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Hier eine Auswahl aus unserer interessanten Falldokumentation. Weitere Fälle finden Sie im SKIFAS-Katalog. Psychologin veranstaltet anstrengende Puppenspiele mit Kot. Gericht unterläßt Kindesanhörung und eigene Sachverhaltsermittlung. Kriminalpolizei bedrängt Kind mit perversen Sexualphantasien. Reg.-Nr.: FD 32 f Pflegemutter wendet sich hilfesuchend an Jugendamt. JA verbringt die sechsjährige Denise in ein 500 km entfernt liegendes Heim und verhängt Kontaktsperre. Gericht entzieht der Pflegemutter die Vormundschaft und stützt sich dabei auf ein Gutachten, das der Pflegemutter sexuellen Mißbrauch an Denise vorwirft. Die Gutachterin ist zugleich mit der Leitung des Heims betraut, in dem das Kind untergebracht ist, und hat bereits eine fünfmonatige Therapie an Denise mit dem Ziel durchgeführt, vermutete sexuelle Gewalterfahrungen für das Kind “besprechbar” zu machen, während derer auch Rollenspiele und Spiele mit anatomischen Puppen durchgeführt wurden. Das Heim bescheinigt ihrer Leiterin fachliche Kompetenz. Die Psychologin ist mithin aufgrund dreifacher Interessenkollision erkennbar als Gutachterin ungeeignet. Dennoch übernimmt das Gericht die Mißbrauchsvorwürfe ungeprüft. Von einer persönlichen Anhörung des Kindes sieht das Gericht wegen der großen Entfernung ab und übernimmt kritiklos den Heimbericht, wonach bei Denise dort eine gesunde Entwicklung eingesetzt habe. Aus den Therapieberichten: Anfangs habe Denise ihre Mutter “hochgelobt”. Nachdem eine Heimkameradin von sich erzählt habe, habe dann auch Denise erzählen wollen, daß ihre Mama “auch sowas” gemacht habe. Entgegen diesem “auch sowas” behauptet die Psychologin, bei anderen Kindern des Heims sei sexueller Mißbrauch durch weibliche Person kein Thema gewesen, also seien Denises Schilderungen glaubwürdig. Anläßlich von Sitzungen, die nach Ansicht der Psychologin für Denise äußerst anstrengend gewesen seien, habe Denise auf Nachfragen von Küssen und Streicheln der Scheide erzählt. Aus Denises Zusammenlegen der Puppen, die ihr mit der Bemerkung vorgestellt werden, an ihnen könne man zeigen, was passiert sei, meint die Psychologin folgende angeblich real nachgespielte Szenen zu erkennen: Penis in After und Scheide, dann sitzende Frau mit Scheide des Mädchens vor ihrem Gesicht, Geschlechtsverkehr im Sitzen, Frau kotet in Scheide des Mädchens. Auf konkrete Nachfragen bestätigt Denise diesen angeblichen Vorgang. Offenbar wird beim Pornopuppenspiel dieser Psychologin auch Kot als Spielmaterial verwendet. Auf Nachfragen soll Mama auch ihre Scheide geleckt haben. Aus fehlenden Äußerungen zu männlichen Tätern leitet die Psychologin die Aufgabe ab, diesen Widerspruch gemeinsam mit Denise in weiteren, für Denise vorhersehbar sehr anstrengenden Sitzungen, auflösen zu müssen. Einer neutralen Begutachtung widersetzen sich Psychologin und Gericht wegen der damit verbundenen erheblichen Belastung des Kindes. Der Mißbrauchsvorwurf der Dipl.-Psych. stützt sich auf folgende angebliche Beobachtungen: Denise zeige sexualisiertes Verhalten, onaniere am Strand, stopfe sich Sand in die Scheide, zeige Angst vor Dunkelheit und Spinnen, kote in den Papierkorb. Die Diagnose sex. Mißbrauchs leitet die Dipl.-Psych. aus angeblich deutlichen Hinweisen bei Denise auf massive sexuelle Gewalterfahrungen durch die Pflegemutter ab. Kindliche Schilderungen, Fragen und Antworten, sind nicht dokumentiert. Allerdings sind eine Reihe von Satzanfängen dokumentiert, die Denise von der Psychologin vorgegeben wurden und die Denise vervollständigen sollte. Diese Satzanfänge sind durchweg einseitig auf die Herauslockung negativer Erlebnisse ausgerichtet, z. B.: “Sie mag ihren Vater, aber ...”, “Sie weinte, weil ...”, usw. Schließlich diagnostiziert die Gutachterin bei der Pflegemutter eine angebliche hohe Eigenproblematik, ohne selbst je mit ihr gesprochen zu haben. Im Beisein der Heimleiterin/Therapeutin/Gutachterin wird die inzwischen siebenjährige Denise kriminalpolizeilich über angebliche Mißbrauchsfälle vor über zwei Jahren vernommen. Das Vernehmungsprotokoll ist ein einziger Beweis für die stundenlange gemeinsame Bedrängung des Mädchens durch Heimleiterin und Kripo, endlich etwas zu erzählen. Eine Auswertung des Befragungsprotokolls ergibt, daß Denise über mehrere Stunden hinweg durchschnittlich alle 15 Sekunden mit Aufforderungen und Vorgaben konfrontiert wurde. Denise erzählt z. B. ausführlich von ihrer Schildkröte. Die Kripo lenkt ab und fordert Denise mehrfach auf, zu erzählen, wie man Kinder mache. Als Denise von schönen Erinnerungen mit Verwandten erzählt, spricht die Kripo von “Abschweifen vom Thema”. Als Denise immer noch nichts erzählt, werden “andere Kinder” als gutes Beispiel hingestellt. Wünsche des Kindes nach Essen und Trinken werden zurückgestellt mit dem Hinweis, erst müsse der positive Ausgang der Vernehmung abgewartet werden. Nach stundenlanger Bedrängung und gezielter Lenkung (“Wir müssen mal in deinem Kopf aufräumen”) spricht Denise schließlich von Fummeln, die Befrager machen daraus sogleich einen sexuellen Mißbrauch durch die Pflegemutter mittels Befummeln des Kindes zwischen den Beinen. Nun werden ihr wiederum Puppen in die Hand gedrückt, mit denen sie angeblich Erlebtes nachspielen soll. Die Ermittler glauben aus dem kindlichen Puppenspiel zu erkennen, wie sich die Mutter auf das Kind legt. Das Kind plappert aber von Fahrraderlebnissen mit einem Bekannten und beginnt zu malen. Die Befrager verbieten Denise zu malen und wollen von ihr wissen, warum sich die Mutter aufs Kind legt. Aus dem Konglomerat von Fragen, Vorgaben, Puppen, Kinderzeichnungen, Kindererzählungen und Befragerphantasien schlußfolgern die Befrager dann, die Pflegemutter habe unter dem Kind gelegen, allerdings angezogen, weil die Tante dabei war. Nach kindlicher Darstellung hatte zwar die Mutter sich selbst und dann das Kind bis zum Schlüpfer ausgezogen, anschließend fuhren sie mit dem Fahrrad zur Tante. Doch zielorientiert und unter Bezugnahme auf angebliche frühere nicht protokollierte Aussagen (“Du hast das doch in der Therapie schon alles erzählt”, “jetzt faß einfach mal den Mut”) steuern die Befrager das Kind wieder zum Schlafzimmer zurück und bieten ihr eine Matratze an. Doch auch von dort gerät die kindliche Erzählung über Handtuch und Klo zurück zum Fahrradfahren zur Tante. Schließlich gibt die Heimleiterin dem Kind vor, die Mutter habe es zwischen den Beinen geküßt, und das Kind verneint und bestätigt es abwechselnd in fröhlichem Plapperton. Auf der Suche nach Einzelheiten dieses angeblichen Küssens zwischen den Beinen fragt der Kripobeamte nach weiteren unangenehmen Erlebnissen. Dem Kind fallen hierzu Küchenarbeiten ein, abtrocknen usw., doch dafür interessieren sich die Befrager gar nicht, sondern bewegen sich nur in ihren sexuellen Phantasien. U. a. fragen sie jetzt nach Kußerlebnissen. Tatsächlich kann Denise mit einem Mund-zu-Mund-Kuß dienen, doch den Befragern ist das zu wenig. Sie wollen Geschichten hören von Küssen auf andere Körperteile. Die Frage des Kriminalbeamten, ob es denn seine Mutter habe küssen müssen “unten wo man pischt”, bestätigt Denise schließlich. Nachdem die Kripo dem Kind “beide Hände voll” anbietet, bestätigt Denise, es sei zehnmal passiert. Derart auf Trab gebracht, erzählt Denise schließlich auch, daß sie vom Opa gefickt worden sei, während die Tante dabei war, und daß sie die Oma habe am Fuß küssen müssen. Dazu wollen die Befrager natürlich mehr wissen und drängen fast eine halbe Stunde auf Denise ein, ohne weitere Informationen zu bekommen. außer daß Denise gar nicht weiß, was “ficken” bedeutet. Nachdem sie Denise versprechen, sie endlich in Ruhe zu lassen, nachdem sie noch “das eine” erzählt hat, erzählt Denise eine Geschichte vom Opa, der erst sich und dann sie ausgezogen habe und sich wieder angezogen habe, als die Oma reingekommen sei, aber angefaßt habe er sie nicht. Geschehen 1995 im Verantwortungsbereich der Kripo Schleswig. Die Kripo Berlin, mit der Strafverfolgung der Pflegemutter befaßt, ist tatsächlich der Meinung, die derart zustandegekommenen Protokolle seien im Verfahren verwertbar und befragt die Schwester der Pflegemutter als Zeugin u. a. wie folgt: “Haben Sie Feststellungen getroffen, aus denen Sie schlußfolgern könnten, daß sich Ihre Schwester an Denise sexuell vergangen haben könnte?” Schwester: “Ich habe bemerkt, wie Denise auf der Liege lag und eine Ecke der Liege zwischen ihren Oberschenkeln hatte. Es sah aus, als ob sie diese Ecke zwischen ihren Beinen reibt. Ein andermal hatte sie ein Plüschtier zwischen den Beinen” Anschließend erörtern Schwester und Kripo Berlin gemeinsam die Möglichkeit, ob Denise ihre Mutter beim Selbstbefriedigen beobachtet haben könnte. Tatsachen, aus denen die Kripo auf ein entsprechendes Beurteilungsvermögen der Schwester schließen könnte, werden nicht erörtert. SKIFAS ist der Meinung, das Material sei eher geeignet für ein Verfahren gegen Heimleitung und Kriminalpolizei wegen eines ganzen Bündels von Straftatbeständen. Quelle: SKIFAS liegen Jugendamtsberichte, Gutachten, kriminalpolizeiliche Vernehmungsprotokolle, Gerichtsbeschlüsse, Aktenauszüge vor. Verdächtigung durch Jugendamt, mißbrauchsorientierte Begutachtung ohne Alternativhypothesenprüfung, Schweigedrucktheorie, Verfahrensverschleppung Reg.-Nr.: FD 64 f Kindeswegnahme nach Verdächtigung durch JA in Zusammenarbeit mit parteilich-feministischer Beratungsstelle “Gegenwind”. Eltern werden vom JA zur Zusammenarbeit mit Gegenwind genötigt. Dort werden die Eltern überrumpelt, einer Therapie zuzustimmen. Gutachterin vermutet ohne die geringsten Beweise Kinderpornographie, bezeichnet Verhalten des Mädchens als “stark grenzüberschreitend”, deutet Bäume und Glühbirnen als Phallus-Symbole, Hasen und Affen als Hinweis auf sex. Erfahrungen, schließt aus Abneigung gegen bestimmte weißfarbene Speisen oralen Mißbrauch, fragt die sechsjährige Jennifer, wie es sei, mißbraucht zu werden und diagnostiziert Jennifers fehlende Redebereitschaft als Folge eines Geheimhaltungsgebots, das nur abgebaut werden könne, wenn Personen, die ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Geheimnisses hätten, vom Einfluß auf Jennifer ausgeschlossen würden. Die Mutter sucht Kontakt zu ihrem Kind. Die Gutachterin deutet das als Beeinflussungsversuch. Um Jennifer zu Aussagen zu bewegen, die die Phantasien der Gutachterin bestätigen, fragt sie Jennifer unter Verwendung anatomischer Puppen, was reale bzw. fiktive Personen gemacht haben könnten (Fürniss-Methode) und trägt so bei Jennifer zu Verwirrung und Vermischung von Realität und Phantasie bei. Um auch ohne die geringsten Beweise die Eltern des sex. Mißbrauchs verdächtigen zu können, führt die Gutachterin u. a. an, die Mutter sei an der Mißbrauchsaufklärung nicht interessiert, wolle aber wissen, ob das Kind Täter benannt habe. Die Mutter unterstütze Jennifer nicht dabei, mögliche Mißhandler zu benennen. Für den Mißbrauch spreche, daß der Stiefvater ein inniges Verhältnis zum Kind habe, wahrscheinlich habe er nur deswegen die Mutter geheiratet. Solange Jennifer keine Angaben zu mißbrauchenden Personen mache, sei der Verdacht gegen den Stiefvater sehr stark. Nach Meinung der Gutachterin bemühen sich die Eltern nur deswegen so intensiv um die Rückführung des Kindes aus dem Heim, weil der Stiefvater ohne das Kind nicht bei der Mutter bleiben wolle. Quelle: SKIFAS liegen der Bericht der Eltern, des JA, Gutachten, Gegengutachten, Gerichtsbeschlüsse vor. Wildwasser bedrängt Kind mit Pornopuppen, Vulgärsprache und perversen Sexphantasien Reg.-Nr.: FD 96 f Der allein sorgeberechtigte Vater gewährt der Mutter großzügigen Umgang mit der siebenjährigen Tochter Katharina. Die Mutter nutzt den Umgang dazu, das Kind ohne Wissen des Vaters bei Wildwasser Gießen vorzustellen. Während der dort durchgeführten achtzigminütigen “Exploration” fordert die Leiterin von Wildwasser Gießen, Dipl.-Päd. BB, das Mädchen auf, mit anatomischen Puppen zu spielen und den Puppen Namen aus ihrer Familie zu geben. Unter der Vorgabe, die Papapuppe lege sich zu den Kindern schlafen, fragt BB das Mädchen: “Ficken die jetzt? Will er mit dem Kind ficken?” Katharina will hier zwar nicht weiterspielen, doch BB fordert Katharina zum Weiterspielen auf, erzählt ihr von kranken Männern, die mit Kindern ficken, und fordert Katharina auf, zu zeigen, wie bei ihm zuhause gefickt wird. Weitere sehr konkrete Vorgaben der BB bestätigt Katharina schließlich, widerruft diese später aber wieder. Aus BBs Explorationsbericht: “Katharina erweist sich als wenig suggestibel, die Vorgaben der Beraterin, warum bestimmte berichtete Einzelheiten so gewesen sein könnten, bestätigt sie nur sehr zögerlich oder gar nicht. Insofern zeigt Katharina eine gewisse Selbstsicherheit oder Wahrheitsliebe.” Ohne Anhörung des Vaters berichtet BB schließlich der Anwältin der Mutter, Katharina sei von ihrem Vater sexuell mißbraucht worden. Quelle: SKIFAS liegt der Bericht der Dipl.-Päd. BB, Wildwasser Gießen, vor. Unqualifizierte Verdächtigung durch Kinderschutzbund-Mitarbeiterin Reg.-Nr.: FD 128 f Mitarbeiterin des Deutschen Kinderschutzbundes behauptet als Zeugin vor Gericht, “das Kind Larissa weist alle Anzeichen sexuellen Mißbrauchs auf”, ohne Larissa oder den beschuldigten Vater jemals gesehen oder gesprochen zu haben und ohne daß spezifische Befunde vorliegen. Quelle: SKIFAS liegen Gerichtsunterlagen und Schriftwechsel vor. Dramatisierung harmloser Vorgänge, Zerstörung der Familienbindung durch Aufdeckungs- und Gerichtsverfahren Reg.-Nr.: FD 224 f Dem Vater wird das Besuchsrecht für seine vierjährige eheliche Tochter entzogen, weil er sie beim Abtrocknen nach dem Baden einmal liebevoll und ohne sexuelle Absichten über den Körper und dabei auch auf die Scheide geküßt hat. Die Tochter entwickelt Abneigung gegen den Vater erst nach zahlreichen körperlichen und psychologischen Untersuchungen mit emotional belastenden Befragungen. Der Entzug des Umgangsrechts wird mit dem fehlenden Unrechtsbewußtsein des Vaters begründet. Quelle: SKIFAS liegt das Gutachten vor. Unqualifizierte Erzieherinnen mit perversen Sexualphantasien bedrängen Kinder monatelang mit einseitigen Befragungen. Gutachterin bedrängt Kinder mit Pornopuppen Reg.-Nr. FD 256 f Fall einer vietnamesischen Familie in Deutschland. Durch Zangen-Frühgeburt traumatisierte Zwillinge verhalten sich kulturell bedingt und aufgrund ihrer geburtlichen Entwicklungsstörungen außer Haus schweigsam. Eltern geben die Kinder deswegen in eine heilpädagogische Tagesstätte. Dort erhalten sie jedoch nicht die erforderliche Einzeltherapie. Vielmehr verstärken sich in den dortigen großen Kindergruppen die Sprechprobleme. Erzieherinnen deuten die Schweigsamkeit eindimensional als Folge sexuellen Mißbrauchs und versuchen, ihren Verdacht durch über acht Monate andauernde Kindesbefragungen zu erhärten. Da die Kinder (5 Jahre alt), auch und insbesondere wegen ihrer Sprechprobleme, nur mit Ja und Nein antworten (wesentlich häufiger mit Ja), folgen immer direktere sexualbezogene und konkrete Vorgaben, die wiederum hauptsächlich mit Ja beantwortet werden, was die Phantasie der Befragerinnen immer weiter anheizt und zu noch konkreteren und zugleich perverseren Vorgaben führt, die wiederum im kindlichen Ja ihre “Bestätigung” finden. Während dieser acht Monate Kindesbefragung ohne Wissen der Eltern und unter bewußter Umgehung der medizinischen Spezialistin für das Leiden der Kinder ist es Ziel der Befragerinnen, die Eltern in Sicherheit zu wiegen, um in Ruhe die “Aufdeckung” durchführen zu können, und um zu verhindern, daß die Eltern - wie sie glauben - die Kinder außer Landes schaffen oder töten. Kinderhaus Kai München bringt den Kindern zwecks “Aufdeckung” pornografischen Sprachgebrauch bei. Glaubwürdigkeitsgutachten wird erst nach Trennung von den Eltern eingeholt, nachdem die Kinder durch derar-tige Vorbefragungen entsprechend konditioniert sind. Exploration erfolgt durch “gesteuerte” Spiele mit anatomischen Puppen. Beispiel: Gutachterin Helga Poschenrieder zieht den Puppen die Hosen aus, hält den Penis des Puppenmanns an den Mund der Puppe und fragt: “Hat der Papa so mit dir gemacht” mit ständigen Wiederholungen unter Variation der Kombinationsmöglichkeiten über mehrere Sitzungen. Der “ausgesprochen selbstverständliche Gesichtsausdruck” der Mädchen “erhärtet” schließlich auch den Verdacht dieser Gutachterin. Aus dem Gegengutachten: “Dabei hat z. Zt. die psychologische Schule, die hinter jeder kindlichen Verhaltensstörung erst einmal einen sexuellen Mißbrauch innerhalb der Familie vermutet, den größeren Appeal. Das Entdecken und Verfolgen von Inzesthandlungen an jungen Kindern unter dem Schutz einer etablierten Lehrmeinung macht es möglich, über anstößige sexuelle Fakten zu sprechen, die in einem anderen Kontext zu erwähnen die Scham und der Anstand verbieten würden. Es hat also sowohl eine Popularisierung und Entfachlichung des Problems Inzest und gleichzeitig eine ungeheure Dramatisierung stattgefunden. Auf diesem Hintergrund der Popularisierung eines voyeuristisch aufgeputschten Themas muß das Verhalten der Erzieherinnen ... untersucht werden.” Quelle: SKIFAS liegt das Gegengutachten vor. Außerdem: Spiegel-TV am 06.02.94 auf VOX. Verurteilung aufgrund unqualifizierten Glaubwürdigkeitsgutachtens Reg.-Nr.: FD 288 f Tochter droht ihrem Vater. “Ich werde dir eine Vergewaltigung anhängen, wenn du nicht in die Scheidung von der Mutti einwilligst, und wenns mein ganzes Geld kostet.” Im Strafverfahren wird die Glaubwürdigkeit der Tochter begutachtet. Das Gutachten stützt sich auf eine Beobachtung von nur wenigen Stunden eines einzigen Tages und kommt zu dem Ergebnis, das Mädchen sei glaubhaft. Der Vater wird daraufhin zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Quelle: SKIFAS liegt das Gegengutachten vor. Gericht übernimmt pornopuppenspielgesteuerte Aussagen eines debilen Mädchens Reg.-Nr.: FD 320 f Nachdem dem JA unbewiesene Vermutungen zugetragen werden, wonach der Vater seine Töchter verkauft haben soll, verbringt JA eine dieser Töchter, ein behindertes Mädchen, ohne Gerichtsbeschluß in ein Heim. Das Gericht bezeichnet die unbewiesenen Vermutungen später als “Informationen”. Zwei JA-Mitarbeiterinnen teilen dem Gericht dann mit, sie hätten von der Leitung des Heims erfahren, das Mädchen habe im Rahmen einer Therapie mit anatomischen Puppen “nachgespielt”, daß es penetriert worden sei. Der Vater habe zugesehen und ihr in die Scheide gegriffen. Aufgrund dieser auf bloßem Hörensagen über mehrere fachlich inkompetente Personen beruhenden Aussage überträgt das Gericht ausgerechnet diesem JA das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen und alle seine unmündigen Geschwister. Das JA beläßt das Mädchen in diesem Heim, wo es weiterhin einer intensiven pornopuppengesteuerten Aufdeckung unterzogen wird, in deren Verlauf das Mädchen nach Aussage der Therapeutin “nachspielt”, wie ein Onkel an ihrer Muschi leckt und seinen Pullermann in ihre Scheide stößt. Nach weiteren Pornopuppenspielen habe sie wiederum einen Mißbrauch “gespielt”, dabei laut gestöhnt und erzählt, daß Flüssigkeit drin bleibe. Das Gericht interpretiert diese pornopuppengesteuerte Aussageentwicklung als ein Aus-sich-Herausgehen des (nachweislich debilen) Mädchens unter zunehmender Vertrautheit. Es habe sich um die “Benennung und konkrete Schilderung sexueller Handlungen” gehandelt. Daß die Therapeutin das Mädchen durch Inaussichtstellen von Belohnungen zum Puppenspiel motiviert, es gedrängt habe, damit zu beginnen, es zwischendurch gedrängt habe, damit fortzufahren, sei kein Grund zur Annahme, das Mädchen habe etwas nicht Erlebtes gespielt. Vielmehr müsse die Therapie fortgesetzt werden. Aus der Forderung des Vaters, eine Therapie dürfe erst nach Einschaltung der Ermittlungsbehörden beginnen, leitet das Gericht eine angebliche Unfähigkeit des Vaters ab, Belange des Kindeswohls ausreichend zu gewichten. Eine eigene Anhörung des Mädchens unterläßt das Gericht, weil das Mädchen nicht bereit sei, sich zum Thema sexuellen Mißbrauchs zu äußern. Es solle damit auch nicht weiter belastet werden. Das JA verwehrt den Kontakt des Vaters mit seiner Tochter, weil das Mädchen dadurch verunsichert und unter Geheimhaltungsdruck gesetzt würde. Die Fortsetzung der therapeutischen Aufarbeitung sei unbedingt erforderlich. Die Behinderung der Tochter lasse darauf schließen, daß die Eltern ihre Elternfunktion nur mangelhaft wahrnehmen. Eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung sei nicht notwendig, dies stelle für Kinder eine Strapaze dar. Außerdem verlangt das JA von den Eltern, sich von einer Einrichtung beraten zu lassen, die SKIFAS als Verdächtigungsorganisation bekannt ist. Quelle: SKIFAS liegen Aktenauszüge, JA-Berichte und Urteile vor. Erzieherinnen forschen monatelang. Jugendamt behindert Begutachtung. Reg.-Nr.: FD 352 f Erzieherinnen einer niedersächsischen evangelischen Kirchengemeinde ohne entsprechende Ausbildung forschen ohne Wissen der Eltern, einem Umsiedlerehepaar aus Rußland, monatelang fünfjähriges Mädchen und ihren achtjährigen sprachbehinderten Bruder aus, interpretieren ihre Zeichnungen und verdächtigen den Vater der Analpenetration, aus einer Schlange macht ein Kindergärtner einen Penis. Unqualifizierte Erzieher fordern die Kinder zum Spielen mit anatomischen Puppen auf und interpretieren deren Zusammenlegen als Nachspielen sexueller Erlebnisse. Nach Vorhalten eines Bilderbuches über sexuellen Mißbrauch wird der sprachbehinderte Junge verdachtsorientiert befragt und antwortet zunehmend mit “Ja”. In einem Konfrontationsgespräch wird der Junge von einer Erzieherin am Pullover gepackt und gefragt, ob er “das” mit seinem Vater weiter erleben wolle. Medizinische Untersuchungen unterbleiben. Vormundschaftsgericht entzieht Sorgerecht per einstweiliger Anordnung aufgrund eines nur acht Schreibmaschinenzeilen umfassenden Antrags des JA, ohne die Eltern vorher anzuhören. JA bringt die Kinder bei Pflegeeltern, die sich um eine Dauerpflegestelle beworben haben und die Kinder dementsprechend auf keinen Fall wieder hergeben wollen, anonym unter, obwohl die Kinder erklären, bei den Eltern bleiben zu wollen. Pflegeeltern vermitteln den Kindern ein einseitig negativ verzerrtes Bild von den Eltern. JA und Amtsgericht verhindern zwei Jahre lang eine unabhängige Begutachtung.. Vater wird vom Umgang ausgeschlossen. Ihm wird verboten, an der Einschulungsfeier seiner Tochter teilzunehmen. In einem Strafverfahren, das der Vater zum Beweis seiner Unschuld einleitet, verwehrt das Kreisjugendamt Hannover den Kindern die Aussageerlaubnis. Mutter erhält einmal pro Monat ein dreistündiges Umgangsrecht unter Kontrolle und wird bedrängt, sich scheiden zu lassen, damit sie die Kinder wiederbekommen kann. Ehemann verliert seinen Arbeitsplatz, weil sein Arbeitgeber ihm für einen dringend wichtigen Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Kindeswegnahme nicht freigibt. Schließlich erzwingen die Eltern, vertreten durch den mit SKIFAS zusammenarbeitenden Arbeitskreis Elterliche Sorge und Kindeswohl Hannover AEKH, eine Begutachtung, durch die die manipulativ-suggestiv-kindeswohl- und familienschädliche Arbeitsweise des Jugendamts und der Erzieherinnen offenbar wird. Sie sollen der Gutachterin erzählen, was passiert ist, und sagen, es sei etwas Böses gewesen, wissen aber nicht, was. Das Mädchen erzählt, ihr Vater habe sie angefaßt, als sie fest geschlafen habe. Nun verlangt das JA plötzlich ein Gegengutachten. Quelle: SKIFAS liegen Aktenauszüge und ein fachpsychologisches Gutachten vor. Psychologe schließt aus Kinderbild auf Mißbrauch, ohne das Kind jemals gesehen zu haben Reg.-Nr.: FD 416 f Chef-Psychologe des Evangelischen Beratungszentrums München deutet Gekritzel eines fünfjährigen Mädchens als “eindeutigen Phallus in unterschiedlicher Perspektive” und schließt daraus auf wahrscheinlichen Mißbrauch. Er hatte weder Kind noch beschuldigten Vater jemals gesehen. Das Kind selbst beschreibt sein Bild als “Mädchen mit Schleier und Rose.” Quelle: Bericht des Vaters. Der Fall Bjugn, Norwegen Reg.-Nr.: FD 512 f Angeblich Geschlechtsverkehr, Vergewaltigung, Oralverkehr mit 16 Vorschulkindern, Sex mit Schafen, Pornofilme (nicht gefunden). 61 gerichtliche Vernehmungen von 40 Kindern, 550 Zeugenvernehmungen von 220 Personen, medizinische und/ oder psychologische Untersuchungen von 61 Kindern, polizeiliche Ermittlungen gegen sieben Verdächtigte. Auslöser: ein fünfjähriges Mädchen erzählt seiner Mutter, der Kindergärtner habe “einen Pipi, der geradeaus steht”. Der verdächtigte Kindergärtner wird sofort entlassen, obwohl er die Vorwürfe bestreitet. Polizei befragt Kindergartenpersonal und weitere Eltern nach ggf. ähnlichen Vorfällen und Verdachtsmomenten und fordert die Eltern auf, ihre Kinder zu befragen. Die Vernehmung von Kindern, die sich nach Aussage der Eltern weigern, Aussagen zu machen, wird zurückgestellt. Nachdem bei einem Kind im Rahmen einer Untersuchung “Veränderungen” festgestellt wurden, die “höchstwahrscheinlich auf zugefügten Verletzungen” beruhen, werden sämtliche möglicherweise betroffenen Eltern und Kinder zu Gesprächen, Spieltherapien, Untersuchungen ins Krankenhaus eingeladen, “um abzuklären, ob sie möglicherweise im Kindergarten traumatisiert wurden”. Nach Befragungen erzählen Kinder von diversen sexuellen Übergriffen in Gruppen unter Beteiligung von Frauen und einem ermittelnden Polizisten, Mißhandlungen, Drohungen und Fotos. Es kommt zu fünf Haftbefehlen. Durchsuchungen und Beschlagnahmen erbringen keinerlei Beweismaterial, technische Analysen von Gegenständen, z. B. Kleidung, auf mögliche Materialspuren sind negativ. Die Vernehmung der Kinder erfolgt nun im Auftrag der Polizei durch Pädagogen und Psychologen. Diese bedienen sich der Fürniss’schen Hypothesenmethode. Der norwegische Kinderbeauftragte erklärt öffentlich, möglicherweise seien “noch mehr Kinder mißbraucht worden”. Das Polizeipräsidium stellt insgesamt 21 Ermittler ab. Tilman Fürniss hält Vorträge über Sexring-Organisationen und informiert die Eltern in Bjugn. Zu den Ermittlungen äußert sich der Generalstaatsanwalt im nachhinein u. a. wie folgt: Die Ermittler seien unter den Druck des örtlichen Umfeldes und engagierter Fronten geraten, Eltern und der Hilfsapparat hätten von der Polizei die Bestätigung ihres Verdachts erwartet, andere hätten sich zugunsten der Beschuldigten engagiert. Die Ermittlungen seien daher defensiv, unkritisch, distanz- und strategielos und mit emotionalem Engagement verlaufen und außer Kontrolle geraten. Es stelle keine ordnungsgemäße Ermittlungsarbeit dar, wenn z. B. Eltern aufgefordert würden, ihre Kinder auszufragen. Durch Ermittlungen müsse die Grundlage des Verdachts aufgedeckt und nicht geschaffen werden. Mit der Aufforderung an die Eltern, mitzuteilen, ob sie glauben, ihr Kind sei mißbraucht worden, habe die Polizei zu nicht sachdienlichen Informationen eingeladen und einen Nährboden für Besorgnis und Spekulation geschaffen. Die Zurückstellung der Befragung angeblich mitteilungsunwilliger Kinder auf einen späteren Zeitpunkt stelle eine Gefährdung der Beweissicherung dar, denn zwischenzeitlich würden die Kinder von dritter Seite Informationen erhalten. Solange nicht ausgeschlossen werden könne, daß kleine Kinder beeinflußbar sind, sei es Aufgabe der Ermittler, Beeinflussung zu verhindern. Wenn bei sofortigen Vernehmungen kindlicher Zeugen noch nicht alle Informationen zutage kämen, seien nochmalige Vernehmungen nicht ausgeschlossen. Dies dürfe jedoch keinen Versuch darstellen, die vorherige Vernehmung zu wiederholen oder das Kind dazu zu bringen, seine erste Aussage zu verstärken oder abzuändern. Das Angebot des Krankenhauses, alle möglicherweise betroffenen Kinder des in Rede stehenden Kindergartens zu untersuchen, habe kompetenzüberschreitende Ermittlungstätigkeit dargestellt, die den Ermittlungsbehörden vorbehalten sei. Die Fürniss-Methode sei im Zusammenhang mit Strafverfahren unbekannt. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die seine Thesen stützen könnten, lägen nicht vor. Vor dem Einsatz dieser Methode sei zu warnen. Quelle: SKIFAS liegen Presseberichte und der Bericht des norwegischen Generalstaatsanwalts zum Bjugn-Verfahren in deutscher Übersetzung vor. Wie eine Mutter, eine Kriminalbeamtin, eine Gutachterin und ein Richter zwei kleine Kinder sexuell mißbrauchen. Reg.-Nr.: FD 544 f Verdächtigende Mutter im Trennungsstreit erstellt umfangreiche Befragungsprotokolle, in denen die Kinder (3 u. 6) über viele lustige Spiele beim Vater, u. a. Baden, Tiere, Treckerfahren, Wasser spritzen, berichten, und auch von Papas Piescher, den sie beim Zubettgehen gesehen haben. Auf ausführliches Befragen soll der Dreijährige berichtet haben, wie der Vater einen Schlauch in den Po seines Kindes gesteckt und hineingepiescht hat. In einer unglaublichen einseitig verdachtsorientierten Befragungsarie werden den Kindern von einer Kriminalbeamtin, einem Richter und einer Diplom-Psychologin, die die Glaubhaftigkeit der angeblichen kindlichen Aussagen begutachten soll, geradezu groteske sexuelle Erlebnisse eingeredet. Die mitgeschnittenen Tonbandaufzeichnungen der ständigen Befragungen durch die Mutter belegen eindrucksvoll, wie die Kinder durch beharrliches Heranführen ans Thema, durch Druck und Drohungen, durch bis ins Detail beschriebene Vorgaben über Ort, Zeit und Handlung zu belastenden Aussagen getrieben werden sollen. Auch wird deutlich, wie gern die Kinder über die angenehmen Besuche bei ihrem Vater sprechen würden, aber von der Mutter ständig gedrängt werden, angebliche unangenehme Erlebnisse beim Vater zu erzählen. Eine parteilich-feministische Beratungsstelle vermittelt der Mutter schon nach erster Kontaktaufnahme den Eindruck, hier liege eindeutig seit frühester Kindheit sexueller Mißbrauch mit seelischer und körperlicher “Spaltung” vor, eine zwei- bis dreijährige Therapie sei erforderlich. Der mütterlichen Befragungsarie schließen sich mehrere Vernehmungen der Kinder durch die Kriminalpolizei an. Auch hier werden die Kinder pausenlos zum Erzählen sexueller Handlungen gedrängt. Lustige Schilderungen über Erlebnisse mit dem Papa werden von der Kripobeamtin als Ablenkung vom Thema eingestuft und rigide abgeblockt. Gemeinsam bedrängen Mutter und Kriminalbeamtin die Kinder. Innerhalb von 30 Minuten wird der Dreijährige 55 mal aufgefordert, endlich zu reden. Auf die Kinder geht eine Lawine von Vorgaben hernieder, von diesen wortkarg bestätigt mit “ja”, “nein”, “weiß nicht”. Das “nein” wird von der Kripobeamtin bezweifelt, das “weiß nicht” in Abrede gestellt und mit weiteren Aufforderungen quittiert, endlich zu reden. Den Bericht des Fünfjährigen, wie sein Vater mit ihm zur Bank Geld holen ging, münzt die Kripobeamtin gekonnt in den Auftrag an das Kind um, Geld vom Vater zu verlangen, um es dann der Mutter zu geben. Die Erzählung des Kindes, gern zum Papa gehen zu wollen, verdreht die Kripobeamtin solange, bis das manipulierte Kind bestätigt, bei der Mutter sei es schöner. Innerhalb von 45 Minuten macht die Kripobeamtin dem Kind 95 detaillierte sexuelle Sachverhaltsvorgaben, bis hin zur Frage, ob es den Piescher vom Papa in den Mund nehmen mußte. Auf das Recht, die Aussage zu verweigern, weist die Kripobeamtin die Kinder wie folgt hin: “Wir sind doch hier unter uns. Hört doch weiter keiner mit. Der Papa wird nicht bestraft. Wer sagt denn sowas.” Als Ergebnis der kriminalpolizeilichen Vernehmung ist festzustellen, daß der Sechsjährige zur Aussage beeinflußt wurde, sein Papa habe ihm den “Piescher in den Po” gesteckt. Die Kripobeamtin trifft die Feststellung, das Kind erinnere sich nun immer mehr daran. “Entsprechende mehrfache” Befragungen durch einen Untersuchungsrichter, der darüber ein nachweislich fehlerhaftes Protokoll anfertigt, sollen angeblich folgenden Sachverhalt zutage gefördert haben: Der Sechsjährige habe am Pieschermann vom Papa rubbeln müssen, Papa habe einen rosa Luftballon übergezogen und sich beim Hineinstecken in den Po hingehockt, dann sei etwas weißes herausgekommen. Im Rahmen der Glaubhaftigkeitsbegutachtung überschüttet die Psychologin den Sechsjährigen mit Vorgaben, konfrontiert das Kind mit früheren indoktrinierten Aussagen und quält das Kind mit mehreren Spielsitzungen mit anatomischen Puppen, obwohl das Kind erkennbar darunter leidet. Sie fordert das Kind auf, sich und den Papa “aus Spaß” mit den Puppen zu identifizieren und gibt dem Kind mit den Puppen den angeblichen Sachverhalt vor. Nachdem der Dreijährige trotz zahlreicher erheblicher Vorgaben keine belastende Aussage macht, konfrontiert die Psychologin auch dieses Kind mit anatomischen Puppen. Auf Erlebnisse in der Badewanne befragt, erzählt der Dreijährige von einem “Spritzfisch”, für die Gutachterin ein deutliches Hinweiszeichen. Das Gutachten über die Glaubwürdigkeit befaßt sich dann hauptsächlich mit verdächtigenden Äußerungen der Mutter, die ohne Glaubwürdigkeitsprüfung als wahr unterstellt werden. Die kindlichen Aussagen hält sie für glaubwürdig, auch die fehlende Aussage des Dreijährigen. Dies sei Beweis seiner mißbrauchsbedingten Verweigerungshaltung. Die Aussagen des Sechsjährigen vom Piescher in den Po und weiteren Einzelheiten seien “von sich aus” und “ohne direkte Vorgaben” erfolgt. Quelle: SKIFAS liegen sämtliche Befragungsprotokolle sowie das Glaubwürdigkeitsgutachten vor. SKIFAS hat ein Gegengutachten erstellt. Obwohl die auf keinerlei Mißbrauchserlebnissen beruhende kindeswohlschädliche Aufdeckungsarbeit schon längst belegt ist und offen zutage liegt, hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den unschuldigen Vater immer noch nicht eingestellt und blockiert damit das dringend erforderliche Umgangsrecht, denn der Familienrichter will den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Bis zum Abschluß des Verfahrens können keine Unterlagen zugänglich gemacht werden. Es besteht absolute Vertraulichkeit. Mißbrauchsdiagnose aufgrund einer einzigen Kinderzeichnung Reg.-Nr.: FD 576 f Verdächtigung durch Mutter im Trennungsstreit. Der Vater soll angeblich seine drei Kinder (5-7 J.) fortlaufend sexuell mißbrauchen. Nach einjähriger Kontaktsperre, einseitigen Befragungen und Beeinflussung der Kinder durch die Mutter vormundschaftsgerichtliche Besuchsregelung und Einstellung des Strafverfahrens aufgrund Exploration und entlastenden Gutachtens. Beschwerde der Mutter mittels Privatgutachtens, das nach Deutung einer einzigen Kinderzeichnung Mißbrauch diagnostiziert. Quelle: SKIFAS liegt der Bericht des betroffenen Vaters vor. Inzestbeschuldigung nach herbeitherapierter angeblicher Erinnerung Reg.-Nr.: FD 640 f Eltern finanzieren ihrer 36-jährigen Tochter eine Psychotherapie. In deren Verlauf “erinnert” sich die Tochter, ihr Vater habe sie im Alter von 4 Jahren sexuell mißbraucht und ihre Mutter habe dies gewußt und toleriert. Quelle: SKIFAS liegt der Bericht des betroffenen Vaters vor. Begutachtung und Umgangseinschränkung ohne Anhörung des Vaters Reg.-Nr.: FD 736 f Vorwurf wird während eines gerade laufenden Begutachtungsverfahrens erhoben. Gutachten kommt unter Einschluß dieses Vorwurfs und gründlicher Prüfung zur Verneinung von Hinweisen auf Mißbrauch. Aufgrund eines Gegengutachtens der Mutter durch ein Institut für Therapie, Prävention und Fortbildung gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen, welches gleichzeitig eine Therapie am Kind durchführt und den beschuldigten Vater gar nicht anhört, werden Umgangseinschränkungen verhängt. Quelle: SKIFAS liegt der Bericht des betroffenen Vaters vor. Gericht entzieht Sorgerecht und hört Kind und Eltern zwei Jahre lang nicht an. Jugendamt verhängt Kontaktsperre trotz Entlastung durch Gutachten. Reg.-Nr.: FD 768 f Fall der polnischen Fam. Blozik. Entzug der elterlichen Sorge durch Gericht im Eilverfahren auf Betreiben des JA nach Verdächtigung im Kinderheim und Unterbringung des Kindes bei ständig wechselnden Stellen. Absolutes Kontaktverbot für den Vater. Gericht hört Kind und Eltern zwei Jahre lang nicht an. Lt. Gutachten ist ein Mißbrauch nicht feststellbar. Die baldige Rückkehr sei zu empfehlen, doch JA reduziert das wöchentliche Besuchsrecht der Mutter auf ein monatliches, das Kind sei von den mütterlichen Besuchen überfordert. JA verbietet der Mutter, mit dem Kind die polnische Muttersprache zu sprechen. STATT-Partei habe Große Anfrage an den Hamburger Senat gerichtet. Während angesichts der Weihnachtstage Häftlingen eine Entlassung im Gnadenwege angekündigt werde, würde einer nicht beschuldigten Mutter verwehrt, den Heiligabend mit dem Kind zu verbringen. Lt. JA gehe es nun nicht mehr um Mißbrauch. Quelle: SKIFAS liegen Presseberichte vor. Verurteilung trotz entgegenstehender Beweise nur aufgrund nachweisbar mangelhaften Gutachtens über die Glaubwürdigkeit eines psychisch kranken Mädchens Reg.-Nr.: FD 832 f Wolfgang Moh flüchtet aus der U-Haft, um selbst Entlastungsmaterial zu beschaffen. Er legt 14 entlastende Gutachten vor und stellt sich. Doch er wird aufgrund eines Glaubwürdigkeitsgutachtens zu sieben Jahren Haft verurteilt, obwohl dies durch seine Gutachten widerlegt und als voreingenommen nachgewiesen werden konnte, u. a. weil der Gutachter Fragen stellte, die er selbst beantwortete. Moh soll die psychisch kranke junge Schwester seiner Frau mißbraucht haben, während seine Frau neben ihm schlief. Die Schwester hatte bereits Mieter, Schüler und fremde Personen der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung bezichtigt. Zwar nahm sie später alle Beschuldigungen zurück, sogar die Staatsanwältin bezeichnete sie als Lügnerin. An der Anklage und dem Urteil änderte das nichts. Beide beruhen auf nachweislich falschen Zeugenaussagen und einem unqualifizierten Gutachten. Im Gefängnis verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Moh dramatisch. Quelle: SKIFAS liegt der Bericht des Betroffenen vor. Außerdem: Zündstoff-Reportage 08.06.94 auf ZDF Jugendamt verbringt Kind in ein Heim, wo es drogensüchtig wird Reg.Nr.: FD 864 f Fall der Nicole Wassermann: Plötzlich und unerwartet beschuldigt sie ihren Stiefvater der Mißhandlung. Gegen den Willen der Eltern verbringt sie das JA in ein Mädchenheim. Dort wird sie drogenabhängig und wird vom JA auf die Straße gesetzt. Nun beschuldigt sie ihren Stiefvater auch des sexuellen Mißbrauchs. Auf der Straße beginnt sie mit Spritzen und Beschaffungskriminalität. Eltern werden ausgegrenzt und nicht angehört. An der Drogenberatung werden sie nicht beteiligt. Quelle: Ilona Christen 20.12.96 RTL Fälle aus der Selbsthilfegruppe Schuldig auf Verdacht Gießen Reg.-Nr.: FD 896 SHG Schuldig auf Verdacht in der lokalen Presse Denunzierungen und Kindeswegnahmen ohne Rücksicht auf die Gefühle der Kinder und ohne vorherige Anhörung der Eltern wegen angeblichen Mißbrauchsverdachts aufgrund vager Vermutungen nach Auswertung von Kinderzeichnungen, ohne körperliche Anzeichen und ohne Verhaltensauffälligkeiten, nach angeblich sensibilisierenden Schulungen. Verweigerung rechtlichen Gehörs. JA und Kinderschutzbund sprechen von Beweisen und bestreiten Willkür. Aufenthaltsort wird verschwiegen. Kinder werden unter Ausnutzung ihrer Trennungsangst durch hysterisierte Kindergartenmitarbeiter nach Schnellkursen, die nun überall sexuellen Mißbrauch entdecken und bekämpfen wollen, ohne an das Leid Unschuldiger zu denken, massiv und suggestiv befragt (“Ist Popolecken schön?”). SHG “Schuldig auf Verdacht” übt Kritik an Willkür des JA. Dort finden Gegengutachten keinerlei Beachtung. Wer Verdächtigte verteidigt, gilt als Mittäter. JA weist sämtliche Kritik von sich, kommentiert sie als grenzenlose Verleugnung, vorverurteilt Beschuldigte als Täter, führt Anstieg angeblicher Fallzahlen auf Enttabuisierung zurück, verweist auf die ständige Schulung der Mitarbeiter, bezeichnet seine Vorgehensweise als sensibel und die Vorwürfe der SHG als Unverschämtheit. Nach Demos vor Jugendämtern und Gerichten gegen Mißbrauchsverdächtigungen begründet Gericht Länge der Verfahren mit unterbesetzten Schreibdiensten. Auf einer Pressekonferenz stellt Amtsrichter die Verfahren schönfärberisch als rechtsstaatlich dar. Bei “Schuldig auf Verdacht” seien nicht nur Täter, sondern auch Monster aktiv. Ohne eine einzige Verurteilung bezeichnet Wildwasser “Schuldig auf Verdacht” als Täter, die erwischt wurden. Öffentlichkeitsarbeit Beschuldigter sei Täterstrategie und rücksichtsloser Kampf von Männern gegen Frauen und Kinder zwecks Fortsetzung der Gewalt. Sozialarbeiterin Inge Möbus, Lawine Hanau, referiert über Beschuldigte in angeblich fragwürdigen Selbsthilfegruppen, z. B. “Schuldig auf Verdacht”, die mit ihren Aktivitäten angeblich die Öffentlichkeit verunsichern, Kinder einschüchtern, Opfer zu Tätern abstempeln, Beratungsstellen verleumden und mutlos machen, Opfer diffamieren, bundesweit vernetzt mit Pädophilen, die straffreien Kindersex wollen, gegen Jugendämter, Richter und Kinderschützer vorgehen, so daß Rückschritte und Mittelkürzungen bei der Bekämpfung sexuellen Mißbrauchs, begangen meist vom eigenen Vater, zu befürchten seien. Interessengruppen mit der Forderung nach Straffreiheit für Sexualität mit Kindern müßten verhindert, den Machenschaften von “Schuldig auf Verdacht” entgegengewirkt werden. Lt. Lawine Hanau stören Mitglieder von “Schuldig auf Verdacht” Gerichtsverhandlungen und werfen engagierten Frauen Unfähigkeit und Falschbehauptungen vor und bezeichnen sie als Männerhasserinnen, hysterische Feministinnen und Hobbypsychologinnen. Lt. Lawine wollen sie Opfer verunsichern und zu Tätern machen. Die Staatsanwaltschaft sehe die Arbeit von Lawine als wertvolle Unterstützung, deren Therapie sei wesentlicher Baustein für den Verfahrensablauf, dort werde den Kindern nichts eingeredet. Lt. “Frauen helfen Frauen Hanau” wolle “Schuldig auf Verdacht” die eigenen Straftaten vertuschen. Fall Frank: Wegnahme und mehrjährige Heimunterbringung ohne medizinische Befunde, ohne Gerichtsbeschluß und ohne rechtliches Gehör. Die lange Dauer des Verfahrens begründet das Gericht mit der Behinderung des Kindes. Nach 22 Monaten Heimunterbringung kam es endlich aufgrund Gerichtsbeschluß zurück. JA legte dagegen Rechtsmittel ein. Fall Mühlich: Die drei Kinder der unschuldigen Familie waren glücklich, zufrieden, selbstbewußt. Nach “Aufdeckung” bei Wildwasser und Kinderschutzbund werden sie vom JA weggenommen.. Pflegeeltern verschleppen die Kinder nach Neuseeland. Eins der Kinder wird dort abgemagert, verstört und lebensbedrohlich erkrankt ins Krankenhaus gebracht. Um die natürlichen Bindungen der Kinder zu ihren Eltern zu brechen, wird ihnen eingeredet, ihre Eltern seien tot. JA unterschlägt Unschuldsbeweise. Gericht verhängt Sorgerechtsentzug im Wissen um das vom JA gefälschte Belastungsmaterial. SHG Schuldig auf Verdacht informiert die Öffentlichkeit über diesen und andere Fälle in einer Flugblattserie, übertitelt mit: “Kidnapping und Geiselnahme” und prangert darin die beteiligten Stellen, JA, Kinderschutzbund, Wildwasser, Amtsgericht und insbesondere den namentlich als Verbrecher bezeichneten Richter, der bewußt unrichtige Verdächtigungen des Kinderschutzbundes verwendet haben soll, um di eKinder ihren Eltern zu entziehen, an und spricht von Kriminalität in Behörden. Amtsgericht wertet den Vorgang als Vorwurf der Rechtsbeugung und erstattet Strafanzeige wegen Beleidigung. Das Flugblatt wird beschlagnahmt. SHG hält jedoch an den Vorwürfen fest, sie seien beweisbar. Der Sprecher der SHG wird daraufhin wegen Verleumdung angeklagt. Im Strafverfahren gegen den angeblichenVerbreiter des Flugblatts kommt es zur Verfahrenseinstellung gegen Bußgeld. Lt. Richterin müßten Justiz und Kinderschutzbund mit Kritik leben, es würden nicht nur richtige Entscheidungen getroffen, es gebe jedoch Grenzen der Kritik. Die verschleppten Kinder sind immer noch nicht zurück. Fall Kaltenecker: JA verlangt vom Pflegevater die Übernahme der Vormundschaft, um ihn um das Pflegegeld zu prellen, auf das er aber angewiesen ist, weil er zugunsten des Pflegekindes seine Berufstätigkeit eingeschränkt hat. Als er die Übernahme der Vormundschaft ablehnt, erfindet JA Mißbrauchsbehauptungen, um ihm das Kind zu entziehen. Gerichte übernehmen ungeprüft sämtliche Lügen des JA und verweigern dem Vater rechtliches Gehör, mittels dessen er die Machenschaften des JA beweisen könnte. Staatsanwaltschaft begeht Urkundenfälschung, um Strafverfolgung gegen die JA-Mitarbeiterin zu verhindern. Währenddessen entwickelt das einst glückliche und gut entwickelte Kind bei Pflegeeltern Verhaltensstörungen. Es wird geschlagen, eingeschüchtert und zu Falschaussagen gegen den einstigen Pflegevater genötigt. Quelle: SKIFAS liegn Bericht der Betroffenen vor und Veröffentlichungen der Selbsthilfegruppe “Schuldig auf Verdacht” Gießen vor. Außerdem: Zündstoff Nachgefragt 25.07.94 auf 3-sat. Mobbing mittels sexueller Falschverdächtigung Reg.-Nr.: FD 928 f Fristlose Kündigung eines Erziehers wegen angeblichen sexuellen Mißbrauchs ohne tatsächliche Anhaltspunkte oder gar Beweise, nur aufgrund von Gerüchten, in die Welt gesetzt von Personen, die sich über ihn wunderten, weil er sich mit Kindern abgab, und nicht wußten, daß er Erzieher war. Als sich der Erzieher gegen die Kündigung wehrt und sich auch die von ihm betreuten Kinder bei der Heimleitung für ihn einsetzen, weil sie ihn schätzen und ihn nicht verlieren wollen, trägt die Hortleiterin ihrerseits die an sie herangetragenen Gerüchte an die Eltern heran und in die Öffentlichkeit, bezeichnet den Erzieher dabei als verrückt und geistesgestört und provoziert bei den Eltern Strafanzeigen gegen den Erzieher. Quelle: SKIFAS liegt der auf Tatsachen beruhende Praktikumsbericht einer Studentin der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit Berlin vor. Nordhorn: Aufgebrachter Mob besprüht das Haus eines unschuldigen Lehrers mit Mordparolen Reg.-Nr. FD 960 f Nordhorn 1991 - 1994: Ein unbescholtener Lehrer soll 35 Kinder sexuell mißbraucht, mindestens mit einem 9-jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr ausgeübt, Sex-Ring und Pornohandel betrieben haben. Kripo vernimmt 187 angebliche kindliche Opfer. Aufgebrachte Bürger bilden Elterninitiative, inszenieren Schweigemärsche und Mahnwachen, besprühen das Haus der Beschuldigten mit “Mörder!”, bauen Galgen auf und verüben Anschläge. Presse belagert das Haus. Festnahme, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung (ergebnislos). Verfahren endet mit Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Kinder wurden zu Falschaussagen gedrängt, demonstrativ psychotherapiert, wieder und wieder verhört, mit zunehmender Ermittlung wurden die Beschuldigungen umfangreicher, massiver und z. T. ungeheuerlich, nach menschlichem Ermessen nicht nachvollziehbar, technisch unmöglich. Gesamtschaden für den Steuerzahler durch dieses Verfahren: geschätzte 1,5 Millionen DM. Schaden des Beschuldigten: beruflicher, gesundheitlicher, finanzieller Ruin der Familie. Es begann damit, daß sich Mitarbeiter eines Krankenhauses bei der Mißbrauchs-Beratungsstelle “Hautnah” e. V. Nordhorn “sensibilisierten” und fortan häufiger angebliche Symptome für sexuellen Mißbrauch feststellten. Im Zuge von Aufdeckungsverfahren, in denen Kinder “geöffnet” wurden (Fürniss-Methode) belasteten Kinder den Lehrer, der sofort vom Dienst suspendiert wurde. Quelle: SKIFAS liegt der Bericht der Projektgruppe Nordhorn vor, der unter Mitwirkung des Kriminalkommissars der zuständigen Polizeiinspektion Alois Krone erstellt wurde. Mutter bedrängt und bedroht ihre offensichtlich nichtmißbrauchte Tochter, Mißbrauchsbehauptungen gegen den Vater aufzustellen. Reg.-Nr.: FD 992 f Mutter boykottiert und verschleppt Begutachtung. In einer durch Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt angeordneten Begutachtung erzählt die Mutter der Gutachterin, daß sie mit der 7-jährigen Tochter die Akten durchgehe und mit ihr das Thema sexueller Mißbrauch immer wieder durchspreche. Die Tochter auf dem Arm haltend diskutiert die Mutter unbeirrt mit der Gutachterin über sexuellen Mißbrauch, bekräftigt ihre Meinung, das Thema ständig mit ihrer Tochter durchsprechen zu müssen und beschuldigt den Vater, nicht nur ihre, sondern auch Nachbarskinder zu mißbrauchen. Während der Begutachtung erklärt die Tochter, die Mama habe ihr gesagt, sie solle hierher kommen, um die Sache mit dem Vater loszukriegen. Aus dem Befragungsprotokoll: “Was hast du denn mit deinem Vater erlebt?” “Sehr viele schöne Sachen und sehr viele schlechte Sachen.” “Was war denn schlecht?” “Daß er immer so gegrinst hat.” Unter dem Protest der fröhlich spielenden Tochter beschwert sich die Mutter, das sei alles sehr belastend für das Kind und spricht von seelischer Folter, was nur im Patriarchat möglich sei, unter dem praktisch alle Frauen sexuellen Mißbrauch erleben. Nachdem das Kind keinerlei Angaben macht, die auch nur im entferntesten auf Mißbrauchserlebnisse hindeuten könnten, droht die Mutter ihrer Tochter: “Wenn du nichts sagst, wird es noch schlimmer, dann wird ein Gegengutachten eingeholt.” Auch Personen, gegenüber denen sich nach Aussage der Mutter die Tochter offenbart haben soll, erklären, noch nie mit der Tochter gesprochen zu haben. Trotz Fehlens jeglichen Hinweises auf etwaigen Mißbrauchs gelangt die Gutachterin zu dem Schluß, es lasse sich nicht mit Sicherheit beurteilen, ob sexuelle Handlungen am Kind erfolgt seien, ein sexueller Mißbrauch lasse sich nicht “eindeutig ableiten”. Quelle: SKIFAS liegt das Gutachten vor. Gewaltsame Verschleppung und Mißhandlung nichtmißbrauchter Kinder durch Polizei und Jugendamt Reg.-Nr.: 1024 f Fall der Familie Rasche: Nachbarn beschweren sich über Kinderlärm. Sechs Polizisten treten die Wohnungstür ein, halten den Kindern die Hand vor den Mund, entreißen sie den Eltern und führen die Eltern in Schlafanzug und Handschellen wie Schwerstverbrecher ab. Vor Gericht begründet das JA die Maßnahme mit angeblich massivem sexuellem Mißbrauch, angeblich belegt durch das überaus ängstliche Verhalten der Kinder, beobachtet zwei Tage nach der Gewaltaktion. JA trennt die Kinder voneinander, verhindert Rückkehr und Besuchskontakte, obwohl Eltern durch ein Gutachten den Mißbrauchsvorwurf widerlegen können. Als den Eltern endlich ein Besuchsrecht eingeräumt wird, stellen sie an den Kindern folgende Auffälligkeiten fest, die vor der Gewaltaktion nicht vorhanden waren: Sprachstörungen, Narben, Traurigkeit, Entfremdung. Sorgerecht wird wegen angeblicher Verwahrlosung entzogen. Quelle: SKIFAS liegt der Bericht der Mutter vor. Außerdem: Bärbel Schäfer 11.09.96 RTL Eltern müssen ihr Kind aus dem Heim entführen Reg.-Nr.: FD 1056 f Fall der Familie Bachmann, Münster. 5 Monate Befragung im Kindergarten nach Fortbildungsmaßnahme ohne Information der Eltern. Schmusen der Tochter wird als sexualisiertes Verhalten, Onanieren und Nachspielen von beischlafähnlichen Situationen gedeutet. Kindeswegnahme ohne vorherige Anhörung der Eltern und Verbringen in ein Heim. Eltern werden vier Wochen nicht über den Aufenthaltsort informiert. Eine Besuchsgelegenheit wird zur Entführung genutzt, weil das Kind nicht ins Heim zurückwill. Quelle: Hans Meiser RTL 1993 Kindeswegnahme nach Kindesbefragungen durch einen Erzieherpraktikanten Reg.-Nr.: FD 1088 f Fall Eleonore Kloep: Kleinkinder müssen Aufklärungsfilm “Gut oder Böse” anschauen und werden anschließend dazu befragt. Befragungsergebnis veranlaßt einen Erzieherpraktikanten, den Vater des sexuellen Mißbrauchs zu beschuldigen. JA nimmt das Kind weg. Vater wird erst zwei Monate später dazu befragt. Obwohl das Verfahren eingestellt wird, verhört die Polizei die Eltern später als Verdächtigte in einem Fall von Sexualmord in der Umgebung. Quelle: SKIFAS liegt ein Gutachten vor. Außerdem: Bärbel Schäfer 15.04.96 RTL Sozialtherapeutisches Institut STIBB manipuliert sprachlich zurückgebliebenes Kind mit suggestiven Spielen. JA drängt Mutter zu Unterschrift unter falsche Tatsachenbehauptungen des JA. Reg.-Nr.: FD 1280 f Das sechsjährige Mädchen, wegen eines Gehörschadens in seiner sprachlichen Entwicklung zurückgeblieben, soll im Kindergarten erzählt haben, wie die Eisenbahn in die Muschi fährt, und nach weiteren Befragungen, sein Stiefvater habe es “sexuell genötigt”. Unter der Vorspiegelung, ihr danach Erziehungshilfe zu gewähren, wird die Mutter bedrängt, ihre Unterschrift unter ein vom JA vorformuliertes Geständnis zu setzen. Das JA droht der Mutter mit einer langen Trennungsphase, weil der Stiefvater leugne. Als die Mutter ihre Unterschrift verweigert, wird sie mit Anzeige und Sorgerechtsentzug bedroht und als Mittäterin bezeichnet. Ein nur im Kindergarten beobachtetes gelegentliches Einnässen des Kindes wird als vom Mißbrauch herrührendes “Weinen in die Hose” bezeichnet. Ohne vorherige Genehmigung der Eltern wird das Kind in das “Sozialtherapeutische Institut Berlin-Brandenburg STIBB” verbracht, lt. JA ein “Fachorgan für sexuellen Mißbrauch bzw. für entsprechende Verdächtigungen”. Dort muß es Spiele wie “Böser Papa” spielen. Kurz darauf äußert das Kind die Befürchtung, es komme nun in ein Heim und seine Eltern müßten ins Gefängnis. Von den Eltern alarmierte SKIFAS-Mitarbeiter holen das Kind daraufhin aus dem Kindergarten und schützen es vor Fremdunterbringung. Das JA bezeichnet diesen Vorgang als “Verselbständigung der Situation”, die der vom JA angebotenen “Zusammenarbeit” zuwiderlaufe. Auf entsprechende Forderung von STIBB beantragt das JA beim Vormundschaftsgericht, es möge die Mutter beauflagen, das Kind zu STIBB in Beratung zu geben. Die Heimleiterin, vom JA als “ratlos” disqualifiziert, stellt den Fall später im Abendprogramm des regionalen Fernsehens als einen typischen Fall sexuellen Mißbrauchs hin. Quelle: SKIFAS liegen Aktenauszüge vor. Jugendamt beschuldigt die Eltern bei ihren Kindern Reg.-Nr.: FD 1312 f Fünfjährige berichtet im Kindergarten über einen erotischen Fernsehfilm vom Vorabend. Auf konkrete Fragen der Kindergärtner bestätigt sie Vorhaltungen wie, der Bekannte der Eltern habe sein Glied in ihren Mund geschoben. Die Gutachterin hält die kindliche Aussage für glaubhaft, weil Falschaussagende angeblich ganz bewußt Situationen suchen, um ihre Falschaussagen anzubringen. Lt. Gutachten sei der sexuelle Mißbrauch ohne Mitwirkung des Kindergartens mit Sicherheit nicht bekannt geworden. JA erklärt den Kindern, daß sie vor etwaigen sexuellen Übergriffen der Mutter geschützt werden müßten und daß die Mutter sie nicht schützen könne.JA trennt die Kinder voneinander und verbringt die sich heftig wehrenden Schwestern in eine Pflegefamilie. Sie verweigern dort das Essen und das Zubettgehen und wollen nach Hause. Die Gutachterin meint, sie hätten sich dort gut eingelebt und sollten für immer bei den Pflegeeltern bleiben. Quelle: SKIFAS liegt das Gutachten vor. Jugendamt Worms zwingt sechsjährigem Kind mit unspezifischen Symptomen Therapie auf und nimmt das Kind den Pflegeeltern ohne Beweise weg. Reg.-Nr. FD 1344 f Fall von Beweislastumkehr, Familie Adamski, Worms: Kindeswegnahme aus der Pflegefamilie durch JA. Dreijähriges Pflegekind wird von Erzieherin im Anerkennungsjahr befragt. Sie sucht gerade im Auftrag ihrer Mutter nach Tätern. Die Mutter der angehenden Erzieherin befindet sich gerade im Aufdeckungsrausch im Zusammenhang mit den sog. “Wormser Kinderschändern”, die in Mainz vor Gericht stehen. Sie sucht Erzieherinnen, denen man Mißbrauch zutrauen könnte. Auch Frau Adamski ist Erzieherin. Die Praktikantin fertigt Protokolle von den angeblichen Gesprächen mit dem Kind, allerdings ohne Fragen, erst vier Wochen später an. Das Kind soll angeblich über kitzelnde Raupen und Gespenster, die in den Po gehen, geredet haben. Laut Wildwasser deutet dies auf Penis. Auch der 13-jähriger Sohn der Adamskis wird beschuldigt, seine Schwester mißbraucht zu haben. Bei polizeilicher Vernehmung wird er aufgefordert, es zuzugeben, es sei ja nicht schlimm, danach werde alles besser. 18 Tage U-Haft für den Vater ohne die Möglichkeit, seine Unschuld beweisen zu dürfen.. Kinderarzt Dr. Veit stellt angeblich Entzündung im Genitalbereich fest und ertklärt dies trotz intakter Jungfernhaut mit dringendem Verdacht stumpfer Penetration. Durch die Wormser Prozesse ist jedoch deutlich geworden, daß Dr. Veit unqualifiziert einseitig ohne Alternativhypothesenprüfung arbeitet. Trotz Einstellung des Verfahrens gibt das JA das Kind nicht zurück. Lt. JA soll das sechsjährige Mädchen berichtet haben, daß Scheide und Popo wehtun. Vor Gericht behauptet das JA wahrheitswidrig, das Kind wolle seine Pflegeeltern nicht sehen. Gegenüber den Pflegeeltern täuscht das JA Vertrauen vor und erweckt den Eindruck, als wenn alles ins Lot kommt. Lt. OLG Koblenz kommt eine Rückführung des Kindes nicht in Betracht, solange nicht geklärt ist, wer die Tat begangen und wie sich der Mißbrauch abgespielt hat. Daß die Pflegemutter einen Mißbrauch bestreitet, wertet das JA als Kindeswohlgefährdung. Das Mädchen müsse therapiert werden, damit sie “das Erlebte Realität werden lassen und verarbeiten” könne. Ohne Anhörung der Pflegeeltern verbringt JA das Kind in die USA zum Vater, der sich bisher noch nie um sein Kind gekümmert hat, vielmehr seinerzeit sein Kind samt Mutter rausgeschmissen hat. Diesem gegenüber bezeichnet das JA die Pflegeeltern als Täter, so daß der Vater jeglichen Kontakt der Pflegeeltern zum Kind unterbindet. Quelle: SKIFAS liegen Aktenauszüge und JA-Berichte vor.Außerdem: diverse Fernsehberichte Die sog. “Wormser Kinderschänderprozesse” von Mainz Reg.-Nr.: FD 1376 f Nach Berichten aus: Spiegel, Rheinpfalz, Frankfurter Rundschau, Wormser Ztg, Stern, Focus, Mainzer Allgemeine Ztg, Wiesbadener Kurier, Weinheimer Nachr., Bild, Rheinische Post, Tagesspiegel, Welt, Lausitzer Nachr., Grafschafter Nachr., Süddeutsche Ztg, Frankfurter Neue Presse, Berliner Ztg, FAZ, Hamburger Abendblatt, Wormser Wochenblatt, Hannoversche Allgemeine Ztg. Spiegel-TV, ZDF, SFB, RTL, Pro 7, SWF, ARD Ende 1993, Anfang 1994: Kinderarzt und Staatsanwaltschaft produzieren Verdacht am Fließband: Kinderärzte Dr. Sievers und Veit diagnostizieren z. B. aufgrund 2 mm großer Furchen und V-förmiger kleiner Einrisse Mißbrauch. Die Befunde sind dürftig. Spezifische Spuren lassen sich trotz Betrachtens von Scheide und After unter der Lupe nicht finden. Trotz angeblich ständiger Vergewaltigung sind Jungfernhäutchen intakt. Im Zusammenhang mit Streit um Besuchsregelung deutet der farbenblinde Arzt Kindergeplapper als Hinweis auf sexuellen Mißbrauch und diagnostiziert Rötungen und aus angeblich fehlendem Schließmuskelreflex des Afters einen anal-penetrativ-chronischen Mißbrauch, weitere Mißbrauchsformen seien nicht ausgeschlossen. Sievers: “Verhaltensweise eines Kindes entsprach meiner Erfahrung mit mißbrauchten Kindern, das zurückgezogene in der Mimik und im Gesamtverhalten schwer eingeengte Gesamtbild bestätigte den Anfangsverdacht.” Angebliche Spermaspuren gehen bei Dr. Veit angeblich verloren. Bernd Menges, JA Worms, macht sich die Diagnose chronischen anal-penetrativen Mißbrauchs zu eigen. Umgangs- und Sorgeberechtigte beschuldigen sich nun gegenseitig des Mißbrauchs. Angeblich mißbrauchter kleiner Junge verkriecht sich unter dem Tisch und läßt seinen Plüschhasen den Staatsanwältinnen vom Mißbrauch durch seine Mutter erzählen, die mit der Zange zwischen seinen Beinen geschafft und ihn zum Schweigen verdammt habe. Staatsanwaltschaft erweitert Verdacht auf Quälerei und Pornoproduktion von 15 Opfern zwischen sechs Monaten und neun Jahren, inzwischen alle aus ihren Familien genommen. Filme liegen nicht vor. Weitere Vorwürfe: Vermietung an Fremde für Geld, Fesselung an beheizten Backofen. Im Miniraum einer Kneipe namens “Stevens Corner” sollen Orgien gefeiert, Kinder zur Prostitution gezwungen und Massenschändungen gefilmt worden sein. Eine Oma ohne Führerschein soll ein Kind mit dem Auto dorthin gefahren haben. Der Wirt wird festgenommen. Frühjahr 1994: Verdächtigung wird gegen größeren Personenkreis ausgeweitet, Verhaftungswelle rollt Eine überfallartige Verhaftungswelle bricht über Wormser Eltern herein, unter den Augen der verstörten Kinder. Zwölf Männer und zwölf Frauen zwischen 23 und 71 kommen in U-Haft, bestreiten jedoch alles, erhalten Morddrohungen. In strengster Einzel- U-Haft wird Ausschluß von Gemeinschaftsveranstaltungen, Kirchgang und Aufenthalt im Freien untersagt. Staatsanwaltschaft hält den Fall für ungewöhnlich gut belegt, Kinder hätten unabhängig voneinander glaubwürdig über sexuelle Ausschreitungen berichtet. Oral-, Anal-, Vaginalverkehr ist lt. Staatsanwaltschaft durch massive Spuren im Anal- und Genitalbereich belegt. Auch die Sprechstundenhilfe der Kinderärzte Sievers und Veit, die aufgrund schwerer Blutergüsse, Kratzer und Narben dringenden Verdacht auf wiederholten sexuellen Mißbrauch äußerten, zugleich Tante dieses Opfers, ist verdächtig. Veit schätzt das Mißbrauchsvorkommen als häufiger ein als Mumps und Masern zusammen. Einer Mutter wird vom Kinderarzt eröffnet, ihr Kind sei sexuell mißbraucht worden. Es folgt Verdächtigung sämtlicher Familienangehöriger. Ein Psychologe erklärt ihr, keinen Bock zu haben, in das Kind einzusteigen. Kinderarzt empfiehlt ihr schließlich Wildwasser. Dort wird das Kind in Möglichkeitsform befragt (“Könnte es der und der gewesen sein”), bis das fünfjährige Kind Opa und Mutter als Täter benennt. Konkretes über den angeblichen Mißbrauch berichtet das Kind erst, nachdem Wildwasser an ihm “gearbeitet” hat. Unqualifizierte Wildwasser-Mitarbeiterin deckt mit Suggestivbefragungen und anatomischen Puppen massenhaften Mißbrauch auf, Kinder beginnen zu beschuldigen Aufgrund Gerichtsentscheidung werden Kinder zur Oma gegeben, weil sie ihnen den besten Schutz bieten könne, doch angeblich soll nun der Mißbrauch von dieser 60-jährigen Großmutter fortgesetzt worden sein. Sie wird des Mißbrauchs an vier Kindern, davon drei Enkeln, beschuldigt. Ein Kind wird aus der Familie herausgenommen, nachdem der Arzt, der bei einem Patientendurchfluß von 70 pro Tag einmal pro Woche Anhaltspunkte für verstärkten Verdacht sexuellen Mißbrauchs vorzufinden glaubt, aufgrund kindlichen “Gesamtverhaltens” Verdacht mehrmaligen sexuellen Mißbrauchs äußert. Wildwasser, vom JA zur “Aufdeckung” sexuellen Mißbrauchs bevollmächtigt, deckt angebliche Quälereien auf. Ute Plass, eine unqualifizierte Wildwasser-Mitarbeiteriin mit kaufmännischer Lehre, einziges Rüstzeug ein religionspädagogisches Fernstudium und eine zweieinhalbwöchige Pädagogikpraxis, außerdem Aufdeckungskurse bei Tilman Fürniss, leistet Aufdeckungsarbeit und diagnostiziert Mißbrauch. Bereits in der ersten Stunde drückt sie Kindern anatomische Puppen in die Hand, und wenn diese im Spiel männlichen Penis kommentarlos in den Mund einer Kinderpuppe einführen, vermutet sie sexuellen Mißbrauch. Mittels “gedanklicher Kombination” bringt sie Pornofilme und Prostitution ins Spiel. Auf die Frage der Plass, ob auch gefilmt worden sei, nickt das Kind. Angebliche und auch fehlende kindliche Äußerungen kombiniert und interpretiert sie. Nach Vernehmungen nennen die Kinder dann lawinenartig immer neue Täter (z. B. Metzger, Frauenarzt, Apotheker, Polizisten) und - in Heimen untergebracht - schildern sie immer wieder ungefragt Mißbrauchssituationen. Erste kindliche Aussagen kommen nach Spieltherapien. Geschwister spielen unter Anleitung gemeinsam mit anatomischen Puppen, von Wildwasser als Darstellung oralen Mißbrauchs gedeutet. Wildwasser animiert zu Wiederholungen. Kindliche Weigerung wird nicht akzeptiert bzw. als Mißbrauchsindiz gewertet. Auf gezielte Befragungen erweitert das Kind den Beschuldigtenkreis. Schließlich wird “aufgedeckt”, von den zerstrittenen Parteien, die einander spinnefeind sind, soll gemeinsam Mißbrauch betrieben worden sein. Dabei kommen weitere Kinder zu Wildwasser und werden in einen Aufdeckungsrausch hineingefragt. Aus ekligem Spinat wird Sperma. Schließlich werden auch die ermittelnden Staatsanwältinnen beschuldigt. Bei Ute Plass öffnen sich die Kinder langsam. Sie präsentiert ihnen selbsterfundene Märchen mit Drachen als Täter, mit Monstern und Prinzen,. Als ein Kind eine dieser Figuren mit einem Erwachsenen in Verbindung bringt, ergeben sich für sie Hinweise auf Mißbrauch. Ein Kind springt ihr auf den Arm und sucht Körperkontakt. Das empfindet sie als unangemessen und versteht es als Hinweis. Das Kind, so Plass, habe in solch Spiel auch “Mißbrauch aufgedeckt” und sei anschließend weinend zusammengebrochen und habe nicht mehr nach Hause gewollt. Das Kind habe mit Puppen nachgespielt, daß der Mann seinen Penis in ihre Vagina einführte. 4-jähriges Kind demonstriert im Beisein von Staatsanwältin, Protokollführerin, Jugendamtsvertreter, Psychologen und Wildwasser-Mitarbeiterin locker, verspielt, aufgeweckt und vorwitzig an anatomischen Puppen auffällig ungeniert und bereitwillig sexuelle Handlungen. Staatsanwältin und Richterin sehen das als sehr glaubhaft an und befragen es gleich nach weiteren Opfern und Tätern. Das Kind belastet sodann Mutter, Stiefvater, Oma und zahlreiche weitere Verwandte, schließlich insgesamt 40 Personen. Sommer 1994, Anklageerhebung: Anklageerhebung aufgrund kindlicher Äußerung in einem Heim. Staatsanwaltschaft geht von bundesweit größter Kindesmißbrauchsserie aus, körperliche Mißbrauchsspuren seien ärztlich belegt, kindliche Glaubwürdigkeit aufgrund psychologischer Gutachten zweifelsfrei. In allen Fällen spielen Scheidungen eine Rolle. Jahresende 1994: Prozeß rollt an, angeblich 80 Fälle, Folter, Pornos, Quälereien, Perversionen Einstündige Verlesung der 86-Seiten-Anklage nach einjähriger Ermittlung in 80 Fällen, angeblich Auftakt einer Serie von mindestens drei Prozessen mit 30 Beschuldigten (davon 17 in U-Haft) zwischen 23 und 71 Jahren aus drei Familienverbänden, die alles abstreiten und an Verschwörung glauben. Geständnisse gibt es nicht. Der Vorwurf: gemeinschaftliche Benutzung auf scheußliche Art von 16, teils eigenen, Kindern im Alter zwischen sechs Monaten und acht Jahren als Lustobjekt, auch außerhalb der Familie gegen Geld, anal, oral, vaginal mißbraucht, vergewaltigt, malträtiert, gefesselt, eingesperrt, gefoltert, bedroht, eingeschüchtert, gemeinsames arbeitsteiliges sadistisches Kinderquälen zweier Familienclans, die sich spinnefeind sind, auf Video gefilmt aus Lustgewinn und Gewinnsucht, untereinander ausgetauscht und bekotet. Penis in den Mund gerammt mit den Worten: “Da friß!”. Beweismaterial liegt nicht vor. Vorwurf gegen eine als “Glucke” bekannte Mutter und fürsorglichen Vater sowie gegen Schwester, Onkel, Tanten, Großmutter, z. B.: Tante entkleidet Vierjährige und fesselt sie mit gespreizten Beinen am Schrank. Großmutter sticht sich selbst und ihrer Enkelin Nadeln in die Vagina, trotz Wimmerns und Bettelns erbarmungslos festgehalten, mit chirurgischen Klemmen an Augenbrauen, Armen, Scheide und Gesäß traktiert. Kinder müssen den Mißbrauchern beim Mißbrauch zuschauen und assistieren. Väter urinieren ihren dreijährigen Töchtern in den Mund. Onkel vergewaltigen ihre Neffen. Mütter stecken ihren Kindern kotbeschmierten Finger in den Mund. Folterungen im Keller. Dreijähriges Kind habe Urin trinken müssen. Die eigenen Kinder ausgezogen, auf die Couch gelegt und unbekannten Männern als Sexualobjekt zur Verfügung gestellt, anschließend selbst sexuell mißbraucht, oraler Geschlechtsverkehr mit sechs Monate altem Baby. Sohn beschuldigt seinen Vater, der seine Unschuld beteuert. Richter hält dem Vater entgegen, dieser habe selbst betont, wie intelligent sein Sohn sei, der lasse sich sowas doch nicht einreden. Der Sohn beschuldigt zwar auch eine außerhalb jeden Verdachts stehende Erzieherin und erzählt von einem nicht existenten Bankraub. Eine Bewertung dessen unterbleibt aber, weil diese Aussagen nach staatsanwaltschaftlicher Einwirkung zurückgenommen werden. Weil sich dafür habe eine Erklärung finden lassen, sei seine Glaubwürdigkeit hinsichtlich des Vorwurfs, er hätte seine 5-jährige Schwester vergewaltigen müssen, nicht beeinträchtigt. Erste Ermittlungsfehler der Ermittlungsbehörden werden offenbar Kindliche Beschuldigungen entstehen erst nach regelmäßigen Besuchen bei Wildwasser. Als Kinder dort ähnliche Namenskombinationen äußern, erarbeitet Ute Plass genitale Details. RA Jürgen Möthrath: “Den Kindern wurden Begrifflichkeiten beigebracht, aus Pipi wurde Penis.” Staatsanwältinnen Martina Fischl und Heike Finke, Berufsanfängerinnen, ermitteln ohne Nachdenken und machen aus Vermutungen der Plass das größte Kindersexverfahren Deutschlands. Lt. Verteidigung wird einseitig parteiisch und pflichtwidrig nicht objektiv ermittelt, Entlastendes nicht berücksichtigt. RA Georg Schumacher: “Kinder haben fälschlich auch Kindergärtner, Polizisten, Staatsanwältin und Ute Plass beschuldigt. Angesichts dessen halte ich es für problematisch, wenn die Staatsanwaltschaft die Beschuldigungen gegen die Angeklagten weiterhin für glaubhaft hält.” In Heimen werden den Kindern Namenslisten möglicher Täter vorgelegt. Es werden Gedächtnisprotokolle ohne Fragen und Antworten angefertigt. Während einer einzigen Vernehmung muß ein Kind 257 Fragen beantworten. Bei Vernehmung durch Staatsanwältin Martina Fischl soll Kind mit anatomischen Puppen spielen, wirft diese aber weg. Als das Kind gefragt wird: “Hat er den Schniedel in den Mund gesteckt?”, verneint es und wird dennoch gefragt: “Wann war das denn?” worauf es antwortet, es sei ihm erst jetzt wieder eingefallen. Oberstaatsanwalt Hans Seeliger: “Keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Kinder.” Staatsanwältin Martina Fischl: “Kinder sind glaubwürdig. Es gibt mittelbare Zeugen.” RA Thomas Scherer: “Nach suggestiven Vorgaben, um kindliche Mißbrauchsschilderungen zu gewinnen, beschuldigten Kinder zunächst engste, später entferntere Verwandte, schließlich auch Frauenärzte, Apotheker, Polizisten.” Erste Befragung von Zeugen, die Kinder in Heimen usw. befragt haben Laut Wildwasser und Heimerzieher angeblich Darstellung durch Erwachsene erlittener Mißhandlungen mittels Spiel mit anatomischen Puppen. Wildwasser Beraterin Ute Plass erklärt fehlende Anzeichen mit hohem Geheimhaltungsdruck. Mitarbeiterin von Wildwasser Worms erklärt, wenn sich nicht eindeutig herausstelle, wer die Kinder geschändet habe, lasse Wildwasser die ganze Familie einsperren, unter diesem psychologischen Druck werden die tatsächlichen Täter gestehen. Ein dreijähriges Kind soll bei Wildwasser Worms den oralen Mißbrauch an sich und einem sechs Monate alten Baby mit den Worten “Der Jürgen hat mir und dem Baby seinen Schniedel in den Mund gesteckt”, angeblich “aufgedeckt” und an anatomischen Puppen demonstriert haben. Laut Aussage des Kindes soll die Oma aus dem gegnerischen Lager der verfeindeten Familien beim Mißbrauch ebenfalls zugegen gewesen sein. Massenbelastungen nach Unterbringung in Heimen, dort hätten sie sich offenbart. Beschuldigt werden auch Erzieherinnen, Polizeibeamte und die Staatsanwältin. Allein die Heimunterbringung koste die Stadt Worms 1,5 Mill. DM. Arzt habe Mißbrauch mittels medizinischer Befunde im Analbereich festgestellt, medizinische Diagnosen ließen keinen Zweifel. Angebliches Fehlen des After-Schließreflexes spreche in hohem Maße für anal-penetrativen chronischen sexuellen Mißbrauch. Lt. Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft bei den Kindern Dinge herbeigefragt. Wormser Ztg. läßt Bürger zu Wort kommen: Jeder wisse, wer es war, sie sollen ohne Gnade alles absitzen, in einer Kneipe habe sich schreckliches abgespielt, es sei wie mit den Rechtsradikalen. Befragung des Angeklagten und seiner Ehefrau als Zeugin zu ihrem Sexualleben, zu Beischlaf in betrunkenem Zustand, zu Zwang zum Analverkehr, zum Lesen von Sexheften und zum Onanieren. Telefonabhöraktion wegen des Verdachts krimineller Vereinigung zur Herstellung von Kinderpornos. Diese sind jedoch nie aufgetaucht. Über 500 Stunden Telefongespräche werden abgehört. Januar 1995: erstes Prozeßopfer, Errichtung dreier Verfahren Richter Härtter drängt Angeklagte zu Geständnissen. Sozialarbeiter bezeugt, sechs- bis achtjährige Jungen hätten ihm unter Qualen gestanden, von Erwachsenen sexuell mißbraucht und gezwungen worden zu sein, bei ihren vier- bis fünfjährigen Schwestern und Cousinen “ihr Glied einzuführen” Eine Erektion habe er für möglich gehalten und deswegen nicht weitergeforscht. Dieselben Kinder beschuldigten auch mehrere “über jeden Zweifel erhabene” Betreuerinnen eines Kindergartens. Angeklagte Waltraud B., die stets ihre Unschuld beteuert, um Hilfe gebettelt, auf Gerechtigkeit und Beweis ihrer Unschuld gehofft hatte, bricht während der Verhandlung mit den Worten “ich kann nicht mehr” unter einem Schwächeanfall zusammen und stirbt schließlich in ihrer Zelle an Herzversagen. Nach Aussagen eines Heimleiters beschuldigten ihre Enkel sie schlimmster Mißhandlungen und reagierten panisch auf die Vorstellung, noch einmal mit ihr zusammenzutreffen. Mammutverfahren zwingt zu Errichtung einer weiteren Strafkammer. Kinder sollen einem Sozialpädagogen über massivste sexuelle Schändungen berichtet haben. Er besichtigt mit ihnen das Gerichtsgebäude, um zu verhindern, daß sie “aus Panik den Bach runtergehen”. Seiner Meinung nach würden die Kinder vor Gericht in Anwesenheit der Angeklagten nichts sagen. Nun sollen Gutachter klären, ob den Kindern die Anwesenheit von Angeklagten, Anwälten, Gutachtern zuzumuten ist. Frühjahr 1995: erste Befragungen kindlicher Zeugen, Einführung der Video-Methode, Beeinflussung kindlicher Zeugen durch Spatzennest Gerichtliche Befragung kindlicher Zeugen in separatem Raum mit Videoübertragung ist zwar wünschenswert aber rechtlich unzulässig. Daher erfolgt vierstündige Befragung im Verhandlungssaal, allerdings unter Ausschluß der Angeklagten, vor denen die Zeugen nach Aussagen von Heimerziehern panische Angst hätten. Sie hätten Eltern, Onkel und Tanten nachhaltig belastet. Diese bestreiten alles. Die eingehende richterliche Vernehmung eines angeblich mißbrauchten Kindes ergibt, daß es zu einer Aussage nicht bereit ist und weint. Dies wird auf die Vernehmungssituation zurückgeführt. Es habe wegen der vielen Leute die Situation nicht gepackt und sei in Apathie und Trance gefallen. Gericht lehnt es ab, einen Zeugen einzuvernehmen, der bezeugen kann, daß der Kinderarzt, der an fünf von ihm untersuchten Kindern eindeutige Spuren sexuellen Mißbrauchs festgestellt haben will, erzählt habe, mit seiner Schwester geschlafen zu haben und dies nicht ungewöhnlich gefunden und beim Zusammensein mit seinen drei- bis sechsjährigen Kindern eine Erektion bekommen zu haben. Angeklagte wird als mundfaul bezeichnet. Lt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage ist die Verteidigung nicht an der Wahrheitsfindung interesiert und will die Kinder verunsichern. Eröffnung des dritten Prozesses. Vernehmung von Kindern, die bereits in anderem Prozeß gehört wurden, ihre Eltern belastet haben und verunsichert seien. Wiederholte Befragungen seien für die Kinder belastend. Videovernehmung wird in Betracht gezogen, weil schonender, berge aber eine Revisionsgefahr. Kriegsversehrter Großvater soll zusammen mit seiner Tochter seine Enkelin mißbraucht haben. Beschuldigung durch Kind gegenüber Erziehern nach Unterbringung im Heim. Verteidiger spricht von Lauschangriff und rechtsstaatswidrigen Ermittlungen von Erziehern, die wie V-Leute und Polizeispitzel aufträten, Wildwasser sei fanatisch und von Sendungsbewußtsein getrieben, Zweifel am Mißbrauch werde dort als Verrat an der feministischen Sache betrachtet, Strafverfolgung erinnere an Hexenjagd und Inquisition. 5-jährige wird richterlich vernommen. Dies grenze an unzumutbare Quälerei. Ein neunjähriger Junge belastet seine Eltern stärker als im Vorfeld.. Die Kinder seien zu Aussagen vor dem Gericht nicht in der Lage. Das Gericht plant eine schonende Vernehmung über Video. Der Erzieher im Heim Spatzennest Ramsau, Stefan Schmitt, bei dem die angeblich mißbrauchten Kinder untergebracht sind, und nach dessen Meinung der Kinderschutz in Deutschland hinter dem Tierschutz zurücksteht, hält ihre Vernehmung für grausam und unmenschlich. Sie hätten ihm berichtet, daß die Eltern im Gefängnis bleiben sollen, damit nicht wieder einer seinen Schniedel in irgendwelche Löcher steckt. Sie wünschten ihren Eltern den Tod. Nachweislich hatte er jedoch drei- bis siebenjährigen Kindern im Heim die Ablehnung ihrer Eltern systematisch eingetrichtert. Schluchzenden und weinenden Kindern wurde unbarmherzig erklärt, sie könnten nicht nach Hause zurück. Die Eltern wurden als böse dargestellt, man zeigte ihnen die Eltern in Handschellen und das Gefängnis und erklärte ihnen, ihre Eltern würden dort wohl sterben. Worms II und III unter Richter Lorenz verwenden Video-Methode: Richter, kindlicher Zeuge und Betreuungsperson im separaten Zimmer, Übertragung in den Verhandlungssaal. Der Vorgang findet allseits Zustimmung, auch bei den Verteidigern. Streit gibt es hinsichtlich der Begleitung der Kinder ins Vernehmungszimmer durch Betreuungspersonen. Nach Meinung der Verteidigung sind diese, geimpft durch Wildwasser, vom Mißbrauch überzeugt. Dadurch würden die Kinder unter Erwartungsdruck gesetzt. Begleitung wird jedoch schließlich zugelassen. Prozeßbeteilgten wird unter Strafe verboten, mit Außenstehenden über Aussageinhalte zu sprechen. Die Zeugen sollen ihre Aussagen später nicht kommentiert vorfinden. Lt. Richter Lorenz sei Ziel der Videomethode nicht, die Kinder zulasten der Angeklagten aussagebereiter zu machen. Vielmehr bezwecke sie die sachgerechte Vernehmung unter weniger unangenehmen Rahmenbedingungen. Worms I unter Beutel wendet das Videoverfahren nicht an. Angeklagter Kneipenwirt soll Kinderpornos angeboten haben. Ein amerikanischer Zeuge weiß jedoch nicht mehr, ob das Traum oder Realität gewesen ist. Seine Frau hat diesen “Traum” in ihrem “Kreativen Frauenkreis” weitererzählt. Richter berichtet von Kindern, die angeblich versucht hätten, ihm Sachverhalte zu schildern. Er habe nicht den Eindruck gehabt, daß sie Geschichten erzählt hätten, um sich zu profilieren. RA Harschneck spricht von Taschenspielertricks und Vorgaben durch Staatsanwaltschaft und Wildwasser. Der Vorwurf: Sechs- und achtjährige Jungen seien gezwungen worden, ihre Schwester zu vergewaltigen, außerdem Kinderpornos. Diese liegen jedoch nicht vor. Staatsanwältin läßt Kinder Fotostapel sortieren, zum einen “Leute, die böse sind und im Gefängnis noch was lernen müssen”, zum anderen “Leute, die ganz böse sind und im Gefängnis bleiben sollen”. Wegen der Terminierungen der parallelen Verfahren können Mehrfachbefragungen nicht vermieden werden. Man geht von klaren Anhaltspunkten für Vergewaltigungen aus. Prof. Urban stellt anhand von Fotos mechanische Aufdehnung des Analbereichs, ein Arzt Risse und Überdehnbarkeit fest. Ein Foto zeige eine Stanzmarke, die von einer chirurgischen Klemme herrühren könne. Lt. Rechtsmediziner Prof. Reinhard Urban ist Erektion bei sechsjährigem Jungen auch unter Zwang möglich. Seine Eltern sollen ihn mißbraucht und gezwungen haben, seine Schwester zu penetrieren. Fehlender Schließreflex sei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Folge penetrativer Manipulation. Ein neunjähriger Zeuge belastet mit angeblich klaren Aussagen seine Eltern mit Sexualexzessen. Es sei gefilmt worden. Auf Anweisung hätten Filmszenen wiederholt werden müssen. Dr. Mechthild Neises und Prof. Reinhard Urban diagnostizieren bei einem siebenjährigen Mädchen nahezu mit Sicherheit Manipulationen im Vaginalbereich mit Deflorationsöffnung. Sommer und Herbst 1995: Wildwasser im Zeugenstand verteidigt Befragungsmethoden, Gutachter halten Kinder für glaubwürdig und mißbraucht Nach Zeugenaussagen einer Wildwasser-Mitarbeiterin und eines Heimpädagogen haben Kinder Erwachsene schwer belastet und von unglaublichen sexuellen Quälereien berichtet. Verteidigung hält das für ein Produkt ihrer Suggestion. Staatsanwaltschaft geht vom gemeinsamen Mißbrauch zweier verfeindeter Familien aus. Dieser Widerspruch ist bislang nicht erhellt. Nach medizinischen Gutachten soll jetzt mit Sicherheit an vier von acht Kindern Mißbrauch stattgefunden haben. Dr. Georges Hengesch, Gutachter, fährt mit mutmaßlichen Mißbrauchsopfern zu angeblichen Tatorten, um ihre emotionale Reaktion zu testen, Anwälte halten das für Ermittlungstätigkeit, die Gutachtern nicht zustehe. Befangenheitsanträge der Anwälte gegen Richter werden zurückgewiesen. Gericht wirft ihnen Verschleppungstaktik vor. Wegen Fluchtgefahr keine Entlassung aus der U-Haft, auch nicht bei einem 72-jährigen Angeklagten. Nach mehr als eineinhalb Jahren U-Haft beantragt Verteidigung deren Aufhebung wegen unverhältnismäßig langer Dauer. Richter Beutel lehnt ab wegen Fluchtgefahr und dringenden Tatverdachts, belegt durch Zeugenaussagen und Gutachten. Lt. RA Weidhaas ist das JA Worms mehr an der Verurteilung als am Kindeswohl interessiert, JA und Wildwasser seien verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft, aus den Kindern seien Mißbrauchsvorwürfe herausgefragt worden. Richter Lorenz hingegen bezeichnet die Arbeitsweise von JA und Amtsgericht als korrekt. Entlassung zweier Angeklagter aus der U-Haft wegen Verdachtslockerung, jedoch Kontaktverbot zum eigenen Kind wegen angeblicher Gefahr der Zeugenbeeinflussung. Dringender Tatverdacht bestehe angesichts der Aussagen kindlicher Zeugen fort. RA Scherer beklagt, der Prozeß solle die Familie offenbar bis in alle Ewigkeit trennen. Nebenklagevertreterin Claudia Burgsmüller bezeichnet dies als Abgleiten auf eine Basis der Tränendrüsen. Gastwirt, in dessen Lokal Pornos gedreht worden sein sollen, bleibt wegen dringenden Tatverdachts weiterhin in U-Haft. Staatsanwältin Heike Finke vernimmt siebenjähriges Mädchen als Zeugin in einem anderen Mißbrauchsprozess. Das Mädchen nutzt die Gelegenheit, ihr von eigenen Mißbrauchserlebnissen durch ihre Eltern zu berichten. Sie hätten ihr die nackten Füße an den heißen Ofen gehalten. Sie wünsche sich ihre Eltern ins Gefängnis. Daraus entsteht Anklage gegen Eltern des gemeinschaftlichen Mißbrauchs und sexueller Ausbeutung von Tochter und Sohn über eineinhalb Jahre. Eltern bestreiten alles. Anklagebehörde bezeichnet die erfolgten Freilassungen aus der U-Haft als unangemessen. Es dürfe nicht erwartet werden, daß kindliche Zeugen zweieinhalb Jahre nach der Tat noch detailliert aussagen könnten. Es hätten erst noch erwachsene Zeugen gehört werden sollen, z. B. Heimerzieher, Wildwasser-Mitarbeiter. Lt. RA Weidhaas versuchen jedoch gerade diese Zeugen, mit islamischem Sendungsbewußtsein Mißbrauch aufzudecken, wo vielleicht keiner ist. Wildwasser-Mitarbeiterin erklärt vor Gericht, sie habe mutmaßliche Mißbrauchsopfer befragt, man müsse ihnen die Chance zum Sprechen geben, um sie vom Geheimhaltungsdruck zu befreien. Über Monate hinweg habe sie fast täglich erörtert, welche Namen möglicher Täter dem Kind noch vorgegeben werden könnten. Das Kind habe dann auf immer mehr Namen positiv reagiert, über den gesamten Verwandten und Bekanntenkreis, bis hin zu Kindergärtnerinnen und einem Metzger. Ob die genannten Personen etwas damit zu tun hätten, habe sie sich zwar nicht überlegt, aber die Namen aufgeschrieben und der Statsanwaltschaft gemeldet. Sie sehe sich und ihre Arbeit diffamiert. Es sei nicht um gerichtsverwertbare Fakten gegangen. Sachverständige Inge Mayer-Bouxin schließt aus der Art, wie das angebliche Opfer berichtet, auf Glaubwürdigkeit. Es habe Mißbrauchshandlungen mit persönlicher Betroffenheit, bewegt, natürlich und sehr differenziert geschildert, ohne den Drang, jemanden zu beschuldigen. Daß es nicht suggestiv beeinflußt worden sei, habe sich an Testfragen gezeigt. Wenn es fabuliert habe, sei dies an seinem Verhalten deutlich geworden. Für den Mainzer Professors Reinhard Urban und die Mannheimer Oberärztin Mechthild Neises steht der sexuelle Mißbrauch aufgrund ihrer medizinischen Gutachten fest. Lt. Gutachter Dr. Urban sind Risse und Narben aber auch durch Verletzungen, Eigenmanipulationen, Infektionen usw. erklärbar. Geschlechtsverkehr hinterlasse prägnantere Spuren, z. B. Deflorationen, bleibende Öffnungen. Bei keinem einzigen der angeblichen kindlichen Opfer lägen spezifische Merkmale sexuellen Mißbrauchs vor. Die Gutachter Inge Mayer-Bouxin und Dr. Georges Hengesch beurteilen kindliche Aussagen als glaubhaft. Lt. Prof. Dr. Schade sei das Kind umso suggestibler, je mehr es von seinen Bezugspersonen getrennt werde. Es bemühe sich dann, das zu sagen, was es glaubt, die Erwachsenen würden es hören wollen, und zwar auch, wenn diese das würden gar nicht hören wollen. Kinder lügen normalerweise nicht. Gleichwohl könne die subjektiv ehrliche Aussage des Kindes falsch sein, denn das Kind entwickle ein Gespür dafür, was Erwachsene hören wollen. Inzwischen 114 Verhandlungstage und keine Geständnisse. Januar 1996: Wende nach Begutachtung durch Prof. Dr. Steller Nach mindestens fünfzehnmaliger Befragung der Kinder durch Polizei, Betreuer, Sachverständige, Staatsanwälte und Richter zeichnet sich durch die Einschaltung von Prof. Dr. Steller, Berlin, als Gutachter eine Wende ab. Er macht auf kindliche Äußerungen aufmerksam, die auf Suggestionen, u. a. durch Wildwasser-Mitarbeiterin Ute Plass, hinweisen.. Er kritisiert monatelangen enormen suggestiven Befragungsdruck, dem ein fünfjähriges Mädchen durch Wildwasser und Stiefmutter ausgesetzt war. Man habe dem Kind Namenslisten vorgegeben, Aufmerksamkeit durch gezielte Fragen auf männliche Sexualität fokussiert, nach negativen Besonderheiten bei der leiblichen Mutter gefragt, Aussagen falsch ausgedeutet. Auch die Staatsanwaltschaft habe das Kind unvertretbar oft nach Mißbrauch befragt. Kindliche Äußerungen seien fehlgelenkt, Wollfäden im Kinderzimmer psychoanalytisch als Abgrenzungsversuch des Kindes nach sexuellem Mißbrauch überinterpretiert worden. Das Kind habe sich durch Nennung von Namen von seiner eigenen Erinnerung freikaufen können. Man habe ihm gesagt, man wisse, daß es sexuell mißbraucht worden sei, man habe Personenraten gespielt. Zunächst habe sich das Kind gegen die Suggestionen gewehrt, später Mutter und Vater, dann gar diverse Metzger, Polizisten, Kindergärtnerinnen, Apotheker, einen Frauenarzt Erzieher, Tiere und einen Bademeister benannt. Aus Körnern seien Samen und schließlich weißes klebriges Zeug gemacht worden. Lt. Prof. Steller bedeutet die Frage eines Erwachsenen für das Kind, der Erwachsene wisse die Antwort und wolle sehen, ob auch das Kind die Antwort wisse. Rechtsstaatliche Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft und die Unschuldsvermutung seien auf diese Weise ausgeschaltet worden. Kinder könnten nun nicht mehr zwischen Erlebtem und Eingeredetem unterscheiden. Die einseitige Ausrichtung auf die Sexualität sei u. a. Folge eines ärztlichen Befundes, der Mißbrauch diagnostiziert und den niemand infrage gestellt habe, das Mädchen habe daraufhin einen suggestiven Leidensweg gehen müssen. Kindliche Aussage sei weder gelogen noch erfunden, sondern Suggestionsprodukt. Mißbrauchsdiagnose durch Kinderärzte erkärt Steller mit deren Erwartungshaltung. Nach derart massiver Suggestion könne auch ein Gutachter nicht mehr erkennen, was tatsächlich und was vermeintlich erlebt worden sei. Steller: “Auf der verallgemeinernden Grundannahme, daß Kinder über sexuelle Mißbrauchserfahrungen nicht sprechen können, wurden von vornherein sehr suggestive Techniken angewendet und sehr früh Vorgaben gemacht. Die Annahme trifft jedoch nur auf einen Teil der Kinder zu. Nach langen Prozeduren, z. T. über Wochen und Monate, bekundeten Kinder, die bis dahin gesagt hatten, nichts dergleichen erlebt zu haben, schließlich entsprechende Erlebnisse.” Man solle offen befragen und dem Kind vermitteln, daß dies Ort und Zeit sei, über entsprechende Erfahrungen zu reden, das gehe auch ohne suggestive Vorgaben. Das Konzept von Wildwasser gehe, gestützt auf Prof. Tilman Fürniss, vom Schweigegebot aus, den Kindern würde unter Drohungen verboten, über die Mißhandlungen zu sprechen. Wildwasser beginne daher mit Aufdeckungsarbeit, ohne geprüft zu haben, ob etwas passiert sei. Die strafprozessual unverantwortliche Methode von Fürniss habe im Montessori-Prozeß in Münster zum Freispruch eines Erziehers geführt, dem 750 Mißbrauchshandlungen angelastet worden seien und der nach 26 Monaten U-Haft habe freigesprochen werden müssen. Durch Stellers Gutachten ist die Glaubwürdigkeit aller durch die Hände dieser Wildwasser-Mitarbeiterin gegangenen Kinder und damit das Ergebnis aller Wormser Prozesse insgesamt fraglich. Frühjahr 1996: Entlassungen aus der U-Haft, Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschft gegen Gericht und Gutachter Die Staatsanwaltschaft ist weiterhin von schlimmem Mißbrauch überzeugt. Sie fordert Abberufung Stellers, weil er wichtige Informationen nicht verwertet habe und um jeden Preis die Unglaubwürdigkeit des Kindes habe nachweisen wollen. Er habe erklärt, aufgrund mangelnder Qualifikation von Kinderschützern und Justiz würden immer mehr Unschuldige durch Mißbrauchsvorwürfe belastet. Dies zeige seine Voreingenommenheit. Leitender Oberstaatsanwalt Seeliger kritisiert angebliche Schiedsrichterrolle der Gutachter. Gericht weist Befangenheitsantrag zurück, Stellers Neutralität müsse bei verständiger Würdigung auch der Staatsanwaltschaft einleuchten. Nach dieser Gerichtsentscheidung fühlt sich Seeliger wie ein Absteiger. Er erwägt nun Befangenheitsantrag gegen den Richter. Auch Nebenklagevertretung stellt Befangenheitsantrag gegen Prof. Steller. Er soll in einem Vortrag in Berlin die Aufdeckungsarbeit von Kinderschutzdiensten kritisch beleuchtet haben. Das Gericht will jedoch auf weitere Gutachter vorläufig verzichten. Angebliche Pornofilme sind immer noch nicht gefunden worden. Aufgrund des Steller-Gutachtens werden nach 29 Monaten U-Haft sechs Häftlinge entlassen. Der Verdacht sei nicht mehr dringend.. Nach 2 Jahren und 7 Monaten Entlassung der letzten beiden Beschuldigten. Kindliche Aussagen seien Suggestionsprodukte, körperliche Befunde ließen eindeutigen Schluß auf Mißbrauch nicht zu, ließen sich z. B. mit Hauterkrankung oder Eigenmanipulation erklären. Mit Freisprüchen sei zu rechnen. Herbst 1996: Politik unterstützt Wildwasser und lobt Kinderschutzarbeit, Staatsanwaltschaft präsentiert alkoholisierte angebliche Pornozeugin Rheinland-Pfälzische Ministerin für Frauen und Jugend beteiligt sich an einer Wildwasser-Informationsveranstaltung in Worms. Lt. CDU soll dieser dubiose Verein aber nicht durch den Besuch einer Ministerin aufgewertet werden. Lt. frauenpolitischer Sprecherin der CDU Ute Granold ist dies Parteinahme im laufenden Verfahren. Götte spricht von pauschaler Diffamierung, Wildwasser sei bundesweit anerkannt. Granold verlangt daraufhin in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung Auskunft darüber, wie die Aufsichtspflicht über Wildwasser ausgeübt werde. Gita Spohr, Wildwasser Worms, im Fernsehen an Puppen mit überdimensionalen Geschlechtsteilen hantierend: “Wenn die Puppen ausgezogen sind, fragen wir das Kind, wie es das Geschlechtsteil nennt.” Luise Schlieter, Wildwasser Worms: “Ich verstehe mich als Frau. Das ist feministisch. Punkt.” Die Staatsanwaltschaft präsentiert eine Zeugin, der zwei Angeklagte Kinderpornos gezeigt haben sollen. darauf sei zu sehen, wie ein Mann seinen Penis in ein 10-jähriges Kind steckt, der Gastwirt Steven habe ihr den Film für 80 Mark angeboten. Sie fühle sich Repressalien ausgesetzt und habe Angst um ihre Tochter. Richter Beutel verschiebt die Vernehmung der Zeugin um eine Woche, weil die Verteidiger Zeit benötigen, sich auf die neue Situation einzustellen. Staatsanwältin Finke bezeichnet dies als übertriebenes Täterstrafrecht. Das Gericht trete den Rechtsstaat mit Füßen. Bei ihrer Vernehmung hatte die Zeugin 1,3 Promille Blutalkohol. Später widerruft sie die Aussage, dann bestätigt sie die Aussage wieder. Staatsanwaltschaft lobt 5000 Mark für das Auffinden von Kinderpornos aus und stellt über einen Notar sicher, daß die Belohnung auch an anonyme Einsender ausgezahlt werden kann. Staatsanwaltschaft hält die Befragungen der Kinder weiterhin für korrekt, Kinder hätten aus eigenem Antrieb berichtet und würden nicht mehr nach Hause wollen. Pornos werden ncht gefunden. Auch die minutiöse Prüfung der Finanzen der Angeklagten ergibt nichts, was auf Pornogeschäfte hindeuten könnte. Staatsanwalt Horst Roos, Journalist und Prozeßbeobachter Reinhard Breidenbach, der Heimleiter Stefan Schmitt, Wildwasser-Worms-Vorsitzende Hildegard Küper geben Erklärungen ab. Das Pendel drohe vom kindlichen Opfer weg zur anderen Seite auszuschlagen. Die Schlagworte Suggestion, Falschbeschuldigung und Hexenjagd seien Folge von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten, Protokollpassagen und anrührenden Interviews mit Angeklagten. Berichterstattung sei tendenziös. Die Staatsanwaltschaft gehe bei Befragungen behutsam vor und versuche, sie auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Alle Maßnahmen würden nur in Absprache mit den Kindern vorgenommen, sowohl Trennung vom Täter als auch Anzeigeerstattung. Der Wildwasser-Vorstand habe keinen Einblick in die Arbeit der Beraterinnen. Er könne den Wahrheitsgehalt der Reportagen nicht prüfen. November 1996, Plädoyers in Worms I, Staatsanwaltschaft greift Richter an Staatsanwältin Heike Finke fordert im ersten der drei Verfahren in einem emotional geladenen und von Vorwürfen auch gegen die Richter gekennzeichneten Plädoyer Haftstrafen bis zu 14 Jahren. Den Richtern wirft sie Vorurteile und ein inniges Verhältnis zum Gutachter Steller vor, den Angeklagten: Gruppenmißbrauch aus schlichter Triebbefriedigung, Vermietung eigener Kinder, Herstellung und Verkauf von Pornofilmen, Quälerei mit Operationsklemmen und Nadeln. Eltern hätten ihren Kindern gedroht, sie würden in Barbiepuppen verwandelt, wenn sie etwas erzählen. Die Beschuldigten bestritten alles, es gebe aber keinen Zweifel an den widerwärtigen, abstoßenden, abstrusen, abscheulichen und perversen, mit unglaublicher Dreistigkeit und krimineller Energie betriebenen Taten. Die kindlichen Aussagen seien glaubhaft, widerspruchsfrei und ergäben, zusammen mit Zeugenaussagen Erwachsener und medizinischen Befunden ein stimmiges Puzzle. Sämtliche Kinder zeigen Verhaltensauffälligkeiten, wie man sie häufig bei mißbrauchten Kindern finde. Die Kinder hätten ausrichten lassen, ihre Eltern sollten im Gefängnis sterben. Angebliche Suggestion sei durch nachträgliches Verhalten der Kinder widerlegt. Professor Steller reise mit Inbrunst und missionarischem Eifer mit seiner Suggestionszauberei durch die Lande. Verteidiger hätten die Verhandlung mit einem Trommelfeuer von Verunglimpfungen gegen Wildwasser gestört. Sie befürchte eine Bankrotterklärung der Justiz, die Kinder blieben auf der Strecke. Angeklagte hätten bereits die Rückholung ihrer Kinder beantragt. Die Anwälte von Worms I fordern Freispruch wegen erwiesener Unschuld, Zeugenaussagen seien Ergebnis suggestiver Ermittlung, Kinder hätten mit ihren Mißbrauchsschilderungen den Erwartungen Erwachsener, von denen sie abhängig seien, entsprochen. Staatsanwaltschaft habe durch Medienkampagne Klima der Vorverurteilung geschaffen, gesetzeswidrig kein entlastendes Material gesammelt und Eltern und Kinder zu Opfern gemacht. Staatsanwaltschaft habe Effekthascherei und Gerichtsnötigung betrieben, an gesundes Volksempfinden appelliert, sei Wahnideen und Stammtischgeschwätz gefolgt. Medizinische Befunde seien ohne Beweiswert, Auffälligkeiten hätten keine Aussagekraft für Tat oder Täter. Aussagen der Kinder seien Suggestionsprodukt von Wildwasser, einem Hilfssheriff der Staatsanwaltschaft. Dort sei es nur darum gegangen, daß der Schniedel des Täters in Mund, Scheide, Po des Kindes gewesen sei. Man habe das Kind unter Vorgaben auf Geschlechtliches konzentriert, bis gewünschte Antworten gekommen seien. Es sei eine Maschinerie vergleichbar mit Terroristenbekämpfung ausgelöst worden. RA Harschneck spricht von horrorvisionären Phantasieprodukten. Die unschuldige Sandra H. habe zweieinhalb Jahre in U-Haft sitzen müssen, das JA Worms versuche, den Kontakt mit den Kindern zu verhindern. Dezember 1996: Freisprüche in Worms I Freispruch aus Mangel an Beweisen für alle sechs Angeklagten aus Worms I nach mehr als zweijähriger Prozeßdauer. Mißhandlungen seien aufgrund eindeutiger Spuren wie Weitungen, Rötungen, Narben, Blutergüsse, aber auch aufgrund der von den Kindern mit Puppen nachgespielten Szenen erwiesen, könnten aber einzelnen Angeklagten nicht konkret zugeordnet werden. Freispruch beruhe auf Mangel an Beweisen, Mißbrauch stehe jedoch fest. Die Kinder würden nicht nach hause zurück wollen. In Mainz seien Angeklagte freigesprochen worden, von den Vorwürfen sei nichts übrig geblieben, doch lt. Richter Beutel. RA Franz Obst zur Feststellung des Richters Beutel, der Verdacht sei nicht ausgeräumt worden: “Es ist eine Sauerei, Freigesprochene, die kein Rechtsmittel mehr haben, derart zu treten.” Lt. Gericht sei gemeinsamer Massenmißbrauch durch verfeindete Familien unglaubhaft, Wildwasser habe den Kindern Vorwürfe praktisch in den Mund gelegt, dort seien sie eingehend und suggestiv befragt und dabei die Regeln sachgerechter objektiver gerichtsverwertbarer Untersuchung mißachtet worden. Es sei nicht zwischen selbst Erlebtem und Hörensagen unterschieden worden. Im Beisein anderer Kinder seien ihnen Vorhaltungen gemacht und immer neue Namen von angeblichen Peinigern abgefragt worden. Dadurch seien Vorwürfe in die Köpfe der Kinder gelangt und die Zahl der Beschuldigten stetig angestiegen, auch ein ermittelnder Polizist sei beschuldigt worden. Staatsanwaltschaft will Revision einlegen. Das Kinderhilfswerk bezeichnet das Urteil als Skandal und beispiellosen Akt kinderfeindlichen Handelns. Trotz dreijähriger voreingenommener Ermittlungsarbeit und 112 Verhandlungstagen konnte keine Schuld nachgewiesen werden, doch das Gericht verdächtigt die Angeklagten weiterhin, obwohl dies rechtlich unzulässig ist. Folge: Medien sprechen von “Freispruch mangels Beweises”. Einen solchen gibt es rechtlich jedoch gar nicht. Vielmehr liegt ein Freispruch aus sachlichen Gründen vor: Kinderpornos wurden nicht gefunden, bei angeblichen Opfern liegen keine spezifischen Hinweise auf sexuellen Mißbrauch vor. In den Medien-Kommentaren wird teilweise von perversen Abscheulichkeiten Erwachsener, einem unerträglichen Freispruch, der wütend mache, von glaubwürdigen Kinderaussagen und davongekommenen Angeklagten, die mitten in Deutschland im Schutz der Gruppe ungestraft Kinder demütigen und schänden und mit ihnen machen können, was sie wollen, gesprochen. Die Vorstellung, die Kinder müßten in die Obhut ihrer Peiniger zurück, lasse schaudern. Unter Richter Beutel sind die Beschuldigten zwar freigesprochen worden, doch er verdächtigt sie weiterhin, er hält, sich stützend auf ungenaue Befunde für angeblichen Mißbrauch, die Mehrzahl der Kinder weiterhin für sexuell mißbraucht. Solche richterlichen Anmerkungen sind mit dem Freispruch rechtlich unvereinbar. Die derart weiterhin Verdächtigten haben dagegen kein Rechtsmittel. Die Zeitung “Die Woche” tituliert ihren Kommentar dementsprechend auch mit “Im Zweifel für den Täter”. Januar 1997: Plädoyers und Freisprüche in Worms III, Ute Plass und Wildwasser über ihre Methoden Worms III: Angeklagte und Verteidiger fo |