zurückgezogen", so Dieterich. Nun bestehe mehr als vorher die Gefahr, daß Elternteile gegeneinander agierten. Und das sei alles andere als kosteneinsparend: "Der Staat spielt dann den Reparaturbetrieb." Was auf lange Sicht teurer komme.
Frankfurter Neue Presse 14.8.98
Frankfurt. "Und dann habe ich da gesessen und ganz leise geweint. Hab' gedacht, wenn ich laut weine, schlägt er mich noch mal." Die 9jährige Julia hat ihrem Tagebuch anvertraut, was sie erlebt hatte, bevor sie ins Frauenhaus kam. "Er" ist ihr Vater. Schließlich wußte die Mutter sich nicht mehr anders zu helfen, als durch die Flucht in ein Frauenhaus. Mit sich brachte sie nur Julia und ihre Handtasche.
Hinter dem eisernen Tor der Zufluchtsstätte ist der Alptraum für Mutter und Kind jedoch nicht zu Ende. Nicht selten verfolgen die gewalttätigen Männer die Spuren der Flüchtigen. Die traumatischen Erinnerungen bleiben an den Opfern haften. Was dabei oft vergessen wird, sind die Kinder. Dies geben Mitarbeiterinnen des Autonomen Frauenhausträgers "Frauen helfen Frauen" zu bedenken. "Die Gewalt gegen die Mutter begleitet die Kinder ihr Leben lang", sagt Sigrid Oerder. "Die Mädchen und Jungen erleben sich als hilflos, ausgeliefert und ohnmächtig, und doch übernehmen sie eine Verantwortung, der sie nicht gewachsen sind."
Seit 20 Jahren helfen den Opfern männlicher Gewalt Mitarbeiterinnen in sechs Frauenhäusern in der Stadt, räumliche und seelische Distanz zu gewinnen. Mit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts sei dieser Schonraum gefährdet, merkt das Frauenhaus-Team an. Seit Juli bekommen Frauen im Falle von Gewalt nicht mehr automatisch das alleinige Sorgerecht für die Kinder zugesprochen, sondern sie haben das gemeinsame Sorgerecht anzufechten. "Dazu müssen sie ärztliche Atteste bringen und ihren eigenen Mann beschuldigen", erläutert Oerder. Dies trauten sich die wenigsten, sexuelle Gewalt sei außerdem in den seltensten Fällen nachweisbar.
Mitarbeiterin Christa Wellerhaus schildert die Gesetzesänderung aus ihrer Sicht. Unter anderen Voraussetzungen sei es ja eine gute Idee, Männer für die Kinder genauso in die Verantwortung zu nehmen wie Frauen. "Aber in Gewaltbeziehungen haben die Männer ja gerade bewiesen, daß sie dazu nicht in der Lage sind."
Das Mitarbeiterteam, das in 20 Jahren Einblick in 2500 Schicksale von Frauen aus allen Schichten und vielen Kulturen bekommen hat, fordert den Entzug des Sorgerechts für mißhandelnde Männer. Wenn das nicht der Regelfall werde, seien Frauen gezwungen, zum Wohle des Kindes mit dem Gewalttäter zu kooperieren. Auch eine Entführung der Kinder durch den Vater könne nicht mehr verhindert werden.
Anmerkung paPPa.com: Bleibt die Frage, wie man feststellt, ob (sexuell) mißhandelnde Männer auch mißhandelnde Männer sind ... Wenn man den Text genau liest, soll dies wohl möglich sein, in dem die Behauptung als Beweis genommen wird. Oder ? Rein rechtlich ist das eine sogenannte Beweislastumkehr oder: "Nur Frauen sagen die Wahrheit !"
Frankfurter Neue Presse 31.7.98
Bad Homburg. Für geschiedene oder getrennt voneinander lebende Eltern ergeben sich Veränderungen durch die Reform des Familien- und Kindschaftsrecht. Darauf hat das städtische Jugendamt jetzt hingewiesen. Grundsätzlich besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort, solange kein Elternteil eine Änderung wünscht. Diese Regelung können auch Unverheiratete beantragen. Kinder haben das Recht auf Umgang mit Mutter und Vater, eine Amtspflegeschaft ist weggefallen. Weiterhin ist das Abstammungs-, Namens-, Unterhalts-, Adoptions- und Erbrecht von der Reform betroffen. Das Familiengericht ist nun in fast allen Streitfällen zuständig. Die Amtsvormundschaft des Jugendamtes im Rathaus steht Alleinerziehenden und Unverheirateten kostenlos mit Hilfe und Beratung zur Seite. Eltern, die sich in Trennung befinden, erhalten im Jugendamt Informationen zum Umgangsrecht. (mak)
Anmerkung paPPa.com: Obige Hervorhebung wurde nachträglich eingefügt. Die einen bekommen Hilfe und Beratung, die anderen erhalten Informationen ... so wird im Jugendamt die Kindschaftsrechtsreform verstanden ...
Westfälische Nachrichten 11.8.98
Kreis Steinfurt (meg) - Man stelle sich vor: Ein Steppke stapft ins Jugendamt des Kreises und verlangt: »Ich will meinen Vater kennenlernen.« Die Reaktion? Gelächter? Mitleid? Von wegen. Der Junge wird mit seiner Bitte den ganzen Apparat in Bewegung setzen - bis hin zu den Gerichten. Seit dem 1. Juli nämlich gilt ein neues Kindschaftsrecht. Danach haben Kinder ein Recht, Kontakt zu ihren Eltern zu haben - sogar gegen deren Willen, sogar, wenn eine Enttäuschung programmiert ist. »Das ist bitter«, sagt Barbara Thomas-Klosterkamp, die Leiterin des Jugendamtes des Kreises. »Aber das Kind hat dann die Gelegenheit, sich innerlich von einem solchen Vater oder einer solchen Mutter zu verabschieden.«
Der Kern des neuen Kindschaftsrechts: Nichteheliche Kinder erhalten die gleichen Rechte wie eheliche Kinder - und wenn die Eltern getrennt leben, gelten für sie die gleichen Prinzipien wie für die Kinder geschiedener Paare. Das fängt beim Erbschaftsrecht an. Der wichtigste Punkt aber ist, daß nun nicht verheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind beantragen können. Für geschiedene Eltern soll es gar zum Normalfall werden. »Wir haben auch schon einige Anträge«, sagt dazu Josef Wellkamp, im Jugendamt für Vormundschaftsfragen zuständig. »Aber das waren meistens Leute, die seit Jahren in den Startlöchern stehen und auf dieses Gesetz gewartet haben.«
Allerdings - ein gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern gibt es nur, wenn beide Elternteile es wollen. »Eine Frau muß sich das genau überlegen, denn es ist nicht ohne ein Gerichtsurteil rückgängig zu machen«, warnen die Mitarbeiter des Jugendamtes vor allzu schnellen Entschlüssen. Ein Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters mit seinen Kindern dagegen gibt es auch gegen den Willen der Mutter. »Früher mußte der nichteheliche Vater um die Gunst der Mutter buhlen«, sagt Arno Vorrink, beim Kreis zuständig für die Beratung bei solchen Konflikten. Auch Großeltern, Geschwister oder andere, für das Kind wichtige Personen haben übrigens jetzt ein Umgangsrecht mit dem Kind. Allerdings - einklagen können sie es nur dann, wenn es dem Wohle des Kindes dient. Entsprechende Anträge liegen dem Kreisjugendamt schon vor. Dort erwartet man, daß solche Fälle sehr hohen Beratungsaufwand erfordern werden, denn oft spalten tiefe Konflikte Familien und Generationen. Barbara Thomas-Klosterkamp: »Wenn es zu einer einvernehmlichen Entscheidung kommt, ist das für das Kind eine gute Sache. Aber wenn das in der Beratung nicht gelingt und der Fall durch ein Gericht entschieden werden muß, wird es eine dauerhafte Krise.«
Möglicherweise weniger Arbeit wird das Jugendamt durch einen anderen Teil des neuen Kindschaftsrechtes bekommen: Nichteheliche Kinder stehen nicht mehr automatisch unter der Amtsvormundschaft des Jugendamtes. Allerdings bietet das Amt eine sogenannte Beistandschaft an. »Jetzt gibt es das nur noch, wenn die Mutter es will«, sagt Wellkamp. Wählt eine Mutter die Beistandschaft, unterstützt das Jugendamt sie bei ihren Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Vater des Kindes und sonstigen Rechtsfragen. Eine solche Beistandschaft können jetzt auch geschiedene Väter oder Mütter, die allein das Sorgerecht haben, in Anspruch nehmen. »Ich erwarte, daß das häufiger gemacht wird«, meint Barbara Thomas-Klosterkamp. »Schließlich spart das Anwaltskosten.«
Informationsbroschüren zum Kindschaftsrecht gibt es beim Bundesministerium der Justiz, 53170 Bonn und im Internet unter http://www.bmj.bund.de.
Anm. paPPa.com: Siehe auch "Das Recht auf Eltern" DER SPIEGEL vom 29.6.98 + Wie die Reform wirklich gemeint war ... ???