Presseberichte zum Mißbrauch mit dem Mißbrauch aus dem SKIFAS-Katalog (Pr Presse, Ausgabe C)
Fälle - Massenbeschuldigungsfälle (s.a. Presseberichte bei paPPa.com)
Spiegel Kot mit Ketchup
Reg.-Nr. Pr 229376a 6 Seiten Gisela Friedrichsen u. Gerhard Mauz, Spiegel
39/93 v. 27.09.93
Der Vorwurf: Rainer Möllers, Kindergartenerzieher, soll als Mitglied einer pornographische Filme herstellenden Bande (trotz Einschaltung von LKA, BKA, Interpol und Auslobung wurde kein einziger Film o. ä. gefunden) innerhalb von acht Jahren in 55 fortgesetzten Handlungen Kinder sexuell mißbraucht, mißhandelt und gequält haben.
Vaginal-, Anal-, Oralverkehr mit Ejakulation, Anus abgeleckt, Sadomasochismus, Orgien, Urin, Koprophilie (Kotliebe), Penis, Zahnbürste und -pasta in den Anus, Löffel, Seife, Bleistift in dieVagina (die davon bluten müßte, aber keiner merkt es), Penis in Mund und Kokosnuß, mit Nadel und Pinzette in den Penis gestochen (der davon bluten müßte, aber keiner merkt es), Penis mit Marmelade, Zahnpasta, Kot, Sperma bestrichen und abgeleckt. Kot auf Teller und Köpfe, aus der Toilettenschüssel Kot mit Ketchup gegessen. Mit Pistole gedroht. Am Penis gerissen, Kopf auf den Betonboden geschlagen. Sperma verspritzt (trotz intensiver Suche wird kein Sperma gefunden). Alles in hellen ständig zugänglichen Räumen. Keiner riecht den Gestank, keiner hört Schmerzensschreie. Niemand bemerkt irgend etwas, im nachhinein will vielen einiges aufgefallen sein. Nebenklage spricht von satanischer Sekte und internationaler Pornokriminalität. Die Staatsanwaltschaft glaubt (fast) alles. Geheimhaltung angeblich erzwungen beispielsweise durch: „Kohl zaubert eure Eltern tot und wirft euch aus dem 20. Stock, seine Soldaten schlagen euch den Kopf ab“.
Mit der Bemerkung eines Fünfjährigen, ihm tue der Po weh, aufgeschnappt von einer Zartbitter-Mitarbeiterin mit der Überzeugung, Kinderschutz verlange, an die Möglichkeit sexuellen Mißbrauchs zu glauben, fängt alles an. Organisation eines Elternabends schließt sich an. Je mehr sich die Eltern austauschen, desto mehr kindliche Aussagen entstehen. Polizei verschickt Fragebögen an alle Eltern. Therapiesitzungen mit Prof. Tilman Fürniss, bekannt für seine höchst suggestiven Befragungstechniken („Was könnte Rainer alles gemacht haben?“). Je mehr Kindererzählungen bekannt werden, desto mehr weitere kommen hinzu mit neuen Taten, Tätern, Täterinnen, Außerirdischen, geschlachteten Frauen. Freier Austausch aller Informationen unter informationsgierigen Eltern führt zu weiteren Befragungen und weiteren Kindesaussagen. Fallgruben in der Turnhalle mit Särgen und Fledermäusen (trotz aufgestemmten Bodens nichts gefunden). Die Ermittlungen weiten sich mit gleichem Ergebnis auf Möllers früheren Wirkungskreis aus.
Das Urteil der ersten Instanz ist noch nicht gesprochen, da spricht die zweite Instanz im Verfahren über die U-Haft schon von bewiesenen Straftaten.
Zum Fall Bjugn (Norwegen): Angeblich Geschlechtsverkehr, Vergewaltigung, Oralverkehr mit 16 Vorschulkindern, Sex mit Schafen, Pornofilme (nicht gefunden). Tilman Fürniss hält in Norwegen Vorträge über Sexring-Organisationen und informiert die Eltern in Bjugn.
Spiegel „Der Fall sprengt die Grenzen“
Reg.-Nr. Pr 229420a 2 Seiten Spiegel 7/94 v. 14.02.94
Worms: Angeblich mißbrauchter kleiner Junge verkrieche sich unter dem Tisch und lasse seinen Plüschhasen den Staatsanwältinnen vom Mißbrauch durch seine Mutter erzählen, die mit der Zange zwischen seinen Beinen geschafft und ihn zum Schweigen verdammt habe. Staatsanwaltschaft erweitere Verdacht auf Quälerei und Pornoproduktion (Filme liegen nicht vor) von 15 Opfern zwischen sechs Monaten und neun Jahren, inzwischen alle aus ihren Familien genommen. Weitere Vorwürfe: Vermietung an Fremde für Geld, Fesselung an beheizten Backofen. Zwölf Männer und zwölf Frauen zwischen 23 und 71 seien in U-Haft, bestreiten jedoch alles, hätten aber bereits Morddrohungen erhalten. Staatsanwaltschaft halte den Fall für ungewöhnlich gut belegt, Kinder hätten unabhängig voneinander glaubwürdig über sexuelle Ausschreitungen berichtet. Oral-, Anal-, Vaginalverkehr sei lt. Staatsanwaltschaft durch massive Spuren im Anal- und Genitalbereich belegt. In einer Kneipe seien sie von elf Peinigern mißbraucht worden, der Wirt sei festgenommen worden.
Auch die Sprechstundenhilfe der Kinderärzte Sievers und Veit, die aufgrund schwerer Blutergüsse, Kratzer und Narben dringenden Verdacht auf wiederholten sexuellen Mißbrauch äußerten, zugleich Tante dieses Opfers, sei verdächtig. Veit schätze das Mißbrauchsvorkommen als häufiger ein als Mumps und Masern zusammen. Jugendamt habe den Eltern Kontakt zu Wildwasser verordnet, der Mißbrauch sei jedoch gleichzeitig fortgesetzt worden, jetzt auch von der 60-jährigen Großmutter, die des Mißbrauchs an vier Kindern, davon drei Enkel, beschuldigt werde
Spiegel Jeder Mann ein Kinderschänder? „Jetzt
ist niemand sicher“.
Reg.-Nr. Pr 229453a 9 Seiten G. Friedrichsen, G. Mauz, Spiegeltitel 25/94
v. 20.06.94 mit Leserbrief
Montessori-Massenbeschuldigungs-Prozess, Münster. Kindergartenerzieher Rainer Möllers soll im Verlauf von acht Jahren 55 mal Kinder mißbraucht haben. Mit einer harmlosen, von Zartbitter verdächtigend interpretierten Kindererzählung fing alles an, als Zartbitter finanzielle Mittel benötigte. Großflächige Verbreitung der Verdächtigung unter der Annahme, daß viele Kinder betroffen sein müssen. Breit angelegte Aufdeckungskampagne durch Zartbitter mit Informationsabenden für potentiell betroffene Eltern. Verunsicherung von immer mehr Eltern. Bildung von Elternselbsthilfegruppen. Möllers Arbeitgeber wird informiert und Möllers kurzerhand entlassen.
Inzwischen fördern im Sog suggestiver Gruppeninfektion intensive längerfristige verdachtsorientierte und bestärkende Kindesbefragungen durch besorgte Eltern und sensibilisierte Erzieher, heißgemacht durch Fortbildungsseminare, insbesondere bei Prof. Tilman Fürniss, zutage: Vaginal-, Oral-, Analverkehr, Zahncreme vom Penis ablecken, Kot essen, am Penis durch die Turnhalle geschleudert werden. Haustiere als Mißbrauchsindiz. Eifrige Zeichnungsdeuterei in Kindergärten nach Anleitung durch Prof. Tilman Fürniss, der mit seinen Veranstaltungen Nährboden für Verdächtigungen aufbereitet und für seine höchst suggestiven Befragungstechniken („was könnte passiert sein?“) bekannt ist , unter „professioneller Einfühlung“ als Penis interpretiert. Anfertigung von Protokollen, Vermerke über angebliches sexualisiertes Verhalten. Der Verdacht greift um sich und trifft weitere Personen, vor allem Väter. Kindeswegnahmen, Heimunterbringungen. Immer mehr Kinder beschuldigen immer mehr Täter immer mehr Taten: Frauen, weibliche Erzieher, Taxifahrer, Leichenhalle, Särge, Falltüren, Pornofilme. Selbst für die dramatischsten Aussagen finden sich Gutachter, die daran glauben.
Prof. Dr. Udo Undeutsch zeigt die Suggestionen auf und bringt die Wende. Nach seiner Anhörung wird der Haftbefehl aufgehoben.
Allgemeines zur Entstehungsgeschichte von Parteilichkeit und Massenanschuldigungen als deren zwangsläufige Folge. Zum Fall Oude Pekela. Hier verwandelten sich Kinderspiele im Busch zu angeblichem rituellem Mißbrauch von 87 Kindern zwecks Herstellung sado-masochistischer Pornographie. Kindern wurden erstaunliche Erinnerungen suggeriert: angeblich mußten sie Genitalien ablecken und Ledergürtel um den Penis wickeln, Kot, Urin und Samen schlucken.
Zum Fall des Nordhorner Lehrerehepaares. Verdächtigung durch zwei Psychologinnen und eine Heilpädagogin nach Fortbildung in sexuellem Mißbrauch. Befragung von 187 Kindern. Schließlich Rehabilitierung in vollem Umfang. Der Paderborner Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt hält Väter, die ihre Säuglinge pflegen, aufgrund des Körperkontaktes für des sexuellen Mißbrauchs besonders gefährdet.
Rheinpfalz Von Eltern und Oma mißbraucht?
Reg.-Nr. Pr 229460a 1 Seite Jürgen Müller, Rheinpfalz v. 23.07.94
Anklageerhebung aufgrund kindlicher Äußerung in einem Heim. Staatsanwaltschaft gehe von bundesweit größter Kindesmißbrauchsserie aus, körperliche Mißbrauchsspuren seien ärztlich belegt, kindliche Glaubwürdigkeit auf-grund psychologischer Gutachten zweifelsfrei
Spiegel „Kann was g’wesen sein“
Reg.-Nr. Pr 229465a 3 Seiten Gisela Friedrichsen, Spiegel 32/94 v. 08.08.94
In Flachslanden angeblich Fälle tatsächlichen sexuellen Mißbrauchs im Zusammenhang mit Verwahrlosung und Quälerei in einer als Gesindel gemiedenen Familie. Angeklagt u. a.: ein Werkstattarbeiter mit erheblich unterdurchschnittlicher Intelligenz (ohne Auswirkung auf die Strafzumessung), ein Onkel an der Grenze zur Debilität, ein weiterer Onkel mit leichter geistiger Behinderung, ein Vetter der Mutter, der zwecks Feststellung der Schuldfähigkeit psychiatrisch untersucht werden muß, Angeklagte mit IQ von 65 und weniger. Gericht verwende Geständnisse aus früheren Verfahren als Druckmittel gegen weitere Angeklagte in späteren Verfahren, um weitere Geständnisse zu erpressen und locke mit Strafrabatt über Jahre. Ein angebliches Opfer habe behauptet, der Bruder sei von 5000 Männern gefickt worden. Sachverständige sei Helga Poschenrieder, die kurz zuvor einer 16-jährigen aufgesessen sei, die einen Unschuldigen zum Selbstmord in der Zelle getrieben habe. Verhaftung eines Arztes, der laut Aussage eines Mädchens diesem einen Topf mit Männersamen geschenkt haben soll. Sieben Jahre Freiheitsstrafe gegen einen Mann, der laut vagen Kinderaussagen dabeigewesen sein und alle Mädchen gefickt haben soll und seine Unschuld beteuert.
Laut Psychologe Prof. Hermann Wegener, Kiel, seien Mißbrauchsopfer in Kreisen mit Milieudefiziten und Persönlichkeitsstörungen aus der Zeit vor dem Mißbrauch überrepräsentiert.
Frankfurter Rundschau, Rheinpfalz Anklage wirft
Familie Greueltaten vor, 16 Kinder sollen brutal mißbraucht worden
sein
Reg.-Nr. Pr 229490a 2 S. Michael Grabenströer, FR und Martina Röbel,
Südwestdt. Ztg. v. 25.11.94
Einstündige Verlesung der 86-Seiten-Anklage nach einjähriger Ermittlung in 80 Fällen, angeblich Auftakt einer Serie von mindestens drei Prozessen mit 30 Beschuldigten (davon 17 in U-Haft) aus drei Familienverbänden, die ihre Unschuld beteuern und an Verschwörung glauben. Der Vorwurf: gemeinschaftliche Benutzung auf scheußliche Art von 16, teils eigenen, Kindern als Lustobjekt, auch außerhalb der Familie gegen Geld, vergewaltigt, malträtiert, gefesselt, eingesperrt, bedroht, eingeschüchtert, gefilmt. Beweismaterial sei nicht gefunden worden.
Wormser Zeitung Kinderschänder? Komplottopfer? Guter Vater? „Mißhandelt und gequält in der perversesten Weise“ Reg.-Nr. Pr 229491a 2 Seiten Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 25.11.94, 29.11.94
Sohn beschuldigt seinen Vater, der seine Unschuld beteuert. Richter hält dem Vater entgegen, dieser habe selbst betont, wie intelligent sein Sohn sei, der lasse sich sowas doch nicht einreden. Der Sohn beschuldigte zwar auch eine außerhalb jeden Verdachts stehende Erzieherin und erzählte von einem nicht existenten Bankraub. Eine Bewertung dessen unterblieb aber, weil diese Aussagen nach staatsanwaltschaftlicher Einwirkung zurückgenommen wurden. Vorwürfe: die eigenen Kinder ausgezogen, auf die Couch gelegt und unbekannten Männern als Sexualobjekt zur Verfügung gestellt, anschließend selbst sexuell mißbraucht, der Enkelin Nadel in die Vagina gesteckt, trotz Wimmern und Betteln erbarmungslos festgehalten, mit chirurgischen Klemmen an Augenbrauen und Gesäß traktiert, Perversionen mit Kot und Urin, oraler Geschlechtsverkehr mit sechs Monate altem Baby.
Stern „Härter bestrafen als einen Mörder“ Reg.-Nr. Pr 229492a 2 Seiten Ingrid Eissele, Stern 48/94 v. 28.11.94
Wormser Kinderschänderprozess: Vorwurf sexuellen Mißbrauchs an Kindern zwischen sechs Monaten und acht Jahren gegen eine als „Glucke“ bekannte Mutter und fürsorglichen Vater sowie gegen Schwester, Onkel, Tanten, Großmutter, z. B.: Tante entkleidet Vierjährige und fesselt sie mit gespreizten Beinen am Schrank; Klemmen an Augenbrauen, Armen, Scheide und Gesäß. Großmutter sticht sich selbst und ihrer Enkelin in die Vagina. Kinder müssen den Mißbrauchern beim Mißbrauch zuschauen und assistieren. Väter urinieren ihren dreijährigen Töchtern in den Mund. Onkel vergewaltigen ihre Neffen. Mütter stecken ihren Kindern kotbeschmierten Finger in den Mund. Folterungen im Keller. Lt. Kinderarzt spreche angebliches Fehlen des After-Schließreflexes in hohem Maße für anal-penetrativen chronischen sexuellen Mißbrauch. Erste kindliche Aussagen erst nach Spieltherapie für mißbrauchte Kinder. Wildwasser Beraterin Ute Plass erklärt fehlende Anzeichen mit hohem Geheimhaltungsdruck. Massenbelastungen nach Unterbringung in Heimen, beschuldigt werden auch Erzieherinnen, Polizeibeamte und die Staatsanwältin.
Focus Das Unfaßbare und die Routine
Reg.-Nr. Pr 229495a 3 Seiten Focus 49/1994 v. 05.12.94
Worms: Verlesung der Anklageschrift habe eine Stunde gedauert: Geständnisse gebe es keine. Die eigenen Kinder, Enkel, Neffen, Nichten, zwischen sechs Monaten und acht Jahren seien an den Geschlechtsteilen angefaßt, anal, oral, vaginal mißbraucht, an Fremde vermietet, mit chirurgischen Klemmen an Augen, Armen, Genitalien gequält worden, kotbeschmierte Finger in Scheide und After, Geschwister und Cousins hätten zuschauen, dreijähriges Kind Urin trinken müssen. Befragung des Angeklagten und seiner Ehefrau als Zeugin zu ihrem Sexualleben, zu Beischlaf in betrunkenem Zustand, zu Zwang zum Analverkehr, zum Lesen von Sexheften und zum Onanieren.
Wormser Zeitung Kinderqualen, der „wahnsinnige
Krieg“ der Mütter
Reg.-Nr. Pr 229496a 2 Seiten Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 02.12.94
u. 09.12.94
Ein dreijähriges Kind soll bei Wildwasser Worms den oralen Mißbrauch an ihr und einem sechs Monate alten Baby mit den Worten „Der Jürgen hat mir und dem Baby seinen Schniedel in den Mund gesteckt“, angeblich „aufgedeckt“ und an anatomischen Puppen demonstriert haben. Laut Aussage des Kindes soll die Oma aus dem gegnerischen Lager der verfeindeten Familien beim Mißbrauch ebenfalls zugegen gewesen sein.
Herausnahme des Kindes aus der Familie, nachdem Arzt, der bei einem Patientendurchfluß von 70 pro Tag einmal pro Woche Anhaltspunkte für verstärkten Verdacht sexuellen Mißbrauchs vorzufinden glaubt, aufgrund kindlichen „Gesamtverhaltens“ Verdacht mehrmaligen sexuellen Mißbrauchs äußert. Telefonabhöraktion wegen des Verdachts krimineller Vereinigung zur Herstellung von Kinderpornos. Diese sind jedoch nie aufgetaucht.
Wormser Zeitung Weiter starre Fronten im Kinderschänderprozeß,
„Kinderschändung ist auch im Kopf des Täters etwas Unfaßbares“
Reg.-Nr. Pr 229498a 2 Seiten Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 01.,
09., 13. u. 30.12.94
Angeblich 80 Fälle sexuellen Mißbrauchs, aber kein Geständnis. Laut Wildwasser und Heimerzieher angeblich Darstellung durch Erwachsene erlittener Mißhandlungen mittels Spiel mit anatomischen Puppen. Wormser Arzt stellt angeblich längerwährende sexuelle Mißhandlungen mittels medizinischer Befunde im Analbereich fest. Mitarbeiterin von Wildwasser Worms habe erklärt, wenn sich nicht eindeutig herausstelle, wer die Kinder geschändet habe, lasse Wildwasser die ganze Familie einsperren, unter diesem psychologischen Druck würden die tatsächlichen Täter gestehen.
Wormser Zeitung Sex zwischen Kindern, Phantasie
oder kriminelle Wirklichkeit?
Reg.-Nr. Pr 229512a 1 Seite Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 10.01.95
Wormser Prozesse in Mainz. Sozialarbeiter bezeugt, sechs- bis achtjährige Jungen hätten ihm unter Qualen gestanden, von Erwachsenen sexuell mißbraucht und gezwungen worden zu sein, bei ihren vier- bis fünfjährigen Schwestern und Cousinen „ihr Glied einzuführen“ (O-Ton befragte Kinder). Eine Erektion habe er für möglich gehalten und deswegen nicht weitergeforscht. Dieselben Kinder beschuldigten auch mehrere „über jeden Zweifel erhabene“ Betreuerinnen eines Kindergartens.
Wormser Zeitung Angeklagte stirbt an Herzversagen
Reg.-Nr. Pr 229513a 1 Seite Wormser Ztg. v. 16.01.95
Angeklagte Waltraud B., die stets ihre Unschuld beteuert, um Hilfe gebettelt, auf Gerechtigkeit und Beweis ihrer Unschuld gehofft hatte, bricht während der Verhandlung mit den Worten „ich kann nicht mehr“ unter einem Schwächeanfall zusammen und stirbt schließlich in ihrer Zelle an Herzversagen. Der Vorwurf: sexueller Mißbrauch gemeinschaftlich mit ihren Söhnen und Töchtern und deren Ehemännern in 80 Einzelfällen an Enkeln, Kindern, Nichten und Neffen zwischen sechs Monaten und acht Jahren. Nach Aussagen eines Heimleiters beschuldigten ihre Enkel sie schlimmster Mißhandlungen und reagierten panisch auf die Vorstellung, noch einmal mit ihr zusammenzutreffen.
Spiegel Grenzen des Vorstellbaren
Reg.-Nr. Pr 229520a 5 Seiten Gisela Friedrichsen, Spiegel 7/95 v. 13.02.95
Über den Prozess in Mainz gegen die „Kinderschänder“ von Worms. Im Zusammenhang mit Streit um Besuchsregelung deutet Arzt Kindergeplapper als Hinweis auf sexuellen Mißbrauch, diagnostiziert farbenblinder Arzt Rötungen und aus angeblich fehlendem Schließmuskelreflex des Afters, festgestellt nach eingehender Betrachtung von After und Scheide unter der Lupe, messen und fotografieren von durch Spreizen erzielten Öffnungen, einen anal-penetrativen chronischen Mißbrauch, weitere Mißbrauchsformen könnten nicht ausgeschlossen werden. Umgangs- und Sorgeberechtigte beschuldigen sich nun gegenseitig des Mißbrauchs.
Bei Wildwasser, vom Jugendamt zur „Aufdeckung“ sexuellen Mißbrauchs bevollmächtigt, Mitarbeiterin ausgebildet bei Tilman Fürniss, spielen Geschwister unter Anleitung gemeinsam mit anatomischen Puppen, als Darstellung oralen Mißbrauchs gedeutet. Animierung zu Wiederholungen. Kindliche Weigerung wird nicht akzeptiert bzw. als Mißbrauchsindiz gewertet. Auf gezielte Befragungen erweitert das Kind den Beschuldigtenkreis. Schließlich wird von den zerstrittenen Parteien gemeinsam betriebener Mißbrauch „aufgedeckt“. Dabei kommen weitere Kinder zu Wildwasser und werden in einen Aufdeckungsrausch hineingefragt. Aus Spinat wird Sperma. Schließlich werden auch die ermittelnden Staatsanwältinnen beschuldigt. 25 Beschuldigte, 15 angebliche Opfer.
Stern Mißbrauchsreport. Kinder als Sexualopfer.
Reg.-Nr. Pr 229526a 3 Seiten Stern 10 /1995 v. 02.03.95
Von den Kinderschänderprozessen in Mainz (Worms) und Ansbach (Flachslanden). Väter, Onkel, Mütter, Tanten, Großmütter sollen Kinder mit Nadeln und Klemmen gequält, verkuppelt, dutzendmal vergewaltigt haben. Neben erschreckenden Mißbrauchszahlen auch an Besessenheit grenzender Verfolgungseifer. Betreuer gehen ihrem Verdacht mit zweifelhaften Methoden nach. Kinder- und Jugendpsychiater Tilman Fürniss wertet Schlafstörungen, Einnässen, Depressionen u. a. als Mißbrauchsindiz. Materialisierte Suggestivfragen durch Verwendung anatomischer Puppen.
Wormser Zeitung „Kind bestätigt den Mißbrauchsvorwurf“
Reg.-Nr. Pr 229527a 1 Seite Wormser Ztg. v. 10.03.95
Gericht lehnt es ab, einen Zeugen einzuvernehmen, der bezeugen kann, daß der Kinderarzt, der an fünf von ihm untersuchten Kindern eindeutige Spuren sexuellen Mißbrauchs festgestellt haben will, erzählt habe, mit seiner Schwester geschlafen zu haben und dies nicht ungewöhnlich gefunden und beim Zusammensein mit seinen drei- bis sechsjährigen Kindern eine Erektion bekommen zu haben.
Spiegel „Gezielt und planmäßig“
Reg.-Nr. Pr 229529a 3 Seiten Gisela Friedrichsen, Spiegel 12 /1995 v. 20.03.95
Vom Kinderschänderprozess in Ansbach (Flachslanden): Richter vernimmt ein geistig behindertes Kind und stellt ihm in knapp vier Stunden 822 Fragen, anschließend ein lernbehindertes Kind mit 385 Fragen in zweieinhalb Stunden, meist suggestive ja/nein-Fragen. Ein angeblich vielfach vergewaltigtes Mädchen mit intaktem Hymen. An einem Mädchen, an dem sich 5.000 Männer vergangen haben sollen, stellen die Ärzte nichts fest. Gericht versäumt, die Schuldfähigkeit des hochgradig debilen Angeklagten zu prüfen. Gericht drängt die mehrheitlich intellektuell re-duzierten Angeklagten mit Strafrabatten von über 50 % zu Geständnissen. Das Gericht schließt den Verteidiger, der diese und weitere Fehler aufdeckt, vom Verfahren aus, weil er angeblich die Durchführung des Strafverfahrens verhindere. Zwölf Urteile stützen sich auf Gutachten von Helga Poschenrieder.
Vom Montessori-Prozess in Münster. Aus der Entharmlosung einer kindlichen Äußerung entwickelt sich ein Massenbeschuldigungsverfahren. Vom Massenbeschuldigungsverfahren Worms vor dem Landgericht Mainz. Zwei verfeindete Familien sollen ihre Kinder in trauter Gemeinsamkeit geschändet haben. Vom Massenbeschuldigungsverfahren in Bjugn (Norwegen): Finanzielle Entschädigung für die Beschuldigten und die Kinder, die durch Suggestivbefragungen ins Beschuldigen geraten waren.
Wormser Zeitung „Wir sind hier nicht auf der Kirmes“
Reg.-Nr. Pr 229534a 1 Seite Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 04.04.95
Der Vorwurf: Vaginaler Mißbrauch der sechs Monate alten Tochter, Traktieren mit chirurgischer Klemme, Vermietung an Fremde, gemeinsames arbeitsteiliges sadistisches Kinderquälen zweier Familienclans, die sich spinnefeind sind, auf Video gefilmt aus Lustgewinn und Gewinnsucht. Penis in den Mund gerammt mit den Worten: „Da friß!“ Keine Geständnisse. Angeklagte wird als mundfaul bezeichnet.
Wormser Zeitung Angeklagte beteuern Unschuld, „Blindwütige
Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein“
Reg.-Nr. Pr 229537a 1 Seite Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 20.04.95
u. 28.04.95
Kriegsversehrter Großvater soll zusammen mit seiner Tochter seine Enkelin mißbraucht haben. Beschuldigung durch Kind gegenüber Erziehern nach Unterbringung im Heim. Verteidiger spricht von Lauschangriff und rechts-staatswidrigen Ermittlungen von Erziehern, die wie V-Leute und Polizeispitzel aufträten, Wildwasser sei fanatisch und von Sendungsbewußtsein getrieben, Zweifel am Mißbrauch werde dort als Verrat an der feministischen Sache betrachtet, Strafverfolgung erinnere an Hexenjagd und Inquisition.
Wormser Zeitung „Böse Leute, die lernen müssen“,
„Hatte nicht den Eindruck, daß die Kinder nur Geschichten erzählen“
Reg.-Nr. Pr 229543a 1 Seite Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 13.05.95
Richter berichtet von Kindern, die angeblich versucht hätten, ihm Sachverhalte zu schildern. Er habe nicht den Eindruck gehabt, daß sie Geschichten erzählt hätten, um sich zu profilieren. Eine dritte Möglichkeit zog er offenbar nicht in Betracht. Rechtsanwalt Harschneck spricht von Taschenspielertricks und Vorgaben durch Staatsanwaltschaft und Wildwasser. Der Vorwurf: Zwang sechs- und achtjähriger Jungen, ihre Schwester zu vergewaltigen, außerdem Kinderpornos. Diese liegen jedoch nicht vor. Staatsanwältin läßt Kinder Fotostapel sortieren, zum einen „Leute, die böse sind und im Gefängnis noch was lernen müssen“, zum anderen „Leute, die ganz böse sind und im Gefängnis bleiben sollen“.
Spiegel Mißbrauch der Strafjustiz - Blind
die Blinden angeführt
Reg.-Nr. Pr 229545a 6 Seiten G. Friedrichsen, G. Mauz, Spgl. 21/95 v. 22.05.95
(I) u.22/95 v. 29.05.95 (II)
Freispruch für Rainer Möllers im Montessori-Kinderschänder-Prozess Münster nach 26 Monaten U-Haft, 121 Sitzungstagen und zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer. Haftentschädigung: unter 15.000 DM. Die Anklage: im Verlauf von acht Jahren 750 Mißbrauchshandlungen an 63 Kindern. Vorverurteilung durch die Medien, allen vor-an Bild: Deutschlands schlimmster Kinderschänder.
Es begann mit der beiläufigen Bemerkung eines vierjährigen Kindes: „Rainer hat mir den Finger in den Po gesteckt“, bereitwillig aufgeschnappt von einer Zartbitter-Mitarbeiterin, die aber nie nach den näheren Umständen gefragt hat. Obwohl das Kind bestritt, es hätte je die Hose ausziehen müssen, erklärt eine andere Zartbitter-Mitarbeiterin, die selbst nicht dabei gewesen war, die Bemerkung im Fernsehen als ganz klare Benennung und Aufdekkung von sexueller Gewalt. Überzeugt, daß Möllers noch weitere Kinder mißbraucht haben muß, organisiert Zartbitter in einem Strudel von Informationsveranstaltungen Elterninitiativen und bindet die frühere Arbeitsstelle von Möllers mit ein, ohne Möllers zu informieren.
Die in Panik geratenden Eltern ermitteln auf eigene Faust entgegen der Unschuldsvermutung einseitig zwecks Bestätigung ihrer vorgefaßten Überzeugung, betreiben Aufdeckung statt Aufklärung, dringen mit immer bohrenderen Fragen in ihre Kinder ein, teilweise monatelang, belehrt von Prof. Tilman Fürniss (der dies später bestreitet, dennoch weiterhin einen immer größer werdenden engagierten Personenkreis in Wochenendseminaren im Umgang mit sexuellem Mißbrauch unterweist, so als könnte man nach zehn Wochenendvorträgen über Chirurgie operieren), man bringe Kinder zum Sprechen, indem man sie z. B. frage, was Rainer getan haben „könnte“, bis die er-wünschten Antworten endlich kommen. Die suggerierten Vorstellungen setzen sich fest wie echte Erinnerungen. Das Kind erlernt die Opferrolle und die Geschichte, wie sie sich ereignet haben soll.
Es entstehen Geschichten wie: Geschlechtsverkehr auf dem Altar, Mord an zwei Frauen, unterirdische Gänge unter dem Kindergarten, Auftritt von Außerirdischen, Stiche in kindlichen Penis mit Nadel, Pinzette, Taschenmesser (Eltern bemerken die großen Schmerzen und das Blut nicht), Pornofilmaufnahmen in Möllers Wohnung, ritueller Mißbrauch, sexuelle Zeremonien, Todesrituale, Folter, Inzest, Tier- und Menschenopfer, Kannibalismus, Nekrophilie (Unzucht mit Toten). Die Staatsanwältin macht dies nicht stutzig. Sie klagt alles an, was sie auf den Tisch kriegt.
Aus diesem Prozess seien u. a. folgende Lehren zu ziehen: In der Regel glaubhaft seien kindliche Mißbrauchsaussagen nur, wenn sie aktiv und spontan vom Kind ausgehen oder Ergebnis fachgerechter Befragung seien. Erst Aufklärung, dann Aufdeckung. Qualifikation und Ausbildung von Erstbefragern, regelmäßig überprüft durch Supervision, Videoeinsatz von der ersten Befragung an. Bewußte Parteilichkeit und Verzicht auf Neutralität statt Aufklärung gefährdet Feststellung und Verfolgung von Mißbrauch. Keine unkritische Jagd auf Symptome mittels Puppenspiele und Zeichnungen.
Focus Verschüttete Wahrheit. Sind Aussagen
von Kindern noch beweiskräftig?
Reg.-Nr. Pr 229546a 3 Seiten Focus 21/95 v. 22.05.95
Freispruch aus Mangel an Beweisen für Kindergärtner Rainer Möllers im Montessori-Prozess. Zweieinhalb Jahre Prozessdauer, 26 Monate U-Haft (20 DM Entschädigung pro Tag), 120 Verhandlungstage wegen angeblich massenhaftem perversestem Mißbrauch. Anklage basierend nur auf kindlichen Zeugenaussagen, beginnend mit: „Rainer hat mir den Finger in den Po gesteckt.“ Zartbitter Coesfeld wittert sexuellen Mißbrauch. Regelmäßige Elterntreffen mit Informationsaustausch, Kindergarten entläßt Möllers. Dauerbefragungen der Kinder ergeben u. a.: Löffel und Bleistifte in die Scheide gesteckt, Zahnbürsten, Spielzeugautos, Seife in den After geschoben, Kot und Sperma schlucken müssen. Psychiater Tilman Fürniss lädt zu spielerischem Konfabulieren ein.
Der Berliner Pädagogik-Professoer Reinhart Wolff: Massenhaften Kindesmißbrauch gebe es nicht, Prozess zeige an Besessenheit grenzenden Verfolgungseifer, einen institutionellen Paranoid. Zartbitter Köln: Mißbrauchte Kinder zögen ihre Aussagen häufig zurück. Prof. Dr. Burkhard Schade: Diagnostik sei unsicheres Gelände, Parteilichkeit widerspreche wissenschaftlicher Neutralität und zerstöre die Beweislage. Gerichtsgutachterin Ursula Krück: Zartbitter mache kindliche Aussagen unbrauchbar.
Wormser Zeitung Keinen Bock, in ein kindliches
Mißbrauchsopfer einzusteigen
Reg.-Nr. Pr 229552a 1 Seite Wormser Ztg. v. 23.06.95
Erlebnisse einer Mutter, der vom Kinderarzt eröffnet wurde, ihr Kind sei sexuell mißbraucht worden. Verdächtigung sämtlicher Familienangehöriger. Ein Psychologe habe erklärt, keinen Bock zu haben, in das Kind einzusteigen. Kinderarzt habe schließlich Wildwasser empfohlen. Dort soll das Kind in Möglichkeitsform befragt worden sein („Könnte es der und der gewesen sein“), bis das fünfjährige Kind Opa und Mutter als Täter benannt habe. Konkretes über den angeblichen Mißbrauch habe das Kind erst berichtet, nachdem Wildwasser an ihm „gearbeitet“ habe.
Wormser Zeitung „Mit stumpfer Gewalt“
Reg.-Nr. Pr 229553a 1 Seite Wormser Ztg. v. 24.06.95
Lt. Rechtsmediziner Prof. Reinhard Urban sei Erektion bei sechsjährigem Jungen auch unter Zwang möglich. Seine Eltern sollen ihn mißbraucht und gezwungen haben, seine Schwester zu penetrieren. Fehlender Schließreflex sei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Folge penetrativer Manipulation.
Rheinpfalz Im Mißbrauchsprozeß Richterin
ausgeschlossen
Reg.-Nr. Pr 229572a 1 Seite Rheinpfalz v. 01.09.95
Gericht habe eine Richterin erst nach Rüge durch die Verteidigung vom Verfahren ausgeschlossen, obwohl dies erforderlich geworden sei, nachdem diese Richterin im Parallelprozeß als Zeugin vernommen worden war. Das Gericht habe sein Verhalten als Zwangslage bezeichnet. Nach Aussage der Verteidigung hätte das Gericht diese Zwangslage vermeiden können, wenn es statt der Richterin einen Gutachter als Zeugen geladen hätte. Der Gutachter solle dem Gericht jedoch nicht genehm gewesen sein.
Wormser Zeitung „Weißt du, was der Papa mit
mir gemacht hat?“
Reg.-Nr. Pr 229575a 1 Seite Wormser Ztg. v. 19.09.95
Staatsanwältin Heike Finke vernimmt siebenjähriges Mädchen als Zeugin in einem anderen Mißbrauchsprozess. Das Mädchen nutzt die Gelegenheit, ihr von eigenen Mißbrauchserlebnissen durch ihre Eltern zu berichten. Sie hätten ihr die nackten Füße an den heißen Ofen gehalten. Sie wünsche sich ihre Eltern ins Gefängnis. Daraus entsteht Anklage gegen Eltern des gemeinschaftlichen Mißbrauchs an Tochter und Sohn über eineinhalb Jahre. Eltern bestreiten alles.
Wormser Zeitung Zeugin sieht sich diffamiert, „Wahllos
Namen ... „
Reg.-Nr. Pr 229584a 2 Seiten Wormser Ztg. v. 27.10.95 u. 03.11.95
Wildwasser-Mitarbeiterin erklärt vor Gericht, sie habe mutmaßliche Mißbrauchsopfer befragt, man müsse ihnen die Chance zum Sprechen geben, um sich vom Geheimhaltungsdruck zu befreien. Über Monate hinweg habe sie fast täglich erörtert, welche Namen möglicher Täter dem Kind noch vorgegeben werden könnten. Das Kind habe dann auf immer mehr Namen positiv reagiert, über den gesamten Verwandten- und Bekanntenkreis, bis hin zu Kindergärtnerinnen und einem Metzger. Ob die genannten Personen etwas damit zu tun hätten, habe sie sich zwar nicht überlegt, aber die Namen aufgeschrieben und der Statsanwaltschaft gemeldet.
Wormser Zeitung „Blöken Sie nicht dazwischen“
Reg.-Nr. Pr 229588a 1 Seite Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. 04.11.95
Dr. Georges Hengesch, Gutachter, sei mit angeblichen Mißbrauchsopfern zu angeblichen Tatorten gefahren, um ihre emotionale Reaktion zu testen, Anwälte halten das für Ermittlungstätigkeit, die Gutachtern nicht zustehe.
Wormser Zeitung Angeklagte unter Druck
Reg.-Nr. Pr 229590a 1 Seite Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 18.11.95
Sachverständige Inge Mayer-Bouxin habe aus der Art, wie das Opfer berichtet habe, auf Glaubwürdigkeit geschlossen. Er habe Mißbrauchshandlungen mit persönlicher Betroffenheit, bewegt, natürlich und sehr differenziert geschildert, ohne den Drang, jemanden zu beschuldigen. Daß er nicht suggestiv beeinflußt worden sei, habe sich an Testfragen gezeigt. Wenn er fabuliert habe, sei dies an seinem Verhalten deutlich geworden.
Wormser Zeitung Kein Zweifel am Kindesmißbrauch
- aber wer hat was getan ?
Reg.-Nr. Pr 229591b 4 Seiten Reinhard Breidenbach, Wormser Zeitung v. 24.11.95
mit Leserbrief
Drei Verfahren laufen seit einem Jahr mit inzwischen 114 Verhandlungstagen. 13 mutmaßliche Opfer zwischen sechs Monaten und acht Jahren, 24 Angeklagte, 13 Männer und elf Frauen zwischen 27 und 73 Jahren, eine inzwischen im Prozeß an Herzversagen gestorben. Keine Geständnisse. In allen drei Prozessen spielen Scheidungen eine Rolle. Kinderarzt habe Mißbrauchsspuren festgestellt und Kinder zu Wildwasser geschickt. Dort wolle man sie vom Geheimhaltungsdruck befreit haben. Dort sei es nicht um gerichtsverwertbare Fakten gegangen. Der sexuelle Mißbrauch stehe aufgrund medizinischer Gutachten des Mainzer Professors Reinhard Urban und der Mannheimer Oberärztin Mechthild Neises fest. Die Gutachter Inge Mayer-Bouxin und Dr. Georges Hengesch beurteilten kindliche Aussagen als glaubhaft.
Mainzer Allgemeine Zeitung, Wiesbadener Kurier Psychologieprofessor
bezweifelt, daß das Kind mißbraucht wurde Gutachter kritisiert
Methoden bei Befragung der Kinder
Reg.-Nr. Pr 229615a 2 Seiten Mainzer Allg. Ztg. u. Wiesb. Kurier v. 26.01.96
mit Leserbrief
Gutachter kritisieren monatelangen enormen und suggestiven Befragungsdruck u. a. seitens Wildwasser auf fünfjähriges Mädchen. Dem Kind seien Vorgaben gemacht und Namenslisten vorgegeben worden. Auch die Staatsanwaltschaft habe das Kind unvertretbar oft nach Mißbrauch befragt. Kindliche Äußerungen seien fehlgelenkt, Wollfäden im Kinderzimmer psychoanalytisch als Abgrenzungsversuch des Kindes nach sexuellem Mißbrauch überinterpretiert worden. Das Kind habe sich durch Nennung von Namen von seiner eigenen Erinnerung freikaufen können. Zunächst habe sich das Kind gewehrt, später gar Erzieher, Tiere und einen Bademeister benannt. Aus Körnern wurde Samen und schließlich weißes klebriges Zeug. Die einseitige Ausrichtung auf die Sexualität sei u. a. Folge eines ärztlichen Befundes, der Mißbrauch diagnostiziert und den niemand infrage gestellt habe.
Wormser Zeitung „Dann sind Aussagen der Kinder
wertlos“, Angeklagte in Freiheit
Reg.-Nr. Pr 229616a 2 Seiten Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 27.01.96
u. 31.01.96
Angeklagt: Mutter, Großvater, Onkel und Tante eines Mädchens und Wirt der Gaststätte, wo die Kinderpornos gedreht worden sein sollen. Aufhebung der Haftbefehle aufgrund Glaubwürdigkeitsgutachten von Prof. Max Steller, Berlin, wonach kindliche Zeugenaussagen suggeriert worden sein sollen. Suggestion sei erfolgt durch Wildwasser-Mitarbeiterin. Diese habe Namen vorgegeben, Aufmerksamkeit auf die Sexualität gelenkt, Aussagen falsch ausgedeutet, aus Körnern wurde männliche Samenflüssigkeit. Nachdem Kinderarzt Mißbrauch diagnostiziert habe, sei das Mädchen einen suggestiven Leidensweg gegangen. Das Kind habe Mutter und Vater benannt, später diverse Metzger, Polizisten, Kindergärtnerinnen, Apotheker und einen Frauenarzt. Mißbrauchsdiagnose durch Kinderärzte erkärt Steller mit deren Erwartungshaltung. Durch Stellers Gutachten sei die Glaubwürdigkeit aller durch die Hände dieser Wildwasser-Mitarbeiterin gegangenen Kinder und damit das Ergebnis der Wormser Parallel-Prozesse insgesamt fraglich.
Rheinpfalz Sexuelle Gewalttaten den Kindern nur
eingeredet?
Reg.-Nr. Pr 229617a 1 Seite Jürgen Müller, Rheinpfalz v. 30.01.96
Kind sei nach Mißbrauchsdiagnose eines Wormser Kinderarztes von Wildwasser und Stiefmutter durch gezielte Fragen auf männliche Sexualität fokussiert und hierbei nach negativen Besonderheiten der leiblichen Mutter befragt worden. Man habe ihm gesagt, man wisse, daß es sexuell mißbraucht worden sei, man habe Personenraten gespielt. Laut Gutachter Prof. Steller bedeute die Frage eines Erwachsenen für das Kind, der Erwachsene wisse die Antwort und wolle sehen, ob auch das Kind die Antwort wisse. Rechtsstaatliche Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft und die Unschuldsvermutung seien auf diese Weise ausgeschaltet worden. Kinder könnten nun nicht mehr zwischen Erlebtem und Eingeredetem unterscheiden.
Das Konzept von Wildwasser gehe, gestützt auf Prof. Tilman Fürniss, vom Schweigegebot aus, den Kindern würde unter Drohungen verboten, über die Mißhandlungen zu sprechen. Wildwasser beginne daher mit Aufdeckungs-arbeiten, ohne geprüft zu haben, ob etwas passiert sei. Die strafprozessual unverantwortliche Methode von Fürniss habe im Montessori-Prozeß in Münster zum Freispruch eines Erziehers geführt, dem 750 Mißbrauchshandlungen angelastet worden seien und der nach 26 Monaten U-Haft habe freigesprochen werden müssen.
Wormser Zeitung Ehrenerklärung für den
Psychologie-Gutachter
Reg.-Nr. Pr 229620a 1 Seite Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 09.02.96
Laut Gutachter Prof. Steller sei ein Mädchen Druck seitens Stiefmutter und Wildwasser ausgesetzt gewesen. Kindliche Aussage sei weder gelogen noch erfunden, sondern Suggestionsprodukt. Staatsanwaltschaft habe daraufhin Abberufung Stellers gefordert, weil er wichtige Informationen nicht verwertet habe und um jeden Preis die Unglaubwürdigkeit des Kindes habe nachweisen wollen. Er habe erklärt, aufgrund mangelnder Qualifikation von Kinderschützern und Justiz würden immer mehr Unschuldige durch Mißbrauchsvorwürfe belastet. Dies zeige seine Voreingenommenheit. Gericht habe Befangenheitsantrag jedoch zurückgewiesen, Stellers Neutralität müsse bei verständiger Würdigung auch der Staatsanwaltschaft einleuchten. Diese habe daraufhin Befangenheitsantrag gegen den Richter erwogen..
Weinheimer Nachrichten Vorläufig keine Gutachter
mehr. - Nicht immer muß der Richter dem Gutachter folgen
Reg.-Nr. Pr 229622a 1 Seite Irmgard Piorkowski-Wühr, Weinh. Nachr.
v. 22.02.96
Worms: Nebenklagevertretung habe Befangenheitsantrag gegen Prof. Steller gestellt. Er soll in einem Vortrag in Berlin die Aufdeckungsarbeit von Kinderschutzdiensten kritisch beleuchtet haben. Das Gericht wolle jedoch auf weitere Gutachter vorläufig verzichten.
Flachslanden: Salzburger Psychologe Franz Popp sehe Glaubwürdigkeit eines Kindes in Frage gestellt, weil Psychologin bei Kindesbefragung ihre eigene emotionale Betroffenheit in den Vordergrund gestellt habe. Osnabrükker Diplom-Psychologe Hartmut Böhm bemängele suggestive Kindesbefragungen. Gericht habe bei zwölf von 21 Angeklagten dennoch Freiheitsstrafen von dreieinhalb bis zu 14 Jahren verhängt.
Montessori: Prof. Undeutsch habe durch sein aussagepsychologisches Gutachten die Anklage zu Fall gebracht. Es könne nicht mehr nachvollzogen werden, wann Kinder von Erlebtem und wann von Nicht-Erlebtem berichten. Laut Uwe Wetter (BDP) seien kindliche Aussagen nicht grundsätzlich in Zweifel zu ziehen, wenn sie durch Aufdeckungsarbeit in therapeutischen Settings entstanden seien.
Stern Was taugen Kinder als Zeugen?
Reg.-Nr. Pr 229646b 2 Seiten Ingrid Eissele, Stern 23/1996 v. 30.05.96
mit Leserbrief
Nach suggestiven Kindesbefragungen: Entlassung aus der U-Haft nach über zwei Jahren, aber noch kein Freispruch. Der Vorwurf: Mißbrauch der eigenen Kinder, Nichten und Neffen, an Schränke und Backofen gefesselt und mit chirurgischen Klemmen gequält, Vergewaltigung eines Babys. Mindestens fünfzehnmalige Befragung der Kinder durch Polizei, Betreuer, Sachverständige, Staatsanwälte und Richter. Die Staatsanwaltschaft sei weiterhin von schlimmem Mißbrauch überzeugt, der Nachweis gestalte sich schwierig, Ute Plass (Wildwasser) habe die Kinder nicht einwandfrei angehört.
Wormser Zeitung Der Fall Worms: Chaos statt Kinderschutz
Reg.-Nr. Pr 229652b 4 Seiten Reinhard Breidenbach, Wormser Ztg. v. 20.06.96
Seit November 1994 insgesamt drei Prozesse vor dem Mainzer Landgericht. 16 Angeklagte seit Prozeßbeginn in U-Haft. Tod eines U-Häftlings durch Herzversagen im Januar 1995.
13 Männer und 11 Frauen sollen in mehr als 100 Fällen mindestens 13 eigene Kinder, Nichten und Neffen sexuell mißhandelt, zur Herstellung von Pornofilmen mißbraucht und anderen für Geld als Sexualobjekt überlassen haben. Pornofilme seien nicht gefunden worden. Anklage stütze sich auf medizinische Gutachten und Kinderaussagen. Diagnose sexuellen Mißbrauchs sei u. a. vom Kinderarzt Dr. V. gestellt worden, der Spermaspuren gefunden, aber weggeworfen und Wildwasser empfohlen habe. Dort habe Ute P. mit anatomischen Puppen Aufdeckungsarbeit geleistet und, nachdem das Kind die Puppen aufeinandergelegt habe, Mißbrauch diagnostiziert, und mittels „gedanklicher Kombination“ Pornofilme und Prostitution ins Spiel gebracht. Nach Vernehmungen sollen die Kinder dann lawinenartig immer neue Täter (z. B. Metzger, Frauenarzt, Apotheker, Polizisten) genannt und - in Heimen untergebracht - immer wieder ungefragt Mißbrauchssituationen geschildert haben. Gerichtsmedizinischer Gutachter Prof. Reinhard Urban habe nur in drei Fällen sexuellen Mißbrauch bestätigt.
Im Mai 1996 Entlassung von sechs Häftlingen nach 29 Monaten U-Haft. Der Verdacht sei nicht mehr dringend. Mit Freisprüchen sei zu rechnen. Gerichtsgutachter Prof. Max Steller habe Mißbrauch bezweifelt und halte es für möglich, daß die medizinischen Schlußfolgerungen lediglich Ausfluß ärztlicher Erwartungshaltung seien. Er habe von suggestivem Leidensweg unter dem Befragungsdruck bei Wildwasser gesprochen. Es könne nicht von kindlichen Lügen und Erfindungen gesprochen werden. Vielmehr könnten die Kinder unter dem Druck vielfacher Befragungen tatsächlich Erlebtes nicht mehr von vermeintlich Erlebtem unterscheiden. Nach derart massiver Suggestion könne auch ein Gutachter nicht mehr erkennen, was tatsächlich und was vermeintlich erlebt worden sei. Nach dieser Gerichtsentscheidung fühle sich der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Seeliger wie ein Absteiger. Ein Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen Prof. Steller sei vom Gericht abgewiesen worden.
Wormser Zeitung Dringender Tatverdacht nur in wenigen
Fällen - Angeklagte frei
Reg.-Nr. Pr 229653b 1 Seite Reinhard Breidenbach Wormser Ztg. v. 22.06.96
Nach 2 Jahren und 7 Monaten Entlassung der letzten beiden Beschuldigten, denen Mißbrauch an eigenen Kindern, Nichten und Neffen in mehr als 70 Fällen zur Last gelegt worden war, aus der U-Haft, nachdem psychologische Gutachter erklärt hätten, die Kinder seien mittels gezielter Vorgaben von Namen und Fakten und der Frage, wer noch dabeigewesen sei, massiv beeinflußt worden. Körperliche Befunde ließen eindeutigen Schluß auf Mißbrauch nicht zu, ließen sich z. B. mit Hauterkrankung oder Eigenmanipulation erklären, ausgenommen ein Fall mit Spermaspuren, die aber weggeworfen worden sein sollen. Mit überwiegenden Freisprüchen sei zu rechnen.
(wird fortgesetzt)
Fälle - Spektakuläre Einzelfälle
Münchener Abendzeitung Die furchtbaren Folgen
einer erfundenen Vergewaltigung
Reg.-Nr. Pr 239429a 1 Seite Münchener Abendztg. v. 19.03.94
Je sieben Monate Untersuchungshaft für zwei wissentlich falsch Beschuldigte endete für den einen mit Selbstmord, für den anderen mit Freispruch. Die gefürchtete Gutachterin Helga Poschenrieder hielt das beschuldigende Mädchen für glaubhaft. Schließlich konnte es jedoch als Lügnerin überführt werden.
Extra-Tip, Kassel Sex-Spiele mit Kindern: So zerbrach
eine Familie
Reg.-Nr. Pr 239573a 1 Seite Marcus Ande, Extra-Tip
Fall der Familie Kauk, Kassel. Nachdem Kauk einer Mieterin, zugleich seine Nichte, gekündigt habe, habe diese Anzeige wegen sexuellen Mißbrauchs durch Kauk an ihrer dreijährigen Tochter, zugleich Kauks Großnichte, die in Verhören von Pipi-Aua-Spielen erzählt haben soll, erstattet. Kripo habe Wohnungstür aufgebrochen, um Kauk aus dem Bett heraus zu verhaften. Vorwurf: sexuelle Handlungen an fremden und eigenen Kindern. Verlust des Sorgerechts an den eigenen Kindern, trotz Einstellung des Strafverfahrens nach 18 Monaten, aufgrund unqualifizierten Gutachtens keine Rückführung des entzogenen Sohnes.