Die unverfälschte kindliche Erinnerung ist regelmäßig das einzige Beweismittel für oder gegen sexuellen Mißbrauch. Zum Schutz des Kindes vor tatsächlichen Mißbrauchern und zum Schutz vor Kontaktverlust zu fälschlich Beschuldigten gehört die kindliche Erinnerung daher unter den besonderen Schutz unserer Rechtsordnung.

    Statt dessen mißbrauchen Aufdecker mit staatlicher Duldung und Förderung unsere Kinder mit Sexualspielen an Pornopuppen und sexueller Vulgärsprache und manipulieren ihre Erinnerungen. Ein vager Verdacht genügt, um Fakten zu schaffen, die sich in jahrelang sich hinschleppenden Verfahren nicht mehr korrigieren lassen.

    Objektive Sachverhaltsaufklärung und dringend erforderliche Wiederanbahnung zerstörter Familienbindungen werden verzögert und verhindert.

Betroffene stehen unter Schock.