paPPa.com informiert:
Zypries stellt
Inhalte zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts vor
– Berlin, 9.5.05 -
Mit großer Medienresonanz stellte die Bundesfraunjustizministerin gestern ihr Reformvorhaben zur Regelung des Unterhaltsrechts vor. Konkrete Regelungen waren kaum erkennbar ... es blieb alles ein wenig nebulös ... paPPa.com stellt die Informationen zusammen, die den Presseberichten zu entnehmen war.
Es wird schon jetzt deutlich, dass die von der Regierung erarbeiteten Vorschläge weit hinter dem zurück bleiben, was am 28.4.05 durch die FDP-Bundestagsfraktion eingebracht worden ist, siehe "Unterhaltsrecht grundlegend vereinfachen und harmonisieren".
Der Internetseite des Bundesjustizministeriums "Wesentliche Inhalte zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts" gibt ein wenig Aufschluss.
U.a. fällt uns Punkt 2. auf: "Besserstellung
der nicht verheirateten Mutter" - dort heißt es: "Um
die derzeit große Diskrepanz zwischen den Ansprüchen geschiedener
und unverheirateter Mütter und Väter weiter zu reduzieren, soll
die Schwelle für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über
die ersten drei Jahre hinaus weiter abgesenkt werden."
Im Zweifel dürfen die Väter von nicht-ehelichen Kindern jetzt
auch länger Unterhalt für die Mama zahlen. Hurra!
"Die in Aussicht genommenen Änderungen
bedeuten keine "Revolution" im Unterhaltsrecht. Die Reform soll
bereits 2006 in Kraft treten. Der Referentenentwurf wird in Kürze
an die Länder, Verbände und interessierten Fachkreise zur Stellungnahme
versandt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden."
Anders ausgedrückt: Der Gesetzesentwurf liegt noch nicht einmal
vor ...
Die FAZ kommt auf diesen Punkt zu sprechen:
Bundesjustizminsterin Zypries (SPD), nach
einigen gescheiterten Vorstößen vorsichtig geworden, hat sogleich
klargestellt, es handele sich nicht etwa um eine Revolution des Unterhaltsrechts.
Auch Gehb (CDU) weist jedoch darauf hin, daß nun erst einmal der
Gesetzentwurf abgewartet werden müsse. Für die Zukunft regt
er an, verstärkt über die Stellung des Mannes, insbesondere des
„gehörnten Ehemanns” und dessen Schutz nachzudenken. Der dürfte
freilich schon jetzt von der geplanten Stärkung der „nachehelichen
Eigenverantwortung” profitieren. Gehb forderte zugleich den "großen
Wurf" im Familienrecht. "Ich halte es für dringend geboten,
die Stellung des Vaters im gesamten Gefüge Familienrecht, Unterhalts-
und Scheidungsrecht grundlegend zu überdenken." Mit Hinweis
auf die informationelle Selbstbestimmung werde Vätern nicht nur anonyme
Vaterschaftstests verboten, sondern es sei noch nicht einmal geregelt,
wie sie notfalls für die Vergangenheit Schadensersatz geltend machen
könnten. Väter seien oft "ziemlich gekniffen".
Die Berliner Zeitung mutmaßt hinsichtlich des weiteren Fortgangs:
Die CDU muss dem neuen Gesetz nicht zustimmen, könnte es aber in Ausschüssen blockieren. Vielleicht will sie das aber gar nicht. Der Rechtsexperte der Union, Jürgen Gehb, nannte die Reform einen richtigen Schritt, eine Anpassung des Unterhaltsrechts an die gesellschaftlichen Verhältnisse sei überfällig. Auch SPD und Grüne sind einverstanden. Einzig der FDP geht die Reform nicht weit genug. Familienrechtsexpertin Sibylle Laurischk kritisiert, dass die Reform nicht zugleich die versprochene Vereinfachung bedeute.
n-tv verdeutlicht u.a., dass es beim neuen Recht vor allem um mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Richter geht. Also in mehrfacher Hinsicht nix Verbindliches, nur Optionen ...
Gerichte sollen zudem die Unterhaltsansprüche Geschiedener eher befristen oder der Höhe nach begrenzen können. Nach bisheriger Rechtslage wird einem geschiedenen Ehegatten Arbeitsaufnahme nicht zugemutet, so lange das Kind nicht acht Jahre alt ist. Dies soll sich nun ändern: Familiengerichten soll mehr Flexibilität bei der Bemessung des so genannten Betreuungsunterhalts eingeräumt werden. Insbesondere geschiedene Frauen würden dann eher gezwungen werden können, sich eine Beschäftigung zu suchen.
DIE WELT war so frei und fragte bei verschiedenen Stellen nach deren Einschätzung. Wenn schon die Kampfkohorte der "alleinerziehenden" Mütter das Regierungsvorhaben begrüßt, dann ist jede Vorsicht angesagt.
Der Bundesverband der alleinerziehenden
Mütter und Väter (VAMV) hat den Vorstoß der Ministerin
begrüßt. "Das ist ein erster Schritt in die richtige
Richtung", sagte Geschäftsführerin Peggi Liebisch der WELT.
Allerdings müßten weitere Reformen im Familienrecht folgen.
Wünschenswert sei die völlige rechtliche Gleichstellung von ledigen
und geschiedenen Müttern.
Für den Deutschen Anwaltverein ist die Reform unzureichend. "Da
fehlt die Begleitmusik", sagte die für Familienrecht zuständige
Berliner Anwältin Ingeborg Rakete-Dombek.
Auch der FDP ging
der Vorschlag nicht weit genug. "Die Ehe ist keine ausschließliche
Versorgungseinrichtung", sagte die Familienrechtsexpertin Sibylle
Laurischk. Die Unterhaltsansprüche von Geschiedenen müßten
zeitlich bereits im Gesetz befristet werden, "um auch Zweitfamilien
eine Chance zu geben". Entäuschend sei, dass Zypries das Ziel
einer Vereinfachung in zentralen Fragen des Unterhaltsrechts offenbar
aufgegeben habe.
Die Fraktion der Grünen im Bundestag erinnerte daran, den Vertrauensschutz
für Frauen zu gewährleisten, die bei langer Ehedauer auf die
Solidarität der Lebensgemeinschaft vertraut haben.
Weiteren Pressestimmen lassen sich die folgenden Informationen entnehmen:
Siehe weiterführend:
Zypries, Unterhaltsrecht, Neuregelung, Novellierung, Akzeptanz, Unterhaltsanspruch, Befristung, Begrenzung, Eigenverantwortung, Verantwortung, Rechtsunsicherheit, Unterhaltsvorschuss, Sonderausgaben, Abzugsfähigkeit, Unterhaltszahlung
Stand dieser Seite: 9.6.05 - eingestellt
10.5.05 - Fundstelle: http://www.pappa.com/unterhalt/Unterhaltsrecht-Regierungsreform2005.htm
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