Statistik / Zahlen zum Mißbrauch mit dem Mißbrauch
aus dem SKIFAS-Katalog (Pr Presse, Ausgabe C)
Peter Wetzels Sexueller Mißbrauch - neue
Zahlen
Reg.-Nr. Sta 9401a 1 Seite Psychologie heute Juli 1994
Zahlen zum sexuellen Mißbrauch lt. Kriminologischem Forschungsinstitut Niedersachsen.
Dr. Renate Volbert Sexueller Mißbrauch von
Kindern - Definition und Häufigkeit
Reg.-Nr. Sta 9501a 2 Seiten FPR (Familie, Partnerschaft, Recht) 1995 S.54
Versuch einer vom Strafrecht abgeleiteten Begriffsdefinition mit Beispielen, etwa anhand der Lokalisation der Berührung. Mißbrauchsmerkmal sei u. a. äußere Erkennbarkeit (ausgen. für das Kind) der Sexualbezogenheit, Erheblichkeit, Erregungsabsicht beim Erwachsenen. Kriminalstatistik leide an fehlender Erfassung des Dunkelfeldes und sei durch unterschiedliche Dunkelfeldanteile, verursacht durch unterschiedlich hohe Anzeigebereitschaft je nach Delikt bzw. Täter, verzerrt. Verfahrenseinstellungen beruhen nur in Ausnahmefällen auf Unglaubwürdigkeit kindlicher Zeugen, es überwiegen Fälle von Geringfügigkeit, nicht ermitteltem Täter, mangelnder Strafbarkeit.
Dunkelfeldforschung basiere in der Regel auf Befragungen. Art der Datenerhebung und Begriffsdefinition beeinflusse das Ergebnis. Einflußfaktoren seien z. B. Einbeziehung von Mißbrauchsversuchen, Handlungen ohne Berührungen, Altersgrenze, sexuellen Erfahrungen ohne Mißbrauchscharakter, Mißbrauch außerhalb der Familie. Verläßliche Zahlen zu Falschverdächtigungen in familienrechtlichen Auseinandersetzungen gebe es zwar nicht, die Tendenz steige aber und liege hier höher als in anderen Kontexten. Dies beruhe auf Fehlinterpretationen kindlicher Aussagen, kindlichen Verhaltens und trennungskonfliktbedingter Fehleinschätzung des Partners. Folge könne die Ingangsetzung eines suggestiven „Aufdeckungs“-Prozesses sein, obwohl Abklärung angezeigt wäre.
RD Dr. Richard Blath Sexueller Mißbrauch
von Kindern - statistische Angaben
Reg.-Nr. Sta 9502a 2 Seiten FPR (Familie, Partnerschaft, Recht) 1995 S.
71
Dr. Blath, Regierungsdirektor im Bundesjustitministerium, präsentiert sachliche Informationen zum gesetzlichen Straftatbestand des sexuellen Mißbrauchs, zur Häufigkeit des Vorkommens unter besonderer Berücksichtigung der Dunkelzifferdiskussion, die unter der Ablösung vom gesetzlichen Tatbestand leidet. Es folgen Angaben aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu bekanntgewordenen Fällen, Aufklärungsquote, Zahl der Tatverdächtigen und Verurteilten und anderweitig Abgeurteilten.
SKIFAS-Kommentar: Dieser Beitrag verschafft jeder Fallzahlendiskussion eine solide Grundlage.
Institut für Demoskopie Allensbach Sexueller
Mißbrauch von Kindern
Reg.-Nr. Sta 9503a 2 S. epd - Dokumentation des Evangelischen Pressedienstes
Nr 40/95 v. 25.09.95 S. 51
Umfrage habe ergeben, daß in der Öffentlichkeit die Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs hoch eingeschätzt werde (66 %). Gleichzeitig seien nur wenige Fälle bekannt (14 %). Ein Drittel der Bevölkerung habe Verständnis für Mißtrauen auch bei kleinstem Verdacht, während nur die Hälfte der Ansicht sei, man solle nicht allen Vätern mißtrauen, weil sonst viele Unschuldige in Verdacht geraten.