paPPa.com informiert zum Verteilungskampf Staat gegen Familien:
"2.6.05 - Hamburg (ots) - „Vorrang für Kinder“ ist das erklärte Ziel der von Justizministerin Zypries geplanten und von der CDU befürworteten Reform des Unterhaltsrechts. Danach soll das vorhandene Geld des Hauptverdieners vorrangig an die Kinder gehen und nur ein möglicher Rest an die geschiedene Frau. Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die Rückwirkung des § 10 Einkommenssteuergesetz auf die Höhe des Unterhalts. Wie Recherchen des Politmagazins „Panorama“ (Sendung: 2. Juni, 21.45 h, ARD) ergaben, kann danach der Hauptverdiener nur den an die geschiedene Frau gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben absetzen, nicht aber den Unterhalt für die Kinder.
Durch das neue Unterhaltsrecht lässt sich also weniger von der Steuer absetzen, das Nettoeinkommen sinkt und damit auch die Unterhaltszahlungen, die daraus berechnet werden. In einem vom „Panorama“ errechneten Modellfall (zwei Kinder, 2300 Euro Brutto) nimmt der Unterhalt für Mutter und Kinder von 665 Euro auf 544 Euro ab. Sie verlieren durch die Reform also 121 Euro. In anderen Konstellationen (höherer Verdienst, mehr Kinder) kann der Verlust sogar über 200 Euro im Monat betragen. Einzige Profiteure der Reform sind die Finanzminister von Bund und Ländern.
Auf Anfrage bestritt das Bundesjustizministerium gegenüber Panorama, dass seine Reform zu einem solchen Einkommensverlust der Betroffenen führe. Die bisherige Steuersparmöglichkeit spiele „vor allem bei besseren Einkommensmöglichkeiten eine Rolle“, zur Inanspruchnahme sei „daher die Hilfe eines Steuerberaters nötig“. Dies widerspricht nicht nur den Recherchen von „Panorama“. Familienrechtsanwalt Eckhard Benkelberg kommentiert: „Man hat Blinde an der Reform arbeiten lassen“. "
Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=685780&firmaid=6561
Kommentar und Rechenbeispiel der ausgestrahlten Panorama-Sendung vom 2.6.05:
Panorama: "Nett gedacht - schlecht gemacht, das ist der Entwurf zur Reform des Unterhaltesrechts (...) Das erklärte Ziel: Mehr Geld für die Kinder ... Mutter Heiming hat einmal nachgerechnet:
Frau Heiming: "... Im Endeffekt sind es dann hundert, hundertzwanzig Euro weniger - bei mir zumindest ..."
Weniger statt mehr - die realen Folgen des angeblichen Vorrangs für Kinder, denn das neue Unterhaltsrecht führt zu Nachteilen bei der Einkommensteuer. Bisher geht nämlich ein Teil des Unterhalts an die Mutter und der ist als Sonderausgabe absetzbar. Demnächst ist nichts mehr absetzbar, weil formal alles an die Kinder geht. Das Ergebnis: Weniger netto, also weniger zu verteilen, also weniger Unterhalt für die Kinder. Die Rechnung der Familie Heiming:
| bisherige Lage | Lage nach einer Reform | |
| Brutto/Monat Vater |
2341 Euro |
2341 Euro |
| - Steuern und Abgaben -- bisher gemindert durch Unterhaltzahlung an die Mutter |
797 Euro |
884 Euro |
| netto |
1584 Euro |
1457 Euro |
| Anteil des Vaters |
919 Euro |
913 Euro |
| Anteil Mutter und Kinder |
665 Euro |
544 Euro |
Bisher: Bei den Steuern spart der Vater, denn der Unterhalt ist absetzbar. Der Vater behält davon 919 Euro. Für Mutter und Kinder bleiben 665 Euro.
Und nun die neue Rechnung: Der Unterhalt geht formal nur an die Kinder, für die Mutter bleibt nichts übrig, also auch nichts von der Steuer absetzbar, das Nettoeinkommen schrumpft, es gibt weniger zu verteilen. Das bittere Ergebnis für die Restfamilie: Statt 665 nur noch 544 Euro im Monat. Bei den Steuern spart der Vater nicht mehr, denn der Unterhalt ist nicht mehr absetzbar, es bleiben netto 1457 Euro. Der Vater behält noch 913 Euro. Für Mutter und Kinder bleiben 544 Euro.
Dabei beteuern Regierung und Opposition: "Der wichtigste Punkt der Reform, ist das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen." Familienrechtsanwalt Eckhard Benkelberg kommentiert:
"Das was dort gesagt wird, ist verlogen, ist an Verlogenheit nicht zu übertreffen. Tatsache ist, dass durch das Wegfallen von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Ergebnis bei der Familie weniger ankommt. Der einzige, der von dieser Reform profitiert ist der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister, die enorm viel Steuern sparen."
Schon jetzt fehlt das Geld, die Heimings müssen umziehen ... und bald noch weniger Unterhalt. Dabei ist die Familie keine Ausnahme. Die meisten Trennungskinder werden durch die Reform Unterhalt verlieren - entgegen allen schönen Erklärungen. Die meisten Unterhaltsfälle sind sogenannte Mangelfälle, leben in ähnlichen Verhältnissen wie die Heimings.
Wie konnte solche ein Fehler in der Reform passieren? Die Justiziministerin will nicht mehr vor die Kamera. Sie lässt schriftlich antworten. Für das Ausnutzen des bisherigen Steuervorteils sei die Hilfe eines Steuerberaters nötig. Soll wohl heißen: So etwas haben arme Leute eh nicht.
Kommentar paPPa.com: Scheidungsfamilien werden also noch mehr geschröpft als bislang, z.B. die ungünstigeren Steuerklassen nach Elterntrennung. Gesamtergebnis: Der finanzielle Verteilungskampf bei Trennungsfamilien wird regierungsamtlich noch weiter angeheizt, damit Familiengerichte und Jugendämter weiterhin ihre Beamtenstellen sichern und Anwälte weiterhin ihr Geld mit dem Elend dieser Menschen verdienen können. Also ein Verteilungskampf Staat ./. Familie - und damit ein weiterer Baustein, um den Fortbestand des Gemeinwohls noch mehr zu untergraben. "Du bist nichts, der Staat ist alles!" - ein altes deutsches Übel ...
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 178. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005
178. Sitzung - Berlin, Donnerstag, den 2. Juni 2005
Vollständiges Protokoll unter http://dip.bundestag.de/btp/15/15178.pdf - dort ab S. 16815
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen
Überweisungsvorschlag:
- Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Finanzausschuss
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (D)
- Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Unterhaltsrecht auf dem Prüfstand - Drucksache 15/3117 -
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die FDP fünf Minuten erhalten soll. - Widerspruch gibt es keinen. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Sybille Laurischk.
Sibylle Laurischk (FDP):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einem langjährig bekannten Thema, das die FDP-Fraktion mit einem taufrischen Antrag unterlegt. Im Juni 2000 - Sie verhören sich nicht! - hat der Bundestag erstmals eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich zügig und mit allem Nachdruck - im Jahr 2000: zügig und mit allem Nachdruck! - mit dem geltenden Unterhaltsrecht zu befassen, es gründlich zu überprüfen und Vorschläge zu seiner Neuregelung einzubringen. Nachdem die Bundesregierung dieser Aufforderung fünf Jahre lang nicht nachgekommen ist - tatsächlich liegt mir erst seit gestern ein Referentenentwurf vor -, kann man wohl nicht davon sprechen, dass hier zügig und mit Nachdruck gearbeitet worden ist.
(Joachim Stünker [SPD]: Aber der Entwurf ist gut und besser als Ihr Antrag!)
Die FDP-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass das Unterhaltsrecht dringend einer Überarbeitung bedarf. Es ist kompliziert und für die Betroffenen undurchsichtig. Unterhaltsrechtliche Regelungen finden sich längst nicht mehr nur im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern auch im Sozial-, Renten- und Steuerrecht. Das geltende Unterhaltsrecht wird den sehr verschiedenen Facetten der Lebensgestaltung und Lebensplanung in unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht. Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt daher eine Anpassung des Unterhaltsrechts mit folgenden Schwerpunkten vor:
Das Unterhaltsrecht ist grundlegend zu vereinfachen.
Wir müssen eine Übereinstimmung mit dem Steuer- und Sozialrecht herstellen. Bestehende Widersprüche sind aufzuheben, unterschiedliche Wertungen der Lebensumstände und nicht mehr zeitgemäße Privilegierungen sind abzuschaffen.
Unbedingten Vorrang bei dieser Reform hat für uns die Sicherung des Kindesunterhalts. Kinder sind in zunehmendem Maße Sozialhilfeempfänger; wir haben es schon in der vorausgegangenen Debatte gehört. Mittlerweile sind über 1 Million Kinder tatsächlich von Sozialhilfe abhängig. Durch einen Vorrang des Kindesunterhalts lässt sich dies ändern. Kinder erfahren dadurch auch eine andere Wertung in ihrer rechtlichen Stellung.
Wir müssen auch hinsichtlich der Zahlungsmoral eine andere Einstellung in unserer Gesellschaft schaffen. Immer mehr Zahlungspflichtige kommen ihrer Unterhaltspflicht nicht nach. Wer Kindesunterhalt nicht zahlt, macht sich zwar strafbar, aber tatsächlich wird dies als Kavaliersdelikt angesehen. Väter - in der Mehrzahl sind Väter unterhaltspflichtig - sollten sich nicht nur als Zahlväter verstehen; sie sollten sich in ihrer Verantwortung auch den gesellschaftlichen Realitäten stellen. Ich glaube, dass hier auch eine Debatte im sozialrechtlichen Rahmen notwendig ist.
Unterhaltsansprüche müssen grundsätzlich befristet werden. Unterhaltsverpflichtungen als lebenslange Belastung sind nicht mehr zeitgerecht.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Dies wird von vielen Unterhaltspflichtigen geradezu als Strafe verstanden. Deswegen wird Unterhalt auch in immer weniger Fällen gezahlt.
Wenn neue Familien gegründet werden, gibt es bislang immer noch eine Privilegierung der Erstehe und der Ansprüche aus der Erstehe. Auch insofern ist das Unterhaltsrecht zu reformieren, wobei wir natürlich darauf achten müssen, dass bei Altehen, also solchen Ehen, die noch unter dem geltenden Recht geschlossen worden sind, ein gewisser Vertrauensschutz bestehen sollte; diese Problemlage darf nicht einfach übergangen werden.
Ganz wichtig scheint mir auch zu sein, Alleinerziehende, egal ob sie nach einer Scheidung oder von vornherein als nicht eheliche Elternteile Erziehungsverantwortung wahrnehmen, gleichzustellen, zumindest soweit dies verfassungsrechtlich möglich ist. Sicherlich müssen wir hierbei beachten, dass Art. 6 Grundgesetz Grenzen setzt. Aber die Tatsache, dass Alleinerziehende - sei es nach einer Scheidung, sei es, ohne je verheiratet gewesen zu sein - Verantwortung für Kinder tragen, muss unterhaltsrechtlich angemessen gewürdigt werden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ein anderes Stichwort ist die so genannte Sandwichgeneration. Zur Sandwichgeneration gehören die Menschen, die Kinder großziehen und gleichzeitig auch für alte Menschen Verantwortung tragen. Ihnen eine doppelte Unterhaltsverpflichtung aufzuerlegen erscheint mir nicht sachgerecht. Hierfür müssen wir angemessene Lösungen schaffen, auch um die Motivation, nach wie vor für die Familie Sorge zu tragen, aufrechtzuerhalten.
Uns erscheint es im Übrigen wichtig, das Unterhaltsvorschussrecht zu straffen, zu modernisieren und dabei insbesondere die Kinder zu berücksichtigen, die zwölf bis 18 Jahre alt sind und derzeit keine Ansprüche aus dem Unterhaltsvorschussrecht ableiten können.
Wir haben auch einen umfangreichen Vorschlag im Rahmen unserer steuerrechtlichen Überlegungen eingebracht. Wir sind der Meinung, dass Steuerrecht und Unterhaltsrecht in Deckung gebracht werden können.
Wir sind bei dieser schwierigen Frage, der sich die Bundesregierung bislang nicht gestellt hat, gut aufgestellt.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Großen Anfrage, die wir im Jahr 2004 mit insgesamt 86 Fragen gestellt haben. Wir haben bisher keine Antwort darauf bekommen. Vielmehr gab es im November einen Antrag auf Fristverlängerung. Am 20. Mai gab es einen weiteren Antrag auf Verlängerung vonseiten der Bundesregierung; die Verlängerung wurde gewährt. Die Bundestagsverwaltung hat eine Verlängerung der Beantwortungsfrist bis zum - man höre - 23. September 2005 notiert. Es mag ja sein, dass sich manche Dinge durch Liegenlassen erledigen.Immer wieder erleben wir auch Beispiele für die Bestrafung dessen, der zu spät kommt.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich völlig unabhängig von der weiteren politischen Entwicklung - - die Reform des Unterhaltsrechts vorgenommen. Die FDP wird nicht lockerlassen. Die betroffenen Menschen warten darauf.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach.
Alfred Hartenbach, ParI. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wesentlichen Inhalte der Reform des Unterhaltsrechts hat Frau Ministerin Zypries im September 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Reaktionen waren positiv. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, der den Ländern und Verbänden zugeleitet wurde. Auch hier fallen die Rückläufe sehr positiv aus.
Wenn die FDP nun ein halbes Jahr später, nämlich im April 2005, wesentliche Punkte dieses Vorschlags aufgreift und uns damit weitestgehend zustimmt, ist das zumindest für mich ein willkommener Anlass, Ihnen unsere Reform vorzustellen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich finde es etwas ärgerlich, liebe Frau Laurischk, wenn Sie in einer Pressemitteilung schreiben, Ihr Fragenkatalog - diese 86 Fragen, die Sie angesprochen haben - hätte der Ministerin den Anstoß für die Reform des Unterhaltsrechts gegeben. Sie dürfen mir glauben: Am 5. Mai 2004, also an dem Tag Ihrer Anfrage, hatte die Frau Ministerin bereits ihre grüne Tinte unter das Konzept gesetzt.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Grüne Tinte?)
- Grüne Tinte, mein Lieber! Das erreichst du nie. - Andersherum wird ein Schuh daraus: Sie wussten genau, was wir vorhatten.
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Gestatten Sie, Herr Staatssekretär, eine Zwischenfrage des Kollegen Funke?
Alfred Hartenbach, ParI. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Von Herrn Funke immer.
Rainer Funke (FDP): Vielen Dank. - Herr Staatssekretär, wenn Sie so gut auf die Reform vorbereitet gewesen sind, warum dauert es dann so lange, bis Sie die Fragen beantworten?
(Sibylle Laurischk [FDP]: Fünf Jahre! - Zuruf von der SPD: Das wissen Sie doch selber!)
Alfred Hartenbach, ParI. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Funke, Sie wissen aus Ihrer achtjährigen Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär erst bei einer Bundesministerin und dann bei einem Bundesminister der Justiz, während der Sie im Familienrecht nichts getan haben
(Rainer Funke [FDP]: Das ist nicht wahr!)
- im Unterhaltsrecht nicht -, dass es sich hierbei um ein besonders schwieriges Problem handelt und dass man sehr genau prüfen muss, was man macht. Genau dies haben wir getan. Wir haben - so läuft das Gesetzgebungsverfahrenab - erste Vorstellungen erarbeitet, uns angehört, was Praktiker dazu sagen, und mit Wissenschaftlern geredet; dann haben wir erste Formulierungsvorschläge gemacht.
(Sibylle Laurischk [FDP]: Ich habe andere Informationen!)
Ich habe Frau Laurischk, Frau Granold und Frau Noll darüber unterrichtet, was wir planen. Als ein guter Vertreter der Bundesregierung habe ich die Opposition immer wieder darüber informiert, was wir vorhaben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Sibylle Laurischk [FDP]: Sie haben bisher nichts vorgelegt!)
Nun ist es so, dass man ein Gesetzgebungsvorhaben auch abstimmen muss, erst einmal im eigenen Haus und dann mit den anderen Ressorts. Wenn 86 Fragen dazwischenkommen, dann müssen diese 86 Fragen in der gleichen Weise verantwortlich abgestimmt werden. Das alIes braucht seine Zeit; es ist eben ein schwieriges Problem. Wir werden das bis zum 23. September erledigt haben; das verspreche ich Ihnen.
(Rainer Funke [FDP]: Herr Kollege, ist es nicht vielleicht doch eine - -)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das war, glaube ich, eine sehr ausführliche Antwort. Haben Sie noch einen neuen Aspekt anzusprechen?
Rainer Funke (FDP): Ist es nicht eine Missachtung des Parlamentes, wenn eine Große Anfrage anderthalb Jahre liegen bleibt und Sie parallel dazu ein Gesetz vorbereiten?
Alfred Hartenbach, ParI. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Ich kann mich erinnern, dass auch wir in unserer Oppositionszeit lange auf Antworten gewartet haben. Ich entschuldige mich hier bei Ihnen; das tue ich wirklich mit Bedacht und gerne. Ich weiß, dass es lange gedauert hat. Aber, Herr Funke, Sie wollen doch gute Gesetze und gute Antworten haben und darum bemühen wir uns.
(Rainer Funke [FDP]: Anderthalb Jahre!)
Das ist keine Missachtung des Parlamentes. Ich habe - ich habe es eben gesagt - die von mir sehr geschätzte Rechtspolitikerin Laurischk
(Rainer Funke [FDP]: Von mir auch!)
umgehend informiert und dazu beigetragen, dass sie 86 Fragen stellen konnte. Ich halte das für eine richtig gute Leistung der Bundesregierung.
Jetzt kann ich es mir sparen, darauf einzugehen, dass ich Sie informiert habe und dass ich mir nicht sicher bin, ob eine anders gefärbte Bundesregierung so großzügig mit der Opposition verfahren wäre.
Meine Damen und Herren, immer mehr Ehen werden geschieden; immer mehr Menschen leben in so genannten Zweit- und Drittfamilien zusammen. Sehr viele Kinder leben bei Alleinerziehenden. Viele Menschen sehen in dieser Entwicklung das Resultat eines angeblichen Werteverfalls der letzten Jahrzehnte. Gegen Mütter und Väter, die nicht oder nicht mehr verheiratet sind, wird dabei oft unausgesprochen der Vorwurf erhoben, sie seien egoistisch und nähmen keine Rücksicht auf das Wohl ihrer Kinder.
Ich möchte vor einer solchen Diskussion warnen. Sie ist schon historisch falsch. Im 19. Jahrhundert wurden in Deutschland mindestens 15 Prozent der Kinder nicht ehelich geboren. Eine Statistik verzeichnet beispielsweise für das Bayern des Jahres 1826 20 Prozent nicht eheliche Geburten.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Die haben es getrieben!)
Für München im Jahr 1860, dem Gründungsjahr der Löwen, werden 50 Prozent nicht eheliche Geburten verzeichnet. Bedingt durch die kürzere Lebenserwartung haben Ehepaare früher faktisch nicht länger mit ihren Kindern zusammengelebt als heute. Heute leben Kinder länger in Gemeinschaft mit ihren leiblichen Bezugspersonen als vor 100 Jahren. Der Erziehungswissenschaftler Ladenthin hat darauf hingewiesen, dass sich die Menschen nicht scheiden lassen, um aus der Ehe zu flüchten und alleine zu leben, sondern dass sie immer wieder die Formen von Ehe oder Lebenspartnerschaft suchen.
Wir verfolgen daher mit unserer Reform zwei wesentliche Ziele: die Förderung des Kindeswohls und die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Der wichtigste Aspekt ist für uns das Kindeswohl. Künftig soll der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Aber hier bleibt unser Konzept nicht stehen. Auch die weitere unterhaltsrechtliche Rangfolge wird konsequent am Kindeswohl ausgerichtet. Deswegen sollen sich im zweiten Rang die Unterhaltsansprüche aller Kinder betreuenden Elternteile gleichberechtigt wieder finden. Mütter sollen die Chance haben, sich um ihre Kinder zu kümmern. Gleichgestellt werden nur langjährige Ehegatten, da hier über viele Jahre Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist.
Das zweite wesentliche Ziel der Reform ist die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Wir wollen den Grundsatz der Eigenverantwortung daher ausdrücklich im Gesetz verankern. Außerdem sollen die Gerichte künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen. Der in der Ehe erreichte Lebensstandard wird nicht mehr die entscheidende Rolle spielen. Stattdessen wird es auf die persönliche Situation der Betroffenen ankommen, etwa darauf, ob ein ausreichendes Betreuungsangebot für die Kinder zur Verfügung steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Unterhaltsrechtsreform führt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit für diejenigen, die es nötig haben, nämlich für die Kinder. Niemand kann das anders wollen; da darf natürlich auch die FDP nicht fehlen. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Anders als die FDP hat die Bundesregierung ein familienpolitisches Gesamtkonzept.
Diese Bundesregierung hat alle Anstrengungen unternommen, um das Betreuungsangebot zu verbessern. Wir haben dafür gesorgt, dass den Städten und Gemeinden seit dem 1. Januar 2005 jährlich 1,5 Milliarden Euro mehr für Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Bis 2010 werden wir durch das neue Kinderbetreuungsausbaugesetz 230 000 zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten, in Krippen oder bei Tagesmüttern schaffen.
Daneben stellt der Bund bis 2007 den Ländern 4 Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung. Dadurch haben Eltern bessere Möglichkeiten, auch mit Kindern weiterhin ihren beruflichen Weg zu gehen. Dies kommt in erster Linie den berufstätigen Eltern und den allein erziehenden Müttern zugute. Es ermöglicht uns aber auch, den Zweitfamilien mit Kindern zu helfen, die heute häufig durch hohe Unterhaltszahlungen an den ersten Ehegatten belastet sind. So geben wir den Unterhaltspflichtigen die Chance, trotz einer gescheiterten Ehe einen familiären Neuanfang zu wagen.
Meine Damen und Herren, Deutschland sollte zu einem familienfreundlicheren Land werden. Dafür steht diese Bundesregierung, auch im Unterhaltsrecht. Wir schulden es den heutigen und den kommenden Generationen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich habe die ganze Zeit gegrübelt, was im Jahr 1860 in München los war.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Da ist ein Fußballverein gegründet worden!)
- Das weiß ich. Aber was war außerdem?
(Zuruf von der CDU/CSU: Stromausfall! Heiterkeit)
Es ist doch wirklich eine Frage, was der Fußballverein mit den vielen unehelichen Kindern zu tun hat.
(Heiterkeit - Rainer Funke [FDP]: Eine sehr gute Frage!)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jürgen Gehb. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es um einen Antrag und um eine Große Anfrage der FDP-Fraktion zum Unterhaltsrecht. Das ist ein wichtiges Thema und eine Reform des Unterhaltsrechts ist schon lange überfällig. Das hat sich auch aus den vorherigen Reden ergeben; es steht völlig außer Zweifel.
Es war die CDU/CSU-Bundesregierung, die 1998 mit der großen Kindschaftsrechtsreform den ersten Schritt machte. Die zeitnahe Folge hätte eine Reform des Unterhaltsrechts sein müssen, was die 1998 gewählte Bundesregierung allerdings offensichtlich als nicht so dringlich einstufte.
Meine Damen und Herren von der FDP, Ihre Initiativen gehen in die richtige Richtung; Sie stellen die richtigen Fragen, Fragen, die auch der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts, über den wir in der Presse schon viel lesen durften, der uns aber erst seit gestern Abend im Wortlaut vorliegt, nicht vollständig beantwortet.
Dennoch möchte ich eines loswerden, bevor ich mich zum Thema selbst äußere: Warum wir hier und heute im Wortsinne debattieren sollen, ist mir - mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP - nicht ganz klar. Die Debatte im Parlament ist ein wichtiger Bestandteil unseres parlamentarischen Verfahrens und sorgt im Idealfall sogar für einen Erkenntnisgewinn. Sie sollte doch so wenig wie möglich für reine Schauveranstaltungen missbraucht werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
- Das ist jetzt allerdings verdächtig. Applaus aus dieser Ecke bringt mir zu Hause Ärger, Herr Stünker. (Heiterkeit)
Bei allem Respekt: Ihr Wunsch, heute über diese Initiativen zu debattieren, hat mit der Bedeutung und der Funktion der Bundestagsdebatte im parlamentarischen Verfahren wenig zu tun. Abgesehen davon, dass sich in den vergangenen Wochen bereits ein breiter Konsens über den Reformbedarf im Unterhaltsrecht gezeigt hat, ist seit April - das Datum ist heute auch schon genannt worden -, als Sie Antrag und Anfrage einbrachten, einiges passiert, wie wir alle wissen. Wie es aussieht, wird die jetzige Bundesregierung ihren Gesetzentwurf nun nicht mehr auf den parlamentarischen Weg bringen - jedenfalls habe ich bis heute nichts anderes gehört - und wir werden uns mit diesem Thema zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin in der gebotenen Gründlichkeit und mit der erforderlichen Akkuratesse beschäftigen müssen. Ob die heutige Debatte als eine Debatte über Ihren Antrag oder vielmehr als vorgezogene Debatte über die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts wahrgenommen werden wird, wird sich noch zeigen; es wird sich, wie wir in Kassel sagen, uswiesen.
(Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Das habe ich auch verstanden!)
Aber sei es drum: Sie haben sich die Arbeit gemacht, Mühe investiert, die Anfrage und den Antrag zu formulieren, und so soll dies wenigstens gewürdigt werden.
Dass das Unterhaltsrecht an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss, ist - ich sagte es bereits - notwendig und überfallig. Die Bundesregierung nennt den Reformbedarf in ihrem Gesetzentwurf übrigens Anpassung an "geänderte gesellschaftliche Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel", meint damit aber wohl dasselbe. Man muss allerdings immer vorsichtig sein, wenn die Bundesregierung ankündigt, sie wolle irgendetwas an die neuen Verhältnisse anpassen.
Der Vorrang der Kinder, deren Unterhalt gesichert sein muss, die Änderung der Rangverhältnisse, das Prinzip der nachehelichen Eigenverantwortung, all dies steht im Antrag der FDP. Es stand auch schon in den vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Eckpunkten. Es ist doch ganz klar - denn alle reden von Kindern, von Kinderreichtum, von Kinderaugen; Kinder seien ein Segen -: Wenn das nicht zum bloßen Lippenbekenntnis verkommen soll und wir nicht nur die Lippen spitzen, sondern auch pfeifen, dann muss man - angelehnt an das Grundbuchrecht - bei der Behandlung der Rangfolge sagen: Die Kinder müssen an bereitester Stelle stehen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Das wollen wir, das haben wir immer gesagt und das wird auch so bleiben.
Um die finanzielle Absicherung der Kinder - nicht ehelicher wie ehelicher - zu verbessern, sind klare gesetzliche Vorgaben erforderlich, an denen sich die Gerichte auch orientieren können. Es reicht nicht, bloße, vage Vorgaben zu machen. Dann müssen wir wieder jahrelang auf eine ständige, gefestigte Rechtsprechung warten. Allgemeine Vorstellungen sind zu wenig und die Rechtsunsicherheit würde erhöht. Also bedarf es fester, sauberer Vorgaben.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Obwohl wir eigentlich nicht über den Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium reden wollen, will ich eine Agenturmeldung von heute vorlesen. Heute Abend wird dies in "Panorama" dargestellt; diese Meldung ist aber schon vorab veröffentlicht worden:
„Die von Justizministerin Brigitte Zypries geplante Reform des Unterhaltsrechts kann für die betroffenen Familien ... zum Teil drastische finanzielle Nachteile bringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber denen geschiedener und aktueller Ehepartner Vorrang einzuräumen. Allerdings könne der Hauptverdiener gemäß dem Einkommensteuergesetz nur den an die geschiedene Frau gezahlten Unterhalt steuerlich als Sonderausgaben absetzen ... Dadurch sinke das Nettoeinkommen und damit auch die Unterhaltszahlungen, die daraus berechnet würden. Wie Panorama anhand eines Modellfalls vorrechnete, würde bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 2 300 Euro der Unterhalt für Mutter und Kinder von 665 auf 544 Euro sinken - also ein Verlust von 121 Euro.
(Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt nicht!)
Bei höherem Verdienst und mehr Kindern könne der Verlust sogar mehr als 200 Euro betragen ...
(Joachim Stünker [SPD]: Nein!)
„Einzige Profiteure der Reform sind die Finanzminister von Bund und Ländern"
Genau das müssen wir verhindern. Deswegen sollten wir es nicht dabei bewenden lassen, das Unterhaltsrecht zu verändern, sondern sollten eine Harmonisierung des Sozialrechts und des Steuerrechts flankierend mit erledigen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Kollegin Ekin Deligöz.
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Vordergrund dieser Debatte heute steht das Kindeswohl. Es sind sich, wie ich heute zusammenfassen würde, alle einig, dass dies auch so sein muss.
In der Tat gibt es gesellschaftlich veränderte Verhältnisse und einen gewissen Wertewandel. Darauf muss die Politik reagieren. Die Politik muss vor allem im Bereich des Unterhaltsrechts darauf reagieren, dass die Scheidungszahlen in Deutschland nach wie vor steigen, es immer mehr Zweitfamilien bzw. Patchworkfamilien gibt, die Zahl der Kinder, die in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften oder bei Alleinerziehenden leben, täglich zunimmt und sich die Rollenbilder in dieser Gesellschaft und die Verantwortungsaufteilung innerhalb der Partnerschaft bzw. der Ehe verändert haben. Wir sind gezwungen, im Bereich des Scheidungsrechts, des Unterhaltsrechts, überall dort, wo Familien betroffen sind, darauf zu reagieren und richtige Antworten zu geben.
Was machen wir? Wir ändern die Rangfolge im Unterhaltsrecht; das wurde vom Staatssekretär vorgestellt. Wir sagen: Kinder haben Vorrang im Sinne des Kindeswohls. Wir wollen sie stärken. Fraglos ist eines für uns Grüne ganz wichtig: dass es bei langen Ehezeiten eine gewisse Bestandsschutzgarantie geben muss. Dies gehört dazu.
Genau dies ist im FDP-Antrag enthalten. Man braucht nicht unter den Teppich zu kehren, dass Sie im Wesentlichen genau das wollen wie wir. Auch die CDU/CSU hat bisher nicht widersprochen. Ich hoffe sehr, dass dieser Teil des Gesetzentwurfes umgesetzt wird, egal wie die Wahl ausgeht, wobei ich ziemlich zuversichtlich bin, dass wir diejenigen sind, die das umsetzen werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
An einem Punkt aber trübt sich das Bild, das die FDP hier abgibt. Sie fordert nämlich, die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschussleistungen für Alleinerziehende von 72 auf 24 Monate zu verkürzen. Wen erreichen Sie damit? Das ist ein Schlag in die Gesichter der Familien, die von diesen Zahlungen abhängig sind. Das ist ein Schlag in die Gesichter alleinerziehender Mütter, die davon abhängig sind und ohnehin schon eine Mehrbelastung hinnehmen müssen,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
die ihre Kinder erziehen und Verantwortung dafür übernehmen.
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bitte schön.
Sibylle Laurischk (FDP): Frau Kollegin, Ihnen ist möglicherweise nicht aufgefallen, dass wir den Vorschlag machen, den Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr zu verlängern. Unser Vorschlag ist durchaus ein Plus und führt zu einer positiven Entwicklung im Unterhaltsvorschussrecht. Das übergehen Sie bei Ihrer Bemerkung. Ich würde gerne Ihre Einschätzung dazu hören.
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin, Sie dürfen nicht vom Thema ablenken.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)
Über eine Verlängerung bis zum 18. Lebensjahr kann man debattieren. Das habe ich jetzt aber gar nicht angesprochen. Ich habe angesprochen, dass Unterhaltszahlungen nur noch 24 Monate lang vorgeschossen werden sollen. Kommen Sie doch einmal in die Lebenswirklichkeit von Müttern mit jüngeren Kindern!
(Sibylle Laurischk [FDP]: Ich kenne die Lebenswirklichkeit von Müttern, auch mit älteren Kindern!)
Gerade wenn die Kinder jünger sind, können sie oft nicht arbeiten. Einen 16-Jährigen kann man nachmittags durchaus einmal ein, zwei Stunden alleine lassen. Bei einem Zehnjährigen wird es schon schwieriger.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Ich bin keine Juristin, aber ich bin Familienpolitikerin und Mutter. Ich kenne die Lebenswirklichkeit. Ich kenne auch die Situation der Alleinerziehenden.
(Sibylle Laurischk [FDP]: Wollen Sie denn Betreuungsleistungen nicht ausweiten?)
Da brauchen Sie mir nichts zu erzählen. Die Frauen, die auf Unterhaltszahlungen angewiesen sind, weil sie nicht arbeiten können, weil der Kindergarten um 12 Uhr schließt oder weil sie nur einen Teilzeitjob annehmen, um für ihre Kinder da zu sein, dürfen Sie nicht alleine lassen.
Aber genau das machen Sie. Sie tun so, als wären die Frauen selber an ihrer Lage schuld, als hätten sie genauso gut verheiratet bleiben können. Das ist ein Hohn für die Situation alleinerziehender Frauen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Sibylle Laurischk [FDP]: Ich habe eine Zusatzfrage!)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Wollen Sie eine Nachfrage stellen?
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich freue mich.
Sibylle laurischk (FDP): Eine ganz kurze Frage. Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie die Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht ausbauen wollen?
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, Frau Kollegin. Das können Sie vielleicht in einer Gerichtssituation machen. Aber es ist Quatsch, ausgerechnet mir das vorzuwerfen. Ich war doch die Abgeordnete, die den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren und der Ganztagsschulen verhandelt hat. Wir Grünen gehen ja noch viel weiter. Wir haben Konzepte, die wir im Wahlkampf bringen wollen, in denen es gerade darum geht, Kinderbetreuung zuverlässig auszubauen. Das ist nicht nur gut für die Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch gut für die Kinder im Sinne der Frühförderung.
Dass ausgerechnet die FDP, die zum ersten Mal in dieser Wahlperiode das Wort „Kinder" in den Mund (B) nimmt,
(Lachen und Widerspruch bei der FDP)
jetzt einen solchen Vorwurf macht, finde ich in der Tat zum Lachen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Reaktion ist da goldrichtig. Mehr haben Sie nicht zu bieten.
(Widerspruch des Abg. Ernst Burgbacher [FDP]) Da kann man nur sagen: Setzen! Das Einzige, was Sie zu bieten haben, geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei.
(Beifall des Abg. Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Manfted Grund [CDU/CSU]: Dummes Getöse!)
Sie behaupten, ein sozial gerechtes und verantwortungsvolles Unterhaltsrecht zu fordern. Was Sie machen, ist das pure Gegenteil. Das ist ein Schlag in die Gesichter der Mütter, in die Gesichter der Menschen, die Verantwortung in der Erziehung übernehmen.
Im Jahr 2003 haben 500.000 Kinder Unterhaltsvorschussleistungen vom Staat bekommen. Ich will jetzt nicht die Väter vorführen, aber es sind nun einmal in der Tat die Väter, die nicht zahlen. Es ist vielleicht nicht so bekannt, dass ein Drittel der Väter gar nicht zahlt und ein weiteres Drittel unregelmäßig zahlt. Das heißt, sie sind säumig.
Darunter sind auch diejenigen, die mittel- und arbeitslos sind. Diese Personen nehme ich aus. Aber viele, die zahlen könnten, stehlen sich aus ihrer Verantwortung. Ich will, dass sie ihre Verantwortung auch weiterhin tragen. Wir setzen uns dafür ein, dass regelmäßig Unterhaltszahlungen geleistet werden.
Von der Reform, die wir vorschlagen - das ist die Grundessenz -, erhoffen wir uns, dass über die Koppelung an die Kinder die Bereitschaft steigt, in Zukunft regelmäßig Unterhalt zu zahlen. Vom Anspruchsvorrang erhoffen wir uns auch, dass sich die Väter ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern bewusst werden. Wir erhoffen uns noch mehr: dass bei zukünftigen gerichtlichen Entscheidungen beiden Elternteilen stärker verdeutlicht wird, dass sie eine gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder haben.Nicht zuletzt wollen wir die Kommunen und die Länder dazu bewegen, sich stärker dafür einzusetzen, dass das Geld, das die Väter ihren Kinder schuldig bleiben, auch eingetrieben wird. Denn die Rückholquote der Kommunen und Länder liegt derzeit bei nicht einmal einem Viertel; sie ist viel zu niedrig.
Es geht darum, die Rechte unserer Kinder durchzusetzen, die Verantwortung der Väter bzw. der unterhaltspflichtigen Menschen zu stärken und sie zu unterstützen, sie aber auch aufzufordern, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Eine Verkürzung der Bezugsdauer ist der falsche Weg. Der richtige Weg sind die Vorrangleistung für Kinder und alle Maßnahmen, die die Situation Alleinerziehender verbessern. Dafür stehen wir und dafür wird die Politik der Grünen auch in Zukunft stehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Kollegin Ute Granold.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ute Granold (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zurück zum Thema:
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Heute geht es nicht um die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, sondern um den Antrag der FDP zur Änderung des Unterhaltsrechts.
Was zum Thema Untätigkeit gesagt wurde, kann ich nur bestätigen: Jahrelang wurde nichts getan. Herr Kollege Hartenbach, in der Tat waren die Kollegin Noll und ich zu Beginn der Legislaturperiode 2002 bei Ihnen, allerdings nicht zu einer Unterrichtung, sondern, um anzumahnen, dass speziell in den Bereichen Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich etwas getan werden muss. Das war das Thema, Kollege Hartenbach.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Kollege Gehb hat vorhin angesprochen, dass die CDU/CSU-FDP-Regierung 1998 die große Kindschaftsrechtsreform auf den Weg gebracht hat. Als Konsequenz daraus wäre es zwingend notwendig gewesen, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Aber Sie lamentieren nur und beklagen sich über die Situation in Deutschland: dass die Unterhaltspflichtigen säumig sind und dass aus den Unterhaltsvorschusskassen keine Zahlungen geleistet werden. Aber es wird nichts getan.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Im Jahre 2000 hat der damalige Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Nun schreiben wir das Jahr 2005. Erst gestern Abend haben wir einen 56-seitigen Referentenentwurf zu dieser Debatte bekommen, die wir heute auf Anstoß der FDP-Fraktion führen. Ich denke, hätte die FDP diesen Anstoß nicht gegeben, hätten wir gestern Abend auch keinen Referentenentwurfbekommen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Das Einzige, was damals unternommen wurde - das ist unglaublich -, war, dass ein Eckpunktepapier mit Datum vom 1. November 2004 erarbeitet wurde. Die Vorschläge dieses Papiers gehen in die richtige Richtung. Darin heißt es - das ist unbestritten -, dass die Privilegierung der Kinder und die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit nach der Ehe notwendig sind. Dann wird lange in die richtige Richtung diskutiert und angekündigt, dass man in Kürze einen ausgearbeiteten Entwurf bekommen wird. Diesen Entwurf haben wir auch bekommen: am 6. Mai 2005.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie einmal etwas zur Sache!)
Man höre und staune: Es handelte sich wiederum um das Eckpunktepapier, versehen mit dem Zusatz, dass diese Reform im Jahre 2006 greifen wird. Mehr ist nicht geschehen. Ich muss Ihnen sagen: Die Art und Weise, in der angesichts der Bedeutung dieses Themas mit einem umgegangen wird, ist schier unglaublich.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP Hans-Michael Goldmann [FDP]: Eine Blamage!)
Von den Betroffenen, den Verbänden und den Gerichten wissen Sie: Es wurde angemahnt, dass das Unterhaltsrecht dringend zu novellieren ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Grundgesetz beholfen. Der Bundesgerichtshof hat fortlaufend neue Pflöcke eingeschlagen. Die Oberlandesgerichte haben ihre Leitlinien verfeinert, um den Familiengerichten auf der untersten Ebene für ihre tagtägliche Arbeit einen Leitfaden an die Hand zu geben. Es kam zu Handlungsaufforderungen der obersten Gerichte, zum Beispiel zum Familienlastenausgleich und zum Ehegattensplitting. Aber bis zum heutigen Tage wurde nichts getan.Kollege Gehb hat vorhin zu Recht gesagt, dass das Sozialrecht - das Steuerrecht flankierend - mit eingearbeitet werden muss. Auch in dieser Hinsicht ist nichts geschehen.
(Joachim Stünker [SPD]: Das hättet ihr ja 16 Jahre lang machen können!)
Der Druck aus der Bevölkerung -
(Joachim Stünker [SPD]: Ihr hättet ja 16 Jahre etwas machen können! - Weiterer Zuruf von der SPD: Reden Sie doch nicht so schnell!)
- Es reicht, ich kann es nicht mehr hören. Wissen Sie, Sie sind sieben Jahre an der Regierung. Jetzt sind Sie noch ein paar Monate dran und dann, Gott sei Dank, weg. Dann können wir das, was 1998 erforderlich gewesen wäre, für die Menschen in unserem Land weiterführen.
Die Scheidungsquote ist in den letzten zehn Jahren um 35 Prozent gestiegen. Eine zunehmende Zahl von Zweitehen mit Kindern hat doch heute kaum eine Existenzchance.
(Daniela Raab [CDU/CSU]: Genau!)
Wir haben eine zunehmende Zahl von Alleinerziehenden, eine veränderte Verteilung der Rollen in der Familie, wirtschaftliche Engpässe durch die hohe Arbeitslosigkeit sowie rückläufige Kinderzahlen, auch wegen der unglaublichen Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten im Unterhaltsrecht,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Joachim Stünker [SPD]: Das ist ja wohl der Hammer! Wo ist Ihr Entwurf? Das ist unglaublich!)
und vieles andere mehr.
(Dirk Manzewski [SPD]: Wo ist denn Ihr Entwurf?)
Sie wissen es und haben trotzdem jahrelang nichts getan. Was gefordert wird, ist eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts, transparent, einfach, gerecht und der Lebenswirklichkeit entsprechend.
Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung. Ich habe den Referentenentwurf - 56 Seiten - in der Kürze der Zeit überflogen. Die Privilegierung der Kinder - sie sollen den ersten Rang bekommen - steht außer Frage. Auch die Mütter und Väter, die Kinder betreuen, sollen geschützt werden, wobei hier natürlich berücksichtigt werden muss, wie die Betreuungslandschaft bei uns in Deutschland aussieht: hundsmiserabel. Nicht nur das:
Wenn wir keine gescheite Kinderbetreuung haben und keine Arbeitswelt, die auf die Familien Rücksicht nimmt,
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie dann gegen den Ausbau der Kinderbetreuung gestimmt?)
dann ist es sehr schwierig, insbesondere den Frauen aufzuerlegen, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Auch darüber müssen wir einmal nachdenken. Wir dürfen nicht immer nur fordern, sondern müssen auch die Voraussetzungen dafür schaffen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Kollegin von der FDP hat etwas Wichtiges angesprochen: Die Sandwichgeneration - die heute 40- bis 60-Jährigen -, die auf der einen Seite eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern haben, die in der Ausbildung sind, aber auf der anderen Seite auch die Verpflichtung, ihre Eltern im Alter finanziell zu unterstützen, ist arg belastet. Auch hier muss dringend eine Regelung her.
(Joachim Stünker [SPD]: Da bin ich ja gespannt, was kommt! Die Milliarden will ich sehen!)
Es gibt viele Punkte, viele Baustellen im Unterhaltsrecht, die geklärt werden müssen, die zum Teil im Referentenentwurf nicht enthalten sind. Das ist die Bemessungsgrundlage des Unterhalts, das sind Maß, Höhe und Dauer des Unterhalts und vieles andere mehr.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einmal die Luft anhalten! - Joachim Stünker [SPD]: Luft holen!)
Wenn Sie eine Akzeptanz in der Bevölkerung für das Unterhaltsrecht wollen, müssen Sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen, wenn sie Unterhaltsschulden haben, diese tatsächlich begleichen. Es ist ein Skandal, dass heute mehr als 1 Million Kinder in der Sozialhilfe leben. Es ist ein Skandal, dass nur 50 Prozent der Unterhaltsschuldner ihre Leistungen erbringen und der Rest gar nichts zahlt oder nur einen Teil des Unterhalts. Die Unterhaltsvorschusskassen leisten 800 Millionen Euro Unterhalt im Jahr. 22 Prozent davon werden zurückgeholt. Das leisten der Bund, die Ländern und die Kommunen. Das sind Steuergelder, obwohl normalerweise der Unterhaltsschuldner zahlen müsste. Darüber müssen wir nachdenken.
Es ist schon richtig, wenn die Kollegin sagt, das Unterhaltsvorschussgesetz muss ein Stück weit geändert werden, weil mit dem 12. Lebensjahr des Kindes die Leistungen eingestellt werden. Was ist denn mit einem 13- oder 14-jährigen Kind?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Sie wollen ja wohl nicht behaupten, dass sie voll im Erwerbsleben stehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Auch diese Kinder verdienen Schutz. Die Kinder brauchen einen Schutz, und zwar gerade dann, wenn die Eltern sich trennen, wenn alles chaotisch ist, wenn die finanziellen Verhältnisse geregelt werden müssen. Dann darf nicht differenziert werden zwischen einem neunjährigen Kind und einem zwölfeinhalbjährigen Kind. Das kann nicht sein und wir kämpfen dafür, dass hier ein Stück weit Ordnung einkehrt und insbesondere niemand mehr auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Lassen Sie mich ganz am Schluss aus dem Referentenentwurf - wir werden ihn in den Beratungen noch eingehend zu prüfen haben - zitieren. Auf Seite 12 steht:
Das Unterhaltsrecht ist in besonderer Weise auf die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Um diese Akzeptanz auf Dauer zu bewahren, muss es zeitnah - zeitnah! - auf gesellschaftliche Veränderungen und gewandelte Wertevorstellungen reagieren.
Eine sehr richtige Erkenntnis, nur leider viel zu spät: Ein Handlungsauftrag besteht seit dem Jahre 2000. Wir haben jetzt 2005. Gestern endlich kam ein Papier. Was damit passiert, wissen wir aber alle selbst.
Hoffen wir, dass die neue Regierung als erstes das Unterhaltsrecht in Angriff nimmt und eine Regelung für die vielen Menschen in unserem Land herbeiführt, die angemessen und gerecht ist.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sabine Bätzing.
Sabine Bätzing (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir den FDP-Antrag ansehe, muss ich schon sagen: Ich freue mich über das Ansehen - der Parlamentarische Staatssekretär hat das auch zum Ausdruck gebracht -, das unsere Bundesregierung bei den Liberalen zu genießen scheint. Denn es entsteht schon ein bisschen der Eindruck, dass der von Ministerin Zypries vorgelegte Referentenentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts als Vorlage bei der Formulierung diente.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das kann aber nicht sein: Der ist erst danach gekommen!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das macht gar nichts; denn wir sind froh, dass Sie anders als die Union wirklich konkrete Vorschläge vorgelegt haben. Frau Granold, ich wäre sehr gespannt, was Ihre kommunalen Spitzenverbände zu den Unterhaltsvorschussleistungen sagen würden, wenn Sie ihnen das einmal vorschlagen würden.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir dürfen also hoffen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung besonders im parlamentarischen Verfahren Ihre Zustimmung finden wird.
Lassen Sie mich die Gunst der Zustimmung nutzen und nochmals kurz erläutern, für wen und warum wir diese Gesetzesänderung anstreben. Das bestehende Unterhaltsrecht ist fast 30 Jahre alt und entspricht weder den heutigen Vorstellungen eines Familienlebens noch der Wirklichkeit. Die Fakten - wir haben es mehrfach gehört - dokumentieren die Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung beim Unterhaltsrecht zum Wohle der Betroffenen. Darin sind wir uns hier in diesem Hohen Hause auch einig. Wir verzeichnen nämlich einen stetigen Anstieg von Ehescheidungen und eine Zunahme der Anzahl von Zweitfamilien. Wir haben auch schon gehört, dass sich die Anzahl von Kindern, die in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften aufwachsen oder mit ihren alleinerziehenden Eltern zusammenleben, erhöht.
Mit der geplanten Unterhaltsrechtsreform möchten wir auf die veränderten Wertevorstellungen und den damit verbundenen Wandel der Lebensformen reagieren. Dabei ist für uns eines klar: Familie ist dort, wo Kinder sind. Das zentrale Anliegen unserer Reform ist von daher die Stärkung des Kindeswohls. Darum muss dem Anspruch auf Kindesunterhalt erstrangig vor sämtlichen weiteren Unterhaltsansprüchen Rechnung getragen werden. Den zweiten Rang nach den Kindern nehmen die Elternteile ein, die mit ihren Kindern zusammenleben, und zwar unabhängig vom Familienstand. Damit steht die nicht verheiratete Mutter also gleichberechtigt neben verheirateten oder geschiedenen Müttern. Damit werden wir unserer Ansicht nach auch dem veränderten Rollenverständnis der Frauen gerecht. Sie wollen unabhängig sein. Das zweite Ziel unserer Reform ist deshalb auch die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung.
(Beifall des Abg. Dirk Manzewski [SPD])
Hinzu kommt, dass Zweitfamilien durch die kaum vorhandene Möglichkeit der Befristung - wir haben es erwähnt - oder Beschränkung von Unterhaltsansprüchen über Gebühr belastet werden und die Gerichte - das kommt noch hinzu - von den bestehenden Möglichkeiten kaum Gebrauch machen. Klar ist für uns von daher, dass wir auch hier handeln müssen. Deswegen geben wir den Gerichten mit unserem Entwurf stärker als bisher Möglichkeiten an die Hand, den Unterhalt zu befristen oder in seiner Höhe zu begrenzen.
Wir handeln mit diesem Referentenentwurfbestimmt, aber mit Maß und Ziel; denn es gibt Lebensumstände und Biografien, die eine besondere Berücksichtigung und einen besonderen Schutz verdienen. Darum gehören lange miteinander verheiratete Ehegatten, die auch nach Beendigung ihrer Ehe auf die eheliche Solidarität vertrauen sollen, ebenfalls in den zweiten Rang. Bei den besonderen Biografien haben wir auch an jene Ehegatten gedacht, die sich mit ihrem Partner auf eine bestimmte Rollenverteilung geeinigt und im Vertrauen darauf auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet haben.
(Beifall bei der SPD)
Die Detailfragen, die sich hieraus ergeben - darüber gibt es sicherlich noch jede Menge Diskussionen -, werden wir dann gemeinsam im parlamentarischen Verfahren erörtern.
Das dritte Ziel, das wir mit unserer Refonn verfolgen, ist die Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Frau Laurischk, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen - auch in Ihrem Antrag -, dass das Unterhaltsrecht für die Betroffenen nur schwer verständlich ist.
(Zuruf von der CDU/CSU: Kommen Sie bitte mal zum Thema!)
Von daher sieht das Bundesjustizministerium bei der Reform eine klare und plausible Regelung der Rangfolge vor. Wir wollen die verstreuten Befristungsregelungen zusammenfassen und das komplizierte Verfahren der Regelbetragsverordnung ersetzen. Hier verweisen wir auf das Steuerrecht. Damit entfällt auch die bisher notwendige Fortschreibung. Schließlich wollen wir durch die gesetzliche Definition des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder die Harmonisierung des Unterhaltsrechts mit dem steuer- und sozialrechtlichen Existenzminimum erreichen.
Trotz dieser vielen Übereinstimmungen werden wir Ihren Antrag momentan aber noch ablehnen müssen, weil wir uns bei einigen Detailforderungen einfach noch zu sehr unterscheiden. Wir sind aber sicher, dass wir im späteren Verfahren noch die eine oder andere Einigung finden werden.
Ich möchte die Details noch kurz benennen. Wir können der vollständigen Harmonisierung des Unterhaltsrechts mit dem Sozialrecht nicht zustimmen. Sie müssen einfach sehen, dass die Bereitschaft zur Solidarität innerhalb einer Familie höher ist als die der Gesellschaft gegenüber den Bedürftigen. Diesen Umstand kann und darf der Gesetzgeber nicht ignorieren. Etwas anderes gilt bei der Festsetzung des Existenzminimums. Dem haben wir ja mit Blick auf die Kinder durch die Harmonisierung Rechnung getragen.
Wie gesagt, Ihr Antrag kommt unseren Reformvorschlägen entgegen. Das eine oder andere Detail unterscheidet uns noch. Aber aus den genannten Gründen werden wir Ihren Antrag heute leider ablehnen müssen.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Was?)
Gerade die Unterhaltsrechtsauseinandersetzungen belasten die am meisten, die wir am meisten beschützen wollen, unsere Kinder. Von daher bin ich mir sicher, dass wir hier im Hohen Hause im Sinne unserer Kinder und eines respektvollen Umgangs zwischen Menschen, die füreinander Verantwortung tragen, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auf der Basis unseres Referentenentwurfs zu einer guten und pragmatischen Lösung kommen werden.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich danke auch und schließe damit die Aussprache zu diesem Punkt.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 15/5369 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? -
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Natürlich!)
Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen und die Vorlagen sind mit Begeisterung überwiesen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: (…)
Stand dieser Seite: 9.6.05 - Fundstelle:
http://www.pappa.com/unterhalt/Reform-Unterhaltsrecht-Juni-2005.htm
© Urheberrechtsvermerk: Dieses Dokument
und Teile davon unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Unerlaubtes Kopieren ist auch
gesetzlich untersagt. paPPa.com behält sich vor, gegen Verstöße
auch rechtlich vorzugehen.
Wir verweisen auf die Möglichkeit, einen LINK zu legen.
Wenn Sie
unsere Informationen nützlich finden, freuen wir uns auch über
Ihre Unterstützung durch eine
Spende an paPPa.com e.V. (Konto 337 02 00, BLZ 100 205 00 - Bank für
Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar und wir sind darauf
...
Ab 20 Euro senden wir unaufgefordert
eine Spendenquittung.