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Beispielhafte Presseschau 1 (Juli 98)
Von ANKE ROTMANN
Ein junger Vater, zerschmettert auf der Wiese vor einem Hochhaus. Tragisches Ende eines Sorgerechtsfalles...
Kevin, er ist gestern neun Jahre alt geworden. Als er geboren wurde, war sein Vater Thorsten H. (30, Packer) mit im Kreißsaal. Er hat geweint vor Freude.
![]() Ein Polizist deckt die Leiche von Thorsten H. zu: auf der Brust noch einen Infusionsbeutel, im Hals der Beatmungsschlauch. Die Ärzte konnten nicht mehr helfen. |
Doch die Ehe der Eltern zerbrach, vor einem Jahr Scheidung. Kevin durfte alle 14 Tage ein Wochenende zum Vater, in den Sommerferien sogar drei Wochen. So war es auch diesmal geplant. Mit Ausflug an die Ostsee, Radtour, Fußballspielen.
Für den Vater ganz wichtig: Er wollte Kevin unbedingt an dessen Geburtstag sehen. Das Geschenk hatte er schon liebevoll verpackt - einen Computer.
Doch dann ließ die Ex-Frau (29) ausrichten: "Kevin kommt nicht. Die Gründe erfährst du vom Anwalt."
Der Anwalts-Brief kam am Sonnabend. Dem Vater sollte das Besuchsrecht aberkannt werden. Vorwurf der Ex-Frau: Er trinke zuviel.
Der ewige Streit um die Besuche des eigenen Sohns, jetzt auch noch ein Anwalt. Kevins Vater hatte wohl nicht die Kraft, weiterzukämpfen.
Am Sonntag besuchte er noch einmal seine Eltern (55, 60), aß mit ihnen zu Mittag. Abends in seiner Wohnung im 9. Stock setzte er sich auf die Fensterbank - und stürzte sich 23 Meter in die Tiefe.
t a z 16.7.98 zu einem Tötungsversuch
Das Urteil ist eine kleine Sensation. Die 30jährige Sozialarbeiterin Ute L., die ihren aus Tunesien stammenden Noch-Ehemann am Flughafen Tegel mit dem Auto angefahren hatte, ist gestern von der 35. Großen Strafkammer des Landgerichts lediglich verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 21 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen versuchten Totschlags gefordert. Das Gericht unter Vorsitz von Ralph Ehestädt sah aber nur gefährliche Körperverletzung als erwiesen an. Der Angeklagten wurde eine Geldstrafe von 2.250 Mark für den Fall angedroht, daß sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird. Ein so mildes Urteil sei noch nie von einem Berliner Schwurgericht gefällt worden, sagte gestern der Vorsitzende Richter. Normalerweise würden bei den für Mord- und Totschlagsdelikten zuständigen Strafkammern Freiheitsstrafen von etwa zehn Jahren verhängt werden.
Hinter dem Vorfall, über den die Kammer drei Tage verhandelt hatte, verbirgt sich das Drama einer gescheiterten binationalen Ehe. Ute L. ist Deutsche, ihr Noch- Ehemann Monji L. gebürtiger Tunesier. "Es war Liebe auf den ersten Blick", sagte Ute L., die den Mann 1992 als Sozialarbeiter in einer Ausländer-Beratungsstelle kennengelernt hatte. Inzwischen ist die Beziehung zerrüttet.
Trotzdem kann Ute L. nicht einfach ihres Weges gehen, weil sie mit Monji L. ein gemeinsames Kind hat: die dreijährige Chahrazad. Mutter und Tochter haben sich am 13. Januar vergangenen Jahres zum letztenmal gesehen. Das Kind kennt die Mutter heute vermutlich nicht mehr. An diesem Tag war Monji L. mit seiner Tochter nach Tunesien geflogen - verabredet war ein einwöchiger Kurzurlaub. Nachdem er in seiner Heimat angekommen war, teilte Monji L. seiner Frau telefonisch mit, daß die Tochter Chahrazad bei seinen Eltern aufwachsen werde.
Ute L. konnte das nicht glauben. Eine Woche später fuhr sie zum Flughafen, um die beiden abzuholen. Doch Monji L. kam allein. Ute L. saß in ihrem Ford Fiesta, als der Mann das Flughafengebäude verließ. "Verweint und in hochgradig erregtem Zustand", so die Feststellung des Gerichts, "fuhr sie auf den Ehemann zu." Monji L. wurde durch die Scheibe der Eingangshalle gedrückt. Danach setzte Ute L. noch zweimal zurück und wieder vor, aber diesmal hielt ein Heizkörper im Gebäude das Auto auf. Der Tunesier wurde am linken Bein so schwer verletzt, daß er zu 70 Prozent schwerbehindert ist.
Im Prozeß beschuldigte der Mann, der gleichzeitig Nebenkläger war, die Angeklagte, Mordabsichten gehegt zu haben. Ute L. sprach von einer Kurzschlußreaktion. "Ich weiß nicht, was mit mir geschah." Die Richter gingen von einer Affekttat aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation aus und sprachen von einem "ureigensten Familiendrama". Monji L. sei mitschuldig, denn er habe seine Frau durch sein Verhalten "herausgefordert". Überglücklich über den unerwarteten Ausgang des Prozesses sagte Ute L. gestern: "Ich werde alle mir möglichen Wege gehen, um zu meiner Tochter zu kommen." Gegen Monji L. läuft zur Zeit noch ein Prozeß wegen Kindesentziehung. Aber wenn er nicht einlenkt, gibt es für ein baldiges Wiedersehen kaum Chancen. Daß Ute L. in Deutschland das Sorgerecht hat, interessiert die Behörden arabischer Staaten nicht. Die einzige Möglichkeit wäre eine nicht ungefährliche "Rückentführung".
Jede vierte Ehe in Berlin wird nach Angaben des Verbandes binationaler Familien von binationalen Partnern geschlossen. Die Geschäftsführerin des Verbandes, Tatiana Lima-Curvello, warnt davor, den Fall der Eheleute L. zu verallgemeinern. Die kulturellen Unterschiede dürften aber auch "nicht tabuisiert" werden. Ob eine binationale Ehe funktioniere oder nicht, hänge vor allem von einer toleranten Grundeinstellung der Partner ab.
Plutonia Plarre
Anmerkung paPPa.com: Die Frau fuhr den Mann durch eine Glaswand, setzte zurück und wollte ihn noch zwei mal überfahren - die Staatsanwaltschaft sah darin einen Tötungsversuch ... Wenn Mütter sich so für Kindesentzug revanchieren, werden sie nicht bestraft, was man auch als Anstiftung für weitere Taten dieser Art sehen könnte. Das ist die konsequente Fortsetzung deutscher Familienrechtspraxis auch im Strafrecht. Nun muß der Mann noch - wie in anderen Fällen - für mehrere Jahre verurteilt werden, dann ist alles wieder im Lot in Deutschland ...
Pornostar darf Mutter sein - Gericht sagt "Ja" zu Cicciolinas Mutterschaft
Pornographie und Kindererziehung lassen sich unter einen Hut bringen: Das italienische Höchstgericht sprach der Busen-Diva Ilona Staller, bekannt unter dem Pseudonym "Cicciolina", das Sorgerecht für ihren 5jährigen Sohn zu.
Mit dem Richterspruch geht für "Cicciolina" ein jahrelanger Nervenkrieg zu Ende. Im Mittelpunkt der kleine Ludwig, gemeinsamer Sohn aus der Ehe mit dem Maler Jeffrey Koons. Dieser hielt die Erziehung des Jungen für zu freizügig und entführte ihn deshalb in die USA. "Cicciolina" spürte die beiden auf und flüchtete mit dem Kind im Arm nach Italien. Dann sprachen die Richter: Zuerst wurde dem Pornostar das Sorgerecht zuerkannt, dann wieder aberkannt und schließlich in letzter Instanz wieder zugesprochen. "Ich bin so glücklich, daß ich nur noch Mutter sein will.", meinte das Busenwunder nach dem Urteil.
t a z, die Tageszeitung 16.7.98
Berlin (taz) - Er ist einer der erfolgreichsten Showstars des deutschsprachigen Raums. Verdient mit seiner leicht öligen Stimme und mit spätbubenhaftem Charme Millionen. Öffentlich zelebrierte er von sich stets das Bild des Junggesellen, der noch nicht die Richtige gefunden habe, um zu heiraten. Kurz: Patrick Lindner bringt alles mit, um im konservativen Volksmusikbereich die große Nummer abzugeben.
Seit Dienstag macht er Schlagzeilen - der anderen Sorte. "Patrick Lindner, 37, ledig - aber Kindermädchen - adoptierte dieses Baby", titelte Bild über das Foto, das den Schlagerstar mit seinem Adoptivsohn Daniel zeigt. Wahr ist die Nachricht indes nur halb. Zutreffend sind das Alter und der Umstand der Adoption eines achtmonatigen Jungen aus Rußland. Formaljuristisch stimmt auch, daß Lindner ledig ist. Er muß es sein - denn eine Trauung mit seinem Lebensgefährten, mit dem er auch ein Haus in Bayern teilt, ist in der Bundesrepublik nicht möglich.
Lebensgefährten? Richtig, denn Lindner ist keineswegs ein Single, wie das auflagenstarke Blatt berichtet. Er ist schwul, was alle in der Musikbranche wissen, aber niemand aussprechen will, um Lindner bei traditionsbewußten Volksmusikfreunden nicht in Mißkredit zu bringen. Und genau dies wird auch in den jetzigen Presseveröffentlichungen nicht benannt.
Wunderlich an dem ganzen Vorgang ist, daß dem Sänger und Moderator nun Kollegen Glück wünschen. Selbst Maria Eichhorn, familienpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, fand keine geißelnden Worte für die humanitäre Geste, sondern nur die Mahnung, daß ihrer Meinung nach ein Kind in "einer Familie aufwachsen sollte" - wobei sie die klassische Variante mit Mutter und Vater gemeint haben wird.
In der Tat ist das Plazet, das Lindner von den zuständigen Stellen in Bayern offenbar erhielt, ungewöhnlich. Nach Paragraph 1741 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die gemeinsame Annahme eines Kindes durch Adoption in der Bundesrepublik nur für Ehepaare zulässig. Gleichgeschlechtliche Paare sind nach Auffassung der Gesetzgeber nicht dazu in der Lage, weil ihre Partnerschaft vor dem Gesetz nicht existiert.
In den USA können zwei Männer oder zwei Frauen Kinder in Pflegschaft nehmen, Adoptionen sind in einigen Bundesstaaten möglich. In den Niederlanden, Schweden oder Dänemark ist homosexuellen Frauen und Männern die Adoption versagt - der Preis, den die Homoorganisationen zu zahlen hatten, um von den Kirchen die Zustimmung zur Homoehe zu erhalten. In Dänemark soll die Regelung bald abgeschafft werden.
Deutschland ist von einer solchen Liberalisierung noch weit entfernt - wie es auch zusammenlebenden Lesben nach wie vor untersagt ist, sich per Samenbank schwängern zu lassen. Bei Sorgerechtsentscheidungen haben beispielsweise schwule Väter immer noch schlechte Karten, wenn sie sich nach einer Scheidung von ihrer Frau weiterhin um ihre Kinder kümmern wollen. Aus dem CDU-geführten Familienministerium hieß es lapidar: "Ein Kind braucht eine Mutter und einen Vater."
Patrick Lindner scheint in seiner Partnerschaft die mütterliche Vaterrolle übernommen zu haben. Der Berliner B.Z.berichtete er stolz: "Daniel schläft durch, kriegt grad Zähnchen, hat einen Mordshunger auf Möhrenbrei."
Von Ulrike Matussek
Armin E. sitzt wie auf Kohlen: «Jeden Tag kann der Gerichtsvollzieher auftauchen und Rudine abholen.» Vier Jahre hat die Tochter bei ihm gewohnt. Jetzt soll die Siebenjährige zur Mutter. Ein gemeinsames Sorgerecht gibt es nicht mehr; vor einer Woche hat der Richter die alleinige Sorge der Mutter übertragen.
Daß Weihnachten für viele Berliner kein Fest der Liebe und der Familie ist, liegt auf der Hand: Rund zehntausend Ehen werden bis Jahresende geschieden sein, wenn sich die Vorjahreszahl wiederholt. Darunter leiden besonders die Kinder - 1997 waren 7080 Jungen und Mädchen von Scheidungen betroffen. Derzeit leben 193 000 Minderjährige in Haushalten Alleinerziehender. Um viele dieser Kinder gibt es Gezerre.
Eigentlich hätte Weihnachten dieses Jahr harmonischer werden sollen - seit 1. Juli ist nämlich ein neues Kindschaftsrecht in Kraft. Danach sollen Kinder auch nach der Trennung der Eltern enge Kontakte zu Mutter und Vater aufrechterhalten können. Der Gesetzgeber wollte vor allem Vätern, insbesondere unverheirateten, mehr Mitspracherecht bei der Erziehung einräumen.
Bisher stößt die neue Rechtslage auf ein geteiltes Echo. Das belegte eine Expertenrunde im Bezirksamt Friedrichshain. «Knapp die Hälfte aller Scheidungspaare kommt zu unseren Beratungen über das neue Sorgerecht», konstatiert die Friedrichshainer Jugendamtsleiterin Eveline Paul. Davon sei sie positiv überrascht. Bei den Unverheirateten ist die Lage anders: Lediglich 17 bis 20 Prozent geben eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Als das eigentliche Problem sieht Rechtsanwalt Torsten Hulzer die tatsächliche Gestaltung des Umgangsrechtes: Nach wie vor könnten Alleinerziehende den Kontakt des Kindes mit dem anderen Elternteil boykottieren, beklagt er. Allerdings einigten sich die meisten seiner Klienten heute eher über Besuchsregelungen.
«Gefährliche Entwicklungen» sieht dagegen Karin Schulz, Sozialberaterin der Shia. Für sie stellt das neue Kindschaftsrecht eher ein Instrument im Machtkampf zwischen Frauen und Männer dar. In ihren Beratungen höre sie oft die Klage, daß «viele Väter sich in die Erziehung einmischen, aber oft nicht für die Alltagssorgen ihrer Kinder zuständig sind oder gar Unterhaltszahlungen verweigern.» «Der Gesetzgeber kann nicht alle Probleme lösen», sagt Psychologe Jopt. «Wichtig aber ist, daß er mit der neuen Regelung den Paaren zuruft: Das Kind hat ein Anrecht auf beide Elternteile.» Wo der Wille zur Einigung fehlt, greift kein noch so ausgeklügeltes Gesetz, darüber waren sich die Teilnehmer einig.
Armin E. nutzt jede verbleibende Minute mit seiner Tochter aus: Schwimmen, Musikschule, Einladungen für ihren Geburtstag drucken. «Wenn Rudine erst einmal weg ist», befürchtet er, «sehe ich sie sobald nicht wieder.»
Odenwaldkreis. Auf Einladung der Frauenbeauftragten Amarell Opel und der Arbeitsgemeinschaft Odenwälder Frauen trafen sich interessierte Frauen und Männer im Erbacher Vereinshaus. Inhaltlich stand das seit 1. Juli 1998 reformierte Kindschaftsrecht und seine Auswirkungen auf die »Nachscheidungsfamilie« zur Diskussion. Referentin zum Thema war Christine Weitzel, Diplom-Sozialpädagogin, die zu diesem Thema ihre Diplomarbeit verfaßt hat.
Sehr bald stellten die Zuhörer Fragen und daraus ergab sich eine lebhafte Diskussion über Vor- und Nachteile der Reform. Die wichtigsten Ziele waren, nichteheliche Kinder den ehelichen gleichzustellen, sozusagen auch rechtlich nur noch »eine Sorte Kind« zu haben sowie das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Gestärkt werden sollte auch die Position der Mutter und die des Vaters. Die Gesetzesänderungen gehen von Erbrechtgleichstellungen und einem vereinfachten Unterhaltsrecht über erweiterte Umgangsrechte, z. B. auch für den nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vater bzw. Großeltern oder die Möglichkeit des »beschützten Umgangs« bis hin zur Neuregelung der elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern, welche das Kernstück der Reform ausmacht.
Während 1982 geschiedene Eltern erstmals eine gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen konnten, geht nun das Gesetz von der fortbestehenden gemeinsamen Sorge im Regelfall aus, was bedeutet, daß Eltern sozusagen dazu gezwungen werden, die Sorge weiterhin gemeinsam zu übernehmen, selbst wenn sie dies nicht ausdrücklich wünschen. Zwar besteht für jeden Elternteil theoretisch ein Antragsrecht auf Alleinsorge für das Kind, dieses jedoch praktisch durchzusetzen gebärdet sich in der Regel schwierig, zumal die Richter gehalten sind, nur in Ausnahmefällen von einer gemeinsamen Sorgeregelung abzuweichen.
Diese Festlegung auf eine auferlegte weitere Gemeinsamkeit bezüglich der elterlichen Sorge regte die Gruppe zu einer lebhaften Diskussion an und stieß insgesamt auf wenig Zustimmung. Auch die Tatsache, daß das Gesetz Belange des Kindes aufteilt in »Angelegenheiten des täglichen Lebens«, für die dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, eine Alleinentscheidungsbefugnis einräumt wird und »Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung«, wie zum Beispiel die Wahl des Schultyps, der Religion oder des Berufs, bei denen sich die Eltern einigen müssen, wirkte auf die Zuhörerschaft eher realitätsfremd.
Auch für nicht miteinander verheiratete Elternpaare gibt es seit Juli 1998 nun erstmals die Möglichkeit, die Sorge für ihr Kind gemeinsam zu übernehmen. Wenn beide dies wünschen, können sie beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben. Dies gilt dann wie eine »Eheschließung in bezug auf das Kind«, das heißt, auch sie kann ebenso wie die gemeinsame elterliche Sorge, die aus einer Eheschließung resultiert nur vom Richter unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgehoben werden.
Besonders hingewiesen wurde im Vortrag auf die verstärkten Beratungsangebote des Jugendamtes. Kommt es zur Trennung oder Scheidung, steht den Eltern ein freiwilliges und kostenloses Beratungsangebot ihres jeweils zuständigen Jugendamtes zur Verfügung. Zweck dieser Beratung ist es, einen für alle Beteiligten gangbaren Weg der gemeinsamen Sorge zu erarbeiten. Da diesem Beratungsangebot ein besonderes Gewicht zukommt, hat der Richter Scheidungspartner auf die Leistung des Jugendamtes hinzuweisen. Das Jugendamt seinerseits wird vom Richter informiert und kontaktiert das Scheidungspaar auch noch einmal schriftlich.
Wichtig ist auch das neue Recht für Kinder und Jugendliche. Sie können direkt an das Jugendamt wenden, wenn Vater oder Mutter ihnen ihr Recht auf Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil oder auch den Großeltern erschweren oder verwehren wollen. Problematisch dabei scheint nur, daß die wenigsten von ihrem Recht wissen.
In der sich Diskussion wurde daran Kritik geübt, daß die Reform außer dem Recht auf Beratung durch das Jugendamt derzeit noch zu wenig andere Hilfen wie zum Beispiel Mediation anbietet. Darunter versteht man einen strukturierten, lösungsorientierten Entscheidungsprozeß zur einvernehmlichen und eigenverantwortlichen Konfliktregelung der Eltern, der zum Ziel hat, beide Parteien zu »Gewinnern« zu machen, das heißt, jeden zu seinem Recht kommen zu lassen und die Sorge gemeinsamer Kinder zu planen (Sorgeplan).