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Endlich! Auch mal positive Resonanz auf die
Reform ...
(Nach all den negativen Meldungen)
Mannheimer-Morgen (Bürstadt / Biblis) 13.8.98
Von unserem Redaktionsmitglied Betina Eschbach
Lampertheim/Bürstadt. Seit 1. Juli behalten Eltern auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Adolf E. Kritsch, Leiter der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Lampertheim, auch zuständig für Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrheim, begrüßt das neue Gesetz: Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie geschieden sind - nach dieser Maxime verfährt das reformierte Kindschaftsrecht. "Das Gesetz schreibt fest, was wir schon lange praktizieren", meint Kritsch. Denn die Familienmediation, die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zum Wohle des Kindes, ist ein Schwerpunkt der Beratungsstelle.
Wer vor dem 1. Juli das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung anstrebte, mußte mit einigen juristischen Hürden rechnen. Jetzt ist das wesentlich einfacher, vor allem für die Väter, denn bis dato wurde meist den Müttern das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Kritsch hofft, daß die Männer nun stärker motiviert sind, sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. "Bisher konnten sich Väter zurückziehen, mit dem Argument, sie hätten ja keine Rechte. Jetzt werden sie auch in die Pflicht genommen", argumentiert der Diplom-Psychologe.
Gut findet Kritsch zudem, daß nun auch andere langjährige Bezugspersonen, ob Großeltern oder Stiefvater, ein Recht auf Umgang einfordern können. "Man muß heute um jede familiäre Bindung froh sein". Hier sieht er aber Bedarf auf Nachbesserung: Das Kind habe nämlich von sich aus keinen Rechtsanspruch auf Umgang mit einer Bezugsperson, es sei nur umgekehrt geregelt.
Damit Vater und Mutter nicht jede Kleinigkeit aushandeln müssen, setzt der Gesetzgeber eine Trennungslinie. Bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung im Leben des Kindes, zum Beispiel einer schweren Operation oder der Schulwahl, dürfen beide mitreden. In Dingen des alltäglichen Lebens, wie Kleidung und Zimmergestaltung, entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Sicher werde es Streitfälle geben, vermutet Kritsch, "aber das wird sich in der Beratung und im Alltag einpendeln".
Größere Schwierigkeiten sieht er bei Familien, in denen der Vater gar nichts mehr mit seinem Kind zu tun haben will. Nach dem neuen Gesetz können Familienrichter den Vater zu seinen Pflichten zwingen, etwa mit Geldstrafen. Kritsch ist skeptisch, ob die väterliche Zuwendung per Gerichtsbeschluß zu erzwingen ist.
Dagegen begrüßt er, daß Kinder von nicht verheirateten Eltern jetzt gegenüber "ehelichen Kindern" juristisch gleichgestellt sind. "Es wird Zeit, daß diese Diskriminierung aufhört", sagt Kritsch. Generell erhalten Kinder sowieso mehr Rechte, für Kritsch ein weiterer Pluspunkt: Sie müssen bei einer Scheidung ihrer Eltern in die Beratung einbezogen werden. Zwar habe die Beratungsstelle gerade in der Familienmediation die Kinder immer integriert, aber nun stehe diese bewährte Praxis auf einer rechtlichen Grundlage. Man könne eben nicht über die Köpfe der Kinder hinweg entscheiden. "Außerdem haben sie oft richtig gute Ideen", weiß Kritsch.
Im Kreis Bergstraße gibt es neben der Lampertheimer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche zwei weitere in Bensheim und Heppenheim. Auch Pro Familia in Bensheim und der Allgemeine Soziale Dienst des Kreisjugendamtes sind Ansprechpartner in Familienfragen und bezüglich des neuen "Kindschaftsrechtsreformgesetzes" .
Doch ein Problem dürfte für alle das gleiche sein: Zu wenig Stellen werden bewilligt. Mehrwöchige Wartezeiten auf den ersten Termin seien sowohl für die Betroffenen als auch für die Berater frustrierend, erklärt Kritsch. "Um die neuen Pflichtaufgaben schneller zu bewältigen, bräuchten wir einfach mehr Personal." be
Mannheimer Morgen (Bürstadt / Biblis) 12.8.98
Lampertheim. Für das neue Gesetz zum Kindschaftsrecht, das seit 1. Juli gilt, mußten die Mitarbeiter der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Kreises Bergstraße in Lampertheim nicht nur seitenweise juristische Texte lesen. Der Leiter, Adolf E. Kritsch, rechnet auch mit einem Anstieg der Klienten.
Denn mit der geänderten Regelung über das gemeinsame Sorgerecht auch für geschiedene Eltern wurde gleichzeitig das Recht der Familien auf Beratung festgeschrieben. Eine Änderung, die Kritsch natürlich begrüßt: "Die Bedeutung unserer Arbeit ist durch das Gesetz hervorgehoben."
Doch er weiß auch: "Jetzt kommen noch mehr Leute auf uns zu." Und das, obwohl die Beratungsstelle bereits jetzt an der Grenze ihrer Kapazitäten arbeitet. Das Team besteht aus fünf Fachleuten, die sich zur Zeit 3,45 Stellen teilen. Doch in Zeiten leerer Kreiskassen will sich Kritsch nicht beklagen. Immerhin steht ab September wieder eine Fachkraft für die 8,5 Stunden der Außenstelle Viernheim zur Verfügung, die seit 1994 fehlen. "Aber das ist überwiegend ein Angebot für Kinder."
Doch gerade bei Trennung und Scheidung wächst der Bedarf von Familien nach professioneller Hilfe stetig an, während das Personal der Beratungsstelle gleich blieb. Waren es 1986 noch 16 Fälle auf diesem Gebiet, so stieg die Zahl bis 1997 auf 133 an. Kritsch führt diese Tendenz auf die gesellschaftliche Entwicklung zurück. Er nennt einige Gründe. "Die Rollenerwartung der Frauen hat sich geändert, oder der Beruf zwingt häufig zu längerer Trennung. Außerdem gehen die Menschen heute schneller Beziehungen ein und lösen sie auch schneller."
Der Leiter der Beratungsstelle glaubt auch, daß das Gesetz über die gemeinsame Sorge neue Fragen für die Eltern aufwirft. Schließlich müssen die Elternteile jetzt zusammen über die Zukunft ihrer Kinder entscheiden. Eine Menge Details sind zu klären, Kompromisse müssen ausgehandelt werden. Viele Familienrichter und Rechtsanwalte werden nun verstärkt auf die vermittelnde Rolle der Beratungsstellen zurückkommen und die Paare häufiger zu diesen Institutionen schicken, vermutet Kritsch. Noch gab es kaum Anfragen zum veränderten Gesetz, aber Kritsch rechnet damit, daß die Anmeldungswelle bald größer denn je anrollt. (...)
Doch das Problem dürfte für alle das gleiche sein. Mehrwöchige Wartezeiten auf den ersten Termin seien sowohl für die Betroffenen als auch für die Berater frustrierend, erklärt Kritsch. "Um die neuen Pflichtaufgaben schneller zu bewältigen, bräuchten wir einfach mehr Personal."
Schweriner Volkszeitung 13.8.98
Schwerin Seit dem1. Juli 1998 gilt bundesweit das neue Kindschaftsrecht. Wesentlichste Neuerung dieses Gesetzes ist das gemeinsame Sorgerecht unverheirateter und geschiedener Eltern für ihre Kinder.
Von Brunhild Schmitt
Die ersten Wochen bestätigen: In MV [Mecklenburg-Vorpommern] wurde das Gesetz auch in der Praxis gut angenommen. So hatten zum Beispiel die zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt Parchim bereits 35 Anfragen nichtverheirateter Eltern zur gemeinsamen Sorge für ihre Kinder. Die Tendenz ist weiter steigend, war von Monika Thieß, stellvertretende Jugendamtsleiterin zu erfahren.
Vorwiegend Interesse zeigen nichtverheiratete Eltern, die ohnehin zusammenleben. Hier wollen und können sich jetzt endlich auch die Väter in die gesetzliche Pflicht für ihre Kinder nehmen lassen. Die gemeinsame Verantwortung gegenüber ihren Kindern zeige sich auch bei Eltern, die eine Scheidung beantragt haben, so die Richterin am Schweriner Familiengericht, Sabine Obbelode-Rottschäfer. In fast allen Fällen gehen die Partner von einer gemeinsamen Sorge der Kinder auch nach der Scheidung aus. Anträge eines Partners auf das alleinige Sorgerecht sind bisher die Ausnahme, so die Richterin.
Eine zwangsweise Regelung der Gerichte entfällt damit bei den meisten Scheidungen, da die Eltern jetzt selber entscheiden können. Das wiederum, so Sabine Obbelode-Rottschäfer, entlaste auch die Gerichte.
Ohnehin habe das neue Kindschaftsrecht zur Vereinheitlichung von Zuständigkeiten bei den Gerichten geführt, die jetzt noch mehr Ansprechpartner für die Eltern bei entscheidenden Fragen auch zum Unterhalt sind.
Die Familienrichterin verwies darauf, daß das neue Kindesunterhaltsgesetz von den Eltern im Gegensatz zu anderen Neuerungen noch nicht so angenommen wurde, wie es sich die Juristen vorstellten.
Das neue Kindschaftsrecht hat kaum einen Stein auf dem anderen gelassen, meint der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Rostock, Dr. Harald Oelkes. Erst die kommenden Monate werden zeigen, ob und wieviele Eltern die alleinige Sorge für ihre Kinder tatsächlich einklagen. Noch liegen in Rostock keine Anträge vor.