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Stand: Juni 2005

Das OLG Frankfurt hatte den Entzug des Sorgerechts bei hartnäckiger Umgangsverweigerung im September 2002 angedroht.
Siehe: http://www.paPPa.com/urteile/umgangsurteil1UF103-00.htm
Im Februar 2003 wurde der Mutter das Sorgerecht entzogen und auf einen Amtsvormund übertragen.
Siehe: http://www.pappa.com/urteile/Sorgerechtentzug wegen Umgangsvereitlung-AG-Ffm.htm

Im März 2004 - nach 9 jährigem Ringen um ein Umgangsrecht und härtnäckiger Verweigerung durch die Mutter - wurden die Kinder aus dem Haushalt der Mutter herausgenommen. Sie befinden sich zur Zeit in einer Einrichtung der Jugendhilfe.

Wie kam es zu diesem Schritt?

1 UF 94/03
402 F 2373/01 AG Frankfurt/Main

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

BESCHLUSS


15. März 2004


Gutachten G. vom 25.1.2004 - Seiten 40 bis 42



Zum Sorgerechtsentzug / Sorgerechtsänderung bei Umgangsvereiteltung siehe auch


paPPa.com-Homepage

Stand dieser Seite: Juni 05 - eingestellt am 1.5.04 -
Fundstelle: http://www.paPPa.com/urteile/Sorgerechtentzug wegen Umgangsvereitlung-OLG-Ffm.htm


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